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    Wer kennt eine Mailadresse von EBAY wo ich mich beschweren kann? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.03 11:10:48 von
    neuester Beitrag 06.01.03 14:23:10 von
    Beiträge: 12
    ID: 679.502
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      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:10:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Finde auf der Seite nichts :(


      Danke Javier
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:20:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      http://pages.ebay.de/community/suggestion/index.html

      Vorschläge

      Sagen Sie uns Ihre Meinung!

      Alle, die auf unserem gemeinsamen Online-Marktplatz handeln, gehören einer Gemeinschaft an, der eBay-Gemeinschaft. Zum Wesen einer Gemeinschaft gehört es, dass jeder seinen Teil dazu beiträgt. Bestimmt haben Sie den einen oder anderen Verbesserungsvorschlag oder neue Ideen, wie wir unseren weltweiten Online-Marktplatz optimieren können. Ihre Vorschläge und Ideen sind uns daher sehr willkommen. Wir freuen uns über jede Anregung.
      Oft kommen die besten Ideen von Ihnen, den eBay-Mitgliedern. Wir schätzen Ihre Mitarbeit sehr und möchten an dieser Stelle allen danken, die schon Vorschläge beigesteuert haben.

      Da wir sehr viele Vorschläge erhalten, können wir aber leider nicht jede E-Mail beantworten. Wir nehmen die Vorschläge unserer Mitglieder in jedem Fall sehr ernst, lesen und prüfen jede E-Mail.

      Senden Sie uns Ihren Vorschlag noch heute. Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:21:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      was genau willst du eigentlich von denen ?

      http://pages.ebay.de/help/basics/select-support.html
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:22:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Betreiberin der Websites www.ebay.de, www.ebay.at und www.ebay.ch:


      eBay International AG
      Bubenbergplatz 5
      CH-3011 Bern
      Zweigniederlassung in Deutschland:

      eBay International AG
      Zweigniederlassung Deutschland
      Albert-Einstein-Ring 2-6
      D-14532 Kleinmachnow

      Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam, HRB-Nr.: 16368 P
      Sie erreichen uns per E-Mail unter impressum@ebay.de.

      Wichtig: Bitte nutzen Sie diese Adresse nicht, wenn Sie Fragen zur Nutzung der Websites oder zum Handel bei eBay haben. In solchen Fällen hilft Ihnen gern unser Kundenservice.

      Zur Kontaktaufnahme in Deutschland können Sie sich auch per Brief an folgende Adresse wenden:

      eBay GmbH
      Marktplatz 1
      D-14532 Europarc Dreilinden

      Wenn Sie als Unternehmen daran interessiert sind, Ihre Produkte über eBay zu verkaufen oder Werbung bei eBay zu schalten, schicken Sie bitte ein Fax an folgende Faxnummer: (018 05) 77 32 29 (0,12 Euro / Minute). Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
      Wichtig: Die Faxnummer steht nur Unternehmen und ausschließlich für die oben angegebenen Zwecke zur Verfügung. Andere Mitteilungen an diese Faxnummer können wir leider nicht berücksichtigen.
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:25:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Falls Du betrogen wurdest, gehe ins Sicherheitsforum, da kann Dir geholfen werden:
      http://forums.ebay.de/forum.jsp?forum=40

      cb

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      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:33:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vergess es, die kümmern sich um überhaupt nichts.

      Ich habe in einer Sache ca. 10 email an diverse Empfänger geschickt, es kam immer schön eine Antwort per Autoresponder und dann nichts mehr.

      Man braucht sich wirklich nichts wundern, wenn immer mehr Bericht zu Betrug bei Ebay im Fernsehen kommen.

      Es gibt auch eine Newsgroup zu Ebay:

      news:alt.anti-ebay
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:34:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke Jungs

      hab etwas ersteigert und bezahlt und der Verkäufer meldet sich nicht.


      Hab EBAY angeschrieben jetzt


      Javier :kiss:
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:43:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hier noch eine Pressemitteilung, die in dem Zusammenhang interessant sein dürfte:



      PC-WELT warnt vor Abzocke bei Ebay

      München (ots) -

      Mit neuen Tricks ziehen Verkäufer Ebay-Kunden über den Tisch /
      Abzocke mit überhöhten Versandkosten, leeren Verpackungen und nicht
      gelieferten Waren

      Ebay bietet Schnäppchen - aber auch reichlich Raum für Abzocker.
      So gab in einer Umfrage auf www.pc-welt.de mehr als ein Viertel (28
      Prozent) der 783 Befragten an, dass sie bei einer Online-Auktion
      reingelegt wurden. In ihrer aktuellen Ausgabe berichtet die
      Computerzeitschrift PC-WELT (Heft 2/2003) über die neuesten Tricks
      mit überhöhten Versandkosten, leeren Verpackungen und nicht
      gelieferten Waren. Darüber hinaus zeigt PC-WELT geprellten Kunden,
      wie sie sich erfolgreich zur Wehr setzen können.

      Überzogene Versandkosten bei vermeintlichen Schnäppchen sind keine
      Seltenheit. Versandkosten von beispielsweise 1.000 Euro müssen sich
      Käufer jedoch nicht bieten lassen. Rechtsanwalt Johannes Richard: Der
      Vertrag wird nach den AGBs von Ebay geschlossen. Dort steht, dass
      ungewöhnlich hohe Versandgebühren verboten sind. Der Kunde muss in
      diesen Fällen nicht zahlen.

      Ein weiterer Trick ist der Karton-Betrug: Hinter angebotenen
      Artikeln verbergen sich nur die Verpackungen, nicht aber das Produkt
      selbst. Im Beschreibungstext findet sich erst nach seitenlangen
      technischen Daten der Hinweis, dass nur der Karton verkauft wird.
      Rechtsanwalt Richard rät, in diesen Fällen den Kauf anzufechten, da
      sich der Käufer über die Eigenschaften der Ware getäuscht habe und
      statt eines Produkts nur den Karton erhält: "Es handelt sich um eine
      arglistige Täuschung." Gibt der Verkäufer das Geld nicht zurück, kann
      der Kunde klagen.

      Betrug im großen Stil ist es, wenn Verkäufer sich zunächst durch
      akkurat durchgeführte, preisgünstige Auktionen gute Beurteilungen
      erschleichen, um schließlich hochpreisige Geräte gegen Vorkasse zum
      Verkauf anzubieten, die Waren aber nicht zu liefern. In einem solchen
      Fall sollte der Käufer dort Strafanzeige stellen, wo der Verkäufer
      laut Ebay-Info wohnt. Der Tipp von PC-WELT: Kunden sollten bei teuren
      Artikeln den Treuhand-Service von Ebay nutzen - Verkäufer erhalten
      dann das Geld erst, wenn der Kunde die Ware bekommen hat.


      ots Originaltext: PC-WELT
      Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8232

      Für Rückfragen der Redaktionen:

      Andreas Perband, Redaktion PC-WELT
      Tel. 089/ 360 86-222, redaktion@pcwelt.de
      w w w . p c w e l t . d e
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:55:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Toll, man schliesst einen Vertrag und muss, damit die andere Seite am betrügen behindert wird, den Treuhandservice nutzten.

      Die einzigen, die dann verdienen sind die Leute von Ebay. Darum weisen die auch bei jedem passenden und unpassenden Thema auf den Treuhandservice hin (wie am 4.1. auf PRO7).
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 12:17:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      konns - konnst du nicht den Sinn und Zweck von ebay verstehen?

      Oder, mal andersrum: würdest du eine Tageszeitung wegen eines Inserates behelligen bzw. verklagen, wenn du dann Probleme mit der Kaufabwicklunghast?:eek:

      Seltsam, diese Einstellung(meine Eltern haben schuld, wenn mir die Hände erfrieren - warum ziehen sie mir keine Handschuhe an !?!):laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 12:32:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      konkurskubine

      Ebay hat Regeln aufgestellt und überwacht diese angeblich auch (zur Zeit liegt in den ICEs ein Heft aus, in dem das der Geschäftsführer von Ebay Deutschland, Philipp Justus, ganz klar erklärt). Da habe ich wohl den Anspruch, wenn nachweisbar gegen diese Regeln verstossen wurde, dass Ebay die seitens Ebay gemachte Zusage einhält und solche Verstösse ahndet. Diese Zusagen, alle enthalten in den AGBs von Ebay, sind Basis der Vereinbarung, die ich mit Ebay geschlossen habe und aufgrund dieser Vereinbarung berechnet Ebay auch Gebühren.
      Wenn sich Ebay aber nicht an die eigenen Zusagen halten will, dann sollte das zur Kontrolle eingesetzte Personal entlassen werden und die Gebühren gesenkt werden. Weiterhin wird ein Teil der gezahlten Gebühren für eine Versicherung verwendet (siehe auch wieder das o.g. Interview), mit der Ebay nachweislich betrogene Mitglieder entschädigt - auch diesen Teil der Gebühren kann sich Ebay dann sparen und so wiederum die Gebühren senken.

      der Vergleich mit dem Zeitungsinserat hinkt dahingehend, dass ich als Käufer der Zeitung sogar akzeptiere, dass die Zeitung für die Qualität der Inserate keine Gewähr übernimmt. Bei Ebay habe ich aber die Vereinbarung, dass beide Seiten (Ebay und ich) sich an die AGBs halten.
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 14:23:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Heute nachmittag hat Ebay doch reagiert und das andere Mitglied gesperrt


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