Computer defekt, aber noch nicht vollständig abgeschrieben - was tun? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.04.02 19:23:42 von
neuester Beitrag 15.04.02 19:31:14 von
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Ich habe folgendes Problem: Ich schreibe meinen PC über 4 Jahre ab. Was ist, wenn der PC nun seinen Geist im dritten Jahr aufgibt? Kann ich den Rest dann komplett auf einmal abschreiben? Und was ist mit dem neu gekauften PC? Kann ich da im gleichen Jahr auch schon den ersten Teil absetzen?
Hat da jemand Erfahrungen?
Wäre für Antworten sehr dankbar.
Gruß
longus
Hat da jemand Erfahrungen?
Wäre für Antworten sehr dankbar.
Gruß
longus
Wenn Dein PC den Geist aufgibt, kannst Du den gesamten Restwert absetzen.
Den neuen PC kannst Du auch abschreiben, wenn Du ihn in der ersten Hälfte des Jahres gekauft hast mit 20%, in der zweiten Hälfte nur noch mit der Hälfte (10%) des Wertes, bei linearer Abschreibung.
Ob daß bei Arbeitnehmern auch so ist, weiß ich allerdings nicht.
Den neuen PC kannst Du auch abschreiben, wenn Du ihn in der ersten Hälfte des Jahres gekauft hast mit 20%, in der zweiten Hälfte nur noch mit der Hälfte (10%) des Wertes, bei linearer Abschreibung.
Ob daß bei Arbeitnehmern auch so ist, weiß ich allerdings nicht.
wenn du den pc entsorgst ( gegen nachweis )kannst du ihn sofort abschreiben egal ob 2 oder 3 jahre alt
habe mal einen alten pc vor die firma gestellt da ihn jemand gebrauchen kann
am nächsten tag war er weg
2jahre später bei einer buchprüfung wurde der entsorgungsbeleg vom finanzamt gefordert und da ich keinen hatte haben sie mir 200 dm für den pc angesetzt
seitdem bringe ich meine pc zum entsorgen gegen nachweis
mfg lalli1
habe mal einen alten pc vor die firma gestellt da ihn jemand gebrauchen kann
am nächsten tag war er weg
2jahre später bei einer buchprüfung wurde der entsorgungsbeleg vom finanzamt gefordert und da ich keinen hatte haben sie mir 200 dm für den pc angesetzt
seitdem bringe ich meine pc zum entsorgen gegen nachweis
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