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    Keine Einkünfte aber Abschreibungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.11.01 22:42:20 von
    neuester Beitrag 13.11.01 19:02:11 von
    Beiträge: 7
    ID: 501.249
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      schrieb am 07.11.01 22:42:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, dieses Board hat mir so manche Frage beantwortet, so daß ich mir diese Frage gönne:

      Hatte in 1999, 2000, und habe in 2001 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Abschreibungen geltend gemacht bzw. mache diese noch für 2001 geltend.

      In den kommenden Jahren (2002,2003,2004) werde ich projektbedingt keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit mehr haben.

      Fragen:

      Wie kann ich die noch nicht ausgeschöpften Abschreibungsbeträge in den Jahren 2002, 2003 2004 steuerlich geltend machen?

      Kann ich mit anderen Einkunftsarten verrechnen oder in Höhe der Abschreibungsbeträge negative Einkünfte geltend machen?
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 22:54:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kann dir vielleicht helfen. Erklär mir einmal was du mit Abschreibungen meinst? Abschreibungen im Rahmen deiner selbständigen Tätigkeit? Oder: Abschreibungen einer Immobilie = hier gleich andere Einkunftsgattung.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.01 09:05:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi.
      Meinst Du mit Abschreibungen Betriebsausgaben, die sich auf die Absetzung für Abnutzung (AfA) beziehen?

      Gruss
      Sprengli
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 16:23:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      @euroweg: Du musst schon erklären, was das für Abschreibungen sind.
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 18:20:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hui,ihr antwortet aber fix,danke

      bs1992

      es sind die Abschreibungen (AfA) für meine selbständige Tätigkeit, n i c h t die Abshreibungen einer anderen Einkunftsart (z.B. aus Immobilienerwerb)

      Sprengli & NATALY

      ja, nur die im Rahmen meiner Betriebsausgaben (AfA)


      zur Größenordnung, lagen für 1999,2000 und 2001 (noch nicht erklärt) im Rahmen von unter 10% des zu verst. Gewinns aus der selbst. Tätigkeit.

      Gruesse vom Euroweg

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      Avatar
      schrieb am 08.11.01 19:12:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Höhe der Abschreibung ist nicht so relevant, wichtig ist, dass Du dem FA klarmachst, dass trotz der fehlenden Umsätze die selbständige Tätigkeit weiter geht. Du kannst auch weitere Kosten absetzen, soweit sie Betriebsausgaben sind, selbst wenn Du kurzzeitig keine Einnahmen hast.

      Das Erstellen eines Projektes ist eine selbständige Tätigkeit und dient wohl dem Erzielen weiterer Einnahmen, deshalb kann man die BA auch weiterhin absetzen.

      Hth.
      Sprengli
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 19:02:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Sprengli

      Dank für deine Antwort,werde gegenüber dem FA entsprechend argumentieren.

      @bs1992 - @NATALY

      Habe ich eure Fragen gepostet oder wollt ihr noch weitere Einzelheiten wissen?

      Seid ihr der gleichen Meinung wie @Sprengli oder habt ihr da noch weitere Tips?

      Gruesse vom @Euroweg


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