Steuern auf Bonds/Anleihen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.12.02 18:22:33 von
neuester Beitrag 24.12.02 23:32:38 von
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ID: 677.011
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Weiß einer von Euch wie das ab nächsten Jahr aussehen soll ? Kaufe nämlich öfters Bonds unter pari und freu mich darüber weil es bisher ja so war wenn ich die über ein Jahr gehalten haben war die div bis 100 steuerfrei. Was hat Eichel da mit uns vor ??????????????
Mit dem Wegfall der Spekulationsfrist muss grundsätzlich die Differenz zwischen Kaufkurs und Einlösungskurs als Spekulationsgewinn versteuert werden. Umgekehrt kann man auch Spekulationsverluste bei Kauf über pari geltend machen.
Da jedoch nur 15 % Spekulationssteuer anfallen ( 7,5 % durch das Halbeinkünfteverfahren ), kann es sich im Einzelfall trotzdem lohnen unter pari zu kaufen.
Spekulationsgewinne bis 500 € pro Jahr sind steuerfrei. Darüber muss alles versteuert werden, auch die ersten 500 €.
Alle Angaben sind selbst recherchiert und ohne Gewähr.
Da jedoch nur 15 % Spekulationssteuer anfallen ( 7,5 % durch das Halbeinkünfteverfahren ), kann es sich im Einzelfall trotzdem lohnen unter pari zu kaufen.
Spekulationsgewinne bis 500 € pro Jahr sind steuerfrei. Darüber muss alles versteuert werden, auch die ersten 500 €.
Alle Angaben sind selbst recherchiert und ohne Gewähr.
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, sooll für Kursgewinne bei Anleihen das Halbeinkünfteverfahren aber nicht gelten, d.h. es würde von einem Stuersatz von 15% und nicht 7,5% bleiben.
Danke für die Info quotiks.
Ich kann momentan nicht herausfinden, ob das Halbeinkünfteverfahren auch für Anleihen gilt, es spricht aber einiges dafür ( "Wertpapiere" )
Ich habe aber gesehen, dass Spekulationsgewinne bis 512 € frei sind ( nicht 500 € wie in # 2 gepostet ).
Ich kann momentan nicht herausfinden, ob das Halbeinkünfteverfahren auch für Anleihen gilt, es spricht aber einiges dafür ( "Wertpapiere" )
Ich habe aber gesehen, dass Spekulationsgewinne bis 512 € frei sind ( nicht 500 € wie in # 2 gepostet ).
512€ ist die alte Freigrenze ( ca. 1000DM).
In den neuen Gesetzen ist eine Freigrenze von 500€ vorgesehen.
In den neuen Gesetzen ist eine Freigrenze von 500€ vorgesehen.
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