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    Der Krieg gegen den sozialen Rechtsstaat ist gewonnen ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.03.03 14:14:28 von
    neuester Beitrag 15.03.03 20:22:34 von
    Beiträge: 3
    ID: 708.243
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      Avatar
      schrieb am 15.03.03 14:14:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      gegen unseren nämlich.

      und alle hiesigen aktiengesellschaften sind schon vorher an die wallstreet "geshortet" worden.

      nächste woche geht es zunächst mit dem nahen osten weiter, wie schröder (nicht ohne genugtuung?) zu vermelden weiß.

      wann kommt endlich der messias zurück, damit endlich schon mal a ruah is.

      kuehe und sep, - sagt es uns!
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 18:55:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      spotte ruhig, geistloser Heide!
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 20:22:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      SOZIALHILFE

      "Wer Hilfe empfängt, muss Leistung bringen"

      Johann Eekhoff, Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik der Uni Köln, will Gemeinden erlauben, ihre Sozialhilfeempfänger wie Leiharbeiter an Firmen zu vermieten - auch zu Löhnen unterhalb der tariflichen. Nur so, sagt der Neoliberale im Interview, könnten Geringverdiener wieder zu Jobs kommen.


      SPIEGEL ONLINE: Wer "arbeitsfähig" ist, bekommt nach den Plänen der Bundesregierung das Arbeitslosengeld II und wird vom Arbeitsamt betreut. Wer nicht arbeiten kann, beispielsweise Alleinerziehende, bleibt Sozialhilfeempfänger und stellt sich damit deutlich schlechter. Wie lässt sich abgrenzen, wer arbeitsfähig ist und wer nicht?
      Eekhoff: Nach derzeitiger Rechtslage reicht die Arbeitsfähigkeit von wenigen Stunden pro Tag mit sehr einfacher Tätigkeit bis hin zu einer Vollzeitbeschäftigung in hochqualifizierten Berufen. Allerdings wird die Arbeitsfähigkeit von sozialen Faktoren mitbestimmt. Fazit: Arbeitsfähigkeit lässt sich nicht klar definieren. Die Trennung von traditioneller Sozialhilfe für nicht-Arbeitsfähige und Arbeitslosengeld II für Arbeitsfähige ist daher nicht sinnvoll.

      SPIEGEL ONLINE: Wie beurteilen sie die Pläne der Bundesregierung, Dauerarbeitslosen das so genannte Arbeitslosengeld II zu zahlen, das rund zehn Prozent über dem bisherigen Sozialhilfeniveau liegen soll?

      Eekhoff: Es gibt keinen überzeugenden Grund, ein solches Arbeitslosengeld II zu gewähren. Bereits in der bisherigen Sozialhilfe ist jeder, der kann, dazu verpflichtet, für sich und seine Familie zu sorgen - also auch zu arbeiten. Nur wenn das Existenzminimum nicht erreicht wird, kann ergänzende Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Man mag das allgemeine Niveau der Sozialhilfe für nicht ausreichend halten. Aber je höher es angesetzt wird, umso mehr Haushalte wird es geben, die diese Beträge aus eigener Kraft nicht erreichen.

      SPIEGEL ONLINE: Aus diesem Grund gibt es nach vorläufigen Berechnungen rund 80.000 zusätzliche Sozialhilfebezieher, was Mehrkosten in Höhe von rund 60 Millionen Euro verursacht. Halten sie diese Zahlen für angemessen?

      Eekhoff: Durch eine Anhebung des Sozialhilfeniveaus stößt man sehr schnell in Mindestlohnbereiche hinein, dadurch kann die Anzahl der Leistungsempfänger durchaus höher sein. Und nicht zu vergessen: Den bisherigen Hilfeempfängern werden mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Die Mehrkosten können also deutlich höher ausfallen.

      SPIEGEL ONLINE: In manchen Fällen lohnt es sich für Arbeitslose einfach nicht, Jobs im Niedriglohnsektor anzunehmen - erst recht nicht, wenn das Sozialhilfeniveau weiter angehoben wird. Verschärft das Reformkonzept das Problem?

      Eekhoff: Wenn konsequent nach dem Prinzip verfahren wird, jedem Arbeitsfähigen die Sozialhilfe zu kürzen oder zu streichen, falls er eine Arbeitsmöglichkeit nicht annimmt - so ist es bereits gesetzlich vorgesehen - dann gibt es keine Sozialhilfefalle.

      SPIEGEL ONLINE: Wenn die Sanktionen strenger wären, würde es also gar kein Problem geben?

      Eekhoff: Der Konflikt liegt an anderer Stelle: Jobs müssen zu Markt- und nicht zu Tariflöhnen angenommen werden. Wer Tariflöhne für Sozialhilfeempfänger fordert, verhindert die Beschäftigung von Geringqualifizierten - sie sind schlicht zu teuer für das, was sie leisten.

      SPIEGEL ONLINE: Was ist ihr Vorschlag zur Reform von Sozial- und Arbeitslosenhilfe?

      Eekhoff: Den Empfängern von staatlichen Transferzahlungen muss eine gemeinnützige Beschäftigung ermöglicht werden. In der zweiten Stufe geht es darum, arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger dazu zu verpflichten. Das bedeutet: Sie werden ihren Fähigkeiten entsprechend für kommunale Aufgaben eingesetzt, bekommen aber keinen Lohn, sondern weiter Sozialhilfe. Denn: Wer staatliche Hilfe empfängt, muss seine Leistung der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Kommunen könnten so Gelder einsparen und ihr Leistungsangebot ausdehnen.

      SPIEGEL ONLINE: Wo liegt der Vorteil für die Arbeitslosen?

      Eekhoff: Sie erhalten ihre Arbeitsfähigkeit und können sich weiterqualifizieren, was ihre Chancen für den ersten Arbeitsmarkt erhöht. Die Kommune muss allerdings die Möglichkeit haben, die gemeinnützig Beschäftigten an private Unternehmen auszuleihen und dafür eine Gebühr zu verlangen. Wenn ein Sozialhilfeempfänger mehr verdient als es seiner Sozialhilfe entspricht, kann er dieses Entgelt für sich beanspruchen.

      Das Interview führte Sophie Debus
      spiegel.de


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