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    14tägliches Rückgaberecht beim Autokauf. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.03 21:23:49 von
    neuester Beitrag 28.10.03 07:04:18 von
    Beiträge: 7
    ID: 790.021
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      Avatar
      schrieb am 27.10.03 21:23:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Freund hat am Samstag einen Van für 18.500€ gebraucht beim Autohändler gekauft. Jetzt hat er herausgestellt, dass sein Leasingsvertrag für das alte Auto noch 3 Monate weiterläuft.

      Muss der Händler das Auto ohne wenn und aber das Auto zurücknehmen?

      Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 21:30:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 21:40:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      beim Kauf des Vans hat er aber schon einen Vertrag unterschrieben, oder?
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 21:42:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bin zwar kein Autohändler, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass die Autohändler in Deutschland wohl für Alles den Arsch hinhalten sollen!
      Sorry, aber das wird wohl nix!:yawn:

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 21:53:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      cashistgeld : Total meine Meinung !

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      Avatar
      schrieb am 27.10.03 21:56:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn das Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde-dann ja. Wenn dazu etwas im Vertrag steht-evtl. ja.
      Sonst sieht es schlecht aus, ausser der Händler hat irgendetwas falsch beschrieben, zugesichert, verschwiegen, getäuscht, etc..
      Ansonsten geht viel im Bananenland Deutschland-aber so weit sind wir noch nicht heruntergekommen, dass Verträge nichts mehr "wert" sind.
      Obwohl der "Maut-Vertrag":laugh: - aber den haben Politbozen abgeschlossen und es ist ja nicht deren Geld - sondern unser aller....:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 07:04:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Im hier vorliegenden Fall gibt es kein Rückgaberecht, wenn es nicht vertraglich besonders vereinbart wurde.


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