Der nächste Verfassungsbruch!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.01.05 10:20:07 von
neuester Beitrag 12.01.05 15:01:02 von
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Terrorismus/Luftsicherheit/Köhler/
Bundespräsident meldet Bedenken gegen Luftsicherheitsgesetz an=
Berlin (ddp). Bundespräsident Horst Köhler hat große Bedenken
gegen Teile des neuen Luftsicherheitsgesetzes angemeldet. Das vom
Bundestag im September beschlossene Gesetz erlaubt es der Luftwaffe,
von Terroristen gekaperte Passagiermaschinen im Notfall abzuschießen.
Nach Angaben des Bundespräsidialamtes vom Mittwoch hat Köhler das
Gesetz zwar unterzeichnet, zugleich aber Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit von Einzelvorschriften geäußert. Damit machte er
den Weg frei für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung des
Gesetzes.
Vor allem der Abschuss eines Passagierflugzeuges könnte nach
Köhlers Auffassung mit dem im Grundgesetz garantierten Recht auf
Leben und Menschenwürde unvereinbar sein. «In letzter Konsequenz
erlaubt die Vorschrift des Paragrafen 14 Luftsicherheitsgesetz den
Abschuss eines Flugzeuges, das das Leben außerhalb des Flugzeuges
befindlicher Menschen bedroht, selbst wenn es mit unbeteiligten
Dritten besetzt ist», schreibt Köhler in gleichlautenden Briefen an
Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse
und Bundesratspräsident Matthias Platzeck (alle SPD). Der
Bundespräsident betonte: «Damit wird Leben zugunsten anderen Lebens
geopfert.»
Das Staatsoberhaupt wies darauf hin, dass nach geltendem
Verfassungsrecht die Abwägung von Leben gegen Leben als unzulässig
eingestuft werde. Zudem meldete Köhler Zweifel an, ob der im Gesetz
vorgesehene Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe mit dem
Grundgesetz vereinbar sei. Die Verfassung sehe dafür außer im
Verteidigungsfall nur ein eng begrenzten Rahmen für Not- und
Katastrophenhilfe vor, sagte der Bundespräsident.
Seine dennoch erfolgte Unterzeichnung des Luftsicherheitsgesetzes
begründete Köhler mit der Gesamtkonzeption des Vorhabens sowie den
Aufgaben eines Bundespräsidenten. Anders als das Verfassungsgericht
sei er «nicht befugt, ein mir zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz nur
teilweise in Kraft zu setzen».
Bundespräsident meldet Bedenken gegen Luftsicherheitsgesetz an=
Berlin (ddp). Bundespräsident Horst Köhler hat große Bedenken
gegen Teile des neuen Luftsicherheitsgesetzes angemeldet. Das vom
Bundestag im September beschlossene Gesetz erlaubt es der Luftwaffe,
von Terroristen gekaperte Passagiermaschinen im Notfall abzuschießen.
Nach Angaben des Bundespräsidialamtes vom Mittwoch hat Köhler das
Gesetz zwar unterzeichnet, zugleich aber Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit von Einzelvorschriften geäußert. Damit machte er
den Weg frei für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung des
Gesetzes.
Vor allem der Abschuss eines Passagierflugzeuges könnte nach
Köhlers Auffassung mit dem im Grundgesetz garantierten Recht auf
Leben und Menschenwürde unvereinbar sein. «In letzter Konsequenz
erlaubt die Vorschrift des Paragrafen 14 Luftsicherheitsgesetz den
Abschuss eines Flugzeuges, das das Leben außerhalb des Flugzeuges
befindlicher Menschen bedroht, selbst wenn es mit unbeteiligten
Dritten besetzt ist», schreibt Köhler in gleichlautenden Briefen an
Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse
und Bundesratspräsident Matthias Platzeck (alle SPD). Der
Bundespräsident betonte: «Damit wird Leben zugunsten anderen Lebens
geopfert.»
Das Staatsoberhaupt wies darauf hin, dass nach geltendem
Verfassungsrecht die Abwägung von Leben gegen Leben als unzulässig
eingestuft werde. Zudem meldete Köhler Zweifel an, ob der im Gesetz
vorgesehene Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe mit dem
Grundgesetz vereinbar sei. Die Verfassung sehe dafür außer im
Verteidigungsfall nur ein eng begrenzten Rahmen für Not- und
Katastrophenhilfe vor, sagte der Bundespräsident.
Seine dennoch erfolgte Unterzeichnung des Luftsicherheitsgesetzes
begründete Köhler mit der Gesamtkonzeption des Vorhabens sowie den
Aufgaben eines Bundespräsidenten. Anders als das Verfassungsgericht
sei er «nicht befugt, ein mir zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz nur
teilweise in Kraft zu setzen».
Wenigstens einer, der`s blickt.....
Der Mann wird mir immer sympathischer.
catchup
Der Mann wird mir immer sympathischer.
catchup
#1,
wieso der "nächste"?
wieso der "nächste"?
#3
Zuwanderungsgesetz, Bundeshaushalt 2004, Nachtragshaushalt 2004, Juniorprofessur, Studiengebühren etc.
Zuwanderungsgesetz, Bundeshaushalt 2004, Nachtragshaushalt 2004, Juniorprofessur, Studiengebühren etc.
Catchup,
ich weiss nicht mal mehr den Namen vom Vorgänger
ich weiss nicht mal mehr den Namen vom Vorgänger
@uni9 #4
und wenn es für Rot / Grün ganz schlimm kommt dann auch die Superreform: Hartz IV.
und wenn es für Rot / Grün ganz schlimm kommt dann auch die Superreform: Hartz IV.
Zudem meldete Köhler Zweifel an, ob der im Gesetz vorgesehene Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Na und ????
Wird dann einfach ausser Kraft gesetzt...
Da hat Rot-Grün kein Problem mit (siehe #4)
Na und ????
Wird dann einfach ausser Kraft gesetzt...
Da hat Rot-Grün kein Problem mit (siehe #4)
@Kabbes
Connor, keine Ahnung aber immer mitreden wollen.
Dann schweig doch.
Mensch Connor dein linkes Auge hängt ja schon genauso, wie die Augen des Bundeskaspers. Ihr werdet euch immer ähnlicher
@betterthanalles
so sind sie halt die Rot/grünen und deren Anhänger
Keine Ahnung, davon aber ne ganze Menge
so sind sie halt die Rot/grünen und deren Anhänger
Keine Ahnung, davon aber ne ganze Menge
Und Kreuze können sie machen.
Leider.
Leider.
und schreien: die anderen sind schuld!
#9
Na, glaubste denn, Karl Dall würde hier unter seinem echten Namen posten?
Na, glaubste denn, Karl Dall würde hier unter seinem echten Namen posten?
# 14 Börsenjörg,
ja, da sind sie die Allergrößten.
Manche von den Sozis denken wohl immer noch, daß Kohl regiert.
wilbi
ja, da sind sie die Allergrößten.
Manche von den Sozis denken wohl immer noch, daß Kohl regiert.
wilbi
Früher hat Kohl regiert und heute wird hohl regiert.
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