Spekulationssteuer - was ist mit den Aktien die ich schon 1 Jahr habe ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.10.02 20:45:39 von
neuester Beitrag 16.10.02 00:05:12 von
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Spekulationssteuer - was ist mit den Aktien die ich schon 1 Jahr habe ? aber wenn ich diese nun in ca. 3 Jahren dann mit evtl. Gewinn verkaufe fällt dieses dann unter diesen Plan.
oder mit den Aktien die ich schon 1/2 Jahr habe ?
hat jemand eine Idee ? oder gilt das erst ab dann wenn das Gesetz steht, für Aktien die man dann erst gekauft hat. wenn nicht dürfte es ja zum Jahres Ende nochmal richtig runter gehen.
oder mit den Aktien die ich schon 1/2 Jahr habe ?
hat jemand eine Idee ? oder gilt das erst ab dann wenn das Gesetz steht, für Aktien die man dann erst gekauft hat. wenn nicht dürfte es ja zum Jahres Ende nochmal richtig runter gehen.
du musst zahlen.....
...Rückwirkungsverbot....
#3
Richtig, aber was interessiert das unsere Pfeifen in Berlin. Bei der Anhebung der Spekulationsfrist für Immobilien haben die darauf doch auch geschissen. Aber die Sache ist - soweit ich weiß - mittlerweile beim Bundesverfasssungsgericht.
Richtig, aber was interessiert das unsere Pfeifen in Berlin. Bei der Anhebung der Spekulationsfrist für Immobilien haben die darauf doch auch geschissen. Aber die Sache ist - soweit ich weiß - mittlerweile beim Bundesverfasssungsgericht.
...würde aber meinen, dass es sich in Fällen in denen man eine Aktie schon über ein Jahr hält, um einen abgeschlossenen in der Vergangenheit liegenden Fall handelt(sog. echte Rückwirkung), wobei aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit ein Eingriff grundsätzlich unzulässig sein sollte...
Leute, das sind alles noch Spekulationen. Das muss alles noch genehmigt werden. das geschieht im Bundesrat. Da kann die CDU noch ordentlich blocken.
Behaltet mal die Contenance.
beruhigt euch mal für´s Erste.
Unsere Regierung ist einfach scheisse.
Amen
Behaltet mal die Contenance.
beruhigt euch mal für´s Erste.
Unsere Regierung ist einfach scheisse.
Amen
Die Mehrheit in unserem Land hat die Regierung gewählt, die die schönsten Sprüche klopft. Nix anderes haben sie jetzt bekommen
Spaß beiseite: Du mußt Spekugewinne ab nächsten Jahr wohl auch dann versteuern, wenn Du die Aktie länger als 12 Monate im Depot hast. Bei der ersten Verlängerung von 6 auf 12 Monate gab es auch keine Gnade für Altfälle.
Meine Empfehlung daher: verkaufen, wenn man Gewinne steuerfrei mitnehmen kann und ggf. nach einer kleinen Wartezeit neu investieren (damit man dem Vorwurf des Scheingeschäfts begegnet).
Verluste fleißig vortragen...
Spaß beiseite: Du mußt Spekugewinne ab nächsten Jahr wohl auch dann versteuern, wenn Du die Aktie länger als 12 Monate im Depot hast. Bei der ersten Verlängerung von 6 auf 12 Monate gab es auch keine Gnade für Altfälle.
Meine Empfehlung daher: verkaufen, wenn man Gewinne steuerfrei mitnehmen kann und ggf. nach einer kleinen Wartezeit neu investieren (damit man dem Vorwurf des Scheingeschäfts begegnet).
Verluste fleißig vortragen...
.
kurz bevor das Gesetz in Kraft tritt, verkaufst Du Deine Aktien (wenn Du sie schon länger als 1 Jahr hattest, ansonsten ist es eh egal). Danach kanst´ sie wieder kaufen ...
kurz bevor das Gesetz in Kraft tritt, verkaufst Du Deine Aktien (wenn Du sie schon länger als 1 Jahr hattest, ansonsten ist es eh egal). Danach kanst´ sie wieder kaufen ...
#8
Das ist aber nur ein kurzfristige Lösung. Wenn die Steuer erst mal gilt, hilft nichts mehr, oder doch?
Soweit ich mich erinnere, hat man bisher befürchtet, dass bei Einführung dieser Kapitalertragsteuer auf Gewinne dann im Gegenzug auch Verluste steuerlich abzugsfähig sein müssten (es werden auf jeden Fall wieder Klagen ins Haus stehen).
Warum spricht jetzt keiner davon? Der Schlag gegen den investitionsbereiten Steuerbürger kann also auch nach hinten losgehen (wäre ja nicht das erste Mal ein Zeichen von Unfähigkeit im Amt).
Schöne Grüße, O.D.
Das ist aber nur ein kurzfristige Lösung. Wenn die Steuer erst mal gilt, hilft nichts mehr, oder doch?
Soweit ich mich erinnere, hat man bisher befürchtet, dass bei Einführung dieser Kapitalertragsteuer auf Gewinne dann im Gegenzug auch Verluste steuerlich abzugsfähig sein müssten (es werden auf jeden Fall wieder Klagen ins Haus stehen).
Warum spricht jetzt keiner davon? Der Schlag gegen den investitionsbereiten Steuerbürger kann also auch nach hinten losgehen (wäre ja nicht das erste Mal ein Zeichen von Unfähigkeit im Amt).
Schöne Grüße, O.D.
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