Wie wird man Testamentsvollstrecker/Nachlasspfleger - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.01.03 10:26:59 von
neuester Beitrag 15.01.03 12:49:04 von
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Wenn man es professionell machen möchte, gibt es da einen Ausbildungsgang, oder gehört da `nur` ein guter Leumund dazu?
Zum Vormundschaftsgericht gehen und mit den für Nachlasssachen zuständigen Richtern sprechen. Keine Ausbildung notwendig. Zweckmäßig sind kaufmännische und juristische Kenntinsse, aber kein muss.
Man wird vom Vormungschaftsrichter im Einzelfall bestellt.
Zur Info: Das Institut der Vormundschaft wurde vor einigen Jahren durch die Pflegschaft ersetzt. Aber es heißt wohl noch immer Vormundschaftsgericht ect.
Man wird vom Vormungschaftsrichter im Einzelfall bestellt.
Zur Info: Das Institut der Vormundschaft wurde vor einigen Jahren durch die Pflegschaft ersetzt. Aber es heißt wohl noch immer Vormundschaftsgericht ect.
Danke, aber gibt es dafür irgendwo Ausbildungskurse etc.?
Ich mache das gerade in einem Einzelfall im privaten Bereich, habe gehört, dass es sowas auch ganz professionell gäbe und könnte mir gut vorstellen, das auch beruflich zu machen, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich da einfach zum Vormundschaftsgericht marschieren kann und mehr oder weniger anstandslos einen Klienten bekomme, auch wenn ich noch so ehrlich und vertrauenserweckend ausschaue.
Irgendeinen Stempel muss man doch hierzulande immer haben ?
Ich mache das gerade in einem Einzelfall im privaten Bereich, habe gehört, dass es sowas auch ganz professionell gäbe und könnte mir gut vorstellen, das auch beruflich zu machen, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich da einfach zum Vormundschaftsgericht marschieren kann und mehr oder weniger anstandslos einen Klienten bekomme, auch wenn ich noch so ehrlich und vertrauenserweckend ausschaue.
Irgendeinen Stempel muss man doch hierzulande immer haben ?
Es gibt keinen Stempel oder irgendeine art von Ausbildung. Mag sein, dass es juristische Seminare mit diesem Thema gibt. Schau mal www.erbrecht.de. Das Problem könnte sein, dass die Richter ermal ihre alten "Kunden" bedienen.
Da gibts einen Testamentsvollstreckerlehrgang.
Quelle www.erbrecht.de
Seminare, Workshops, Symposien
DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang
Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des hinterlassenen Vermögens und zugleich Inhaber eines privaten Amtes. Damit ist eine große Verantwortung verbunden. Die sich bei der Ausübung des Amtes ergebenen Probleme sind oftmals vielgestaltig und schwierig. Nicht nur juristischer Sachverstand ist gefordert, sondern auch Verhandlungsgeschick, oft auch kaufmännische Fähigkeiten. Trotzdem kann nach unserem heutigen Recht im Prinzip jeder zum Testamentsvollstrecker berufen werden. Dafür, dass dann dieses Amt in optimaler weise bewältigt wird, will die Veranstaltung eine praxisorientierte Schulung geben. Als Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit an einem Testat über das erworbene Wissen teilzunehmen und hierüber einen Befähigungsnachweis zu erwerben, der die erlangte Qualifikation dokumentiert. Bei erfolgreichem Testat wird der Teilnehmer in die DVEV-Testamentsvollstreckerliste aufgenommen.
Die theoretischen Grundlagen der Testamentsvollstreckung
Die richtige Abfassung der Testamentsvollstreckung in der Verfügung von Todeswegen
Das praktische und wirtschaftliche notwendige Wissen über die Amtsausübung
Die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
Die Testamentsvollstreckung beim Behindertentestament
Referenten:
Notar Dr. Jörg Mayer, Pottenstein
Der Referent ist Autor zahlreicher Publikationen im Erbrecht, so u. a. des Werkes „Testamentsvollstreckung“ und Kommentator des „Staudinger“.
Rechtsanwalt Michael Bonefeld, München
Der Referent ist Schriftleiter der ZErb und Autor zahlreicher Publikationen im Erbrecht, so unter anderem Mitautor der Arbeitshilfe „Erbrecht und Steuerrecht“, „Der Erbprozess“ und „Testamentsvollstreckung“.
Datum: 23. und 24. Mai 2003, täglich 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort/Hotel: Bad Brückenau, Dorint Parkhotel
Gebühr:
€ 460,– DVEV-Mitglied
€ 600,– Nichtmitglied
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen USt.
Seminare, Workshops, Symposien
DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang
Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des hinterlassenen Vermögens und zugleich Inhaber eines privaten Amtes. Damit ist eine große Verantwortung verbunden. Die sich bei der Ausübung des Amtes ergebenen Probleme sind oftmals vielgestaltig und schwierig. Nicht nur juristischer Sachverstand ist gefordert, sondern auch Verhandlungsgeschick, oft auch kaufmännische Fähigkeiten. Trotzdem kann nach unserem heutigen Recht im Prinzip jeder zum Testamentsvollstrecker berufen werden. Dafür, dass dann dieses Amt in optimaler weise bewältigt wird, will die Veranstaltung eine praxisorientierte Schulung geben. Als Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit an einem Testat über das erworbene Wissen teilzunehmen und hierüber einen Befähigungsnachweis zu erwerben, der die erlangte Qualifikation dokumentiert. Bei erfolgreichem Testat wird der Teilnehmer in die DVEV-Testamentsvollstreckerliste aufgenommen.
Die theoretischen Grundlagen der Testamentsvollstreckung
Die richtige Abfassung der Testamentsvollstreckung in der Verfügung von Todeswegen
Das praktische und wirtschaftliche notwendige Wissen über die Amtsausübung
Die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
Die Testamentsvollstreckung beim Behindertentestament
Referenten:
Notar Dr. Jörg Mayer, Pottenstein
Der Referent ist Autor zahlreicher Publikationen im Erbrecht, so u. a. des Werkes „Testamentsvollstreckung“ und Kommentator des „Staudinger“.
Rechtsanwalt Michael Bonefeld, München
Der Referent ist Schriftleiter der ZErb und Autor zahlreicher Publikationen im Erbrecht, so unter anderem Mitautor der Arbeitshilfe „Erbrecht und Steuerrecht“, „Der Erbprozess“ und „Testamentsvollstreckung“.
Datum: 23. und 24. Mai 2003, täglich 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort/Hotel: Bad Brückenau, Dorint Parkhotel
Gebühr:
€ 460,– DVEV-Mitglied
€ 600,– Nichtmitglied
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen USt.
@Acri
Danke für die Infos. Das mit dem Bedienen der alten Kunden ist eigentlich das größte Hindernis, was mich noch zögern läßt. Schau`ng ma`mal.
Danke für die Infos. Das mit dem Bedienen der alten Kunden ist eigentlich das größte Hindernis, was mich noch zögern läßt. Schau`ng ma`mal.
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