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    betrieblich genutzte Website - das FA meint dazu: - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.02.03 18:37:15 von
    neuester Beitrag 25.02.03 00:24:42 von
    Beiträge: 8
    ID: 700.038
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      Avatar
      schrieb am 22.02.03 18:37:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      = AFA Abschreibung ALLER von mir geltend gemachten Kosten über mehrere Jahre :eek: ( wie z.B. bei Hardware / PC - aktuell über 3 Jahre ??? ).
      Bin selbständiger Kleinunternehmer im Bereich Tourismus und hatte vor einigen Jahren über eine Web-Design Agentur die komplette Gestaltung einer Homepage in Auftrag gegeben. Nach etwa 2 Jahren dann auch den Folgeauftrag für einen "Relaunch" ( technische + optische Anpassung an den aktuellen Stand ).
      Meine Buchhaltung hat die Kosten jeweils im laufenden Jahr voll unter Werbung verbucht.
      Das FA sagt nun: FALSCH - muß abgeschrieben werden wie Hardware-Käufe!!! und zwar auch der Relaunch!!!
      Bitte um Kommentierung dazu!!! Wenn AFA - dann über welchen Zeitraum??? Sind 3 Jahre der aktuelle Stand - auch bei Website-Design Arbeiten?
      DANKE :)
      Avatar
      schrieb am 22.02.03 20:51:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      für die hardware könnte das fa recht haben...nicht aber für die kosten der software oder deren aktualisierung...schau mal in der rubrik steuern nach und stell die frage dort noch einmal.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 15:22:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie lautet eigentlich die Begründung des FA wegen der Homepage?
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 16:46:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Realhamburger!

      Ich komme auch aus Hamburg, der mit Abstand schönsten Stadt Deutschlands.

      Über die Aktivierung des Internetauftrittes kann man wie so oft streiten. Einen sehr ausführlicher Aufsatz dazu habe ich gefunden unter:

      http://www.ey.com/global/download.nsf/Germany/STH_Bilanzieru…

      Vielleicht beantwortet das schon mal Deine Frage.
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 18:45:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      @michaelfroh:
      . . . kann leider z.Zt. keine .pdf downloaden - aber trotzdem vielen Dank!
      Habe inzwischen ( dank Google! ) einen guten Link ausgegraben - wenn auch der Artikel von Ende 2001 ist ( also nicht mehr ganz taufrisch! ):
      http://www.legamedia.net/legapractice/vonderhorst_rutger/200…
      Demnach kann das FA aufgrund des "Fehlens von Erfahrungswerten"!!!:confused: eine indiv. Schätzung :eek: des Abschreibungs-Zeitraumes vornehmen. Ich gehe mal von 3 Jahren aus!

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      Avatar
      schrieb am 23.02.03 19:05:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      (?)

      kann leider z.Zt. keine .pdf downloaden

      (?)

      GGG
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 19:31:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zwei interessante Links, vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 25.02.03 00:24:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kein einfacher Fall. Zum einen ist es Werbung (die wäre sofort voll absetzbar), zum anderen ist es individuell programmierte Software. Und die wäre über x Jahre abzuschreiben. x = 3 klingt plausibel.

      Wenn Dein Internetauftritt aber mehr den Charakter von Werbung hat, also reine HTML-Seiten mit Fotos und Reisebeschreibung, und keine Möglichkeit, die Reisen online zu buchen oder Reservierungen vorzunehmen, etc. dann würde ich darauf bestehen, daß es sich um reine Werbung handelt. Das Medium spielt ja keine Rolle.

      Als Alternative kannst Du die Webseiten von der Internet-Agentur nur mieten. Die Miete kannst Du voll steuerlich absetzen. Es wäre eine reine Gestaltungsfrage, wie man das vertragstechnisch regelt.


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