Umgehende Freilassung des Terrorverdächtigen Darkazanli - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.07.05 13:10:14 von
neuester Beitrag 22.07.05 09:58:54 von
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Deutsches Gesetz zum EU-Haftbefehl ist verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass dürfen vorerst nicht mehr ans Ausland ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl am Montag für nichtig erklärt. Damit muss der Gesetzgeber ein neues Gesetz erlassen, um den EU-Haftbefehl in deutsches Recht umzusetzen.
Das Karlsruher Gericht gab der Verfassungsbeschwerde des unter Terrorverdacht stehenden Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli statt, der nach Spanien ausgeliefert werden sollte. Karlsruhe hatte dies Ende 2004 vorläufig gestoppt. Darkazanli kann nun mit seiner umgehenden Freilassung durch die Hamburger Justizbehörden rechnen. (Aktenzeichen: 2 BvR 2236/04 vom 18. Juli 2005)
Deutschland hatte mit dem vereinfachten Auslieferungsverfahren im August 2004 erstmals die Auslieferung eigener Staatsangehöriger an EU-Staaten erlaubt. Nach dem Urteil des Zweiten Senats hat der Gesetzgeber jedoch zu wenig Vorkehrungen für den Schutz der Grundrechte deutscher Tatverdächtiger getroffen. Der EU- Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl aus dem Jahr 2002, auf den das Gesetz zurückgeht, lasse dafür genügend Spielraum. Damit ist die Auslieferung Deutscher nicht mehr möglich, solange der Bundestag kein neues Gesetz erlässt. Den EU-Rahmenbeschluss selbst ließ der Senat unbeanstandet.
Nach den Worten der Richter scheidet nach Artikel 16 Grundgesetz eine Auslieferung eines Deutschen grundsätzlich aus, wenn er eine Straftat auf deutschem Boden begangen hat und dafür - etwa, weil das Opfer Ausländer war - von einem anderen EU-Staat verfolgt wird. Dieser Schutz gelte schon deshalb, weil er das Strafrecht anderer Staaten nicht kennen müsse und sich dort zudem, etwa wegen mangelnder Sprachkenntnisse, nicht wirksam verteidigen könne.
Bei Taten mit «maßgeblichem Auslandsbezug» könnten dagegen - ein neues Gesetz vorausgesetzt - auch Verdächtige mit deutschem Pass an die Justizbehörden anderer Länder überstellt werden. Wer in einer anderen Rechtsordnung handle, müsse damit rechnen, dort zur Verantwortung gezogen zu werden. Ein solcher Auslandsbezug liege auch bei grenzüberschreitender Kriminalität vor, wie etwa beim internationalem Terrorismus oder beim organisierten Drogen- oder Menschenhandel. «Wer sich in solche verbrecherische Strukturen einbindet, kann sich auf den Schutz der Staatsangehörigkeit vor Auslieferung nicht in vollem Umfang berufen.»
Zugleich mahnten die Karlsruher Richter einen stärkeren Rechtsschutz gegen Auslieferungsentscheidungen an und forderten eine konkrete Prüfung in jedem Einzelfall. Nach Angaben der Bundesregierung bei der mündlichen Verhandlung im April sind bisher 19 Deutsche an EU-Staaten überstellt worden.
Der Gesetzgeber kann den geforderten besonderen Schutz für Deutsche garantieren, ohne gegen den EU-Rahmenbeschluss zu verstoßen, wie der Senat unter Vorsitz von Winfried Hassemer deutlich machte. Die EU-Vorgaben erlaubten die Verweigerung der Auslieferung bei Taten in Deutschland ebenso wie einen stärkeren Rechtsschutz in Fällen, in denen gegen den Verdächtigen bereits in Deutschland ermittelt wird. In der Verhandlung war deutlich geworden, dass mehrere Rechtsexperten unter den Bundestagsabgeordneten bei der Verabschiedung des Gesetzes diesen Spielraum übersehen hatten.
Drei der acht Richter des Senats formulierten abweichende Meinungen. Siegfried Broß sprach sich generell gegen eine Auslieferung Deutscher aus, Michael Gerhardt votierte für eine Bestätigung des Haftbefehlgesetzes. Gertrude Lübbe-Wolff monierte Defizite beim Grundrechtsschutz, wollte das Gesetz aber bis zu einer Neuregelung zumindest teilweise weiter gelten lassen.
http://de.news.yahoo.com/050718/3/4m98c.html
Karlsruhe (dpa) - Mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass dürfen vorerst nicht mehr ans Ausland ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl am Montag für nichtig erklärt. Damit muss der Gesetzgeber ein neues Gesetz erlassen, um den EU-Haftbefehl in deutsches Recht umzusetzen.
Das Karlsruher Gericht gab der Verfassungsbeschwerde des unter Terrorverdacht stehenden Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli statt, der nach Spanien ausgeliefert werden sollte. Karlsruhe hatte dies Ende 2004 vorläufig gestoppt. Darkazanli kann nun mit seiner umgehenden Freilassung durch die Hamburger Justizbehörden rechnen. (Aktenzeichen: 2 BvR 2236/04 vom 18. Juli 2005)
Deutschland hatte mit dem vereinfachten Auslieferungsverfahren im August 2004 erstmals die Auslieferung eigener Staatsangehöriger an EU-Staaten erlaubt. Nach dem Urteil des Zweiten Senats hat der Gesetzgeber jedoch zu wenig Vorkehrungen für den Schutz der Grundrechte deutscher Tatverdächtiger getroffen. Der EU- Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl aus dem Jahr 2002, auf den das Gesetz zurückgeht, lasse dafür genügend Spielraum. Damit ist die Auslieferung Deutscher nicht mehr möglich, solange der Bundestag kein neues Gesetz erlässt. Den EU-Rahmenbeschluss selbst ließ der Senat unbeanstandet.
Nach den Worten der Richter scheidet nach Artikel 16 Grundgesetz eine Auslieferung eines Deutschen grundsätzlich aus, wenn er eine Straftat auf deutschem Boden begangen hat und dafür - etwa, weil das Opfer Ausländer war - von einem anderen EU-Staat verfolgt wird. Dieser Schutz gelte schon deshalb, weil er das Strafrecht anderer Staaten nicht kennen müsse und sich dort zudem, etwa wegen mangelnder Sprachkenntnisse, nicht wirksam verteidigen könne.
Bei Taten mit «maßgeblichem Auslandsbezug» könnten dagegen - ein neues Gesetz vorausgesetzt - auch Verdächtige mit deutschem Pass an die Justizbehörden anderer Länder überstellt werden. Wer in einer anderen Rechtsordnung handle, müsse damit rechnen, dort zur Verantwortung gezogen zu werden. Ein solcher Auslandsbezug liege auch bei grenzüberschreitender Kriminalität vor, wie etwa beim internationalem Terrorismus oder beim organisierten Drogen- oder Menschenhandel. «Wer sich in solche verbrecherische Strukturen einbindet, kann sich auf den Schutz der Staatsangehörigkeit vor Auslieferung nicht in vollem Umfang berufen.»
Zugleich mahnten die Karlsruher Richter einen stärkeren Rechtsschutz gegen Auslieferungsentscheidungen an und forderten eine konkrete Prüfung in jedem Einzelfall. Nach Angaben der Bundesregierung bei der mündlichen Verhandlung im April sind bisher 19 Deutsche an EU-Staaten überstellt worden.
Der Gesetzgeber kann den geforderten besonderen Schutz für Deutsche garantieren, ohne gegen den EU-Rahmenbeschluss zu verstoßen, wie der Senat unter Vorsitz von Winfried Hassemer deutlich machte. Die EU-Vorgaben erlaubten die Verweigerung der Auslieferung bei Taten in Deutschland ebenso wie einen stärkeren Rechtsschutz in Fällen, in denen gegen den Verdächtigen bereits in Deutschland ermittelt wird. In der Verhandlung war deutlich geworden, dass mehrere Rechtsexperten unter den Bundestagsabgeordneten bei der Verabschiedung des Gesetzes diesen Spielraum übersehen hatten.
Drei der acht Richter des Senats formulierten abweichende Meinungen. Siegfried Broß sprach sich generell gegen eine Auslieferung Deutscher aus, Michael Gerhardt votierte für eine Bestätigung des Haftbefehlgesetzes. Gertrude Lübbe-Wolff monierte Defizite beim Grundrechtsschutz, wollte das Gesetz aber bis zu einer Neuregelung zumindest teilweise weiter gelten lassen.
http://de.news.yahoo.com/050718/3/4m98c.html
Ein grossartiger Sieg für uns Bürger, ein Dank ans BVG. Dieses Gesetz zeigt, dass unsere Abgeordneten ihren Job nicht mit dem gebotenen Ernst nachgehen und ihnen die Bürgerrecht scheissegal sind, hauptsache sie können noch ein paar fette Nebenjobs haben.
#1
Deutschland, Deine Richter - Folge 1023
Deutschland, Deine Richter - Folge 1023
Zu #1
Man könnte ja auch mal fragen:
a) Wieso hat so einer überhaupt einen deutschen Pass bekommen ?
b) Und warum wird so einem der deutsche Pass nicht wieder aberkannt ?
Man könnte ja auch mal fragen:
a) Wieso hat so einer überhaupt einen deutschen Pass bekommen ?
b) Und warum wird so einem der deutsche Pass nicht wieder aberkannt ?
na toll!
Und wenn demnächst irgendwo in Deutschland die U-Bahnen explodieren, will wieder keiner etwas gewusst haben.
Sofort ausbürgern diese Typen!!
Und wenn demnächst irgendwo in Deutschland die U-Bahnen explodieren, will wieder keiner etwas gewusst haben.
Sofort ausbürgern diese Typen!!
Tja .... so ist das halt .... die Deutschen wandern aus und die Multikultifreunde der Grünen und Linken werden die Zukunft Deutschlands
Bin ich froh das ich weg bin
schöne Grüße aus dem FL
Revenue
Bin ich froh das ich weg bin
schöne Grüße aus dem FL
Revenue
Verstehe ich das jetzt richtig?
Mit einem deutschen Pass in der Tasche darf ich im Ausland,
selbst im europäischen Ausland, ruhig ein wenig rummassakern,
und es gibt keinen Grund mich in Haft zu nehmen?
Wenn ich denn nur mein geliebtes Heimatland rechtzeitig er-
reiche?
Der Typ ist heute aus der Haft entlassen worden. Ich fasse
es nicht!
Mit einem deutschen Pass in der Tasche darf ich im Ausland,
selbst im europäischen Ausland, ruhig ein wenig rummassakern,
und es gibt keinen Grund mich in Haft zu nehmen?
Wenn ich denn nur mein geliebtes Heimatland rechtzeitig er-
reiche?
Der Typ ist heute aus der Haft entlassen worden. Ich fasse
es nicht!
was hat man dem Verdächtigen vorgeworfen ???
#8 keepshort,
nichts besonderes. Er soll an den Anschlägen von Madrid im
vergangenen Jahr beteiligt gewesen sein.
nichts besonderes. Er soll an den Anschlägen von Madrid im
vergangenen Jahr beteiligt gewesen sein.
damit eins mal klar ist, auslieferungen gab es bisher und wird es weiterhin geben. nur diesen schwachsinn, den rot-grün da wieder mal vermurkst haben war nicht haltbar.
Einige haben es nicht kapiert, oder? In dem europäischen Haftbefehl geht nicht um das ausliefern von Terrorverdächtigen, nein, es geht um das ausliefern eines jeden deutschen Staatsbürgers, der irgendwo irgendeiner Starftat bezichtigt wird. Und als Krönung des ganzen, kann auch ausgeliefert werden, wenn wenn die Straftat in Deutschland geschah. Kennt ihr die Strafgesetze aller 25 EU Länder? Na dann vorsicht, was ihr schreibt, in Griechenland z.B. ist Gotteslästerung nicht wirklich gern gesehen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nannte die Freilassung Darkazanlis einen "herben Rückschlag" im Kampf gegen den internatinalen Terrorismus. Frau Zypries, Darkazanlis hat Untersuchungshaft erlitten . Irgendein Politiker äußerte heute sogar, dass ein Vergewaltiger nicht an ein EU-Mitgliedsstaat ausgeliefert werden könne, wo er wegen Vergewaltigung verdächtigt wird.
Zunächst müssen wir Bürger beobachten das unsere Parlamentarier im Deutschen Bundestag im öfter von EU-Richtlinien überrascht werden. Wie ist das möglich, bleibt neben den zahlreichen Nebentätigenkeiten der Parlamentarier nicht genügend Zeit für die parlamentarische Tätigkeit?
Auffällig ist bei Parlamentarier im Deutschen Bundestag, dass sie nicht in der Lage sind gesetzmäßig bez. verfassungskonform zu denken bez. geschweige zu handeln.
Zunächst müssen wir Bürger beobachten das unsere Parlamentarier im Deutschen Bundestag im öfter von EU-Richtlinien überrascht werden. Wie ist das möglich, bleibt neben den zahlreichen Nebentätigenkeiten der Parlamentarier nicht genügend Zeit für die parlamentarische Tätigkeit?
Auffällig ist bei Parlamentarier im Deutschen Bundestag, dass sie nicht in der Lage sind gesetzmäßig bez. verfassungskonform zu denken bez. geschweige zu handeln.
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So wenig, wie es mir gefällt, dass mutmaßliche Verbrecher auf freien Fuß gesetzt werden, sollte dennoch das Rechtsstaatsprinzip Vorrang haben. Wenn dieser Mann etwas in Deutschland strafbares getan hat, dann sollte ihm hier der Prozess gemacht werden. Offensichtlich liegt aber nichts gegen ihn vor, also ist er freizulassen. Verurteilungen und Inhaftierungen bei Verdacht gibts nur in Diktaturen, nicht in demokratischen Rechtsstaaten. Sympatie für solche Gestalten, wie diesen Deutsch-Syrer hege ich jedoch nicht...bevor jetzt gleich wieder diese Terroristenfreund-Vorwürfe kommen.. Wir sollten uns von Terroristen, Extremisten und sonst. Verbrechern nicht den Rechtsstaat zerstören oder aushöhlen lassen. Dazu gehört dann aber auch, dass dieser Rechtsstaat seine Möglichkeiten ausschöpft.
...ich finde, wir könnten die Möglichkeiten, die unserem vorrangigen Rechtsstaat
immanent sind, auch strategisch noch wesentlich besser optimieren . Wenn es
z.B. gelänge einige handverlesene Ausländer einzudeutschen, sofern sie es
nicht schon sind. Sie bekämen einen Deutschen Pass mit allen Möglichlichkeiten
des Deutschen Sozial-Gebrauchs, wie alle andern auch.
Wenn es allerdings eventuell dem einen oder anderen vorrangig rechtsstaatlichen
Poilitiker gelänge diesen noch Jobs zu vermitteln, sagen wir mal als Flugbegleiter
und als U-Bahn- oder Eisenbahn-Fahrer, dann dürften wir hier, ganz wie von selbst bis auf ewige
Zeiten vor solchen Dingen, die unseren Nachbarn wie Holland, England
und/oder Spanien-Italien, USA passieren/ten , sozusagen wie durch ein Wunder, und somit
auf wundersame Weise , das nur die Neu-BRD beträfe, vor diversen Anschlägen bis
in die übernächste Steinzeit verschont bleiben. Da es Verurteilungen und
Inhaftierungen bei Verdacht nur in Diktaturen gibt, könnte man sich ihrer Hilfe bedienen
die wahrscheinlich schon durch einfache Gegenwart wirksam werden würde.
In unserer Art des Personal-Pickings haben wir bis jetzt, zumindest nach der Anschlagsanzahl,
eine sehr glückliche Hand gehabt, was sich allerdings noch wesentlich verbessern liesse.
immanent sind, auch strategisch noch wesentlich besser optimieren . Wenn es
z.B. gelänge einige handverlesene Ausländer einzudeutschen, sofern sie es
nicht schon sind. Sie bekämen einen Deutschen Pass mit allen Möglichlichkeiten
des Deutschen Sozial-Gebrauchs, wie alle andern auch.
Wenn es allerdings eventuell dem einen oder anderen vorrangig rechtsstaatlichen
Poilitiker gelänge diesen noch Jobs zu vermitteln, sagen wir mal als Flugbegleiter
und als U-Bahn- oder Eisenbahn-Fahrer, dann dürften wir hier, ganz wie von selbst bis auf ewige
Zeiten vor solchen Dingen, die unseren Nachbarn wie Holland, England
und/oder Spanien-Italien, USA passieren/ten , sozusagen wie durch ein Wunder, und somit
auf wundersame Weise , das nur die Neu-BRD beträfe, vor diversen Anschlägen bis
in die übernächste Steinzeit verschont bleiben. Da es Verurteilungen und
Inhaftierungen bei Verdacht nur in Diktaturen gibt, könnte man sich ihrer Hilfe bedienen
die wahrscheinlich schon durch einfache Gegenwart wirksam werden würde.
In unserer Art des Personal-Pickings haben wir bis jetzt, zumindest nach der Anschlagsanzahl,
eine sehr glückliche Hand gehabt, was sich allerdings noch wesentlich verbessern liesse.
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