Gerichtsurteil! Haschisch-Raucher dürfen Auto fahren! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.07.02 18:00:44 von
neuester Beitrag 13.07.02 02:24:40 von
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Berlin - Gelegentliches Haschischrauchen ist kein Grund, einem Verkehrsteilnehmer den Führerschein zu entziehen. Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag einem Mann Recht, bei dem die Polizei bei der Rückreise aus den Niederlanden fünf Gramm Haschisch gefunden, aber keinerlei Hinweise auf Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt hatte. Als er das so genanntes Drogenscreening - eine Überprüfung seiner Fahreignung - verweigerte, entzog ihm die Stadt Freiburg die Fahrerlaubnis. Es gebe keinen Anlass zu der Befürchtung, dass der einmalige oder gelegentliche Haschischkonsum zu einer andauernden Fahruntüchtigkeit führe, urteilten nun die Karlsruher Richter.
Führerscheinentzug verfassungswidrig
Nach den Worten der 1. Kammer des Ersten Senats war der Führerscheinentzug verfassungswidrig, weil er in keinem angemessenen Verhältnis zu einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs stand. Die Tatsache, dass jemand - ohne sich dabei ans Steuer zu setzen - gelegentlich Cannabis konsumiere, begründe noch keinen hinreichenden Tatverdacht, der die Überprüfung der Fahrtauglichkeit rechtfertige.
Drogenkonsum und Auto fahren trennen
Das Gericht betonte aber, dass gegen ein Drogenscreening - und bei Weigerung gegen einen Führerscheinentzug - nichts einzuwenden sei, wenn über den bloßen Cannabisbesitz hinaus der konkrete Verdacht bestehe, "dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag". In einem zweiten Fall billigte Karlsruhe den Führerscheinentzug, weil im Auto-Aschenbecher des Betroffenen die Reste eines "Joints" gefunden worden waren.
(sa/dpa/ddp)
Führerscheinentzug verfassungswidrig
Nach den Worten der 1. Kammer des Ersten Senats war der Führerscheinentzug verfassungswidrig, weil er in keinem angemessenen Verhältnis zu einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs stand. Die Tatsache, dass jemand - ohne sich dabei ans Steuer zu setzen - gelegentlich Cannabis konsumiere, begründe noch keinen hinreichenden Tatverdacht, der die Überprüfung der Fahrtauglichkeit rechtfertige.
Drogenkonsum und Auto fahren trennen
Das Gericht betonte aber, dass gegen ein Drogenscreening - und bei Weigerung gegen einen Führerscheinentzug - nichts einzuwenden sei, wenn über den bloßen Cannabisbesitz hinaus der konkrete Verdacht bestehe, "dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag". In einem zweiten Fall billigte Karlsruhe den Führerscheinentzug, weil im Auto-Aschenbecher des Betroffenen die Reste eines "Joints" gefunden worden waren.
(sa/dpa/ddp)
eigentlich müssten dann alle leute die ne kiste bier im haus haben oder eine flasche sekt....auch den lappen abgeben!
wenn in deutschland steuern auf THC gezahlt werden müsste,
könnte man mit den einnahmen den aufbau ost finazieren und wir müssten keinen solidaritätszuschlag mehr bezahlen:-))
gebt es zu ihr kifft auch!
legalisiert es!
:-):-):-):-):-):-):-):-):-):-):-):-):-):-):-):-):-):-):-)
wenn in deutschland steuern auf THC gezahlt werden müsste,
könnte man mit den einnahmen den aufbau ost finazieren und wir müssten keinen solidaritätszuschlag mehr bezahlen:-))
gebt es zu ihr kifft auch!
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klaro, am morgen nen Joint und die Aktien sind dein Freund.
high,
kann nicht lange dauern, dann wird sich wettertaft melden und umfangreich berichten.
Ich persönlich, möchte mich hier nicht näher äußern, da ich nicht weiß, wie weit die Anonymität wirklich reicht.
Sam
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Sam
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