14tägliches Rückgaberecht beim Autokauf. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.10.03 21:23:49 von
neuester Beitrag 28.10.03 07:04:18 von
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Ein Freund hat am Samstag einen Van für 18.500€ gebraucht beim Autohändler gekauft. Jetzt hat er herausgestellt, dass sein Leasingsvertrag für das alte Auto noch 3 Monate weiterläuft.
Muss der Händler das Auto ohne wenn und aber das Auto zurücknehmen?
Vielen Dank.
Muss der Händler das Auto ohne wenn und aber das Auto zurücknehmen?
Vielen Dank.
beim Kauf des Vans hat er aber schon einen Vertrag unterschrieben, oder?
Bin zwar kein Autohändler, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass die Autohändler in Deutschland wohl für Alles den Arsch hinhalten sollen!
Sorry, aber das wird wohl nix!
Sorry, aber das wird wohl nix!
cashistgeld : Total meine Meinung !
Wenn das Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde-dann ja. Wenn dazu etwas im Vertrag steht-evtl. ja.
Sonst sieht es schlecht aus, ausser der Händler hat irgendetwas falsch beschrieben, zugesichert, verschwiegen, getäuscht, etc..
Ansonsten geht viel im Bananenland Deutschland-aber so weit sind wir noch nicht heruntergekommen, dass Verträge nichts mehr "wert" sind.
Obwohl der "Maut-Vertrag" - aber den haben Politbozen abgeschlossen und es ist ja nicht deren Geld - sondern unser aller....
Sonst sieht es schlecht aus, ausser der Händler hat irgendetwas falsch beschrieben, zugesichert, verschwiegen, getäuscht, etc..
Ansonsten geht viel im Bananenland Deutschland-aber so weit sind wir noch nicht heruntergekommen, dass Verträge nichts mehr "wert" sind.
Obwohl der "Maut-Vertrag" - aber den haben Politbozen abgeschlossen und es ist ja nicht deren Geld - sondern unser aller....
Im hier vorliegenden Fall gibt es kein Rückgaberecht, wenn es nicht vertraglich besonders vereinbart wurde.
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