Osteuropafonds - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.10.04 15:53:58 von
neuester Beitrag 08.11.04 16:29:59 von
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ID: 915.338
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Hallo Leute,
wer kennt einen guten Osteuropafonds (Aktien)
der auch in die zukünftigen Beitrittsländer (Bulgarien, Rumänien, Kroatien)stärker investiert. Nehme auch gern ein Zertifikat. Habe selbst trotz längerer Recherche nix gescheites gefunden. Ich weiss das die Märkte dort sehr klein sind, aber kann ja vielleicht doch was geben.
Vielen Dank
Sgeler (3:0 gegen die Löwen tipp ich mal)
wer kennt einen guten Osteuropafonds (Aktien)
der auch in die zukünftigen Beitrittsländer (Bulgarien, Rumänien, Kroatien)stärker investiert. Nehme auch gern ein Zertifikat. Habe selbst trotz längerer Recherche nix gescheites gefunden. Ich weiss das die Märkte dort sehr klein sind, aber kann ja vielleicht doch was geben.
Vielen Dank
Sgeler (3:0 gegen die Löwen tipp ich mal)
Schau dir mal den Griffin Eastern Europe WKN 988 954 an; weiß zwar nicht auswendig, ob er in den kleien Ländern auch investiert, ich bin aber sehr zufrieden damit.
Viele Grüße
BriGri
Viele Grüße
BriGri
Lux Osteuropa Portraet
Activest
Der Aktienfonds Activest Luc Osteuropa (ISIN LU0057539453/ WKN 973916)
beteiligt Anleger an den hohen Chancen osteuropaeischer Unternehmen, so die
Experten von Activest.
Diese Region zeichne sich derzeit durch eine besonders dynamische Wirtschaft
mit hohen Wachstumspotential aus. Die Anlage erfolge primaer in Polen,
Russland, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn und der Tuerkei.
Das Fondsmanagement investiere gezielt in Unternehmen, die eine solide
Finanzstruktur und ein bewaehrtes Management vorweisen und gute
Ertragsperspektiven bieten wuerden. Als Entscheidungsgrundlage wuerden u.a.
fortlaufende Unternehmensbesuche sowie regelmaessige Gespraeche mit
osteuropaeischen Wirtschafts- und Finanzministerien dienen. Der Fonds eigne
sich vor allem fuer spekulativ veranlaget Anleger.
DWS Osteuropa
Anlagepolitik/Strategie:
Anlage in osteuropaeische Aktien mit Schwerpunkt auf Laendern,
in denen der Transformationsprozess zur Marktwirtschaft am wei-
testen fortgeschritten bzw. abgeschlossen ist sowie in Aktien
wachstumsstarker russischer Unternehmen und andere aussichts-
reiche Einzelwerte der Region.
Daten:
ISIN: LU0062756647
WKN: 974527
Auflegungsdatum: 06.11.1995
Fondsvolumen: 303 Mio. Euro
Waehrung: EUR
Ausgabeaufschlag: 4 %
Verwaltungsverguetung. 1,75 % p.a.
Activest
Der Aktienfonds Activest Luc Osteuropa (ISIN LU0057539453/ WKN 973916)
beteiligt Anleger an den hohen Chancen osteuropaeischer Unternehmen, so die
Experten von Activest.
Diese Region zeichne sich derzeit durch eine besonders dynamische Wirtschaft
mit hohen Wachstumspotential aus. Die Anlage erfolge primaer in Polen,
Russland, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn und der Tuerkei.
Das Fondsmanagement investiere gezielt in Unternehmen, die eine solide
Finanzstruktur und ein bewaehrtes Management vorweisen und gute
Ertragsperspektiven bieten wuerden. Als Entscheidungsgrundlage wuerden u.a.
fortlaufende Unternehmensbesuche sowie regelmaessige Gespraeche mit
osteuropaeischen Wirtschafts- und Finanzministerien dienen. Der Fonds eigne
sich vor allem fuer spekulativ veranlaget Anleger.
DWS Osteuropa
Anlagepolitik/Strategie:
Anlage in osteuropaeische Aktien mit Schwerpunkt auf Laendern,
in denen der Transformationsprozess zur Marktwirtschaft am wei-
testen fortgeschritten bzw. abgeschlossen ist sowie in Aktien
wachstumsstarker russischer Unternehmen und andere aussichts-
reiche Einzelwerte der Region.
Daten:
ISIN: LU0062756647
WKN: 974527
Auflegungsdatum: 06.11.1995
Fondsvolumen: 303 Mio. Euro
Waehrung: EUR
Ausgabeaufschlag: 4 %
Verwaltungsverguetung. 1,75 % p.a.
der griffin hat aber die geforderten länder nicht im schwerpunkt
Fondsprofil
Griffin Eastern European Fund
Rücknahmepreis (14.10): 344,98 EUR , - 3,07 EUR / - 0,88 %
fondsmeter® Ranking Deutschland
Fondssektor / Anlagegrundsatz
Aktienfonds Aktien allgemein Osteuropa
Dieser Fonds investiert mit sog. Bottom-up-Ansatz in Aktien von Unternehmen der osteuropäischen Wachstumsmärkte.
Stammdaten
ISIN : IE0002787442
WKN : 988954
Gesellschaft : Griffin Capital Management
Fondswährung : EUR
Domizil : Irland
Gründung : 07.10.1998
Risikoklasse : 4
Volumen (31.08.04) : 641,74 Mio. EUR
5 Jahre : 263,53% (1/34)
Management / Gebühren
Fondsmanager : Herr Yuli Stein
Jürgen Kirsch, Griffin Capital Mgmt. (UK) Ltd.
Anlageberater : -
Managementgebühr : 1,650% p.a.
Depotbankgebühr : 0,100% p.a.
Performancegebühr : 15,000%
Asset-Verteilung (31.08.04)
Investitionsgrad: 91,00%
Aktien 91,00%
Geldmarkt/Kasse 9,00%
Konditionen
Ausgabeaufschlag : 5,00%
Ausgabepreis (14.10): 362,22 EUR
Rücknahmegebühr : -
Minimum-Anlagebetrag: 5.000,00 EUR
Minimum-Folgezahlung: keine
Sparplan monatlich: ja, ab 500,00 EUR
Sparplan vierteljährlich: nicht möglich
Auszahlplan : ja
Top-Länder (31.08.04)
Russland 43,00%
Polen 19,00%
Tschechien 15,00%
Ungarn 12,00%
Osteuropa 2,00%
Fondsprofil
Griffin Eastern European Fund
Rücknahmepreis (14.10): 344,98 EUR , - 3,07 EUR / - 0,88 %
fondsmeter® Ranking Deutschland
Fondssektor / Anlagegrundsatz
Aktienfonds Aktien allgemein Osteuropa
Dieser Fonds investiert mit sog. Bottom-up-Ansatz in Aktien von Unternehmen der osteuropäischen Wachstumsmärkte.
Stammdaten
ISIN : IE0002787442
WKN : 988954
Gesellschaft : Griffin Capital Management
Fondswährung : EUR
Domizil : Irland
Gründung : 07.10.1998
Risikoklasse : 4
Volumen (31.08.04) : 641,74 Mio. EUR
5 Jahre : 263,53% (1/34)
Management / Gebühren
Fondsmanager : Herr Yuli Stein
Jürgen Kirsch, Griffin Capital Mgmt. (UK) Ltd.
Anlageberater : -
Managementgebühr : 1,650% p.a.
Depotbankgebühr : 0,100% p.a.
Performancegebühr : 15,000%
Asset-Verteilung (31.08.04)
Investitionsgrad: 91,00%
Aktien 91,00%
Geldmarkt/Kasse 9,00%
Konditionen
Ausgabeaufschlag : 5,00%
Ausgabepreis (14.10): 362,22 EUR
Rücknahmegebühr : -
Minimum-Anlagebetrag: 5.000,00 EUR
Minimum-Folgezahlung: keine
Sparplan monatlich: ja, ab 500,00 EUR
Sparplan vierteljährlich: nicht möglich
Auszahlplan : ja
Top-Länder (31.08.04)
Russland 43,00%
Polen 19,00%
Tschechien 15,00%
Ungarn 12,00%
Osteuropa 2,00%
Hatte hier Thread: Osteuropafonds mal einen Vorschlag gemacht mit zumindest etwas Rumänien, Estland und Türkei.
Ansonsten sind diese Länder noch so gut wie gar nicht in Osteuropafonds enthalten. Finde den Parvest ganz interessant.
Ansonsten sind diese Länder noch so gut wie gar nicht in Osteuropafonds enthalten. Finde den Parvest ganz interessant.
ADIG 987339 und
ML 971801
Switche derzeit einen Teil um in den Griffin.
ML 971801
Switche derzeit einen Teil um in den Griffin.
Einen größeren Kroatien-Anteil hält der Templeton Eastern European
ja der templeton ist mir aufgefallen mit seinem kroatienanteil, aber rumänien und bulgarien waren nicht unter den top 5
zertis wie auf den cece hab ich auf diese kombination auch nicht gefunden.
zertis wie auf den cece hab ich auf diese kombination auch nicht gefunden.
Hi sgler,
es gibt zwei fonds, die in genau den zukünftigen beitrittsländern investieren, aber nicht in deutschland zugelassen sind:
1) Gustavus Balkan
http://www.morningstar.se/funds/overview.asp?cid=JHSEP00569?…
http://www.gustavuscapital.se/documents/gustavia_balkan_en.p…
2) East Capital Balkan
http://www.eastcapital.com/vid.php3?menu_id=137?=en&PHPSESSI…
der gustavus balkan läuft eindeutig noch besser als die anderen osteuropafonds, east capital gibt es erst seit einem monat.
Leider weiss ich nicht, wie man in sie investieren kann, ich hatte mal gustavus vor wochen angemeilt, ohne infos zu erhalten. wenn du mehr rauskriegt, freue ich mich über nachrichten.
es gibt zwei fonds, die in genau den zukünftigen beitrittsländern investieren, aber nicht in deutschland zugelassen sind:
1) Gustavus Balkan
http://www.morningstar.se/funds/overview.asp?cid=JHSEP00569?…
http://www.gustavuscapital.se/documents/gustavia_balkan_en.p…
2) East Capital Balkan
http://www.eastcapital.com/vid.php3?menu_id=137?=en&PHPSESSI…
der gustavus balkan läuft eindeutig noch besser als die anderen osteuropafonds, east capital gibt es erst seit einem monat.
Leider weiss ich nicht, wie man in sie investieren kann, ich hatte mal gustavus vor wochen angemeilt, ohne infos zu erhalten. wenn du mehr rauskriegt, freue ich mich über nachrichten.
hi diego,
vielen dank für die infos.
fonds die in deutschland nicht zugelassen sind sind für mich uninteressant wg der strafbesteuerung.
habe das gefühl ich sollte meinen eigenen fonds machen
ich checke mal die börsen und denke über weihnachten drüber nach.
vielen dank für die infos.
fonds die in deutschland nicht zugelassen sind sind für mich uninteressant wg der strafbesteuerung.
habe das gefühl ich sollte meinen eigenen fonds machen
ich checke mal die börsen und denke über weihnachten drüber nach.
vielleicht wird ja der east capital fonds demnächst auch in D zugelassen oder irgendwann werden andere gesellschaften auch in D dem trend folgen (hoffentlich nicht zu spät). was hat es mit der strafsteuer auf sich ? wie hoch ist sie ?
Wenn ich es richtig gelesen habe, kann man hier ab
2 Mio. USD investieren:www.socialfunds.com/ci/cdvca.cg
Community Development Venture Capital Alliance
Trans-Balkan SME Equity Fund LLC (TBF)
Sophia, Bulgaria
Zagreb, Croatia
Bucharest, Romania
Website: www.seaf.com/transbalkan
Email: not available
Fund Manager: Small Enterprise Assistance Funds (SEAF)
Key Personnel: Robert Webster, Fund Manager
Established: 2000
Total Committed Capital: US $21.8 million
Amount Invested: US $5.5 million (25%)
Shareholders:
International Finance Corporation (IFC)
Black Sea Trade and Development Bank (BSTDB)
Norwegian Investment Fund for Developing Countries (Norfund), Norway
Finnish Fund for Industrial Cooperation (FINNFUND), Finland
State Secretariat for Economic Affairs of Switzerland (SECO)
SEAF Management LLC, via grant from the United States Agency for International Development (USAID)
Geographic Focus: Romania, Bulgaria, Croation, Bosnia/Herzegovina, and Albania
Background
The SEAF Trans-Balkan SME Equity Fund (TBF) is an umbrella fund for SEAF-Croatia LLC, SEAF Trans-Balkan Bulgaria Fund LLC, and SEAF Trans-Balkan Romania Fund LLC. SEAF had previously held funds in the Balkans, but because of the relatively modest capitalization of these funds, the umbrella fund (TBF) was established to efficiently raise and provide additional equity financing to small and medium-sized enterprises (SMEs) in the Balkans. TBF invests in SMEs operating in Romania, Bulgaria, Croatia, Bosnia/Herzegovina, and Albania (the Region). The Fund primarily purchases equity shares in existing SEAF-managed Country Funds in the Balkans (mainly SEAF-Croatia LLC, SEAF Trans-Balkan Bulgaria Fund LLC, and SEAF Trans-Balkan Romania Fund LLC, comprising about 80% of investments. Secondarily, the Fund makes direct equity and equity-related investments in SMEs in the Region (about 20% of investments). Investments are made in combination with a management training and technical assistance component in order to enhance the business performance of the Fund`s investments and to help meet its developmental objectives. The Fund actively assists its portfolio companies in implementing appropriate improvements in management techniques and practices, especially relating to financial control, cost accounting, quality control, and marketing. In addition, the Fund Manager`s investment officers are actively engaged in implementing business strategy and in following-up with advice rendered by outside experts. Business support programs are sponsored not only by the Fund, but also by other international and local agencies.
Social Mission
By providing affordable financing to private sector SMEs in underserved markets, the Fund seeks to build the capacity of SMEs to expand production, access new technology, improve competitiveness, reach wider markets, increase profits, and achieve long-term commercial sustainability. By supplementing investments with technical assistance, SEAF aims to help develop business and management skills, improve corporate governance and transparency, and formalize legal structures, business structures, and tax reporting. The development of a vibrant and sustainable SME sector will help to generate new employment, export revenues, and government tax revenues; stimulate economic growth; promote free markets; improve social welfare; and contribute to political stability in developing countries. The Fund also seeks to provide examples of successful private enterprises to entrepreneurs and investors, help SMEs establish new customer and banking relationships with the formal banking sector, create a culture of equity investment, institutionalize investment methods and structures, and help to develop the country`s overall financial sector.
Investment Information
Bulgaria (through SEAF Trans-Balkan Bulgaria Fund and directly to SMEs), Romania (through SEAF Trans-Balkan Romania Fund LLC and directly to SMEs), Croatia (through SEAF-Croatia LLC and directly to SMEs), Bosnia/Herzegovina, and Albania By the requirement of Black Sea Trade and Development Bank (BSTDB), a Member of the Fund, at least US $2 million is to be invested in Albania, Romania, and Bulgaria. The Fund invests in enterprises engaged in a broad diversity of sectors, with a special emphasis on companies that are export-oriented and those with strong growth prospects. The Fund will not invest in enterprises engaged in the following activities: banking, insurance, and financial services; speculative investment activities such as real estate or commodities trading; production or sale of tobacco products or hard alcohol; arms manufacturing or other military-related activities; operation of casinos or other gambling-related activities; operation of abortion clinics; or activities harmful to the environment. The Fund also complies with IFC environmental, health, safety, and social policies, such as the following: The Fund will not make investments in entities engaged in forced labor, harmful child labor, trade in certain regulated wildlife products, production of ozone depleting substances or products containing PCBs, drift net fishing, projects affecting indigenous peoples or containing large resettlement components, and projects that pose serious health risks. The Fund adheres to applicable environmental, indigenous people, involuntary resettlement, cultural property protection, occupational health and safety requirements, and child labor and forced labor laws and regulations of the country in which investments are made. The Fund appoints an Environmental Manager, implements an Environmental Management System, and furnishes an Environmental Performance Report. Investments into Country Funds generally range from US $2 million to US $8 million. Direct investments into SMEs generally range between a minimum of US $100,000 to US $500,000, with a maximum investment exposure of US $1,000,00, to obtain a significant minority position in the portfolio company, generally between 25% and 49%. The Fund has no stage or co-investment preferences.
2 Mio. USD investieren:www.socialfunds.com/ci/cdvca.cg
Community Development Venture Capital Alliance
Trans-Balkan SME Equity Fund LLC (TBF)
Sophia, Bulgaria
Zagreb, Croatia
Bucharest, Romania
Website: www.seaf.com/transbalkan
Email: not available
Fund Manager: Small Enterprise Assistance Funds (SEAF)
Key Personnel: Robert Webster, Fund Manager
Established: 2000
Total Committed Capital: US $21.8 million
Amount Invested: US $5.5 million (25%)
Shareholders:
International Finance Corporation (IFC)
Black Sea Trade and Development Bank (BSTDB)
Norwegian Investment Fund for Developing Countries (Norfund), Norway
Finnish Fund for Industrial Cooperation (FINNFUND), Finland
State Secretariat for Economic Affairs of Switzerland (SECO)
SEAF Management LLC, via grant from the United States Agency for International Development (USAID)
Geographic Focus: Romania, Bulgaria, Croation, Bosnia/Herzegovina, and Albania
Background
The SEAF Trans-Balkan SME Equity Fund (TBF) is an umbrella fund for SEAF-Croatia LLC, SEAF Trans-Balkan Bulgaria Fund LLC, and SEAF Trans-Balkan Romania Fund LLC. SEAF had previously held funds in the Balkans, but because of the relatively modest capitalization of these funds, the umbrella fund (TBF) was established to efficiently raise and provide additional equity financing to small and medium-sized enterprises (SMEs) in the Balkans. TBF invests in SMEs operating in Romania, Bulgaria, Croatia, Bosnia/Herzegovina, and Albania (the Region). The Fund primarily purchases equity shares in existing SEAF-managed Country Funds in the Balkans (mainly SEAF-Croatia LLC, SEAF Trans-Balkan Bulgaria Fund LLC, and SEAF Trans-Balkan Romania Fund LLC, comprising about 80% of investments. Secondarily, the Fund makes direct equity and equity-related investments in SMEs in the Region (about 20% of investments). Investments are made in combination with a management training and technical assistance component in order to enhance the business performance of the Fund`s investments and to help meet its developmental objectives. The Fund actively assists its portfolio companies in implementing appropriate improvements in management techniques and practices, especially relating to financial control, cost accounting, quality control, and marketing. In addition, the Fund Manager`s investment officers are actively engaged in implementing business strategy and in following-up with advice rendered by outside experts. Business support programs are sponsored not only by the Fund, but also by other international and local agencies.
Social Mission
By providing affordable financing to private sector SMEs in underserved markets, the Fund seeks to build the capacity of SMEs to expand production, access new technology, improve competitiveness, reach wider markets, increase profits, and achieve long-term commercial sustainability. By supplementing investments with technical assistance, SEAF aims to help develop business and management skills, improve corporate governance and transparency, and formalize legal structures, business structures, and tax reporting. The development of a vibrant and sustainable SME sector will help to generate new employment, export revenues, and government tax revenues; stimulate economic growth; promote free markets; improve social welfare; and contribute to political stability in developing countries. The Fund also seeks to provide examples of successful private enterprises to entrepreneurs and investors, help SMEs establish new customer and banking relationships with the formal banking sector, create a culture of equity investment, institutionalize investment methods and structures, and help to develop the country`s overall financial sector.
Investment Information
Bulgaria (through SEAF Trans-Balkan Bulgaria Fund and directly to SMEs), Romania (through SEAF Trans-Balkan Romania Fund LLC and directly to SMEs), Croatia (through SEAF-Croatia LLC and directly to SMEs), Bosnia/Herzegovina, and Albania By the requirement of Black Sea Trade and Development Bank (BSTDB), a Member of the Fund, at least US $2 million is to be invested in Albania, Romania, and Bulgaria. The Fund invests in enterprises engaged in a broad diversity of sectors, with a special emphasis on companies that are export-oriented and those with strong growth prospects. The Fund will not invest in enterprises engaged in the following activities: banking, insurance, and financial services; speculative investment activities such as real estate or commodities trading; production or sale of tobacco products or hard alcohol; arms manufacturing or other military-related activities; operation of casinos or other gambling-related activities; operation of abortion clinics; or activities harmful to the environment. The Fund also complies with IFC environmental, health, safety, and social policies, such as the following: The Fund will not make investments in entities engaged in forced labor, harmful child labor, trade in certain regulated wildlife products, production of ozone depleting substances or products containing PCBs, drift net fishing, projects affecting indigenous peoples or containing large resettlement components, and projects that pose serious health risks. The Fund adheres to applicable environmental, indigenous people, involuntary resettlement, cultural property protection, occupational health and safety requirements, and child labor and forced labor laws and regulations of the country in which investments are made. The Fund appoints an Environmental Manager, implements an Environmental Management System, and furnishes an Environmental Performance Report. Investments into Country Funds generally range from US $2 million to US $8 million. Direct investments into SMEs generally range between a minimum of US $100,000 to US $500,000, with a maximum investment exposure of US $1,000,00, to obtain a significant minority position in the portfolio company, generally between 25% and 49%. The Fund has no stage or co-investment preferences.
@ Diego2:
Wenn ich das richtig verstanden habe, eröffnest du bei Gustavus automatisch mit deiner Überweisung ein Depot/Konto.
Bei Eastcapital musst du dich zuerst online registrieren lassen. Habe ich mal gemacht. Werde berichten, wenn es was neues gibt.
Die Performance ist ja bei beiden super. Man müsste bei Börse-Online mal checken, ob die Verwalter keine schwarzen Schafe sind.
Zu berücksichtigen sind aber die Transaktionskosten nach und von Schweden sowie die Wechselkursänderungen.
Zur Strafsteuer kann ich morgen mal was posten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, eröffnest du bei Gustavus automatisch mit deiner Überweisung ein Depot/Konto.
Bei Eastcapital musst du dich zuerst online registrieren lassen. Habe ich mal gemacht. Werde berichten, wenn es was neues gibt.
Die Performance ist ja bei beiden super. Man müsste bei Börse-Online mal checken, ob die Verwalter keine schwarzen Schafe sind.
Zu berücksichtigen sind aber die Transaktionskosten nach und von Schweden sowie die Wechselkursänderungen.
Zur Strafsteuer kann ich morgen mal was posten.
# Diego2:
Die "Strafsteuer" ergibt sich aus den §§ 5 und 6 des Investmentgesetzes,
früher aus § 18 des Auslandsinvestmentgesetzes.
Da nicht alle Fonds die geforderten Angaben nach § 5 machen (können), sind nach § 6
- 70% der jährlichen Kursgewwinne,
mindestens aber
- 6% des letzten Kurses (31.12)
steuerpflichtig.
Eine Besteuerung tritt also auch ohne Veräußerung ein,
es werden nicht realisierte Gewinne versteuert!
Dies trifft übrigens auch auf die GCT-Fonds von Quadriga zu !
Wenn Du weiter interessiert bist, bzw. an Vermeidungsstrategien, dann bitte BM.
Grüße Barny
______________________________________________________________
§ 5 Besteuerungsgrundlagen
(1) Die §§ 2 und 4 sind nur anzuwenden, wenn
1. die Investmentgesellschaft den Anlegern bei jeder Ausschüttung bezogen auf einen Investmentanteil in deutscher Sprache bekannt macht:
a) den Betrag der Ausschüttung (mit mindestens 4 Nachkommastellen),
b) den Betrag der ausgeschütteten Erträge (mit mindestens 4 Nachkommastellen),
c) die in der Ausschüttung enthaltenen
aa) ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre,
bb) steuerfreien Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1,
cc) Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes,
dd) Erträge im Sinne des § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes,
ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes,
ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes,
gg) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind,
hh) steuerfreien Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2,
ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1,
jj) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde,
kk) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen,
d) den zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne von
aa) § 7 Abs. 1 und 2,
bb) § 7 Abs. 3,
e) den Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von
aa) § 7 Abs. 1 und 2,
bb) § 7 Abs. 3,
f) den Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 entfällt, und
aa) nach § 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar,
bb) nach § 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde,
cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt,
g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 Satz 1,
h) den von der ausschüttenden Körperschaft nach § 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommenen Körperschaftsteuerminderungsbetrag;
2. die Investmentgesellschaft den Anlegern bei ausschüttungsgleichen Erträgen spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie als zugeflossen gelten, die Angaben entsprechend der Nummer 1 bezogen auf einen Investmentanteil in deutscher Sprache bekannt macht;
3. die Investmentgesellschaft die in den Nummern 1 und 2 genannten Angaben in Verbindung mit dem Jahresbericht im Sinne von § 45 Abs. 1, § 122 Abs. 1 oder 2 des Investmentgesetzes im elektronischen Bundesanzeiger bekannt macht; die Angaben sind mit der Bescheinigung eines zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträgers im Sinne des § 3 des Steuerberatungsgesetzes einer behördlich anerkannten Wirtschaftsprüfungsstelle oder einer vergleichbaren Stelle zu versehen, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; § 323 des Handelsgesetzbuches ist sinngemäß anzuwenden. Wird der Rechenschaftsbericht nach den Bestimmungen des Investmentgesetzes nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, ist auch die Fundstelle bekannt zu machen, in der der Rechenschaftsbericht in deutscher Sprache bekannt gemacht ist;
4. die ausländische Investmentgesellschaft die Summe der nach dem 31. Dezember 1993 dem Inhaber der ausländischen Investmentanteile als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge ermittelt und mit dem Rücknahmepreis bekannt macht;
5. die ausländische Investmentgesellschaft auf Anforderung gegenüber dem Bundesamt für Finanzen innerhalb von drei Monaten die Richtigkeit der in den Nummern 1, 2 und 4 genannten Angaben vollständig nachweist. Sind die Urkunden in einer fremden Sprache abgefasst, so kann eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache verlangt werden. Hat die ausländische Investmentgesellschaft Angaben in unzutreffender Höhe bekannt gemacht, so hat sie die Unterschiedsbeträge eigenverantwortlich oder auf Verlangen des Bundesamtes für Finanzen in der Bekanntmachung für das laufende Geschäftsjahr zu berücksichtigen.
Liegen die in Nummer 1 Buchstabe c oder f genannten Angaben nicht vor, werden die Erträge insoweit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 besteuert und § 4 findet insoweit keine Anwendung.
(2) § 8 ist nur anzuwenden, wenn die Investmentgesellschaft bewertungstäglich den positiven oder negativen Vomhundertsatz des Wertes des Investmentanteils ermittelt, der auf die in den Einnahmen aus der Veräußerung enthaltenen Bestandteile im Sinne des § 8 entfällt (Aktiengewinn) und mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht. Der Aktiengewinn pro Investmentanteil darf sich durch den An- und Verkauf von Investmentanteilen nicht ändern. Absatz 1 Nr. 5 gilt entsprechend.
§ 6 Besteuerung bei fehlender Bekanntmachung
Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 nicht erfüllt, sind beim Anleger die Ausschüttungen auf Investmentanteile sowie 70 Prozent des Mehrbetrags anzusetzen, der sich zwischen dem ersten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis eines Investmentanteils ergibt; mindestens sind 6 Prozent des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises anzusetzen. Wird ein Rücknahmepreis nicht festgesetzt, so tritt an seine Stelle der Börsen- oder Marktpreis. Der nach Satz 1 anzusetzende Teil des Mehrbetrags gilt mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres als ausgeschüttet und zugeflossen.
Die "Strafsteuer" ergibt sich aus den §§ 5 und 6 des Investmentgesetzes,
früher aus § 18 des Auslandsinvestmentgesetzes.
Da nicht alle Fonds die geforderten Angaben nach § 5 machen (können), sind nach § 6
- 70% der jährlichen Kursgewwinne,
mindestens aber
- 6% des letzten Kurses (31.12)
steuerpflichtig.
Eine Besteuerung tritt also auch ohne Veräußerung ein,
es werden nicht realisierte Gewinne versteuert!
Dies trifft übrigens auch auf die GCT-Fonds von Quadriga zu !
Wenn Du weiter interessiert bist, bzw. an Vermeidungsstrategien, dann bitte BM.
Grüße Barny
______________________________________________________________
§ 5 Besteuerungsgrundlagen
(1) Die §§ 2 und 4 sind nur anzuwenden, wenn
1. die Investmentgesellschaft den Anlegern bei jeder Ausschüttung bezogen auf einen Investmentanteil in deutscher Sprache bekannt macht:
a) den Betrag der Ausschüttung (mit mindestens 4 Nachkommastellen),
b) den Betrag der ausgeschütteten Erträge (mit mindestens 4 Nachkommastellen),
c) die in der Ausschüttung enthaltenen
aa) ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre,
bb) steuerfreien Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1,
cc) Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes,
dd) Erträge im Sinne des § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes,
ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes,
ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes,
gg) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind,
hh) steuerfreien Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2,
ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1,
jj) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde,
kk) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen,
d) den zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne von
aa) § 7 Abs. 1 und 2,
bb) § 7 Abs. 3,
e) den Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von
aa) § 7 Abs. 1 und 2,
bb) § 7 Abs. 3,
f) den Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 entfällt, und
aa) nach § 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar,
bb) nach § 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde,
cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt,
g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 Satz 1,
h) den von der ausschüttenden Körperschaft nach § 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommenen Körperschaftsteuerminderungsbetrag;
2. die Investmentgesellschaft den Anlegern bei ausschüttungsgleichen Erträgen spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie als zugeflossen gelten, die Angaben entsprechend der Nummer 1 bezogen auf einen Investmentanteil in deutscher Sprache bekannt macht;
3. die Investmentgesellschaft die in den Nummern 1 und 2 genannten Angaben in Verbindung mit dem Jahresbericht im Sinne von § 45 Abs. 1, § 122 Abs. 1 oder 2 des Investmentgesetzes im elektronischen Bundesanzeiger bekannt macht; die Angaben sind mit der Bescheinigung eines zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträgers im Sinne des § 3 des Steuerberatungsgesetzes einer behördlich anerkannten Wirtschaftsprüfungsstelle oder einer vergleichbaren Stelle zu versehen, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; § 323 des Handelsgesetzbuches ist sinngemäß anzuwenden. Wird der Rechenschaftsbericht nach den Bestimmungen des Investmentgesetzes nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, ist auch die Fundstelle bekannt zu machen, in der der Rechenschaftsbericht in deutscher Sprache bekannt gemacht ist;
4. die ausländische Investmentgesellschaft die Summe der nach dem 31. Dezember 1993 dem Inhaber der ausländischen Investmentanteile als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge ermittelt und mit dem Rücknahmepreis bekannt macht;
5. die ausländische Investmentgesellschaft auf Anforderung gegenüber dem Bundesamt für Finanzen innerhalb von drei Monaten die Richtigkeit der in den Nummern 1, 2 und 4 genannten Angaben vollständig nachweist. Sind die Urkunden in einer fremden Sprache abgefasst, so kann eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache verlangt werden. Hat die ausländische Investmentgesellschaft Angaben in unzutreffender Höhe bekannt gemacht, so hat sie die Unterschiedsbeträge eigenverantwortlich oder auf Verlangen des Bundesamtes für Finanzen in der Bekanntmachung für das laufende Geschäftsjahr zu berücksichtigen.
Liegen die in Nummer 1 Buchstabe c oder f genannten Angaben nicht vor, werden die Erträge insoweit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 besteuert und § 4 findet insoweit keine Anwendung.
(2) § 8 ist nur anzuwenden, wenn die Investmentgesellschaft bewertungstäglich den positiven oder negativen Vomhundertsatz des Wertes des Investmentanteils ermittelt, der auf die in den Einnahmen aus der Veräußerung enthaltenen Bestandteile im Sinne des § 8 entfällt (Aktiengewinn) und mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht. Der Aktiengewinn pro Investmentanteil darf sich durch den An- und Verkauf von Investmentanteilen nicht ändern. Absatz 1 Nr. 5 gilt entsprechend.
§ 6 Besteuerung bei fehlender Bekanntmachung
Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 nicht erfüllt, sind beim Anleger die Ausschüttungen auf Investmentanteile sowie 70 Prozent des Mehrbetrags anzusetzen, der sich zwischen dem ersten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis eines Investmentanteils ergibt; mindestens sind 6 Prozent des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises anzusetzen. Wird ein Rücknahmepreis nicht festgesetzt, so tritt an seine Stelle der Börsen- oder Marktpreis. Der nach Satz 1 anzusetzende Teil des Mehrbetrags gilt mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres als ausgeschüttet und zugeflossen.
Wie ist eure Meinung sollte man jetzt noch ein osteuropa Fond wie den Griffin als Sparplan besparen oder lieber einen eingefleischten reinen Europafond wie den Fidelity European Growth?
Bin auch stark an den Märkten in Kroatien, Bulgarien und Rumänien interessiert. Der Hanseatische Börsendienst veröffenlichte hierzu erst kürzlich einen Sonderbericht.
Der Direkteinstieg in diesen Ländern ist mir aber auch zu gefährlich. Bei ausreichendem Interesse will der HWD einen EU-Nachzügler-Fonds nach DEUTSCHLAND holen.
Für alle Interessierten eine Mail an:
aboservice@hwd-ag.de
Der Direkteinstieg in diesen Ländern ist mir aber auch zu gefährlich. Bei ausreichendem Interesse will der HWD einen EU-Nachzügler-Fonds nach DEUTSCHLAND holen.
Für alle Interessierten eine Mail an:
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