checkAd

    Armes Deutschland! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.06.03 12:36:25 von
    neuester Beitrag 04.06.03 13:31:21 von
    Beiträge: 3
    ID: 739.371
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 281
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 12:36:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Freibrief für Vergewaltiger

      Von Marion Horn

      In einer Fußgängerzone wird ein 14-jähriges Mädchen von einem Betrunkenen vergewaltigt – und der Täter darf bei der Polizei in Ruhe seinen Rausch ausschlafen und nach Hause gehen. Als sei nichts geschehen.

      Das ist opferverachtend.

      Das macht fassungslos.

      Jetzt kriegen die Passanten die Schuld, weil sie dem Mädchen angeblich nicht geholfen haben. Sicher, das ist ungeheuerlich. Aber:

      Ein Rechtssystem, das so einem Täter „keine Wiederholungsgefahr“ attestiert und ihn laufen lässt, weil er einen festen Wohnsitz hat und betrunken war, hat nicht das Recht, auf andere zu zeigen.

      Hoffentlich weiß der Haftrichter, was er Kindern und Frauen mit seiner Milde antut.

      Der Täter darf nicht mit Bewährung davonkommen! Wenn man ihn laufen lässt, käme das einem Vergewaltigungs-Freibrief gleich.

      03.06.2003
      © 2003 Bild.T-Online.de

      Das gibt es nur hier.
      Ich schäme mich für unser Rechtssystem.
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 13:18:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Anstatt Vergewaltiger hinter Gitter zu bringen, müßen sich die höchsten Richter Deutschlands mit Folgendem beschäftigen:
      Arm, ärmer, Deutschland!

      Dienstag 3. Juni 2003, 19:21 Uhr

      «Kopftuch-Streit» vor dem Bundesverfassungsgericht

      Karlsruhe/Berlin (dpa) - Der seit fünf Jahren schwelende «Kopftuch-Streit» um die Ablehnung einer muslimischen Lehrerin in Baden-Württemberg ist am Bundesverfassungsgericht in die entscheidende Phase getreten. Beschwerdeführerin Fereshta Ludin bekräftigte am Dienstag in Karlsruhe ihren Anspruch, auch mit Kopftuch zu unterrichten, signalisierte aber Kompromissbereitschaft. Das Land Baden-Württemberg, das Ludins Übernahme ins Lehramt 1998 abgelehnt hatte, berief sich auf die staatliche Neutralitätspflicht in religiösen Dingen.

      Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bezeichnete ein Kopftuch im Unterricht als «nicht unproblematisch». Es sei keine Mode, sondern ein Versuch, religiös zu beeinflussen, sagte er in der Sendung «Maischberger» im Fernsehsender n-tv. Der Staat diskriminiere sicherlich nicht islamgläubige Bürger, wenn er sie auffordere, bei herausgehobenen Tätigkeiten wie der Tätigkeit von Lehrern auf diese Art der religiösen Darstellung zu verzichten.

      Fereshta Ludin verteidigte ihre Haltung in Karlsruhe: «Ich betrachte Religion als Bestandteil meiner Identität.» In gleichem Maße seien demokratische Werte Teil ihrer Persönlichkeit, betonte die 1995 eingebürgerte Frau. Um aber Konflikte zu vermeiden, könne sie sich vorstellen, das Kopftuch ausnahmsweise in der Klasse wie einen Schal zu tragen und nur dann überzustreifen, wenn Kollegen den Raum beträten, sagte sie in ihrer abschließenden Stellungnahme. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Vorjahr ebenso wie die vorherigen Instanzen dem Land Recht gegeben. Die 1972 im afghanischen Kabul geborene Ludin lebt seit 1987 in Deutschland.

      Der Zentralrat der Muslime betonte, durch die mündliche Verhandlung sei er in seiner Auffassung bestätigt, dass das Kopftuch allgemein weder ein Symbol des Islam noch ein politisches Mittel darstelle.

      Ludins Anwalt Hansjörg Melchinger sagte, seine Mandantin wolle aus religiösem Empfinden heraus mit dem Kopftuch ihre Blöße bedecken. Er warnte davor, den Islam mit fundamentalistischen Tendenzen gleichzusetzen. Zugleich erinnerte er daran, dass Ludin in keiner Phase des Verfahrens eine Beeinflussung der Schüler vorgeworfen worden sei.

      Der Vertreter Baden-Württembergs, der Tübinger Professor Ferdinand Kirchhof, hielt dem entgegen, dass es nicht um die Motivation der Kopftuch-Trägerin gehe, sondern um die Wirkung des religiösen Symbols nach außen. Besonders Kinder im Grundschulalter - die durch Imitation und Nachahmung lernten - seien erst noch dabei, eine eigene Position zu religiösen Fragen zu entwickeln. Eine Lehrerin mit Kopftuch bediene sich gleichsam der Schulpflicht, um ihre Religion durchzusetzen. Zudem müsse der Staat angesichts der verstärkten Zuwanderung besonders zurückhaltend in religiösen Dingen sein: «Eine offene Gesellschaft bedingt eine strikte Neutralität des Staates.»

      Sachverständige sahen die Gefahr einer Beeinflussung allenfalls bei Kindern im Grundschulalter. Der Jugendpsychologe Peter Riedesser von der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf sagte, der Hang zur Missionierung von Kindern sei dem Islam wie dem Christentum gleichermaßen eigen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration und Integration, Marieluise Beck (Grüne), riet zu mehr Gelassenheit. «Das Kopftuch islamischer Frauen ist längst zu einem Stück Normalität in Deutschland geworden.» Ein Urteil wird frühestens im Juli erwartet.
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 13:31:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      demnächst klagt die wahrscheinlich auch ihr recht ein, sprengstoffgürtel tragen zu dürfen. religion als volksverdummung hat der marxismus als einzigen intelligenten parameter in seiner ideologie verankert


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Armes Deutschland!