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    Gebraucht-Kfz vk an Export-Händler... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.03 12:16:29 von
    neuester Beitrag 15.10.03 19:32:28 von
    Beiträge: 11
    ID: 784.776
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      schrieb am 10.10.03 12:16:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also folgendes, habe ein Auto in ver. Zeitungen u. im Internet inseriert. :kiss:

      Vor 2 Tagen bekam ich nun eine SMS das die Firma x Interesse an dem Fahrzeug zur Export-Vermarktung hat. Nach Telefonat kam dann ein unverbindliches Preisangebot, das nur wenig unter meinem VHB Preis liegt und noch einiges über Händler-EK... (was das Telefonat betrifft, war ne deutsche Festnetz Nummer, also wohl keine versteckte 0190 Abzocke.)

      Irgendwie scheint mir das alles bisschen suspekt, wer hat mit sowas Erfahrung?? :rolleyes: :kiss:

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 13:53:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du musst nur auspassen, dass die Typen vor Deinem Haus kein Theater machen. Es gibt welche, die sagen -komme sofort mit Hänger und nehme den Wagen gleich mit-. Wenn die dann vor dem Haus stehen, fängt das Handlen mit dem Argument an, dies und das haben sie mir nicht gesagt, da ist auch noch was blablabla. Du verstehst. Jetzt steht der mit dem Hänger da und wird unverschämt. Nach dem Motto: Bin mit dem Hänger gekommen und jetzt entspricht der Wagen nicht dem, was Du gesagt hast - übrigens unabhängig davon was Du am Telefon erzählt hast - das sind Profis die wissen wie man das macht, vorallem wen sie als Opfer auswählen.
      Fazit: Kaufvertrag VORHER per FAX. Privatverkauf, Gewährleistungsausschluss, keine wertende Beschreibung, keine Zusicherungen, keine Funktionsgarantien (Getriebe ok und so einen Quatsch)
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 13:59:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sowas ähnliches dachte ich mir auch schon.

      Mit dem Argument das sie jetzt paar hundert km gefahren sind und das fahrzeug nicht dem entspricht was sie sich vorgestellt haben.

      Mittlerweile konnte ich auch in Erfahrung bringen das es um eine reine "Vermittler-Tätigkeit" geht, also es werden Interessenten vermittelt. Dafür ist ein kleiner Obulus im vorraus zu errichten :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: der, nach Verkauf wieder zurück bezahlt wird :cry: :rolleyes:

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 15:13:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      nach Verkauf wieder zurück bezahlt wird :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 18:35:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Brokateur :cry: :cry: :cry:

      Da gibt´s nix zu lachen :rolleyes: :D :D :D

      Gruss b2

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      schrieb am 10.10.03 18:51:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      das glaub` ich allerdings auch :look:
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 19:23:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Prinzipiell fährt man vermutlich mit dem Standpunkt am besten im vorraus kein Geld für irgendwelche fragwürdigen Vermittlungen zu zahlen, ob´s nun um Autos geht, Single-Frauen oder Top bezahlte jobs :D :D :D

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 14:53:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nun wollen´se Kohle, obwohl mit mri gar nix abgesprochen war, ich hab also denen nie zugesagt das ich mein Auto zur Vermarktung bereit stelle. Nun also die Aufforderung 79.oo Euro zu bezahlen.

      Was tun? :cry:

      Ratsam das schriftlich einfach zu widerrufen?

      Vielleicht hat jemand nen Ratschlag... :(

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 19:01:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi Bomber,

      wenn ich Dich jetzt auffordere, mir 79€ zu überweisen, tust Du das dann auch????

      Hast Du irgendnen Vertrag gemacht o.ä.?

      Im Zweifel lass sie doch klagen.
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 19:29:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Teufelstaube,

      ja wird wohl das beste sein. Schauen wir mal was passiert :)

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 19:32:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      ...noch was (wenn Du Dich damit auskennst)

      Ne Rechtschutz kann ja teilweise nen RA ablehen wenn Streitwert zu gering oder kein Aussicht auf Erfolg (glaub ich?)(...zumindest wenn ich klagen will) Kann die RS auch ablehen wenn jemand gegen mich klagt?

      Gruss b2


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