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    Schröder für Verbot heimlicher Vaterschaftstests - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.05 08:16:37 von
    neuester Beitrag 06.01.05 15:04:06 von
    Beiträge: 13
    ID: 941.127
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      schrieb am 06.01.05 08:16:37
      !
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      Avatar
      schrieb am 06.01.05 08:21:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 08:25:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      :mad: Bonus für männliche Feigheit :mad:
      Die hat doch wohl einen anner Waffel ?!? Die 10-15% Kuckuckskinder sind dann der Bonus für die weibliche Freiheit, oder was ??? :mad:

      Aber die Absichten sind wie immer klar... Lieber jemanden zahlen lassen, der zwar nicht der Vater ist, es aber nicht beweisen darf, als den Kindesunterhalt aus der Staatskasse zahlen zu müssen !!! :mad:
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      schrieb am 06.01.05 08:32:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Kanzler und sein Vize haben trotz einem knappen Dutzend Ehen ja keinerlei Grund, selbst einen Vaterschaftstest zu veranlassen. Über die Ursachen darf sicher öffentlich spekuliert werden. So kann man auch ganz locker hergehen und andere Männer (Betroffene) versuchen zu kriminalisieren.
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 08:40:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Würde ich der Mann von das Brigitte Zypries sein würde ich sofort einen Vaterschaftstest machen lassen


      Politiker machen nur Gesetze die für Sie von Vorteil sind;)

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      schrieb am 06.01.05 08:48:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eine Kuckuckin, die ihrem Ehegatten oder Partner ein faules Ei ins Nest gelegt hat, wird sicher erfahrungsgemäß dem Ansinnen und Ersuchen des Lebensabschnittsgefährten nach Durchführung eines Vaterschaftstestes mit Begeisterung und ohne jeglichen Widerstand zustimmen, ihn vielleicht sogar aktiv bei seinem Vorhaben unterstützen. :D

      Sollte sich letztendlich der Verdacht erhärten, dürfte die Partnerschaft in aller Regel Geschichte sein. Wenn nicht, ist die Beziehung sicherlich ebenfalls geplatzt, nur diesmal eben auf Initiative der Frau, die sich zu Unrecht verdächtigt sah. Anscheinend möchte der Kanzler die Scheidungsquote so seinem eigenen Niveau etwas annähern. :p
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 08:53:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei Pro-test.net gibt es interessante Fallbeispiele, die zeigen, was die Ministerin da eigentlich unterbinden will:


      "Ein ratsuchender junger Mann wandte sich an mich. Seine frühere Freundin bekam ein Kind und behaupte, er sei der Vater. Diese junge Frau habe aber schon ein Kind, bei dem unklar sei, wer der Vater ist. Er fürchte nun, zu Unrecht zu Unterhaltszahlungen herangezogen zu werden. Besonders belastete ihn, daß die junge Frau schon jetzt jeden Kontakt zu dem Kind unterbinde.
      Auf meine Vermittlung hin wurde ein Vaterschaftstest durchgeführt mit dem Ergebnis, daß der junge Mann zweifellos der biologische Vater seiner Tochter ist.
      Heute lebt dieser junge Mann mit der Mutter seiner Tochter zusammen und und nimmt nicht nur für seine Tochter, sondern auch für deren Schwester die Vaterrolle ein.

      Ohne den Vaterschaftstest würde der junge Mann vermutlich zu Unterhaltszahlungen für ein Kind herangezogen, von dem er annimmt, daß es nicht sein Kind sei und zu dem ihm jeder Kontakt verwehrt würde.

      Ich halte es für unwürdig, daß eine Bundesministerin überhaupt über ein Verbot von Vaterschaftstests nachdenkt.

      Name, Adresse und Email bei Pro-test bekannt"
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 09:02:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      ... wie hier unschwer zu erkennen ist, kann ein strafrechtlich relevanter Betrug auch durch Verschweigen begangen werden.

      ---------------------------------------

      StGB § 263 Betrug

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

      1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
      (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

      (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

      (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter

      ---------------------------------------

      Somit soll das neue Gesetz der Verschleierung von Kriminalität Vorschub leisten, was sicher auch so gewollt sein dürfte. Euphemistisch könnt man dies sogar mit "Entkriminalisierung" umschreiben.
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 09:31:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die ganze Aktion könnte aber auch politischem Kalkül entsprungen sein und dazu dienen, weitere Wählerinnenschichten zu erschließen. Bei 5 - 10 % Kuckucksmüttern entspräche dies einem Potential von mehreren Millionen Neuwäherinnen für Rot-Grün. Der Prozentsatz der Männer hingegen, die ernsthaft ihre Vaterschaft anzweifeln bzw. letztendlich auch den Weg des heimlichen Vaterschaftstests beschreiten (wollen) und somit verprellt werden könnten, dürfte um ein Vielfaches geringer einzuschätzen sein.
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 10:04:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Focus Online meldet: "Grüne uneins über Verbot heimlicher Vaterschaftstests

      Berlin (dpa) - Die Grünen sind uneins über das von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geplante Verbot heimlicher Vaterschaftstests. Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte der Berliner Zeitung : Die Regelung eines Verbotes von heimlichen Vaterschaftstests im gegenwärtigen Entwurf eines Gendiagnostikgesetz ist noch nicht überzeugend und auch in der Koalition noch nicht abgestimmt. Beck widersprach damit auch der Gesundheitsexpertin Birgitt Bender. Diese hatte die Pläne der Justizministerin begrüßt. "
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 10:30:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      #5
      Wäre ich der Vater von Brigitte Zypries, würde ich sofort einen Vaterschaftstest machen lassen. :D
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 11:50:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      #1

      Vielleicht hat Schröder ja was zu verbergen... ;)
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 15:04:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich hab mal einige Mails an die sog. Volksvertreter geschickt.

      Sehr verehrte ...,

      jüngsten Presseberichten zufolge plant die BMJ, Frau Zypries, die heimliche Durchführung eines Vaterschafttests sogar als Straftatbestand auszugestalten, der mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

      Man kann über die Durchführung heimlicher Vaterschaftstests geteilter Meinung sei; ich sehe sie als das geringere Übel im Verhältnis zu einer jetzt drohenden Prozessflut an.

      Aber bei allen Diskussionen, die ich über dieses Thema im Familien- und Bekanntenkreis geführt habe, wurde die Idee, dieses Verhalten als Straftat mit drohender Freiheitsstrafe (für den zweifelnden Vater) auszugestalten nur mit ungläubigem Kopfschütteln aufgenommen. Dies gilt unabhängig vom Geschlecht oder der politischen Zugehörigkeit.

      Wollen Sie wirklich jemanden, der berechtigte Zweifel daran hat, ob die von ihm geleisteten Unterhaltszahlungen rechtens sind, kriminalisieren, weil er Angst davor, die Beziehung zur Mutter und dem Kind zu zerrütten (was eine gerichtliche Anfechtung in aller Regel zur Folge hätte).

      Insbesondere sollte sich die Grünen- Gesundheitsexpertin Frau Biggi Bender hämische Kommentare wie "Es darf keinen Bonus für männliche Feigheit geben" sparen.

      Mit freundlichen Grüßen
      ......


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