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    Bundesrat: 6 Monate Datenspeicherung zur TK-Überwachung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.03 17:15:20 von
    neuester Beitrag 18.01.04 14:31:49 von
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      schrieb am 21.12.03 17:15:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Bundesländer wollen das Verhalten der Telekommunikationsnutzer künftig vollständig überwachen. Wie der Bundesrat am heutigen Freitag in seiner Plenarabstimmung beschlossen hat, sollen alle beim Telefonieren, beim Versand von SMS, beim E-Mailen oder beim Surfen anfallenden und verarbeiteten "Verkehrsdaten" sechs Monate lang von den Anbietern gespeichert werden. Zugang zu dem umfangreichen Material, mit dem sich beispielsweise angerufene Nummern und verwendete IP-Adressen verfolgen und konkrete Nutzerprofile erstellen lassen, will die Länderkammer Strafverfolgern, Geheimdiensten und Verfassungsschützern verschaffen und damit die präventive Gefahrenabwehr nach den Terroranschlägen des 11. September verbessern. In ersten Reaktionen auf das Votum sprachen Bürgerrechtler von einem weiteren "Paradigmenwechsel" hin zum Überwachungsstaat. Auch die Wirtschaft lehnt die Forderungen der Länderkammer geschlossen ab.

      Eingebaut ist die neue Schnüffelklausel in die Stellungnahme des Bundesrats zur umstrittenen Novelle es Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Ländervertreter folgten dabei einer Vorlage des Rechtsausschusses. Nicht durchsetzen konnten sich die Innenpolitiker des Bundesrats, die sogar auf eine zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung gepocht hatten. Aber auch das Votum des Wirtschaftsausschusses, der sich gegen eine Festlegung von Speicherfristen ausgesprochen hatte, fand im Plenum keine Mehrheit. Dies scheiterte vor allem an Niedersachsen, da die mit in der Regierung befindliche FDP im Gegensatz zu anderen liberal geführten Koalitionsländern für den Vorschlag des Rechtsausschusses war. Die Abstimmung ging mitten im Sitzungsmarathon der Länderkammer und des Bundestags über die Reform des Sozialstaats anhand der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses der beiden Gremien über die Bühne. Sie stand daher nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit der Politiker, die sich eh schon über den verspäteten Start in die Weihnachtspause ärgerten.

      Über das Ausmaß der geforderten Datenmengen sind sich die Länder vermutlich nicht im Klaren. Bei dem zu speichernden Material handle es sich um "unvorstellbare" Informationsberge, erklärte Hannah Seiffert vom eco Forum gegenüber heise online. Die Mitglieder des Providerverbands seien gerade dabei, die bei einzelnen Unternehmen anfallenden "Giga- und Terabytes" genau zusammenzustellen. Für Seiffert ist bereits klar, dass die Mengen weder von der Wirtschaft noch vom Staat verarbeitbar sein werden. Das von den Ländern vorgebrachte Argument, dass Speicherplatz inzwischen doch billig sei, ziehe zudem nicht. Die Datenbanken müssten redundant ausgelegt, mit einer automatischen Löschroutine nach der vorgegebenen Frist versehen und gegen externe Zugriffe abgesichert werden. Damit würden vehemente Kosten verursacht, die Provider vermutlich in Bereichen wie Netzsicherheit einsparen müssten. Der eco hatte genauso wie der IT-Verband Bitkom die Länder ferner gewarnt, dass ihr Ansinnen gegen jegliche datenschutzrechtlichen Prinzipien der Datenvermeidung und -sparsamkeit verstoße und nur neue Angriffspunkte auch für Cybergangster biete.

      Dass die Vorratsdatenspeicherung letztlich verfassungswidrig ist, vermuten auch die Datenschützer von Bund und Ländern sowie Bürgerrechtsvereinigungen. "Die Schaffung von Datenfriedhöfen ohne konkreten Verdacht steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", erklärte der Sprecher der Humanistischen Union, Nils Leopold, gegenüber heise online. Wolle man tatsächlich jeden User pauschal beschatten, müsste man zunächst das Volkszählungsurteil und das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung "für obsolet erklären". Denn die Verhältnismäßigkeit einer Strafverfolgungsmaßname würde bei einem solchen Vorhaben vollkommen außer Acht gelassen. Infrage komme höchstens ein zeitweises Einfrieren der Verkehrsdaten auf Zuruf der Staatsanwaltschaft bei konkreten Verdachtsmomenten.

      Die Bundesregierung wird nun zunächst auf die Stellungnahme des Bundesrats, die auch eine Stärkung der Wettbewerber der Deutschen Telekom sowie eine Ausdehnung von Abhörverpflichtungen auch auf Telekommunikationsanbieter für Hotels oder Firmennetze vorsieht, antworten. Danach wird sich der Bundestag Anfang nächsten Jahres mit der TKG-Reform und der Vorratsdatenspeicherung auseinander setzen müssen. (Stefan Krempl) / (jk/c`t)

      http://www.heise.de/newsticker/data/jk-19.12.03-007/
      Avatar
      schrieb am 23.12.03 17:18:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bundesdatenschützer warnt vor Speicherung der TK-Verbindungsdaten

      Der frisch ins Amt eingeführte Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die vom Bundesrat geforderte Vorratsdatenpeicherung grundsätzlich ab. Die Länderkammer hatte sich am Freitag dafür ausgesprochen, dass Anbieter alle bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen anfallenden Daten pauschal sechs Monate vorhalten müssen. Damit könnten "sämtliche Spuren der elektronischen Kommunikation zusammengeführt werden", warnte der grüne Politiker im Gespräch mit heise online. Strafverfolger und Geheimdienste wären mit den umfangreichen Datenbeständen im Stande "detaillierte Kommunikationsprofile" der Nutzer zu erstellen. Dies widerspreche wichtigen datenschutzrechtlichen Prinzipien und werfe Fragen der Verhältnismäßigkeit auf.

      Schaar wies darauf hin, dass in die geforderten Verkehrs- und Verbindungsdaten auch Standortangaben bei der Mobilkommunikation eingehen, sobald ein Teilnehmer mit dem Handy telefonierte oder eine SMS verschicke. Derartige aufzeichenbare Verbindungen stellen die Strafverfolger verstärkt auch selbst her, indem sie Mobiltelefonierer mit so genannten stillen SMS anpingen. Auf diese Weise werden laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten mit Hilfe der angeforderten Datenberge konkrete Bewegungsprofile möglich.

      Ein weiteres Problem sei, dass die Informationshalden Begehrlichkeiten von allen Seiten wecken würden. "Wenn die Daten erst einmal da sind, werden sie auch genutzt", fürchtet Schaar. Die damit einhergehenden Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer seien äußerst bedenklich. Angesichts dieser gravierenden Gründe, die gegen die von den Ländern immer wieder ins Spiel gebrachte Vorratsdatenspeicherung sprechen, hofft der oberste Hüter der Privatsphäre der Republik auf eine deutliche Gegenäußerung der Bundesregierung. "Ich bin zuversichtlich, dass sie die Forderungen zurückweisen wird", meinte Schaar.

      Grund für seine Hoffnung: Selbst die Kohl-Regierung hatte im April 1996 den Wunsch des Bundesrats nach der Festlegung von Mindestspeicherfristen während der damaligen Debatte um das Telekommunikationsgesetz energisch abgewiesen. Mit dem Begehr der Länderkammer, hieß es seinerzeit, würde den "Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Zweckbindung beim Erlass von Datenschutzvorschriften widersprochen". (Stefan Krempl) / (jk/c`t)

      http://www.heise.de/newsticker/data/jk-23.12.03-002/
      Avatar
      schrieb am 23.12.03 17:39:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der gläserne Bürger. :cry:

      Aber alternativ könnten die Kriminalbeamten ja auch bei Microsoft anfragen die speichern ja auch alles was ihre Benutzer so im Inet treiben. :D
      Avatar
      schrieb am 27.12.03 11:47:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Big Brother im Tunnel

      Auf deutschen Straßen sollen Autokennzeichen per Video registriert und mit Daten aus dem Fahndungscomputer abgeglichen werden.

      Zerknirscht gestand Thüringens Innenminister Andreas Trautvetter auf einer Sondersitzung des Innenausschusses im Landtag am vergangenen Montag, dass er im Umgang mit Papieren schon mal ein wenig flusig sei: "Nur flüchtig" habe er einen Vermerk seines Amtes gelesen, der ihn darüber informierte, dass im Rennsteigtunnel alle Nummernschilder der durchfahrenden Autos per Video aufgenommen und ausgewertet wurden. Deshalb, so der Christdemokrat, habe er zuvor im Innenausschuss auch nicht gelogen, als er gesagt habe, er wisse davon nichts.

      Trautvetters Erklärung ist schwer zu glauben, denn gerade er sollte bei diesem Thema sensibler sein. Erst im Oktober musste er in Weimar die Videoüberwachung eines Platzes stoppen lassen, weil die Kameras eine Anwaltskanzlei und zwei Zeitungsredaktionen im Blick hatten. Die SPD verlangt nun einen Untersuchungsausschuss, um zu klären, "wie hoch der Grad an Verwahrlosung im Innenministerium ist", so Fraktionschef Heiko Gentzel.

      Vor allem ein anderer Punkt aber lässt Trautvetters Erklärung unwahrscheinlich klingen: Der Christdemokrat müsste wissen, dass die Videoüberwachung von Autofahrern zurzeit ein heißes Eisen für deutsche Sicherheitsexperten ist. Der Innenministerkonferenz liegt ein Polizeikonzept vor, wie sich Deutschlands Autofahrer künftig mit Big-Brother-Technik überwachen lassen könnten - und erste Bundesländer wie Hessen und Bayern arbeiten bereits an der Umsetzung. Auch Baden-Württemberg und Niedersachsen liebäugeln mit der neuen Technik. Selbst beim Bundesgrenzschutz ist man voller Zuversicht, dass der Computer bald die Fahndung erleichtern könnte.

      Das Prinzip: An zentralen Punkten bundesweit sollen die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos permanent gefilmt, ausgewertet und mit dem zentralen Fahndungscomputer im Wiesbadener Bundeskriminalamt abgeglichen werden. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat, allen voran, bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf dafür vorgelegt.

      Die Technik ist vergleichsweise simpel und erprobt: Videokameras sollen die Autos an Kreuzungen, in Tunneln oder auf Autobahnen filmen. Die Bilder werden digitalisiert, so dass Computer die Kennzeichen lesen können. Ist ein Nummernschild als gefälscht oder das Fahrzeug als gestohlen gemeldet, oder fahndet die Polizei nach dem Eigentümer des Autos, löst der Rechner sofort Alarm aus. Anschließend müssen Beamte den Wagen nur noch abfangen und stoppen.

      Mit dem System wollen die Innenminister vor allem Autoschieber und flüchtige Straftäter fassen. Aber auch unterhaltssäumige Väter beispielsweise könnten so geschnappt werden - sofern ein Gerichtsurteil gegen sie vorliegt und sie polizeilich gesucht werden.

      Dass die nötigen Geräte funktionieren, zeigen andere Länder längst: Voller Begeisterung kehrte etwa Hamburgs Polizeipräsident Udo Nagel Anfang November von einem Besuch bei der Metropolitan Police in London zurück. Dort werden seit Jahren alle großen Ein- und Ausfallstraßen per Videotechnik überwacht. Das Ergebnis sei "sehr überzeugend", so Nagel, den Kollegen an der Themse sei kein einziges verdächtiges Fahrzeug entkommen.

      In Italien sind derartige Systeme ebenfalls im Einsatz. Und am Sihlquai, einer Straße mitten in Zürich, überprüft eine Kamera seit dem Frühjahr 2001 täglich rund 10 000 Kennzeichen. Bis zu viermal pro Tag schlägt der Computer, an dessen Entwicklung das Fraunhofer-Institut Berlin beteiligt war, Alarm.

      Die Geräte weckten die Begehrlichkeit deutscher Sicherheitsexperten. "Automatische Kennzeichensysteme - technische/ rechtliche Rahmenbedingungen und Empfehlungen für praktische Einsatzmöglichkeiten" - so heißt das Drehbuch für die Einführung der Technik, das die Arbeitsgruppe Kriminalpolizei am 29. Juli der Innenministerkonferenz vorlegte. Wann die Videofallen aber bundesweit installiert werden sollen, ist noch unklar. Erste Versuche sind bereits gelaufen, doch fast überall müssen zunächst die Parlamente mit dem heiklen Thema befasst werden.

      Zudem bereitet die gesetzliche Regelung den Vordenkern der flächendeckenden Überwachung bisweilen Kopfzerbrechen. Die Strafprozessordnung erlaube zwar schon heute grundsätzlich den Technikeinsatz für die Fahndung nach Verbrechern, so die Auffassung in den meisten Innenministerien. Auch bei der so genannten Gefahrenabwehr - also beispielsweise der Überwachung von Terrorverdächtigen - gebe es auf Länderebene keine Bedenken. Sollten allerdings Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt die Informationen nutzen wollen, müssten sie per Gesetz neue Befugnisse erhalten.

      Hessens Innenminister Bouffier hält in seinem Land eine Änderung des Polizeigesetzes für ausreichend, der Entwurf ist vom Kabinett beschlossen und nun auf dem Weg durch die Instanzen. Barbara Dembowski, beim hessischen Datenschutzbeauftragten zuständig für die Polizei, würde nur dann vor der Einführung warnen, sollten mehrere Kameras elektronisch so miteinander verknüpft werden, dass Bewegungsbilder unschuldiger Bürger entstünden - was nicht geplant ist.

      Auch die Datenschützer der anderen Länder hielten sich bislang mit Kritik zurück. Der Bayer Reinhard Vetter etwa hat nichts gegen die Computerfahndung, solange die Daten der Unverdächtigen nirgendwo gespeichert werden.

      Im Freistaat endete in diesem Frühjahr ein Großversuch mit der Kameratechnik aus polizeilicher Sicht erfolgreich. An mehreren Stellen, etwa an der Grenze zu Tschechien und an der A8 München-Salzburg, ließ Innenminister Günther Beckstein elektronisch vernetzte Kameras installieren, um zu prüfen, was die Geräte können. Die Kameras identifizierten auch zerkratzte und verdreckte Nummernschilder einwandfrei. Und nebenbei fassten die Beamten gleich einige Autoschieber.

      http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,279744,00.html

      =

      Gott sei dank ist die Überwachung nur gegen Gauner gedacht, da brauchen wir ehrliche Bürger uns keine Sorgen zu machen.

      Interessant auch die Argumentation von Innenminister Andreas Trautvetter "Ich bin flusig"
      Avatar
      schrieb am 27.12.03 11:55:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich bin dafür, vor berliner Nobelbordellen Videokameras zu installieren. Da Prostitution grundsätzlich verboten ist und im Zusammenhang mit Menschenhandel sogar kriminell, sollte doch keiner der Herren Politiker was dagegen haben :mad:;)

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      schrieb am 28.12.03 13:40:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Datenschützer kritisiert Erfassung von Kfz-Kennzeichen und Telefonverbindungen

      Die von einigen Bundesländern bereits getestete automatische Erfassung von Auto-Nummernschildern ist auf Kritik gestoßen. Politiker und Verfassungsschützer lehnen das Vorgehen ab.

      Die Pläne mehrerer Bundesländer, Nummernschilder an wichtigen Verkehrsknotenpunkten automatisch zu erfassen und mit den Daten des Bundeskriminalamtes abzugleichen, sind sowohl bei Verfassungsschützern als auch bei Politikern auf Kritik gestoßen. Das Vorhaben sei Ausdruck einer allgemeinen Tendenz, personenbezogene Daten schon im Vorfeld zu erfassen, sagte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peer Schaar, dem Berliner «Tagesspiegel».

      Das Magazin «Spiegel» hatte zuvor berichtet, Hessen, Bayern und Thüringen hätten die neue Technik bereits ausprobiert. Niedersachsen und Baden-Württemberg würden über eine Einführung nachdenken.

      Schaar sagte, ein solche Erfassungssystem sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Solche Maßnahmen seien nur bei konkretem Tatverdacht zulässig. Mit den Erfassungsgeräten und deren Vernetzung werde eine Infrastruktur aufgebaut, die weit tiefere Eingriffe ermögliche. Die PDS-Bundestagsabgeordnete Petra Pau sprach von einem «Marsch in den Überwachungsstaat». Auch sie hält das Verfahren nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für vereinbar.

      Schaar kritisierte außerdem eine Gesetzesinitiative des Bundesrats zur Speicherung von Daten über Telefon- und Internetverbindungen. «Wenn sich jeder, der beispielsweise im Internet surft, beobachtet fühlen muss, höhlt das die verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Fernmeldegeheimnis und Informationsfreiheit aus», sagte Schaar dem Münchner Nachrichtenmagazin «Focus». Die vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesinitiative sieht vor, dass Telefon- und Internetverbindungen ein halbes Jahr lang gespeichert werden sollen. (nz)

      http://www.netzeitung.de/deutschland/266805.html
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 22:21:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die ganzen Projekte wird bestimmt Stolpe machen (wegen der Erfahrung und seinen ehemaligen "Bekannten" in der Branche) und da wird es wie bei Toll Collect auf absehbare Zeit nicht klappen - aber Stolpe ist sicher nie verantwortlich!
      Avatar
      schrieb am 01.01.04 20:34:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Überwachungskameras

      Ein Staat mit tausend Augen

      Die Ausweitung der Video-Überwachung folgt einer neuen Sicherheitslogik: Jeder ist verdächtig.
      Von Heribert Prantl

      (SZ vom 2.1.2004) — Die Videokameras, die alsbald an den deutschen Straßen installiert werden sollen, sehen alles. Sie sehen aber nicht die Heuchelei von Innenministern, die diese Kameras aufstellen lassen. Die Innenminister behaupten nämlich, es sei nur daran gedacht, gesuchte Verbrecher und gestohlene Autos aus dem Verkehr zu ziehen.

      Dagegen könnte in der Tat niemand etwas haben. Aber diese Behauptungen stimmen nicht. Sie sind nur der Köder, mit der nach der allgemeinen Zustimmung zu dieser Generalüberwachung geangelt wird.

      In Wahrheit wird es so sein: Die Millionen von Autokennzeichen unbescholtener Bürger, die von den Kameras an Kreuzungen, in Tunnels und an Autobahnen festgehalten werden, werden mitnichten sofort gelöscht. Und es wird auch nicht so sein, dass die Kontrolle per Video nur der Fahndung nach Straftätern dient, gegen die ein Haftbefehl vorliegt.


      » Es handelt sich also um eine verschleierte Dauer-Razzia auf Deutschlands Straßen zur Sammlung potentiell nützlicher Daten «

      Es wird vielmehr auch nach Leuten gefahndet werden, die bloß eine Ordnungswidrigkeit begangen und ihren Bußgeldbescheid noch nicht bezahlt haben. Und es werden auch die Bewegungsdaten von Leuten registriert werden, die noch gar nichts getan haben, von denen die Behörden aber glauben, dass es gut ist, wenn man sie schon einmal ins Visier nimmt. Es handelt sich also um eine verschleierte Dauer-Razzia auf Deutschlands Straßen zur Sammlung potentiell nützlicher Daten. Die Innenminister leugnen solche Pläne.

      Aber diese Pläne kann man nachlesen, etwa im Gesetzentwurf der SPD/FDP-Landesregierung von Rheinland-Pfalz zu einem neuen Polizeigesetz. Er stammt vom 24. Juni 2003, also aus einer Zeit, in der das Video-Thema noch nicht öffentlich diskutiert wurde – und ist vielleicht deshalb von einer mittlerweile nicht mehr erwünschten Ehrlichkeit.

      Da heißt es also in Paragraf 27 Absatz 7, dass die Unterlagen "unverzüglich, spätestens nach zwei Monaten zu löschen oder zu vernichten" sind, "soweit sie nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung, zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten, oder zur Behebung einer bestehenden Beweisnot erforderlich sind".

      Wer mit den Formeln des Sicherheitsrechts vertraut ist, der weiß, dass die Sicherheitsbehörden auf dieser Basis fast alles speichern können, was sie nur wollen. Man wird also die Bewegungsdaten von allen Leuten registrieren können, die den Sicherheitsbehörden aus irgendwelchen Gründen suspekt erscheinen (ohne dass man ihnen schon konkret etwas vorwerfen kann).

      Misstrauensaktionen im Großmaßstab

      Vor 30 Jahren wurden die Kennzeichen von Autos, die vor Versammlungslokalen von Kernkraftgegnern parkten, polizeilich registriert. Solche Misstrauensaktionen werden künftig im Großmaßstab möglich sein. Wie die verfassungswidrige Jedermann-Kontrolle gerechtfertigt werden wird, ist jetzt schon vorhersagbar: Die Innenminister werden darauf verweisen, dass man nur so Erkenntnisse über islamistische Fundamentalisten gewinnen könne.

      Je unbestimmter die Gefahr, desto bedrohlicher kann sie geschildert werden – und umso schneller die bisherigen Rechtsgarantien aufgehoben.
      Die geplanten umfassenden Video-Dauer-Kontrollen fügen sich ein in die seit Jahren zu beobachtende Umwandlung des Sicherheitsrechts: Staatliche Eingriffe und Zugriffe auf den Bürger werden losgelöst von einem konkreten Tatverdacht.

      Zur Gefahrenvorbeugung wird erlaubt, was nicht einmal zu Zwecken der Strafverfolgung möglich ist. Wenn also ein Verdacht nicht vorhanden ist, dann lässt man eben einen Vorverdacht genügen. Die gleichen Polizeigesetze, die die präventive Videokontrolle auf den Straßen einführen, wollen auch das präventive Abhören in den Wohnungen erlauben: Nicht erst dann, wenn es einen konkreten Verdacht gibt, sondern auch schon vorher sollen Telefone abgehört werden dürfen. Das heißt: Jeder ist erst einmal verdächtig – bis sich bei den diversen Kontrollen herausstellt, dass er doch nicht verdächtig ist.

      » Es handelt sich also um eine verschleierte Dauer-Razzia auf Deutschlands Straßen zur Sammlung potentiell nützlicher Daten «

      sueddeutsche.de
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 17:02:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      nach tk-überwachung,

      viedoüberwachung des strassenverkehrs, totalüberwachung mit mautsystem, der nächste schritt:

      dna-test für alle verdächtigen:

      http://de.news.yahoo.com/040103/12/3tntv.html

      die sozis toppen noch die stasi in allen bereichen!!!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 14:31:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Rasterfahndung über den Wolken

      Jeder Amerika-Reisende wird von den US-Behörden schon bei der Flugbuchung überprüft - ein staatliches Überwachungsprogramm von bisher unbekanntem Ausmaß.

      Als der Berliner Strafverteidiger Laszlo Mozgay vier Tage vor Weihnachten zu einem privaten Kurztrip in Atlanta, USA, landete, fühlte er sich, "als sei ich ein Verbrecher". Mit militärischem Kommandoton kontrollierte der Immigration-Officer Mozgays Visum ("Was wollen Sie hier?"), beorderte ihn zum frisch installierten Fingerabdruck-Scanner und raunzte, als der nicht funktionierte: "Drücken Sie stärker!" Erst als der rechte Zeigefinger sauber abgetastet und ein Foto geschossen war, durfte der überraschte Tourist passieren.

      Vielflieger Mozgay ist den Amerikanern nun ein guter Bekannter: Seine Daten lagern in einer der zahlreichen Datenbanken zur Terrorbekämpfung, jederzeit abrufbar für einen Check auf Herz und Nieren durch die amerikanischen Behörden.

      DER SPIEGEL
      Was der ansonsten bestens über die Praxis der Ermittler informierte Strafverteidiger nicht ahnte: Schon vor der erkennungsdienstlichen Behandlung auf dem Airport hatten die US-Behörden die Gelegenheit, den Touristen aus Berlin intensiv unter die Lupe zu nehmen, inklusive Zugang zu der Nummer seiner Kreditkarte.

      Weit gehend unbemerkt haben die amerikanischen Behörden bei der EU ein gewaltiges Überwachungsprogramm durchgesetzt, gegen das sich die deutsche Rasterfahndung wie ein harmloser Feldversuch von Informatikstudenten ausnimmt. Im Zuge des Kampfs gegen den Terror werden den US-Behörden künftig nahezu alle Informationen über Amerika-Reisende aus Europa zur Verfügung gestellt, die während der Buchung im Reisebüro anfallen (siehe Grafik). Darunter sind hoch sensible Daten bis hin zu freiwilligen Angaben des Fluggastes, etwa der Führerscheinnummer, oder internen Notizen des Reiseveranstalters ("Kunde tritt wiederholt aggressiv auf"). Während einige Airlines wie Alitalia den Zugriff bislang verweigern, gewährt die Lufthansa den US-Ermittlern bereits seit vergangenem März Einblick.

      Von der speziellen Form der Datenkollekte, die dem Slogan "Miles and More" eine ganz neue Bedeutung gibt, sind pro Jahr rund 3,4 Millionen USA-Besucher aus Deutschland und eine weit höhere Zahl aus anderen europäischen Ländern betroffen. Mindestens dreieinhalb Jahre bleiben die Informationen gespeichert. Über den Wolken, so viel ist klar, ist die Freiheit längst nicht mehr grenzenlos.

      Die Vereinbarung, auf deren Eckpunkte sich die EU-Kommission mit der US-Regierung kurz vor Weihnachten geeinigt hat, illustriert, wie unkontrollierbar internationale Politik in Zeiten der Globalisierung werden kann - erst recht, wenn sie im Zeichen des "Kriegs gegen den Terror" steht. Zwar haben sich die Amerikaner, die das Projekt als "historische Anstrengung" bezeichnen, verpflichtet, die Daten nur zur Bekämpfung von Terrorismus zu verwenden. Gemeint ist aber auch die Vorfeldaufklärung "damit verbundener" und "anderer ernsthafter Straftaten transnationaler Natur einschließlich der Organisierten Kriminalität" - ein Passepartout.

      Auf was sich Passagiere künftig einstellen müssen, ließ sich erstmals an Weihnachten beobachten. Nach Terrorwarnungen stoppten die USA sechs Flüge von Air France nach Los Angeles. Eine Überprüfung der Passagierlisten hatte eine ältere chinesische Dame genauso verdächtig erscheinen lassen wie ein Kind, das wie ein gesuchter tunesischer Extremist hieß.

      "Was mit den Daten in Amerika passiert, kann bisher niemand genau sagen", warnt deshalb der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Ein Vorhaben, das darauf basiert, alles von allen zu wissen, führt zwangsläufig auch zu Fehlern." Und sein schleswig-holsteinischer Kollege Helmut Bäumler kritisiert: "Die USA verhalten sich datenschutzrechtlich wie ein Schurkenstaat, wollen aber First Class mit Daten bedient werden."

      Das ganze Ausmaß der Rasterfahndung über den Wolken dämmert mittlerweile auch den deutschen Parlamentariern. "Das geht weit über das vertretbare Maß hinaus", moniert der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Max Stadler, und verlangt von der Bundesregierung, "das nicht einfach zu akzeptieren". Den eher hilflosen Appell kontert das zuständige Bundesinnenministerium mit dem Verweis, man habe selbst ja gar "keine Verhandlungen" geführt. Empört debattierten die Volksvertreter im Innenausschuss des Bundestags vergangene Woche, wie das Schlimmste noch verhindert werden könnte. Ergebnis: wohl gar nicht.

      Mehr als "Schadensbegrenzung" sei nicht möglich gewesen, klagt der sozialdemokratische Vizepräsident des EU-Parlaments, Gerhard Schmid. Die Amerikaner führten sich "auf wie die Römer". Die EU-Kommission hält den Deal sogar für "angemessen", weil die USA Zugeständnisse etwa bei der Speicherungsdauer gemacht hätten. Bereits im Februar will die Kommission die Übereinkunft deshalb ohne weitere Abstimmung durchwinken.

      Andere Länder beobachten genau, wie leicht der Zugang zu der Daten-Bonanza zu haben ist. Kaum hatte die EU-Kommission Zustimmung signalisiert, meldeten sich schon die nächsten Interessenten. Künftig wollen auch Kanada, Australien und Großbritannien alles über die Europäer wissen.

      spiegel.de


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