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    Wasserkraft Volk AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.02 19:14:13 von
    neuester Beitrag 21.10.03 09:27:55 von
    Beiträge: 12
    ID: 654.524
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      schrieb am 01.11.02 19:14:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      1) die neue Homepage ist da (www.wkv-ag.com)

      2) sehr gute Meldung:
      "Von einem südamerikanischen Bauunternehmen aus der Hauptstadt Quito erhielten wir den Auftrag zur Lieferung einer Francisturbinenanlage (2 Maschinensätze) für Ecuador mit einem Auftragsvolumen von EUR 3,25 Mio. Die 15 MW Turbinenanlage erzeugt jährlich über 90 Millionen Kilowattstunden Strom und damit Elektrizität für rund 30.000 Haushalte. Sie wird 2003 in Betrieb gehen. Es ist bislang der größte Auftrag in der Firmengeschichte der Wasserkraft Volk AG."
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 18:58:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein weiterer Auftrag für eine Wasserkraftanlage mit einem Gesamtwert von 800.000 Euro soll im März 2003 ebenfalls nach Ecuador ausgeliefert werden. Damit beläuft sich das Gesamtauftragsvolumen alleine nach Ecuador auf 4,05 Mio. Euro!

      Mit den beiden Aufträgen aus Ecuador und weiteren Bestellungen aus unterschiedlichen Ländern beginnt die Wasserkraft Volk AG das neue Geschäftsjahr mit einem hohen Auslastungsgrad. Das Unternehmen beabsichtigt, im Jahr 2003 neben der bisherigen Planung und Produktion von Wasserkraftanlagen den Betrieb eigener Wasserkraftwerke im In- und Ausland aufzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 21:55:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Grünbär, ach Grünbär:
      Seit Ewigkeiten postest du positive Nachrichten über die WKV. Anscheinend hast du nicht verstanden, das die Aktiengesellschaft zuallererst eine "Wir mache ich mein Unternehmen auf Kosten der uninformierten Neu-Aktionäre wertvoller"-Geschichte der Gründer ist.:

      Der Satzungspassus mit dem ewigen Recht (selbst die Erben haben dieses Recht !) zum Bezug der Aktien zum NENNWERT, d.h. rd. 1/12 bis 1/19 desssen, was die anderen Aktionäre zahlten, macht nur die Gründer reich. Ich habe beim Deutschen Aktieninstitut nachgefragt: Sie kannten keine AG, die einen derartigen die Neuaktionäre benachteiligenden Satzungspassus hat und empfahlen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

      Und das mit dem Reichmachen der Gründer auf Kosten der Neuaktionäre ist bisher reichlich geschehen, weil die Gründer dieses Recht bislang auch reichlich ausgenutzt haben. Man muß sich das mal konkret vorstellen:
      1) Die Aktionäre kauften ca. 50.000 Aktien zum ungesplitteten Preis von ca. 70-90 Euro (es gab unterschiedliche Preise, abhängig vom Kaufzeitraum, Art der Aktie etc), was ungefähr 4. Mio Euro erbringt.

      2) Die Gründer zahlen für die 1,5 fache-Anzahl Aktien gerade einmal 0,375 Mio Euro.

      3) Macht das Unternehmen irgendwann einmal Gewinn (keine Angst -so schnell passiert das trotz der vielen positiven Meldungen nicht), und zahlt die AG 1 % Rendite für die 80 Euro-Aktien aus, so macht das für die 5 Euro -Aktien 16 %.

      Die Aktionäre werden niemals eine Dividende größer 1,5 % sehen.


      Ich empfehle jeden Interessierten, das Geld lieber direkt in Wind- und Wasserkraftprojekte zu investieren.
      Da erreicht man mehr Umweltschutz bei deutlich mehr Rendite.
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 11:09:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aus www.eco-reporter.de
      3,36 Mio Euro Umsatz - 0,9 Mio Euro Verlust.
      Und fundamental (Dollarkurs, Kreditvergabe von Banken) hat sich nichts verändert.


      4.4.2003: Wasserkraft Volk AG: Weltweite Konjunkturschwäche sorgt für Verluste
      Die Wasserkraft Volk AG rechnet für das letzte Geschäftsjahr mit einem Verlust von 900.000 Euro.
      Dem „Nebenwerte Journal“ zufolge hat die weltweite Konjunkturschwäche sowie
      die unsichere politische Lage große Projekte verhindert oder verzögert.

      In der Folge seien die Umsätze gegenüber dem Vorjahr um knapp 30 Prozent auf etwa 3,36 Millionen Euro gesunken.
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 20:26:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      02.07.03
      WKV vermeldet einen "bechtlichen Auftragseingang" in den vergangenen 3 Monaten! Nähere Informationen hierzu soll es am 08. August 03 auf der HV geben.

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      schrieb am 10.07.03 20:49:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wäre nett, wenn Sie danach davon berichten könnten. Das interessiert mich, verfolge die Firma schon etwas länger und habe neulich Aktien angeboten bekommen.
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 23:25:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      @FrauSchmidt:

      Ich warne vor dieser Aktie:
      Die Marktkapitalisierung, wenn man die Valora-"Kurse" zur Berechnungsgrundlage,
      ist angesichts des Vermögens viel zu hoch.
      Durch die Vielzahl der unterschiedlichen Aktien wird vielen die Bewertung nicht klar.

      Das Unternehmen hat eine einzigartige Satzung:
      Die beiden Gründer - und sogar ihre Erben - können bei JEDER Kapitalerhöhung
      zum Nennwert (!) Aktien beziehen.
      Normale Aktionäre zahlen 700 - 1.900 Prozent Aufschlag.

      Die "Vorzugsdividende" wurde - und wird wohl auch - nie bezahlt.
      Die Handelbarkeit ist fast Null.
      Alle Prognosen der Vergangenheit wurden drastisch verfehlt.

      Geben Sie einmal Wasserkraft Volk als Suchbegriff ein - das finden sie vieles hierzu.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 21:30:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      schaut mal unter www.umweltfinanz.de (interview mit dem vorstand von unit energy...
      projekt in sri lanka mit deutschem turbinenbauer... na, wer ist dort zuhause ...
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 11:06:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich möchte nur noch einmal
      1) auf die extreme "Überbewertung" der Aktie hinweisen
      und
      2) auf die einzigartige Vorteile, die sich die Gründungsaktionäre in die Satzung festschreiben haben lassen. Weiteres hierzu siehe unten:

      Zu 1) Das Unternehmen hat knapp über 1 Mio Aktien,
      der "Kurs" bei der Valora beträgt rd. 8-10 Euro nach Aktienart.
      Die daraus resultierende Bewertung ist rd. 9 Mio Euro.
      Das Unternehmen hat im vergangenen Jahr nur rd. 3,4 Mio Euro Umsatz und 0,9 Mio € Verlust erzielt.
      Das Eigenkapital - großteils gebunden in einer Produktionsstätte - dürfte deutlich unter der Bewertung liegen.

      Es gibt tausende deutlich attraktiver bewertete Aktien geben.



      zu 2) aus www.ecoreporter.de

      Wasserkraft Volk übervorteilt Aktionäre

      Geschrieben von: Referent
      Datum: 9.9.2001 um 13.26

      Liebe Forumleser.
      Ecoreporter hat erneut einen "Gutmenschenartikel" über Wasserkraft Volk eingestellt. Nette Menschen, die in umweltfreundliche Energien investieren wollen, könnten sich durch solche Artikel animiert fühlen, sich an dieser Firma zu beteiligen. Zum Schutz dieser Anleger sehe ich mich genötigt, an dieser Stelle zu informieren:

      Die Satzung der WKV AG enthält folgenden Passus :

      §4
      Sondervorteile, Vorzugsaktien und Genussscheine

      (1) Die der Formumwandlung zustimmenden Gründer
      und ihre testamentarischen Erben haben das Recht, bei zukünftigen Kapitalerhöhungen die Aktien zu pari zu erwerben und sind berechtigt über einen Zeitraum von 2 Jahren Stammaktien im Verhältnis des bei der Gründung bestehenden Aktienverhältnisses vor anderen Aktienerwerbern zu übernehmen.

      Der § 4 (1) der Satzung stellt einen exorbitanten Vorteil für die Gründer der AG und folglich einen entsprechenden Nachteil für die anderen Aktionäre dar.
      Die Worte "zu pari" bedeuten im Bankwesen "zum Nennwert".
      Dies bedeutet, dass die Gründer die neuen Aktien zu DM 5.- erhalten, während alle anderen Aktionäre den regulären Ausgabepreis - beim letzten Mal von mindestens DM76 für Bezugsrechtinhaber bis hin zu DM95 für Neuaktionäre - zahlen müssen.
      Es sei hier ganz klargestellt, dass sich die Firmengründer bei jeder Kapitalerhöhung auf Kosten der anderen Aktionäre bereichern können. Basierend auf den Angaben im Emissionsprospekt bedeutet dies, dass bei der letzten Kapitalerhöhung für Herrn Volk bei Nutzung dieses Rechtes der persönliche Vorteil IN MEHRFACHER Millionenhöhe liegen könnte. Aus der vorherigen Kapitalerhöhung käme ggf. noch einmal eine hohe Summe hinzu.
      Es ist nach dem §4 (1) sogar denkbar, dass die Gründer vor einer Kapitalerhöhung Ihren vorherigen Aktienstamm zu hohem Preis verkaufen und im Zuge der Kapitalerhöhung wieder Aktien in Höhe des ursprünglichen Aktienverhältnisses zum Nennwert übernehmen können, was diesen Vorteil noch einmal gewaltig ansteigen ließe.

      Weiterhin bewirkt diese Regelung, dass sich die Firmengründer zu billigstem Geld die Stimmen, insbesondere die Sperrminorität1 , bei jeder Kapitalerhöhung sicherstellen können und zwar selbst dann, wenn das durch die Gründer tatsächlich eingebrachte Kapital im Vergleich zum eingebrachten Kapital der anderen Aktionäre verschwindend klein ist.. Durch die Sperrminorität sind Mehrheitsverhältnisse auf Dauer so zementiert, dass eine Änderung des §4 (1) praktisch niemals ohne Zustimmung von H.Volk möglich sein wird.

      - In dem Emissionsprospekt für die Kapitalerhöhung für 1999/2000 wurde dieser Aspekt auf S.22 " Das Bezugsrecht.." unzutreffend erklärt, weil WKV es hier so darstellt, als ob die Gründer lediglich die nicht ausgenutzten Bezugsrechte der anderen Aktionäre zum Nennwert nutzen können. Dies ist falsch. Diese Möglichkeit enthält die Satzung gerade nicht, d.h. dies wäre sogar unzulässig. Stattdessen gilt tatsächlich das Oben Erklärte, dessen Bereicherungswirkung jedoch i.d.R. viel schlimmer ist.
      - Weiterhin wird der Passus durch die Verwendung der Überschrift "Das Bezugsrecht (§ 186 AktG)" so dargestellt, als handele es sich lediglich um eine Beschreibung des §186 AktG; mithin meint der ungeschulte Anleger, es handele sich hier um eine Vorschrift, welche ohnehin gesetzlich so geregelt sei.

      Diese beiden Punkte stellen im übrigen m.E. Prospektmängel dar, bei denen die Anleger getäuscht werden.

      Es ist auch zu prüfen, ob der §4(1) als solches in der Absicht formuliert wurde, die Anleger zu täuschen. Dies will ich begründen:
      Im § 4(1) ist von einem Aktienerwerb "zu pari" die Rede. Wer nicht Jurist mit Erfahrung im Banksektor ist, liest diesen Passus mit "gesundem Menschenverstand" und glaubt, dass die Gründer "gleichziehen können" d.h. dass sie die Mehrheitsverhältnisse zu den gleichen Konditionen, wie alle anderen Bezugsrechtsinhaber auch beibehalten können und Ihnen jedoch als besonderes Vorrecht eingeräumt wird, dafür 2 Jahre Zeit zu haben.
      Es war bekannt, wer diese Aktien kaufen soll, nämlich engagierte Menschen, die für die Umwelt etwas Gutes tun wollten. Insofern war klar, dass die Käufer die Bedeutung des Wortes "zu pari" nach Ihrem üblichen Sprachgebrauch interpretieren würden und nicht nach einem Fachbegriff des Bankwesens fahnden würden. Diese meine Ansicht habe ich insoweit überprüft, dass ich mehrere Rechtsanwälte unvoreingenommen gefragt habe, wie sie die Worte "zu pari" in diesem Zusammenhang interpretieren würden. Sie meinten, dass dies " gleich" bedeuten würde. Dass dies "zum Nennwert" bedeuten könnte, wussten sie definitiv nicht und haben sich erst durch Fachliteratur davon überzeugt .
      ( Vor diesem Hintergrund sollte "zu pari" im Sinne des normalen Aktionärs so interpretiert werden, dass damit "gleich" gemeint ist, das heißt im Sinne von "Parität" eine Gleichstellung der Gründer mit den anderen Aktionären. Der DUDEN gibt beide Möglichkeiten an:
      pari (Bankw. zum Nennwert; gleich)
      Wie das Interwiew auf ecoreporter.de nachweist, nutzen die Gründer jedoch dieses Recht im Sinne von "zum Nennwert").
      Wenn von den Gründern Klarheit gewünscht gewesen wäre, hätten sie die Worte "zum Nennwert" verwenden können. Dies haben sie jedoch vermieden. Man könnte vermuten, dass dies dazu dienlich war, den gemeinen Aktionär zu täuschen.

      Da bei den Ausführungen im Prospekt S.22 zwar von "Nennwert" die Rede ist, die Sache aber falsch dargestellt wird, liegt somit m,E. eindeutig ein Prospektfehler vor. Dies könnte jeden Aktionär zu Schadensersatzforderungen berechtigen. Die Aktionäre müssten sich aber beeilen, diesen Schadensersatz geltend zu machen, weil die Verjährung (nach meiner Information) nach gängiger Rechtsmeinung ½ Jahr nach dem Erkennen dieses Rechtsmangels oder spätestens 3 Jahre nach dem Kauf der Anteile eintritt.

      Die Tragweite ist für den gemeinen Aktionär absolut nicht abschätzbar.

      Solange die Frage um den § 4 (1) nicht befriedigend gelöst ist, d.h. für die Firmengründer in der Vergangenheit und in der Zukunft Preisvorteile beim Aktienerwerb gegenüber den anderen Aktionären bestehen, ist Misstrauen gegenüber dem Aufsichtsrat angebracht. Der Aufsichtsrat hat diesbzgl. schon bei der Aufstellung der Satzung seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt. Da im Aufsichtsrat Personen sitzen, die eng mit der Firmenleitung verquickt sind, ist hier anzunehmen, dass der Aufsichtsrat praktisch immer im Sinne von Herrn Volk arbeiten wird - beispielsweise der Vater von Herrn Volk sicherlich keine Korrekturen gegen seinen eigenen Sohn durchsetzen wird. Bei Herrn Rechtsanwalt Morgenstern darf vermutet werden, dass er diese Rechtskonstruktion im Auftrag von Herrn Volk mit ersonnen hat und daher ebenfalls Interessensverquickung besteht. Bei allen Aufsichtsräten kann vermutet werden, dass sie evtl. gleichzeitig Gründer der Firma sind und daher möglicherweise alle vom §4(1) begünstigt sind.

      1 Sperrminorität = wer 25% der Stimmen inne hat, kann jede Satzungsänderung verhindern; und damit auch eine Änderung des §4.1

      PS: Lt. Interview sollte dieser §4.1 in der letzten HV geändert werden. Der Wortlaut der neuen Fassung findet sich in diesem Interwiew. Die Änderung hat stattgefunden. Ich mache jedoch deutlich darauf aufmerksam, dass diese Änderung keine wesentliche Verbesserung darstellt. Die Aktionäre wurden mit dem alten §4.1 und werden weiterhin mit dem neuen § 4.1 massiv übervorteilt!
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 14:31:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Heute gab´s ne Pressemitteilung von WKV.

      Große Überraschung: Statt 0,9 Mio Verlust bei 3,36 Mio (April-Meldung) Euro
      Umsatz sind 1,5 Mio (!) Euro Verlust in 2002 angefallen.

      Erstaunlich, das diese Miniklitsche erst im Herbst weiß, ob man bei
      rd. 3 Mio Euro 0,9 oder 1,5 Mio Euro Verlúst gemacht hat.
      Das stärkt das Vertrauen in das Controlling dieser Firma .....

      Die Nennung des Umsatzes (!)hat man sich in der knapp 1000 Worte-Pressemitteilung gespart.
      Auch sonst erhält man keinerlei der sonst üblichen relevanten Angaben wie EBIT, EBITDA, EBT, Cash flow etc etc.
      Auch hält man es überflüssig, im August 2003 irgendwelche Angaben über
      Umsatz und Ertrag z.B. zum Halbjahr zu machen.
      Dafür enthält die Pressemitteilung wieder und wieder und wieder die Nennung
      irgendwelcher Auftragsschilderungen die sich - so muß man bei der WKV wohl berücksichtigen,
      dann im Laufe des Jahres großteils in Luft auflösen
      bzw. storniert werden
      bzw. nicht realisiert werden.

      Was auch immer: Auftragsbestand hat bei WKV offensichtlich kaum Aussagewert.

      Von den Prognosen zur letzten Kapitalerhöhung sind die Zahlen natürlich Lichtjahre entfernt.

      Mein Eindruck: Ohne die 2001-Kapitalerhöhung, deren Gelder angeblich für die Expansion
      und die Errichtung von Wasserkraftanlagen geplant war,
      wäre WKV sicherlich schon längst pleite.

      Meine Prognose: Bald schon muß und/oder wird es eine neue Kapitalerhöhung geben .....
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:44:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ende November 2001 gab die WKV die nachfolgende Meldung heraus.
      Dort ist die Rede von "bis 2003 unsere erste WKV-Anlage ans Netz gehen lassen" .
      Nachdem sich wohl auch ein Großteil der "15 Mio" Aufträge nicht real wurden - weiß jemand, was
      aus den eigenen WKV-Anlage wurde ?


      Die Wasserkraft Volk AG (WKV) in Gutach hat die dritte öffentliche Kapitalerhöhung erfolgreich beendet. "Trotz unsicherer politischer Lage und starken Turbulenzen an den Finanzmärkten konnten wir rund 7,3 Mio. DM erzielen", so Vorstand Manfred Volk. Die durchschnittliche Zeichnungssumme beträgt ca. 12.000 DM. "Der Streubesitz stellt die WKV AG auf eine breite, solide Basis. Die breite Beteiligung ist Beleg dafür, dass die Sympathien für regenerative Energieerzeugung aus Wasserkraft wachsen", freut sich Volk. Das Gutacher Unternehmen legt mit der abgeschlossenen Kapitalerhöhung den Grundstein für die weitere Expansion in den Stromerzeugermarkt.

      Mit dem gezeichneten Kapital werden jetzt die ersten eigenen Kraftwerke finanziert.

      Konkret geplant sind Anlagen in Sri Lanka und Portugal - dort werden gerade auch WKV-Tochterunternehmen gegründet - sowie in Nepal.

      "Wir wollen bis 2003 unsere erste WKV-Anlage ans Netz gehen lassen",
      so Volk über die weiteren Pläne des Unternehmens.
      Die derzeitige Auftragslage von knapp 15 Mio. DM unterstützt die geplante Expansion der WKV AG.
      "Die Auftragslage ist hervorragend, wir sind zu 75% ausgelastet. Außerdem interessieren sich institutionelle Anleger für unser Unternehmen", beschreibt Volk die Zukunftsperspektiven.

      Autor: Pressemitteilung (Mitteilung des Unternehmens),11:31 23.11.2001
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 09:27:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Gibt es eigentlich informierte WKV-Aktionäre ?!?

      Was ist aus den vielen geplanten neuen WKA-Anlagen geworden ?

      Was aus dem angeblich so großen Auftragsbestand ?


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