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    Motorrad ohne Tüv / Zulassung, was tun?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.07.03 11:43:23 von
    neuester Beitrag 28.07.03 23:20:28 von
    Beiträge: 24
    ID: 758.406
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      Avatar
      schrieb am 28.07.03 11:43:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      brauche Eure Hilfe, will eine Maschine gebraucht kaufen, sie ist seit 3 Jahren abgemeldet, sprich ohne Tüv / Zulassung, wie muss ich vorgehen?!

      vielen Dank für Eure Hilfe
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 11:46:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hauptabnahme beim TÜV
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 11:50:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Wohnort des Verkäufers liegt ca 500km entfernt, also bei meinem Tüv, oder bei seinem? und krieg ich da ein Nummernschild zur Überführung?!

      entschuldigt mein Unwissen

      danke
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 11:56:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      keine chance,nur mit hänger ,dann tüv , dann anmeldung,
      erst dann darfst du auf die strasse
      :cool: :cool: :cool: :cool:


      denk ich mal

      :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      noch besser ,rufe mal in der zulassungsstelle an und frag mal
      ;) ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 11:59:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sollte auch mit Kurzzeitkennzeichen klappen! :cool:

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      schrieb am 28.07.03 12:01:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...oder ruf beim TÜV/Dekra an; die sollten Dir auch ne richtige Antwort geben können, und nicht nur Vermutungen; dann bist Du auf der sicheren Seite.
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 12:02:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      @4

      hoffe ich doch nicht...

      @5

      bitte sag mir wie?

      TÜV Nachfrage ergab nur inkompetentes Gelaber
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 12:04:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      rufe mal die zulassungsstelle an , ist eigentlich sicher:) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 12:07:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...oder ruf mal bei Deiner Versicherung an; auch die sollten es wissen.
      Beim TüV sollte es doch irgendmand geben, der das weiss; hast vielleicht nur Pech gehabt,mit Deinem Telefonpartner.
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 12:20:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      die sagen "ab in den VW Bus damit"

      na toll ;-(
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 12:29:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10
      wer sagt das , tüv oder zulassung?????
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 12:53:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Deckungskarte von der Versicherung holen, zur Zulassungsstelle und das Kurzzeitkennzeichen abholen! Fertich :D
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 12:56:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      @11 der TÜV

      @12 dafür brauchts den Brief meines Wissens nach
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 12:57:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...naja, mit dem Teil ohne TüV darfste bestimmt nicht überführen, würde ich mir auch vor dem Hintergrund der eigenen Sicherheit gut überlegen. Du brauchst m.E. auf jeden Fall ein Kurzzeitkennzeichen, und mit dem darfst Du MAXIMAL auf DIREKTEM Weg zum NÄCHSTEN TüV fahren (meine pers. Einschätzung. Wenn die Kiste noch gut in Schuss ist, warum machst Du keinen Termin beim TüV vorort aus?
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 13:01:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      @14

      hab ich auch überlegt, und dann? müsste so auch 2 mal hin und herfahren, dann besser gleich Transporter?!
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 13:03:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      @daimlerfreak:

      Es ist ganz einfach, man muss es nur wissen:

      1. Ruf Deinen Versicherungsvertreter an und bitte ihn um Zusendung einer Deckungskarte. Dafür brauchst Du KEINEN Brief und KEINEN TÜV. Sogar das Fahrzeug kannst Du selbst eintragen, falls Du hochfährst und dann doch eine andere Maschine kaufst. Die Deckungskarte ist kostenlos, falls Du danach eine Versicherung bei ihm abschließt.

      2. Du holst Dir Kurzzeitkennzeichen (am besten schon in Deiner Heimatstadt). Auch hierfür brauchst Du nichts. In den Brief kannst Du das Fahrzeug dann selbst eintragen.

      3. Du trägst die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und heizt mit der Maschine nach Hause. Dort stellst Du sie beim Tüv vor.

      4. Für die "richtigen" Kennzeichen brauchst Du nochmal eine Deckungskarte, gibt es aber (am besten zusammen mit der von 1) kostenlos bei Deinem Versicherungsvertreter.
      Jetzt brauchst Du noch Brief und Tüv und schon ist sie auf Dich angemeldet.

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 13:04:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Gefährliches Halbwissen, das sich hier versammelt... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 13:09:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      ..hab noch nichts Gefährliches gesehen.
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 13:12:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      ...das Gefährlichste hast Du selber vorgeschlagen unter #16, Punkt 3.
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 13:53:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      @#19:
      das meinte #17 doch mit #16
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 21:46:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      @mucker

      für das Kennzeichen brauche ich doch den Schein und / oder den Brief, oder?!
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 22:10:07
      Beitrag Nr. 22 ()
      @daimlerfreak: Für ein Kurzzeitkennzeichen nicht, das ist ja das geile! :)

      Du holst Dir ne Deckungskarte, gehst zur Zualssungsstelle und holst Dir den KfZ-Schein (rosa) für die Kurzzeitkennzeichen. Dann lässt Du sie prägen und kannst mit den Kennzeichen fahren, was immer Du willst. Musst nur das Fahrzeug selbst in den KfZ-Schein eintragen.

      Du kriegst also quasi einen Blanko-Kfz-Schein.

      Beispiel: Du holst Dir hier in München Kurzzeitkennzeichen, weil Du in Hamburg einen Benz kaufen willst. Dort angekommen, gefällt er Dir nicht und Du nimmst einen Porsche mit. Solange Du die Fahrgestell- und Fahrzeugbriefnummer des Daimler noch nicht in den Schein geschmiert hast, ist das kein Problem!

      Klar, dass im bürokratischen Deutschland niemand glauben will, dass es so einfach ist (siehe oben), ist es aber! :)

      Hier nochmal alle "Haken" von Kurzzeitkennzeichen:

      -Deckungskarte erfoderlich
      -Fahrzeug muss sofort bei Fahrtantrittin den rosa Kfz-Schein eingetragen werden
      -Daher nur für ein Fahrzeug verwendbar
      -Kennzeichen nur ein paar Tage gültig
      -Fahrzeug darf offiziell nur zu Probe- und Überführungsfahrten bewegt werden
      -Du trägst die Verantwortung, dass das Kfz verkehrssicher ist (aber die trägt man eh immer)


      Gruß und viel Spaß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 22:13:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      @daimlerfreak:

      Hier der Link zu meiner Zulassungsstelle, ist aber bei allen so. Habe es auch schon so gemacht, als ich unseren SL abgeholt habe (bist ja auch SL-Fahrer, wenn ich nicht irre? ;)).

      http://www.lra-ebe.de/auto_verkehr/zulassung/kurzzeitkennzei…

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 23:20:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      vielen Dank Euch allen


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