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    Belegprüfung bei Werbungskosten ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.12.04 22:04:58 von
    neuester Beitrag 28.12.04 21:29:10 von
    Beiträge: 18
    ID: 939.078
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      Avatar
      schrieb am 27.12.04 22:04:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe als abhängig Beschäftigter leider immer viel zu niedrige Werbungskosten. Der größte Teil sind Fahrtkosten. Vermutlich ist das, was ich z.B. als Fachbücher oder Arbeitsmittel (Computerzubehör, Arbeitszimmerausstattung,...) angebe viel zu eng gefasst.

      Im Finanzamt hat man mir heute meine Belege wieder mitgegeben ohne auch nur einen Blick drauf zu werfen. Bei ca. 500 Euro Erstattung bleibe ich wohl deutlich unter der Grenze, wo man genauer hinschaut.

      Wer online über Elster einreicht, der muss - soweit ich weiß - gar keine Belege einreichen - oder?

      Nach Aussage der Dame vom Finanzamt werden Belege erst bei Werbungskosten über 5000 Euro angefordert. Ist das so?

      Wie sind Eure Erfahrungen bzw. der Belegprüfung. Tips?
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 22:23:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gibt - je nach Berufsgruppen - finanzinterne Grenzen
      bei den Werbungskosten.
      Liegst du unter dieser für deinen Beruf gültigen Grenze,
      erfolgt nur eine stichprobenartige Überprüfung.
      Liegst du allerdings drüber, kann der Beamte unangenehm werden.

      Mir wurde vor einigen Jahren eine Fachbuchquittung nicht
      anerkannt mit der Begründung, Pornographie sei keine Fach-
      literatur.
      Es handelte sich um Erich Fromms "Die Kunst des Liebens".
      :D
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 22:34:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da ich selber beim Finanzamt arbeite, kann ich mit Sicherheit sagen, daß es entgegen datterich`s Aussage KEINE berufgruppenabhängige, finanzinterne Grenze gibt. Ist ja lächerlich !

      Elster gibt es soweit ich weiß nur innerhalb von NRW. Da ganze ist gekoppelt mit maschineller Erfassung und Prüfung nur bei Auffäligkeiten. Auffällig sind konkret Fälle, in denen die Werbungskosten mehr als 110% des Vorjahres erreichen. Es gibt da noch andere Kritererien, z.b. Einkünfte um x% höher, Zinsen um x% höher, V+V Einkünfte machen einen Steuerfall IMMER zu einem zu prüfendem Fall usw.

      Wie gesagt, solange die Werbungskosten nicht mehr als 10% höher als im Vorjahr sind, und dazu keine anderen Kriterien vorliegen, die den Steuerfall von der Schnellbearbeitung ausschliessen würden, wird blind eingetippt.

      5000 € auch totaler Quatsch. Zumindest ist daß nicht in NRW so.
      Ab 5000 € ERSTATTUNG wird ein Fall ein Intensiv zu prüfender Fall, d.h. ALLES muss angefordert werden.
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 22:38:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #2:
      Wieso ist das Buchg von Erich Fromm ein "Fachbuch"?

      Zu #3. Elster gibt es bundesweit.
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 22:40:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      RagnarokX,
      ich beziehe mich in # 2
      auf eine Aussage eines Kollegen von dir.
      Die von dir zitierte "Auffälligkeit", die zu einer Prüfung führen, sind im Grunde nichts anderes.

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      schrieb am 27.12.04 23:48:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wusst ich nicht, daß Elster bundesweit verfügbar ist :) danke.

      datterich: Naja also wenn jeder Arbeitnehmer 5000 € WK hätte und daher ~ 1500+ € wiederbekommen würde, wäre der Staat bald pleite. Rein theoretisch, zumindest meiner Ansicht nach, sollte jder Betrag über 1044 € geprüft werde. Aber ich bin leider nur ein alter grimmiger Finanzbeamter, den sowieso jeder Steuerbürger nach Strich und Faden betrügt, ganz einfach weil es ja normal ist und niemand was dagegen macht. Bah.

      20 Jahre alt und schon soviel böses gesehen ;)
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 00:04:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 6

      Du bist wirklich sehr grimmig!

      Aber wenn du genau liest, hat Plato in # 1 nur 500 € WK
      und die wollen wir ihm - bei allem Grimm - doch ohne Einzel-
      belegkontrolle glauben.
      Oder nicht?
      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 00:13:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich habe als abhängig Beschäftigter leider immer viel zu niedrige Werbungskosten.

      Wo ist Dein Problem???

      Kauf doch einfach für zigtausend € FACHBÜCHER (die nachweislich anerkannt werden)....
      Oder zieh einfach weiter von der Arbeitsstelle weg....
      oder oder oder....
      Also daran allein kann`s doch nicht liegen.

      ...und schon hast Du Werbungskosten soviel du willst.



      Dein Spruch, ist leider, ein dummer Spruch.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 00:30:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die steuerlichen "Gestaltungsmöglichkeiten" sind bei Selbständigen ungleich höher. Ich kann z.B. keine "Geschäftsessen" steuerlich absetzen. Man weiß ja wie das gehandhabt wird, wenn auch durch die neuen steuerlichen Regelungen sehr eingeschränkt.

      Mir ging es nur um Infos bzgl. der internen Prüfungsanweisungen der Finanzämter. Es hat noch nie geschadet sowas zu wissen. Hier waren die Hinweise von RagnarokX recht interessant. Aber was sind schon 10% mehr bei Werbungskosten? Die hab ich schon, wenn ich mir einen neuen Monitor für den PC hole oder einen neuen Drehstuhl fürs Arbeitszimmer.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 00:30:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Habe Bei meiner Schulung wo 3 Jahre lang gedauert hat fas jedes Jahr 7000€ abgesetzt da hat die Bearbeiter im Finanzamt :eek: gemacht bei dir nur 500€ die lachen dich doch nur aus hinterher:laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 08:31:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      #6 RagnarokX

      Wer hier wen betrügt ist noch die Frage... :eek:

      Hier mal die Definition:

      Steuern: zwangsweise erhobene Abgaben an öffentlich-rechtliche Gemeinwesen (meistens Staat), die meist in Form von Teilenteignungen von Lohn, Konsum oder Umsatz erfolgen und in der Regel nicht mit dem Anspruch auf eine spezielle Gegenleistung verbunden sind.
      (http://www.libraltar.de/steuern.htm)

      Aber keine Angst RagnarokX auch Dir kann geholfen werden.
      [URL Aussteigerprogramm für Finanzbeamte]http://www.gustloff-online.de/www.finanzamt.de.htm[/URL]
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 08:44:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Für die Langsamdenker :look::
      Das Aussteigerprogramm ist eine Aktion von


      Nix für ungut!
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 09:00:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Habe jahrelang mit meiner Steuererklärung 2 A4-Tüten voller Belege eingereicht (Telefonrechnungen...) - mit der Konsequenz, dass z.Bsp. ein Monat, für den ich keine Rechnung hatte, nicht anerkannt wurde (auch nicht der eingetragene Durchschnitt).
      Jetzt hat mir ein Bekannter gesteckt, dass er außer Steuerkarten und 2-3 weiterer Kleinigkeiten gar nichts hinzufügt und in der Regel alles anerkannt bekommt.
      Nun kann ich mir natürlich einen Reim darauf machen.
      Perry
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 10:40:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich sag es immer wieder.
      Nur soviel wie unbedingt erforderlich an Belegen einreichen und den Rest sauber (am Besten mit Schreibmaschine) darstellen und darauf hinweisen, dass man etwa erforderliche Belege selbstverständlich nachreichen wird.
      Dann klappt`s auch mit dem Finanzamt.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 11:53:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hier ein interessanter Link:

      http://www.impulse.de/the/ste/148669.html#
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 12:02:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Aufbewahrungspflicht für private Belege nur im Ausnahmefall

      "Nach der Abgabenordnung sind Unterlagen und Belege aufzubewahren, wenn für Unternehmer eine Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht besteht. Für Unterlagen außerhalb dieses Bereichs wie z. B. Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, privater Vermietung oder Kapitaleinkünften, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung.

      Bei der Abgabe der Steuererklärung sind diese privaten Belege zwar beizufügen. Nach der Rückgabe durch das Finanzamt müssen sie jedoch nicht weiter bereit gehalten werden. Dies gilt auch, wenn der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

      Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Daten der Steuererklärung dem Finanzamt mit dem Programm ELSTER übermittelt werden. In diesem Fall sind die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides, bei Klage bis zur einer rechtskräftigen Entscheidung bzw. bis zur Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung aufzuheben. (Oberfinanzdirektion München)

      Anmerkung: Zivilrechtlich kann es jedoch ratsam sein, Rechnungen und Quittungen länger aufzuheben."
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 21:02:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ RagnarokX

      "Naja also wenn jeder Arbeitnehmer 5000 € WK hätte und daher ~ 1500+ € wiederbekommen würde, wäre der Staat bald pleite"

      Hallo ! Aufwachen ! Feierabend !
      Der Staat IST SCHON seit läääängerer Zeit Pleite !!
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 21:29:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zu #6:
      Naja also wenn jeder Arbeitnehmer 5000 € WK hätte und daher ~ 1500+ € wiederbekommen würde, wäre der Staat bald pleite.

      Werbungskosten (Ausgaben) des Arbeitnehmers sind ja stets irgendwo anders Einnahmen, idR Einnahmen bei Unternehmen, die einen höheren Steuersatz haben als Arbeitnehmerund aucgh Gewerbesteuer zahlen.


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      Belegprüfung bei Werbungskosten ?