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    Arbeitszimmer und Weg zur Arbeit bei Selbstständigen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.04 20:26:00 von
    neuester Beitrag 08.03.04 01:00:57 von
    Beiträge: 39
    ID: 831.216
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      Avatar
      schrieb am 07.03.04 20:26:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Überall wird über Steueränderungen geredet, sie betrifft aber in der Regel nur Arbeitnehmer.
      Wie ist es aber mit dem Weg zur Betriebsstätte bei Selbstständigen (ca. 65 km einfache Strecke)?
      Gelten hier weiter die 0,30 cts pro km oder würde hier auch die von der CDU vorgeschlagene max. Pauschale von 500.- € im Jahr gelten ? Kann ich gegebenenfalls auch die echten anteiligen PKW-Kosten geltend machen; Fartenbuch natürlich vorausgesetzt.

      Wie sieht es eigendlich aus mit der 1250.- € Pauschale für Arbeitnehmer bei einem Arbeitszimmer?
      Kann ich bei ca. 30% Arbeitszeit im Büro als Selbstständiger alternativ auch die ganzen Kosten des Büros (Zimmer in Mietwohnung) ansetzen?

      Falls mir jemand hierzu etwas sagen kann und wie es in Zukunft aussehen würde, wenn die CDU Vorschläge kommen, würde ich mich sehr freuen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 20:48:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      star11,
      schlage vor, du belegst erstmal einen Kurs im Einkommensteuerrecht.
      Bei Selbständigen schmälern die von dir genannten Kosten den Unternehmensgewinn, bzw. den Gewinn des Betriebsinhabers. Dieser Gewinn erst geht in die Einkommensteurerklärung über.
      Kapiert ?
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:03:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Leberkaes:
      "Bei Selbständigen schmälern die von dir genannten Kosten den Unternehmensgewinn, bzw. den Gewinn des Betriebsinhabers. Dieser Gewinn erst geht in die Einkommensteurerklärung über."

      Das Finanzamt wird kaum zufrieden sein, wenn sich aus der Einkommensteuererklärung zu den Betriebsausgaben keine Angaben finden. Kapiert?
      Was wolltest du mit deinem Posting denn sagen?
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:05:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      @star11: Es scheint mir wenig sinnvoll, sich über die CDU-Vorschläge den Kopf zu zerbrechen. Ohne Mehrheit im Bundestag sind sie nicht zu realisieren.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:09:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nataly,
      in der Einkommensteuererklärung steht kein Wort und keine Zahl darüber, wie der Betriebsgewinn zustande kam. In der Einkommensteurerklärung ist darüber nur eine Zahl genannt: Formular Einkünfte aus Gewerbebetrieb: und hier trägt man seine Zahl ein.
      Wie der unternehmensgewinn zustande kam, ist in der Gewinn- und Verlustrrechnung des Unternehmens aufgeführt oder in der Bilanz, falls man zur Bilanzierung verpflichtet ist.
      Man sollte nur widersprechen, wenn mans besser weiß.

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      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:15:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Man sollte nur widersprechen, wenn mans besser weiß."

      Ich weiß es besser.
      Wir reden hier über das Jahr 2004. Und ab diesem Jahr gibt es ein neues Formular, in dem sehr detaillierte Angaben zu machen sind.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:17:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Im Übrigen hat star11 in seinem Posting nichts Falsches gesagt.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:20:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mann, red ich hier mit Verblendeten ?
      Auch im jahr 2004 führt der selbständige in der gewinn- und Verlustrechnung !!!!!!!!!! auf, was er verdient hat. Und diese Zahl kommt in die Einkommensteuererklärung.
      Auch dadurch, daß man dauernd falsche Behauptungen aufstellt und widerspricht, wirds nicht wahrer.
      Hast du die Formulare 2004 von Timbuktu gesehen ?
      Die deutschen Formulare sinds jedenfalls nicht !!!!!
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:20:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Insbesondere hat star11 nirgendwo bestritten, dass die genannten Kosten den Gewinn mindern und dieser in der Est-Erklärung in der Anlage GSE zu erklären ist.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:22:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Natürlich führt der Arbeitnehmer, der ArbeitNEHMER, die Kosten für sein Arbeitszimmer in der Einkommenstererklärung auf. Aber nicht der Selbständige. Eine Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens würde jedes, JEDES Formular sprengen.
      Wie kann man nur solchen Schwachsinn behaupten ?????
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:23:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Leberkaes:
      1. Bist du Selbständiger?
      2. Ist dein Finanzamt damit zufrieden, wenn du lediglich in der Anlage GSE den Gewinn angibst und keine Angaben zu den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben machst?
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:25:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      #9
      du erzählst schon wieder Sch...wachsinn !!!
      Start11 hat gefragt, wo denn der Selbständige die Pauschale für sein Arbeitszimmer geltend machen kann.
      NIRGENDS !!!!
      Weil die Kosten für das Arbeitszimmer in der gewinn- und Verlustrechnung den Unternehmensgewinn schmälern !!!!
      Und der endgültige Gewinn geht in die Einkommensteuererklärung über.
      Jetzt langts, ist mir zu blöd.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:27:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11,
      das habe ich dir jetzt mehrfach erklärt. Wenn dus immer noch nicht begriffen hast, hast du ein echtes Problem.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:29:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Du hast star11 eine Antwort auf eine Frage gegeben, die er gar nicht gestellt hat.
      Er hat insbesondere nicht gefragt, an welcher Stelle des Formulars GSE eine "Pauschale für sein Arbeitszimmer" geltend machen kann.
      (Übrigens ist mir eine solche Pauschale nicht bekannt).
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:31:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      "Start11 hat gefragt, wo denn der Selbständige die Pauschale für sein Arbeitszimmer geltend machen kann."

      Das bestreite ich mit Nachdruck. Eine solche Frage findet sich in Posting#1 nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:31:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ja, du hast natürlich recht.
      Du bist mir überlegen.
      Du kennst auch schon das Formular zur Einkommensteuererklärung 2004, obwohls das noch gar nicht gibt.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:32:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Leberkaes: Dass in der Anlage GSE der "Gewinn" anzugeben ist, bestreite ich nicht und hat auch star11 nicht bestritten.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:33:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      Du bist der Weltmeister im totreden/totschreiben, ich gebs auf.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:38:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Selbständigen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen ab 2004 ein neues Formular verwenden:
      http://www.pkf-nuernberg.de/news/03_12_01.php

      Dieses Formular ist entgegen deiner Ansicht auch bereits bekannt.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:42:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      #6 Nataly,
      "Ich weiß es besser. Wir reden hier über das Jahr 2004. Und ab diesem Jahr gibt es ein neues Formular, in dem sehr detaillierte Angaben zu machen sind"
      Toll Nataly, was muß ich denn in den Jahren 2005 und 2006 alles berücksichtigen ?
      Welche Formularneuerungen treten auf ?
      Ich werde dich jetzt immer in die Zukunft blicken lassen. Schließlich kennst du auch dieses Jahr schon ein Formular, das noch nicht mal gedruckt wurde.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:43:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      "in der Einkommensteuererklärung steht kein Wort und keine Zahl darüber, wie der Betriebsgewinn zustande kam. In der Einkommensteurerklärung ist darüber nur eine Zahl genannt: Formular Einkünfte aus Gewerbebetrieb: und hier trägt man seine Zahl ein.
      Wie der unternehmensgewinn zustande kam, ist in der Gewinn- und Verlustrrechnung des Unternehmens aufgeführt oder in der Bilanz, falls man zur Bilanzierung verpflichtet ist."

      Ich meine, dass die ESt-Erklärung auch die GUV oder die Bilanz oder das neue Formular fie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung umfasst, denn allein das Einreichen der Anlage GSE wird vom Finanzamt sicherlich nicht akzeptiert. Da könntest du ja jede beliebige Zahl reinschreiben.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:45:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      Das Formular gilt für Kleinunternehmen, wenn du weißt, welche das per Definition sind.
      Wer aber von einem Unternehmen leben will, der darf dieses Formular nicht ausfüllen. Das ist was für die neuen totgeborenen Ich-AG`s.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:46:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      Unter diesem Link kannst du dir das neue Formular EÜR, das ab 2004 zu verwenden ist, ansehen:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage20740/Anlage-1-A…

      Zu 2005 und 2006 kann ich noch nichts sagen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:47:46
      Beitrag Nr. 24 ()
      Danke für eure rege Beteiligung !!

      Leider bin ich jetzt genauso schlau wie vorher.

      Ich will einfach nur wisse, welche Kosten ich wie steuermildernd ansetzten kann für den Weg zur Betriebsstätte und ein Büro als Selbstständiger im Gegensatz zum Arbeitnehmer.

      Für die Kalkulation einer evtl. Selbsständigkeit kann und will ich nicht erst einen Kurs über Einkomenssteuerrecht machen. Eigendlich wollte ich mir hier etwas Hilfestellung holen, da ich bisher nur AN war.

      Von daher ist es für mich durchaus interessant, wie es aussieht, wenn die "worse cast" Steuervorschläge wie z. B. der CDU Gesetz werden.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:49:53
      Beitrag Nr. 25 ()
      Das Formular ist für Einnahmen-Überschuss-Rechner jeder Größe anzuwenden:

      "Diese Regelung gilt erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2004 (Einkommensteuererklärung 2004) für alle Einnahmenüberschußrechner unabhängig von ihrer Größe."

      Quelle:http://www.pkf-nuernberg.de/news/03_12_01.php
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:51:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      All deine Antworten helfen star11 im Übrigen nicht weiter.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:52:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ach ja, toll, ich kenne das Formular !!!
      Es wurde bereits wieder "aus dem Rennen" genommen.
      Es enthält in sich falsche Angaben.
      In Zeile 61 ist die Frage nach der "Gewerbsteuer" gestellt.
      Unternehmen, die gewerbesteuerpflichtig sind, können aber dieses Formular bereits nicht mehr ausfüllen, weil sie die Grenze zum Kleinunternehmer überschreiten.
      Das Formular wurde vom BMFi bereits wieder zur Überarbeitung zurückgezogen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:53:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      "Leider bin ich jetzt genauso schlau wie vorher."

      Genau. Die Antworten von Leberkaes sollen erkennbar nur dessen vermeintlich überlegene Kenntnis des Einkommensteuerrechts demonstrieren. Hilfe für star11 war nicht beabsichtigt.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:55:47
      Beitrag Nr. 29 ()
      "Das Formular wurde vom BMFi bereits wieder zur Überarbeitung zurückgezogen."

      Das ändert aber nichts daran, dass es (nach Überarbeitung) von den Einnahme-Überschuss-Rechnern zu verwenden ist.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:59:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      mal ne kurze Frage an euch zwei
      Was macht Ihr beruflich?:)
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:02:02
      Beitrag Nr. 31 ()
      #30
      totengräber?

      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:03:19
      Beitrag Nr. 32 ()
      #31
      Das glaube ich auch
      so wie die sich hier aufführen:laugh: :D :p
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:03:52
      Beitrag Nr. 33 ()
      "Von daher ist es für mich durchaus interessant, wie es aussieht, wenn die " worse cast" Steuervorschläge wie z. B. der CDU Gesetz werden."

      Ich kann deiner Auffassung nicht folgen, dass es sich bei den CDU-Vorschlägen um "worst case" Vorschläge handelt und bleibe bei meiner Meinung, dass es keinen Sinn macht, sich darüber jetzt Sorgen zu machen:
      "The future is always uncertain".
      Falls du deine Entscheidung, dich selbständig zu machen, von der einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Fahrten und des Arbeitszimmers abhängig machen willst: Lass es besser bleiben. Eine unrentable Sache wird durch die Steuer nicht rentabel.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:38:09
      Beitrag Nr. 34 ()
      #30

      erinnert mich an "mein haus, mein auto, mein flugzeug"

      oder:

      boah kuck mal wie schlau ich bin... noch viel schlauer als du <ätsch>

      :laugh: :D

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:49:06
      Beitrag Nr. 35 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:53:04
      Beitrag Nr. 36 ()
      bei leberkaes tipp ich auf einen finanzbeamten, wenn ich mir anschau welchen ton der am leibe hat...
      und wenn er keiner ist: schade drum - hätte ne phantastische karriere werden können ;)
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 23:47:50
      Beitrag Nr. 37 ()
      Es tut mir leid, dass die Diskussion so "ausgeartet" ist; ich habe mich darüber geärgert, dass Leberkaes auf die Fragen von star11 überhaupt ncht eingegangen ist.
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 00:18:43
      Beitrag Nr. 38 ()
      #36
      leberkaes Finanzbeamter:eek:
      Ein Spion in unseren reihen:laugh::D
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 01:00:57
      Beitrag Nr. 39 ()
      Wozu benötigt ein Selbstständiger ein Arbeitszimmer?

      Ich habe noch keinen Selbstständigen gesehen der arbeitet.

      Wer sich über CDU - Vorschläge freut, für den gibt es eine Alternative.

      Caligula, der hat wenigstens sein Pferd zum Konsul ernannt.

      Ich weiß allerdings nicht, ob Angie ein Pferd hat.

      Aber vielleicht kann man Merzlein zum Konsul machen.


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