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    Frage zu Teilzeitarbeit und Überstundenanordnung (z.T. auch per Dienstanweisung) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.11.02 13:01:12 von
    neuester Beitrag 11.11.02 08:04:33 von
    Beiträge: 7
    ID: 657.823
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      schrieb am 09.11.02 13:01:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Problem:
      Bei uns im Betrieb wurde und wird das Personal auf ein Minimum reduziert.Leider sind derzeit 4 Kollegen erkrankt und längerfristig d.h. ca. 2 Wochen krank geschrieben.
      Seit 2 Monaten bin ich nur noch als 75 Prozent Teilzeitkraft beschäftigt und habe daher viele freie Tage, die ich aber privat anderweitig verplant habe.
      Da es nun auf die übrigen , wenigen Kollegen so wirkt, als ob man extrem viel frei hat, wird man bevorzugt zum Einspringen für die Krankheitsausfälle geholt.
      Überstundenzulage wird aber erst gezahlt, wenn man das Soll einer Vollkraft überschritten hat.

      Meine Frage: Inwieweit bin ich als Teilzeitkraft verpflichtet einzuspringen bzw. Überstunden zu leisten, auch per Dienstanweisung?
      Was kann passieren, wenn ich darauf verweise, daß meine Frau an meinen freien Tagen arbeitet, ich unser kleines Kind zuhause habe, und daher nicht arbeiten kann?

      Wenn ich die Tage privat verplant habe, eventuell auch um nebenbei zu arbeiten, kann ich bei Androhung einer Dienstanweisung als Teilzeitkraft einfach ablehen, da ich aus privaten Gründen nicht kommen kann?

      Die Betonung liegt auf Teilzeitkraft!
      Ich habe schließlich nicht reduziert, um die krankheitsbedingten Ausfälle aufzufangen.Es entstehen sonst auch sehr schnell hohe Überstundenzahlen, die nicht vergütet werden und eventuell nicht ins neue Jahr übertragen werden (bei uns im Betrieb gilt, daß nicht mehr als 40 Überstunden ins neue jahr mitgenommen werden dürfen)

      Es läuft einfach alles aus dem Ruder, ist aber mit Sicherheit auch ein Organistionsverschulden der Vorgesetzten.

      Herzlichen Dank und liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 13:02:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kennt jemand noch gute Links mit Gesetzestexten, Gerichtsentscheidungen etc. zu diesem Thema ?
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 14:10:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 15:08:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi appendix

      <Meine Frage: Inwieweit bin ich als Teilzeitkraft verpflichtet einzuspringen bzw. Überstunden zu leisten, auch per Dienstanweisung?>

      Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Oder gibt es ein verbindliches Mitarbeiterhandbuch o.ä, in dem Regelungen zur Arbeitszeit, Arbeitsordnung etc. beschrieben sind. Arbeitest Du im ö.D. oder ohne Tarifvertrag?

      Wenn Deine Teilzeitbeschäftigung arbeitsvertraglich geregelt ist, dann kannst Du auch darauf bestehen.


      <Was kann passieren, wenn ich darauf verweise, daß meine Frau an meinen freien Tagen arbeitet, ich unser kleines Kind zuhause habe, und daher nicht arbeiten kann?>

      Das ist doch ein guter Grund für die Teilzeitbeschäftigung.

      <Wenn ich die Tage privat verplant habe, eventuell auch um nebenbei zu arbeiten, kann ich bei Androhung einer Dienstanweisung als Teilzeitkraft einfach ablehen, da ich aus privaten Gründen nicht kommen kann?>

      Das weiss ich leider nicht. Frage hierzu in Eurer Personalabteilung nach oder/und (falls vorhanden) den Betriebsrat bzw. Personalrat.

      Gruß
      dickdiver
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 21:06:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      @dickdiver: Bin im öffentlichen Dienst tätig

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      Avatar
      schrieb am 10.11.02 16:49:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi appendix,
      wenn Du im Angestelltenverhältnis bist, dann regelt das der BAT.

      Mein Tipp: Wenn Dich an den PR und an Eure (soweit vorhanden) Frauenbeauftragte. Beide werde Dir kompetent helfen.

      Gruß
      dickdiver :)
      Avatar
      schrieb am 11.11.02 08:04:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Streiche *Wenn* und setze "Wende" ein. ;)


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