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    Bäume fällen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.02 15:35:05 von
    neuester Beitrag 16.08.02 23:38:54 von
    Beiträge: 31
    ID: 620.709
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      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:35:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was hat man eigentlich für Strafen zu erwarten, wenn man einfach Bäume im eigenen Garten ohne Genehmigung fällt?
      Mit welchen Argumenten/Zusagen (Neupflanzung?) bekommt man am ehesten eine Genehmigung?
      Dürfte eine Genehmigung jederzeit drin sein, wenn ein Baum näher als 1,5 m an der Grundstücksgrenze bzw. am Haus steht? Danke für Antworten!
      MfG
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:38:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein rostiger Nagel in den Stamm und dann nur noch warten bis der Baum abstirbt.. ;)


      Was kannst Du dafür, dass der Baum eingegangen ist?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:42:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Grundsätzlich ist das Fällen von Bäumen auf dem eigenen Grundstück nicht verboten.

      Manche Kommunen haben eine eigene Baumsatzung, in denen ggf. Einzelheiten geregelt sind.

      In der hiesigen (ausreichend waldreichen) Region wird in der Regel nicht lange gefragt. Der Baum müsste schon eine besondere Bedeutung (Baumart, Größe, ...) haben, um Probleme zu bereiten.


      Hoffe, das konnte Dir etwas helfen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:43:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kupfernagel ist besser!
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:43:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja so ist das:

      ihr müßt in D nicht nur fragen wenn Ihr
      einen Baum in Eurem Garten umlegen wollt.
      Ihr müßt zukünftig auch den Trittin fragen,
      wenn Ihr Euch den Arsch mit Papier abwischen wollt.
      Geldscheine sind erlaubt, die sind aus Lumpen aber
      Papier aus Holz kommt auf den Index.

      Echtes Mitleid muß man mit Euch haben.
      Wem so von Behörden auf den Nasen rumgetanzt wird,
      ist zu bedauern.

      Wir machen das so:

      Motorsäge an,
      warmlaufen lassen,
      Krone kappen,
      dicke Äste danach,
      Stamm,
      Wurzelraus,
      sense= Baum wech.

      Nu mach ma schön......

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      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:45:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:45:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ein Kupfernagel soll noch besser wirken als ein Rostiger.
      Wo kein Kläger da kein Richter, d.h. wenn du ein gutes Verhältnis zu deinen Nachbarn hast wird dich wahrscheinlich auch keiner verpetzen. Frage blos nicht bei der Stadt nach, ob du den Baum fällen darfst, dann werden sie erst richtig auf dich aufmerksam. Einfach absägen und fertig.
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:50:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wer Bäume fällt tötet Leben.
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:51:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Lucio, kannst du nicht lesen?
      Siehe #4! ;)
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:52:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hey du grüner Jörg! Dann lieber nach Bangkok fahren, gell!
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:56:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      @heinzilein,
      nein ich kann leider nicht lesen :laugh:
      aber nochmal zum Thema: unser Nachbar wollte einen Baum fällen und war so schlau und hat nachgefragt ob er das darf.
      Da sagen die von der Stadt natürlich: nein. Das hätte ich ihm gleich sagen können. Naja wir haben dann etwas Gras über die Sache wachsen lassen, und dann war der Baum weg.
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 16:11:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Casel,
      du kannst unverbindlich , eventuell unter falschen Namen beim Landesgrünflächenamt anrufen, wie das bei euch mit dem Baumfällgesetz ist, die geben Dir sofort Auskunft
      In vielen Landkreisen wurde dieses Jahr das Baumfällgesetz gelockert, bzw.sogar aufgehoben(jedenfalls weiß ich das für den Landkreis Lippe)
      Ansonsten geht es oft nach Umfang des betreffenden Stammes, dann hast du schlechte Karten, da du alle austreibenden Stämme messen mußt, und das sind in der Regel ganz schnell über 80cm (da liegt oft die Baumfällgrenze)
      Ich habe selbst schon Denkmalgeschütze Bäume(eiben) umgelegt, wurde dabei erwischt, habe aber keine Strafe dafür bekommen, nur ein griesgrämiges Dududu ;-)))))
      Ich denke, das mußt du selbst entscheiden, ich würde Samstags ganz frühmorgens um 7 die Säge anwerfen, und wech sie!
      Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
      mfg
      Outsider
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 16:14:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Casel,
      ich bins nochmal.Lass das mit dem Nagel sein, das können Sie Dir nachweisen, und dann fängst du dir richtig einen!
      ...und wech
      Outsider
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 16:20:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Grundsätzlich ist ja jeder Baum erhaltenswert, die Bedeutung von Umweltschutz sollte uns allen in den letzten Tag klar geworden sein aber manchmal sind die Dinger eben im Weg und müssen weichen. Aber bitte nicht Samstags ganz frühmorgens um 7 Uhr, das wäre dann ja wirklich ein Grund für ein Anzeige.

      Aber Spass beiseite, du kannst ja als Ersatz an anderer Stelle einen oder mehrere neue Bäume pflanzen, dann ist dein "Ökobilanz" in Ordnung.
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 16:23:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sprengen und als Anschlag von Bin sägen tarnen!
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:01:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      @casel: Wo steht das, dass du für das Fällen von Bäumen in deinem Garten eine Genehmigung brauchst?
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:07:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Meine Suche nach einem "Baumfällgesetz" war wenig ergiebig. In Brandenburg gibt es wohl ein solches Gesetz:


      "Beginnt die Wachstumsperiode, ist das Fällen von Bäumen laut Brandenburgischem Baumfällgesetz streng verboten. Nur bis Ende Februar darf die Kettensäge angestrengt aufheulen."
      Quelle:
      http://www.fcenergie.de/stadionbau/stadion1.html
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:14:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      In Bremen gibt es eine Baumschutzverordnung:

      Schwarz-grün bäumt sich auf
      Umweltsenatorin Christine Wischer (SPD) will das Fällen von Bäumen erleichtern und damit Geld sparen. "So nicht!", sagen CDU und Grüne und lehnen Verordnung ab
      Vor der Säge kommt die Bürokratie: Wer in Bremen auf seinem Privatgrundstück einen Baum fällen will, dessen Stamm dicker als 30 Zentimeter ist, braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung. 1.200 Anträge trudeln jedes Jahr im Umweltressort ein, 80 Prozent davon werden genehmigt. "Zu viel Bürokratie", findet Senatorin Christine Wischer (SPD) und legte den Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung vor. Den lehnten gestern jedoch nicht nur die Grünen, sondern sogar der Koalitionspartner CDU ab.

      Quelle:[URhttp://www.taz.de/pt/2002/06/21/a0007.nf/textL][/url]
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:17:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      Auch in Berlin gibt es eine Baumschutzverordnung:
      http://www.charlottenburg-wilmersdorf.de/umweltamt/bauminfo.…
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:19:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      § 9 Ordnungswidrigkeiten



      Ordnungswidrig im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 18 des Berliner Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

      1. entgegen § 3 Abs. 1 geschützte Bäume oder Teile von ihnen beseitigt, zerstört, beschädigt, abschneidet
      oder auf sonstige Weise in ihrem Weiterbestand beeinträchtigt, ohne im Besitz einer nach § 4
      erforderlichen Ausnahmegenehmigung zu sein,

      2. entgegen § 3 Abs. 2 den Wurzelbereich geschützter Bäume schädigt oder beeinträchtigt,

      3. entgegen § 3 Abs. 3 die unverzügliche Anzeige über die Beseitigung geschützter Bäume oder Teile von
      ihnen unterläßt.
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:26:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      Und hier ein Link zum Berliner Naturschutzgesetz:
      http://www.kulturbuch-verlag.de/KBV/Online/Gvbl/pdf/1999/hef…
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:35:27
      Beitrag Nr. 22 ()
      @casel: Du musst zuerst prüfen, ob deine Bäume überhaupt durch die Baumschutzverordnung geschützt sind. Wenn nicht, kannst du sie problemlos fällen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:40:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Der Text der Baumschutzverordnung in Posting #19 ist fehlerhaft. Hier eine besserer Link:
      http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/naturschutz/dow…
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:43:56
      Beitrag Nr. 24 ()
      @casel: Du musst in § 1 der Berliner Baumschutzverordnung nachsehen, ob deine Bäume überhaupt geschützt sind. Ist dies nicht der Fall, kannst du sie problemlos fällen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 18:35:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich meine, ich hätte das sowas gehört:

      "Nadelbäume dürfen gefällt werden, andere Bäume bis 15 cm Stammdurchmesser".
      Für dickere brauche man eine Genehmigung???? o.s.ä....

      ich mach mich auf die suche ... ;)
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 20:18:14
      Beitrag Nr. 26 ()
      @SMD: Die Baumschutzverordnungen sind sehr unterschiedlich. Man muss die am jeweiligen Ort gültige anwenden.
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 00:17:26
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Nataly: Scheint so, die die ich gefunden habe sind immer sehr ortsbezogen.

      Ich würde vorgehen:
      Gutes Verhältnis mit den Nachbarn, absprechen und fällen.
      Wo kein Kläger, da kein Richter.

      Kein gutes Verhältnis mit den Nachbarn, warten bis die in Urlaub sind und dann fällen.
      Wenn sie wiederkommen und den Aufstand üben, einfach sagen, daß ein groooßer Ast abgebrochen ist und es zu gefährlich war.... oder so ähnliches (Katze kam nicht mehr runter, Baum musste dran glauben :D )
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 01:43:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      Oho, was für eine Resonanz :eek:

      Danke an Euch alle für die Antworten! Aber mich interessiert mal, mit welcher Strafe man für die Ordnungswidrigkeit erwarten kann ;)
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 10:16:41
      Beitrag Nr. 29 ()
      Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten:
      In Hannover kann die Geldbuße bis zu 10.000 DM betragen
      http://www.kleingarten-hannover.de/Dokus/baumschutz.pdf


      In Brandenburg kann die Geldbuße bis zu 100.000 DM betragen
      http://www.gemeindetag-brandenburg.de/wir_ueber_uns/baumschu…

      Auch in Berlin kann die Geldbuße bis zu 100.000 DM betragen (§ 49 Abs. 2 Berliner Naturschutzgesetz)
      http://www.kulturbuch-verlag.de/KBV/Online/Gvbl/pdf/1999/hef…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.kulturbuch-verlag.de/KBV/Online/Gvbl/pdf/1999/hef…

      In Düsseldorf beträgt die Geldbuße bis zu 50.000 EUR
      http://www.duesseldorf.de/stadtgruen/natur/baumschutz/satzun…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.duesseldorf.de/stadtgruen/natur/baumschutz/satzun…

      In Stralsund kann die Geldbuße bis zu 100.000 DM betragen
      http://www.stralsund.de/rathaus/ortsrecht/baumschutzverordnu…

      Die Höchstgrenze in Berlin von 100.000 DM besagt aber natürlich nicht, dass die Geldbuße auch in dieser Höhe festgesetzt wird.
      Hier kommt es sicher auf die Umstände des Einzelfalls an.
      Da müsste ich mehr wissen, z.B. Anzahl der Bäume, wie alt und wie groß sind sie, welche Gründe sprechen für das Fällen.
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 23:32:26
      Beitrag Nr. 30 ()
      Wir haben hier in Bayern in 1995 2 große Laubbäume gefällt, die unserem geplanten Neubau im Weg standen, Resultat: 1000,- DEM Zwangsspende pro Baum an die Nachbarschaftshilfe und die Pfadfinder. :rolleyes:

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 23:38:54
      Beitrag Nr. 31 ()
      P.S.: Die Strafe gab es übrigens trotz Ersatzpflanzung zweier schweineteurer, bei Pflanzung bereits 3 m hoher neuer Laubbäume...

      Gruß, Mucker


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