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    gravierenden Unterschied: Einkünfte aus V+V und Gewerbebetrieb - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.02 00:11:06 von
    neuester Beitrag 22.12.02 12:27:31 von
    Beiträge: 5
    ID: 673.285
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      schrieb am 15.12.02 00:11:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es gibt einen gravierenden Unterschied der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Vermietung und Verpachtung einerseits und bei Gewerblichen Einkünften andererseits.

      ein Beispiel:

      - Kauf einer Immobilie zu 100.000,- €
      - Verlustzuweisung 80.000,- €
      - Verkauf nach 12 Jahren zu 150.000,- €

      a) zu zahlende Steuer bei V+V:

      15% x 10% von 150.000,- €
      = 15% x 15.000,- €
      = 2.250,- €

      b) zu zahlende Steuer bei Gewerbebetrieb:

      Veräußerungserlös 150.000,- €
      ./. Buchwert 20.000,- €
      = Veräußerungsgewinn 130.000,- €
      x pers. Steuersatz z.B. 50%
      = 65.000,- €

      Die bei der Einkunftsart Gewerbebetrieb zu zahlende Steuer wäre also ca. 29 mal höher als die bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung.

      Unabhängig davon, ob der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf Gesetzeskraft erlangen wird, bleibt es bei der steuerlichen Besserstellung der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung gegenüber Einkünften aus Gewerbebetrieb. Das o.e. Beispiel zeigt, dass die Differenz so groß sein kann, dass die Entscheidung zwischen Immobilienfonds in der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung einerseits und Medien-, Schifffahrts-, Windkraftfonds usw. in der Einkunftsart Gewerbebetrieb andererseits nicht schwer fallen sollte.

      Mehr Informationen unter: www.winfried-hilger-gmbh.de

      Euer Lutwisch
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 01:41:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ergänzung:

      Die Beteiligung an geschlossenen Fonds mit der Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb, wie z.B. bei Schiffsbeteiligungen üblich, macht genau dann Sinn, wenn zu erarten ist, dass der persönliche Steuersatz zukünftig geringer wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Betriebsaufgabe oder, generell, der Ausstieg aus dem Erwerbsleben bevorsteht.

      Die Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung hat noch einen internen Vorteil. Es ist zu prüfen, wo die Einkünteerzielung stattfindet bzw. ob und wenn, welche Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern existieren, in denen die Immobilie erworben wird. Besonders vorteilhaft könnten dabei die Länder Niederlande, Spanien und Östereich in Erscheinung treten.

      Mehr Informationen z.B. unter: www.winfried-hilger-gmbh.de

      Euer Lutwisch
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 14:40:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      was willst Du damit sagen? Ich verstehe Deine Aussagen nicht. Willst Du damit für Immobilien werben und den Vermittler, den Du dort immer aufführst.

      Als handelt sich um ganz unterschiedliche Einkunftsart, die unterschiedliche Gestaltungen ermöglichen. Von den Initiatoren werden die Projekte bewußt so strukturiert, daß Sie das Kundenproblem optimal lösen.

      Zum Beispiel ist es für einen hochbesteuerten Bundesbürger mit gewerblichen Einkünften sinnvoll eine gewerbliche Beteiligung wie eine "schwimmende Immobilie" zu zeichnen, da er so keine Begrenzungen durch die Mindestbesteuerung beachten muß.

      Ein differentiertere Diskussion würde dem Board gut anstehen.

      Ich stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

      hugoausfdorf
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 08:39:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das lächerliche am ersten Beitrag besteht u.a. darin, daß hier einer so tut, als wären Ankündigungen dieser Regierung mit Realitäten gleichzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.02 12:27:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachtrag:

      Wenn man so etwas vergleicht, sollte man die Angebote aus Holland als weitere Kategorie einbeziehen, bei den die Steuervorteile über ein DBA abgsichert sind, das rot/grün nicht einfach einseitig ändern kann.


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