Spekulationsgewinne und -verluste - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.01.02 19:18:56 von
neuester Beitrag 09.01.02 11:58:21 von
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ID: 529.503
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Ich habe gerade folgendes gelesen:
WISO – Service Steuerbrief 12/01
(Nur ein kleiner Auszug)
http://www.zdf.de/ratgeber/wiso/service/steuerbrief/57164/in…
Spekulationsgewinne und -verluste
Seit dem 1. Januar 2002 müssen Sie Spekulationsgewinne nur noch zur Hälfte versteuern (§ 3 Nummer 40j EStG). Im Gegenzug dürfen Sie Verluste nur noch zur Hälfte geltend machen.
Wichtig: Der Startschuss für das "Halbe-Halbe-Motto" fällt bei Aktiengesellschaften mit einem abweichenden Geschäftsjahr später. Wenn Sie zum Beispiel Papiere von Infineon (Geschäftsjahr vom 1. Oktober bis 30. September) im Depot halten, können Sie Kursverluste noch bis zum 30. September 2002 zu 100 Prozent realisieren. Etwaige Spekulationsgewinne aus dem Verkauf der Infineon-Aktien müssen Sie bis zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe versteuern.
???
WISO – Service Steuerbrief 12/01
(Nur ein kleiner Auszug)
http://www.zdf.de/ratgeber/wiso/service/steuerbrief/57164/in…
Spekulationsgewinne und -verluste
Seit dem 1. Januar 2002 müssen Sie Spekulationsgewinne nur noch zur Hälfte versteuern (§ 3 Nummer 40j EStG). Im Gegenzug dürfen Sie Verluste nur noch zur Hälfte geltend machen.
Wichtig: Der Startschuss für das "Halbe-Halbe-Motto" fällt bei Aktiengesellschaften mit einem abweichenden Geschäftsjahr später. Wenn Sie zum Beispiel Papiere von Infineon (Geschäftsjahr vom 1. Oktober bis 30. September) im Depot halten, können Sie Kursverluste noch bis zum 30. September 2002 zu 100 Prozent realisieren. Etwaige Spekulationsgewinne aus dem Verkauf der Infineon-Aktien müssen Sie bis zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe versteuern.
???
Ja greengold
das stimmt!
Man sollte sich frühzeitig für 2002 -auf alle Fälle- bei den Banken auch eine Erträgnisaufstellung bestellen (neben der Jahressteuerbescheinigung), sonst kommt man in den Urwald![:confused:](//img.wallstreet-online.de/smilies/confused.gif)
AliHau
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Man sollte sich frühzeitig für 2002 -auf alle Fälle- bei den Banken auch eine Erträgnisaufstellung bestellen (neben der Jahressteuerbescheinigung), sonst kommt man in den Urwald
![:confused:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/confused.gif)
AliHau
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Welche Bank schreibt in eine "Erträgnisaufstellung" die
Spekugewinne hinein?
Eine "Erträgnisaufstellung" (wie in sie von Consors bekam)
listet nur noch zusätzlich die bezahlten Stückzinsen und
die ausländischen Dividenden auf, außerdem die Sollzinsen
und ggf. Depotgebühren.
Von "Spekugewinnen" war da (2001) nichts zu lesen.
kroko
Spekugewinne hinein?
Eine "Erträgnisaufstellung" (wie in sie von Consors bekam)
listet nur noch zusätzlich die bezahlten Stückzinsen und
die ausländischen Dividenden auf, außerdem die Sollzinsen
und ggf. Depotgebühren.
Von "Spekugewinnen" war da (2001) nichts zu lesen.
kroko
Hi kroko ![:)](//img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Für Speku-Einkünfte gilt das HEV in Bezug auf inländische Aktien
ja auch erst "frühestens" ab 2002. Aber die Banken werden ja
hoffentlich wegen den Dividenden abgrenzen, für die das
HEV ja auch erst frühestens ab 2002 gilt.
Also muß das Wirtschaftsjahr angegeben sein, weil eine Zuordnung,
alleine schon wegen den Ausschüttungszeitpunkten, erfolgen muß.
So stelle ich mir das vor. Aber ich weiß natürlich nicht, wie die
Banken ihre Erträgnisaufstellungen für 2002, die ja erst in 2003
zugestellt werden, gestalten werden.
Oder habe ich da jetzt einen Wurm drin?![:confused:](//img.wallstreet-online.de/smilies/confused.gif)
Zumindest würde ich mal schon jetzt gegenüber der Bank erwähnen,
daß ich auch eine Erträgnisaufstellung für 2002 haben möchte,
falls ich in den Vorjahren noch keine bekommen habe.
AliHau
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Für Speku-Einkünfte gilt das HEV in Bezug auf inländische Aktien
ja auch erst "frühestens" ab 2002. Aber die Banken werden ja
hoffentlich wegen den Dividenden abgrenzen, für die das
HEV ja auch erst frühestens ab 2002 gilt.
Also muß das Wirtschaftsjahr angegeben sein, weil eine Zuordnung,
alleine schon wegen den Ausschüttungszeitpunkten, erfolgen muß.
So stelle ich mir das vor. Aber ich weiß natürlich nicht, wie die
Banken ihre Erträgnisaufstellungen für 2002, die ja erst in 2003
zugestellt werden, gestalten werden.
Oder habe ich da jetzt einen Wurm drin?
![:confused:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/confused.gif)
Zumindest würde ich mal schon jetzt gegenüber der Bank erwähnen,
daß ich auch eine Erträgnisaufstellung für 2002 haben möchte,
falls ich in den Vorjahren noch keine bekommen habe.
AliHau
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
@ AliHau
"Der Wurm" bei Dir liegt in Folgendem:
Es gibt "Kapitalerträge" (Dividenden, Zinsen) - Anlage KAP
und
es gibt "private Veräußerungsgewinne" (Spekulationsgewinne) - Anlage SO.
Das eine hat mit dem anderen steuerlich rein gar nichts zu tun!
Natürlich werden die einen Dividenden und Spekugewinne voll, die
anderen nur halb besteuert (sehr, sehr logisch - Eichel läßt grüßen).
In einer "Erträgnisaufstellung" werden nur die "Kapitalerträge" angegeben.
Die "Spekugewinne" muß man sich schon selbst ausrechnen. (Mir ist jedenfalls
keine Bank bekannt, welche dies für einen berechnet.)
kroko
"Der Wurm" bei Dir liegt in Folgendem:
Es gibt "Kapitalerträge" (Dividenden, Zinsen) - Anlage KAP
und
es gibt "private Veräußerungsgewinne" (Spekulationsgewinne) - Anlage SO.
Das eine hat mit dem anderen steuerlich rein gar nichts zu tun!
Natürlich werden die einen Dividenden und Spekugewinne voll, die
anderen nur halb besteuert (sehr, sehr logisch - Eichel läßt grüßen).
In einer "Erträgnisaufstellung" werden nur die "Kapitalerträge" angegeben.
Die "Spekugewinne" muß man sich schon selbst ausrechnen. (Mir ist jedenfalls
keine Bank bekannt, welche dies für einen berechnet.)
kroko
Ich stimme kroko voll zu.
Ich stimme kroko auch voll zu.
Prima, AliHau, dann sind wir uns ja auch einig.
Ja, liebe Nataly
![:D](http://img.wallstreet-online.de/smilies/biggrin.gif)
Ich male gerade schon an meiner 2001-Erklärung.
Es hieß immer, man müsse den Verlustvortrag (ich habe Verluste, die ich nur vortragen, nicht rücktragen will)gesondert beantragen. Habe auch keine alten Vorträge aus 2000.
ich finde da nirgends was zum ANkreuzen, kann nur den Verlust als Betrag eingeben.
Wird der dann automatisch vorgetragen?
Gruß specunia
Es hieß immer, man müsse den Verlustvortrag (ich habe Verluste, die ich nur vortragen, nicht rücktragen will)gesondert beantragen. Habe auch keine alten Vorträge aus 2000.
ich finde da nirgends was zum ANkreuzen, kann nur den Verlust als Betrag eingeben.
Wird der dann automatisch vorgetragen?
Gruß specunia
Hi specunia ![:)](//img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Auf Seite 1 des Mantelbogens der ESt-Erklärung solltest du ganz oben ein Kreuzchen machen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages", weil dann dein Verlustvortrag vom Finanzamt gesondert festgestellt wird.
In die Anlage VA würde ich dann bei "Einkünfte aus privaten Veräußerunsgeschäften" eine Null eintragen, damit kein Verlustrücktrag stattfindet.
Gruß
AliHau
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Auf Seite 1 des Mantelbogens der ESt-Erklärung solltest du ganz oben ein Kreuzchen machen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages", weil dann dein Verlustvortrag vom Finanzamt gesondert festgestellt wird.
In die Anlage VA würde ich dann bei "Einkünfte aus privaten Veräußerunsgeschäften" eine Null eintragen, damit kein Verlustrücktrag stattfindet.
Gruß
AliHau
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Genau so ist es.
@Alil-Hau und Nataly
auf Seite 1 habe ich ja gar nicht gesucht, danke.
Aber Anlage VA? Meint Ihr SO?
Dort muß ich doch wohl den Betrag als neg. Gewinn eintragen, woher weiß das FA sonst die Höhe des Betrages??
Rücktragen auf 2000 kann das FA eigentlich sowieso nicht, weil dort nur Betrag < 1000 war.
Könnt Ihr das noch weiter aufklären? danke.
Gruß specunia
auf Seite 1 habe ich ja gar nicht gesucht, danke.
Aber Anlage VA? Meint Ihr SO?
Dort muß ich doch wohl den Betrag als neg. Gewinn eintragen, woher weiß das FA sonst die Höhe des Betrages??
Rücktragen auf 2000 kann das FA eigentlich sowieso nicht, weil dort nur Betrag < 1000 war.
Könnt Ihr das noch weiter aufklären? danke.
Gruß specunia
@(s)pecunia:
(1)Du musst auf der Anlage SO (SO=SOnstige Einkünfte), Deinen Verlust aus "privaten Veräußerungsgeschäften erklären. Über diesen Verlust ("verbleibender Verlustvortrag") erhältst du vom FA einen gesonderten Bescheid (also einen Bescheid zusätzlich zum Est-Bescheid 2001).
(2) Auf der Anlage VA (VA= VerlustAbzug) kannst du dem FA mitteilen, was mit dem festgestellten Verlust geschehen soll.
(1)Du musst auf der Anlage SO (SO=SOnstige Einkünfte), Deinen Verlust aus "privaten Veräußerungsgeschäften erklären. Über diesen Verlust ("verbleibender Verlustvortrag") erhältst du vom FA einen gesonderten Bescheid (also einen Bescheid zusätzlich zum Est-Bescheid 2001).
(2) Auf der Anlage VA (VA= VerlustAbzug) kannst du dem FA mitteilen, was mit dem festgestellten Verlust geschehen soll.
@Nataly
danke !
Ich hoffe, ich habe in 2002 was zum gegenrechnen;
zum Glück hält der Vortrag (nach derzeitiger Lage) ewig.
Gruß specunia
danke !
Ich hoffe, ich habe in 2002 was zum gegenrechnen;
zum Glück hält der Vortrag (nach derzeitiger Lage) ewig.
Gruß specunia
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