Bäume fällen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.08.02 15:35:05 von
neuester Beitrag 16.08.02 23:38:54 von
neuester Beitrag 16.08.02 23:38:54 von
Beiträge: 31
ID: 620.709
ID: 620.709
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.040
Gesamt: 1.040
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 14:48 | 1506 | |
heute 14:49 | 1272 | |
heute 15:31 | 1181 | |
vor 56 Minuten | 1076 | |
heute 15:08 | 826 | |
vor 1 Stunde | 815 | |
heute 15:26 | 773 | |
heute 11:40 | 656 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.704,42 | -0,18 | 186 | |||
2. | 4. | 6,5320 | -2,74 | 81 | |||
3. | 14. | 20,435 | -19,78 | 73 | |||
4. | 18. | 31,61 | +7,14 | 69 | |||
5. | 6. | 10,700 | +1,71 | 66 | |||
6. | 10. | 16,750 | +4,69 | 47 | |||
7. | 5. | 163,32 | +1,48 | 47 | |||
8. | 3. | 4,0515 | -5,02 | 42 |
Was hat man eigentlich für Strafen zu erwarten, wenn man einfach Bäume im eigenen Garten ohne Genehmigung fällt?
Mit welchen Argumenten/Zusagen (Neupflanzung?) bekommt man am ehesten eine Genehmigung?
Dürfte eine Genehmigung jederzeit drin sein, wenn ein Baum näher als 1,5 m an der Grundstücksgrenze bzw. am Haus steht? Danke für Antworten!
MfG
Mit welchen Argumenten/Zusagen (Neupflanzung?) bekommt man am ehesten eine Genehmigung?
Dürfte eine Genehmigung jederzeit drin sein, wenn ein Baum näher als 1,5 m an der Grundstücksgrenze bzw. am Haus steht? Danke für Antworten!
MfG
Ein rostiger Nagel in den Stamm und dann nur noch warten bis der Baum abstirbt..
Was kannst Du dafür, dass der Baum eingegangen ist?
Was kannst Du dafür, dass der Baum eingegangen ist?
Grundsätzlich ist das Fällen von Bäumen auf dem eigenen Grundstück nicht verboten.
Manche Kommunen haben eine eigene Baumsatzung, in denen ggf. Einzelheiten geregelt sind.
In der hiesigen (ausreichend waldreichen) Region wird in der Regel nicht lange gefragt. Der Baum müsste schon eine besondere Bedeutung (Baumart, Größe, ...) haben, um Probleme zu bereiten.
Hoffe, das konnte Dir etwas helfen.
Manche Kommunen haben eine eigene Baumsatzung, in denen ggf. Einzelheiten geregelt sind.
In der hiesigen (ausreichend waldreichen) Region wird in der Regel nicht lange gefragt. Der Baum müsste schon eine besondere Bedeutung (Baumart, Größe, ...) haben, um Probleme zu bereiten.
Hoffe, das konnte Dir etwas helfen.
Kupfernagel ist besser!
ja so ist das:
ihr müßt in D nicht nur fragen wenn Ihr
einen Baum in Eurem Garten umlegen wollt.
Ihr müßt zukünftig auch den Trittin fragen,
wenn Ihr Euch den Arsch mit Papier abwischen wollt.
Geldscheine sind erlaubt, die sind aus Lumpen aber
Papier aus Holz kommt auf den Index.
Echtes Mitleid muß man mit Euch haben.
Wem so von Behörden auf den Nasen rumgetanzt wird,
ist zu bedauern.
Wir machen das so:
Motorsäge an,
warmlaufen lassen,
Krone kappen,
dicke Äste danach,
Stamm,
Wurzelraus,
sense= Baum wech.
Nu mach ma schön......
ihr müßt in D nicht nur fragen wenn Ihr
einen Baum in Eurem Garten umlegen wollt.
Ihr müßt zukünftig auch den Trittin fragen,
wenn Ihr Euch den Arsch mit Papier abwischen wollt.
Geldscheine sind erlaubt, die sind aus Lumpen aber
Papier aus Holz kommt auf den Index.
Echtes Mitleid muß man mit Euch haben.
Wem so von Behörden auf den Nasen rumgetanzt wird,
ist zu bedauern.
Wir machen das so:
Motorsäge an,
warmlaufen lassen,
Krone kappen,
dicke Äste danach,
Stamm,
Wurzelraus,
sense= Baum wech.
Nu mach ma schön......
Ein Kupfernagel soll noch besser wirken als ein Rostiger.
Wo kein Kläger da kein Richter, d.h. wenn du ein gutes Verhältnis zu deinen Nachbarn hast wird dich wahrscheinlich auch keiner verpetzen. Frage blos nicht bei der Stadt nach, ob du den Baum fällen darfst, dann werden sie erst richtig auf dich aufmerksam. Einfach absägen und fertig.
Wo kein Kläger da kein Richter, d.h. wenn du ein gutes Verhältnis zu deinen Nachbarn hast wird dich wahrscheinlich auch keiner verpetzen. Frage blos nicht bei der Stadt nach, ob du den Baum fällen darfst, dann werden sie erst richtig auf dich aufmerksam. Einfach absägen und fertig.
Wer Bäume fällt tötet Leben.
Lucio, kannst du nicht lesen?
Siehe #4!
Siehe #4!
Hey du grüner Jörg! Dann lieber nach Bangkok fahren, gell!
@heinzilein,
nein ich kann leider nicht lesen
aber nochmal zum Thema: unser Nachbar wollte einen Baum fällen und war so schlau und hat nachgefragt ob er das darf.
Da sagen die von der Stadt natürlich: nein. Das hätte ich ihm gleich sagen können. Naja wir haben dann etwas Gras über die Sache wachsen lassen, und dann war der Baum weg.
nein ich kann leider nicht lesen
aber nochmal zum Thema: unser Nachbar wollte einen Baum fällen und war so schlau und hat nachgefragt ob er das darf.
Da sagen die von der Stadt natürlich: nein. Das hätte ich ihm gleich sagen können. Naja wir haben dann etwas Gras über die Sache wachsen lassen, und dann war der Baum weg.
Hallo Casel,
du kannst unverbindlich , eventuell unter falschen Namen beim Landesgrünflächenamt anrufen, wie das bei euch mit dem Baumfällgesetz ist, die geben Dir sofort Auskunft
In vielen Landkreisen wurde dieses Jahr das Baumfällgesetz gelockert, bzw.sogar aufgehoben(jedenfalls weiß ich das für den Landkreis Lippe)
Ansonsten geht es oft nach Umfang des betreffenden Stammes, dann hast du schlechte Karten, da du alle austreibenden Stämme messen mußt, und das sind in der Regel ganz schnell über 80cm (da liegt oft die Baumfällgrenze)
Ich habe selbst schon Denkmalgeschütze Bäume(eiben) umgelegt, wurde dabei erwischt, habe aber keine Strafe dafür bekommen, nur ein griesgrämiges Dududu ;-)))))
Ich denke, das mußt du selbst entscheiden, ich würde Samstags ganz frühmorgens um 7 die Säge anwerfen, und wech sie!
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
mfg
Outsider
du kannst unverbindlich , eventuell unter falschen Namen beim Landesgrünflächenamt anrufen, wie das bei euch mit dem Baumfällgesetz ist, die geben Dir sofort Auskunft
In vielen Landkreisen wurde dieses Jahr das Baumfällgesetz gelockert, bzw.sogar aufgehoben(jedenfalls weiß ich das für den Landkreis Lippe)
Ansonsten geht es oft nach Umfang des betreffenden Stammes, dann hast du schlechte Karten, da du alle austreibenden Stämme messen mußt, und das sind in der Regel ganz schnell über 80cm (da liegt oft die Baumfällgrenze)
Ich habe selbst schon Denkmalgeschütze Bäume(eiben) umgelegt, wurde dabei erwischt, habe aber keine Strafe dafür bekommen, nur ein griesgrämiges Dududu ;-)))))
Ich denke, das mußt du selbst entscheiden, ich würde Samstags ganz frühmorgens um 7 die Säge anwerfen, und wech sie!
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
mfg
Outsider
Hallo Casel,
ich bins nochmal.Lass das mit dem Nagel sein, das können Sie Dir nachweisen, und dann fängst du dir richtig einen!
...und wech
Outsider
ich bins nochmal.Lass das mit dem Nagel sein, das können Sie Dir nachweisen, und dann fängst du dir richtig einen!
...und wech
Outsider
Grundsätzlich ist ja jeder Baum erhaltenswert, die Bedeutung von Umweltschutz sollte uns allen in den letzten Tag klar geworden sein aber manchmal sind die Dinger eben im Weg und müssen weichen. Aber bitte nicht Samstags ganz frühmorgens um 7 Uhr, das wäre dann ja wirklich ein Grund für ein Anzeige.
Aber Spass beiseite, du kannst ja als Ersatz an anderer Stelle einen oder mehrere neue Bäume pflanzen, dann ist dein "Ökobilanz" in Ordnung.
Aber Spass beiseite, du kannst ja als Ersatz an anderer Stelle einen oder mehrere neue Bäume pflanzen, dann ist dein "Ökobilanz" in Ordnung.
Sprengen und als Anschlag von Bin sägen tarnen!
@casel: Wo steht das, dass du für das Fällen von Bäumen in deinem Garten eine Genehmigung brauchst?
Meine Suche nach einem "Baumfällgesetz" war wenig ergiebig. In Brandenburg gibt es wohl ein solches Gesetz:
"Beginnt die Wachstumsperiode, ist das Fällen von Bäumen laut Brandenburgischem Baumfällgesetz streng verboten. Nur bis Ende Februar darf die Kettensäge angestrengt aufheulen."
Quelle:
http://www.fcenergie.de/stadionbau/stadion1.html
"Beginnt die Wachstumsperiode, ist das Fällen von Bäumen laut Brandenburgischem Baumfällgesetz streng verboten. Nur bis Ende Februar darf die Kettensäge angestrengt aufheulen."
Quelle:
http://www.fcenergie.de/stadionbau/stadion1.html
In Bremen gibt es eine Baumschutzverordnung:
Schwarz-grün bäumt sich auf
Umweltsenatorin Christine Wischer (SPD) will das Fällen von Bäumen erleichtern und damit Geld sparen. "So nicht!", sagen CDU und Grüne und lehnen Verordnung ab
Vor der Säge kommt die Bürokratie: Wer in Bremen auf seinem Privatgrundstück einen Baum fällen will, dessen Stamm dicker als 30 Zentimeter ist, braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung. 1.200 Anträge trudeln jedes Jahr im Umweltressort ein, 80 Prozent davon werden genehmigt. "Zu viel Bürokratie", findet Senatorin Christine Wischer (SPD) und legte den Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung vor. Den lehnten gestern jedoch nicht nur die Grünen, sondern sogar der Koalitionspartner CDU ab.
Quelle:[URhttp://www.taz.de/pt/2002/06/21/a0007.nf/textL][/url]
Schwarz-grün bäumt sich auf
Umweltsenatorin Christine Wischer (SPD) will das Fällen von Bäumen erleichtern und damit Geld sparen. "So nicht!", sagen CDU und Grüne und lehnen Verordnung ab
Vor der Säge kommt die Bürokratie: Wer in Bremen auf seinem Privatgrundstück einen Baum fällen will, dessen Stamm dicker als 30 Zentimeter ist, braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung. 1.200 Anträge trudeln jedes Jahr im Umweltressort ein, 80 Prozent davon werden genehmigt. "Zu viel Bürokratie", findet Senatorin Christine Wischer (SPD) und legte den Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung vor. Den lehnten gestern jedoch nicht nur die Grünen, sondern sogar der Koalitionspartner CDU ab.
Quelle:[URhttp://www.taz.de/pt/2002/06/21/a0007.nf/textL][/url]
Auch in Berlin gibt es eine Baumschutzverordnung:
http://www.charlottenburg-wilmersdorf.de/umweltamt/bauminfo.…
http://www.charlottenburg-wilmersdorf.de/umweltamt/bauminfo.…
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 18 des Berliner Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 1 geschützte Bäume oder Teile von ihnen beseitigt, zerstört, beschädigt, abschneidet
oder auf sonstige Weise in ihrem Weiterbestand beeinträchtigt, ohne im Besitz einer nach § 4
erforderlichen Ausnahmegenehmigung zu sein,
2. entgegen § 3 Abs. 2 den Wurzelbereich geschützter Bäume schädigt oder beeinträchtigt,
3. entgegen § 3 Abs. 3 die unverzügliche Anzeige über die Beseitigung geschützter Bäume oder Teile von
ihnen unterläßt.
Ordnungswidrig im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 18 des Berliner Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 1 geschützte Bäume oder Teile von ihnen beseitigt, zerstört, beschädigt, abschneidet
oder auf sonstige Weise in ihrem Weiterbestand beeinträchtigt, ohne im Besitz einer nach § 4
erforderlichen Ausnahmegenehmigung zu sein,
2. entgegen § 3 Abs. 2 den Wurzelbereich geschützter Bäume schädigt oder beeinträchtigt,
3. entgegen § 3 Abs. 3 die unverzügliche Anzeige über die Beseitigung geschützter Bäume oder Teile von
ihnen unterläßt.
Und hier ein Link zum Berliner Naturschutzgesetz:
http://www.kulturbuch-verlag.de/KBV/Online/Gvbl/pdf/1999/hef…
http://www.kulturbuch-verlag.de/KBV/Online/Gvbl/pdf/1999/hef…
@casel: Du musst zuerst prüfen, ob deine Bäume überhaupt durch die Baumschutzverordnung geschützt sind. Wenn nicht, kannst du sie problemlos fällen.
Der Text der Baumschutzverordnung in Posting #19 ist fehlerhaft. Hier eine besserer Link:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/naturschutz/dow…
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/naturschutz/dow…
@casel: Du musst in § 1 der Berliner Baumschutzverordnung nachsehen, ob deine Bäume überhaupt geschützt sind. Ist dies nicht der Fall, kannst du sie problemlos fällen.
Ich meine, ich hätte das sowas gehört:
"Nadelbäume dürfen gefällt werden, andere Bäume bis 15 cm Stammdurchmesser".
Für dickere brauche man eine Genehmigung???? o.s.ä....
ich mach mich auf die suche ...
"Nadelbäume dürfen gefällt werden, andere Bäume bis 15 cm Stammdurchmesser".
Für dickere brauche man eine Genehmigung???? o.s.ä....
ich mach mich auf die suche ...
@SMD: Die Baumschutzverordnungen sind sehr unterschiedlich. Man muss die am jeweiligen Ort gültige anwenden.
@Nataly: Scheint so, die die ich gefunden habe sind immer sehr ortsbezogen.
Ich würde vorgehen:
Gutes Verhältnis mit den Nachbarn, absprechen und fällen.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kein gutes Verhältnis mit den Nachbarn, warten bis die in Urlaub sind und dann fällen.
Wenn sie wiederkommen und den Aufstand üben, einfach sagen, daß ein groooßer Ast abgebrochen ist und es zu gefährlich war.... oder so ähnliches (Katze kam nicht mehr runter, Baum musste dran glauben )
Ich würde vorgehen:
Gutes Verhältnis mit den Nachbarn, absprechen und fällen.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kein gutes Verhältnis mit den Nachbarn, warten bis die in Urlaub sind und dann fällen.
Wenn sie wiederkommen und den Aufstand üben, einfach sagen, daß ein groooßer Ast abgebrochen ist und es zu gefährlich war.... oder so ähnliches (Katze kam nicht mehr runter, Baum musste dran glauben )
Oho, was für eine Resonanz
Danke an Euch alle für die Antworten! Aber mich interessiert mal, mit welcher Strafe man für die Ordnungswidrigkeit erwarten kann
Danke an Euch alle für die Antworten! Aber mich interessiert mal, mit welcher Strafe man für die Ordnungswidrigkeit erwarten kann
Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten:
In Hannover kann die Geldbuße bis zu 10.000 DM betragen
http://www.kleingarten-hannover.de/Dokus/baumschutz.pdf
In Brandenburg kann die Geldbuße bis zu 100.000 DM betragen
http://www.gemeindetag-brandenburg.de/wir_ueber_uns/baumschu…
Auch in Berlin kann die Geldbuße bis zu 100.000 DM betragen (§ 49 Abs. 2 Berliner Naturschutzgesetz)
http://www.kulturbuch-verlag.de/KBV/Online/Gvbl/pdf/1999/hef…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://www.kulturbuch-verlag.de/KBV/Online/Gvbl/pdf/1999/hef…
In Düsseldorf beträgt die Geldbuße bis zu 50.000 EUR
http://www.duesseldorf.de/stadtgruen/natur/baumschutz/satzun…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://www.duesseldorf.de/stadtgruen/natur/baumschutz/satzun…
In Stralsund kann die Geldbuße bis zu 100.000 DM betragen
http://www.stralsund.de/rathaus/ortsrecht/baumschutzverordnu…
Die Höchstgrenze in Berlin von 100.000 DM besagt aber natürlich nicht, dass die Geldbuße auch in dieser Höhe festgesetzt wird.
Hier kommt es sicher auf die Umstände des Einzelfalls an.
Da müsste ich mehr wissen, z.B. Anzahl der Bäume, wie alt und wie groß sind sie, welche Gründe sprechen für das Fällen.
In Hannover kann die Geldbuße bis zu 10.000 DM betragen
http://www.kleingarten-hannover.de/Dokus/baumschutz.pdf
In Brandenburg kann die Geldbuße bis zu 100.000 DM betragen
http://www.gemeindetag-brandenburg.de/wir_ueber_uns/baumschu…
Auch in Berlin kann die Geldbuße bis zu 100.000 DM betragen (§ 49 Abs. 2 Berliner Naturschutzgesetz)
http://www.kulturbuch-verlag.de/KBV/Online/Gvbl/pdf/1999/hef…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://www.kulturbuch-verlag.de/KBV/Online/Gvbl/pdf/1999/hef…
In Düsseldorf beträgt die Geldbuße bis zu 50.000 EUR
http://www.duesseldorf.de/stadtgruen/natur/baumschutz/satzun…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://www.duesseldorf.de/stadtgruen/natur/baumschutz/satzun…
In Stralsund kann die Geldbuße bis zu 100.000 DM betragen
http://www.stralsund.de/rathaus/ortsrecht/baumschutzverordnu…
Die Höchstgrenze in Berlin von 100.000 DM besagt aber natürlich nicht, dass die Geldbuße auch in dieser Höhe festgesetzt wird.
Hier kommt es sicher auf die Umstände des Einzelfalls an.
Da müsste ich mehr wissen, z.B. Anzahl der Bäume, wie alt und wie groß sind sie, welche Gründe sprechen für das Fällen.
Wir haben hier in Bayern in 1995 2 große Laubbäume gefällt, die unserem geplanten Neubau im Weg standen, Resultat: 1000,- DEM Zwangsspende pro Baum an die Nachbarschaftshilfe und die Pfadfinder.
Gruß, Mucker
Gruß, Mucker
P.S.: Die Strafe gab es übrigens trotz Ersatzpflanzung zweier schweineteurer, bei Pflanzung bereits 3 m hoher neuer Laubbäume...
Gruß, Mucker
Gruß, Mucker
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
51 | ||
24 | ||
19 | ||
18 | ||
15 | ||
14 | ||
14 | ||
12 | ||
11 | ||
8 |