Frage zu Einkünften aus Kapitalvermögen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.12.02 18:58:25 von
neuester Beitrag 23.12.02 21:54:16 von
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Habe mal eine Frage zur Steuererklärung und wäre für Hilfe sehr dankbar. Es geht um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Man hat ja einen Freibetrag von ca. 3000DM in 2001, den man beliebig auf seine Banken aufteilen kann. Mal angenommen man hätte aber 5000DM Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen. Werden diese Zinsen dann direkt von den Banken versteuert? Wenn ja, muß man diese Zinseinkünfte dann noch bei der Steuererklärung angeben? Bereits im voraus danke für Eure Hilfe.
Moin Billy,
es kommt darauf an, ob und in welcher Höhe du den Banken einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Liegt den Banken ein Freistellungsauftrag vor (natürlich nur bis zur Höhe von 1550 Teuro) werden keine Kapitalertragssteuern bzw. Zinsabschlagssteuern abgeführt. Ansonsten 20 Prozent bei Dividenden und 30 Prozent bei Zinseinkünften.
Natürlich musst du diese Einkünfte bei deiner Einkommensteuererklärung angeben, denn bis jetzt sind Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wobei eine bereits entrichtete Kapitalertragssteuer selbstverständlich angerechnet wird.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Grüße
Crypti
es kommt darauf an, ob und in welcher Höhe du den Banken einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Liegt den Banken ein Freistellungsauftrag vor (natürlich nur bis zur Höhe von 1550 Teuro) werden keine Kapitalertragssteuern bzw. Zinsabschlagssteuern abgeführt. Ansonsten 20 Prozent bei Dividenden und 30 Prozent bei Zinseinkünften.
Natürlich musst du diese Einkünfte bei deiner Einkommensteuererklärung angeben, denn bis jetzt sind Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wobei eine bereits entrichtete Kapitalertragssteuer selbstverständlich angerechnet wird.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Grüße
Crypti
@billy: Die Banken führen von Zinserträgen Zinsabschlagsteuer an das Finanzamt ab, wenn die bei ihnen jeweils anfallenden Erträge über dem ihnen erteilten Freistellungsauftrag liegen. Bei unzweckmäßiger Aufteilung der Freistellungsaufträge auf die einzelnen Banken kann es durchaus sein, dass das Volumen von 3100 DM nicht errecht wird. Du erhältst eine Bescheinigung der Bank, die der Anlage KAP im Original beizufügen ist.
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