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    Videoüberwachung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.02.04 00:33:27 von
    neuester Beitrag 23.02.04 15:01:40 von
    Beiträge: 9
    ID: 824.655
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      Avatar
      schrieb am 21.02.04 00:33:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen (insbesondere Juristen),

      eine Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses ist ja i.d.R. nicht zulaessig.
      Offenbar gibt es aber doch Ausnahmen.

      Aktueller Fall:
      Mehrfach wurden Briefe aus den Briefkästen entwendet, nun
      sogar ein Computer aus dem Keller gestohlen (nach einer Party).

      Der Eigentümer des MFH ist von den betroffenen Mietern angesprochen worden, ob nicht eine Videoüberwachung möglich ist.

      Ist dies schon ein zulässiger Ausnahmefall, insbesondere,
      wenn man grossflächig auf die Überwachung z.B. der Briefkästen hinweist?

      Viele Grüße,
      OCT
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 00:50:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi OCT

      In Einzelfällen - bei mehreren vorangegangenen Straftaten - darf sogar verdeckt überwacht werden. Zumindest gibt es da einen Fall, wo die verdeckte Überwachung des Lifts in einem Haus als zulässig erachtet wurde, weil der Fahrstuhl ständig durch Vandalismus beschädigt worden war.

      Hab grad meine Literatur zu diesen Themen nicht zur Hand, aber geh auf http://www.datenschutz.de/ und geh dort über die Suchmaschine und gib Videoüberwachung ein, dann kriegst Du alle Literaturquellen zur Videoüberwachung, die eine datenschutzrechtliche Relevanz haben geliefert - auch der von mir geschilderte Fall ist in einem Tätigkeitsbericht einer Aufsichtsbehörde zu finden.

      Im Zweifelsfall an die zuständige aufsichtsbehörde wenden, die Links der Aufsichtsbehörden kriegst Du auf der Homepage des Bundesbeauftragten für den Datenschutz - hab den Link grad nicht im Kopf - über Google findest Du ihn bestimmt.

      Greetings

      GJ
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 01:11:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer soll Dich schon verklagen, wenn alle Bewohner des Hauses der Überwachung zustimmen?
      Als Beweis vor Gericht sind die Aufzeichnungen allerdings nur in Ausnahmefällen verwertbar.... Russisch Inkasso schert sich jedoch nicht um solche Formalitäten ;):D
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 09:41:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3,

      ich!:D
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 21:08:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo zusammen,

      vielen Dank fuer die Hinweise. Letztendlich geht es dabei gar nicht in erster Linie um Gerichtsprozesse. Es geht zunächst mal um die Erkenntnis, ob es Leute aus dem Haus sind oder externe.
      Außerdem: Ein einmal überfuehrter Taeter aus dem Haus wird wohl nicht mehr lange dort wohnen bleiben wollen :-).

      #2: Vielen Dank. Dort hab ich einiges Nützliches gefunden.

      #3: naja, alle Bewohner werden dem moeglicherweise nicht zustimmen. Wohl nur die bisher (nachteilig) Betroffenen.

      #4: Komm nur ;-)

      Vielen Dank und Gruesse,
      OCT
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 12:29:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi OCT !

      Einen ähnlichen Fall hatte ich vor kurzem. Ich schlug in der Eigentümerversammlung vor, eine Videoüberwachungsanlage im Eingangsbereich installieren zu lassen. Die Kosten dafür hätte ich alleine übernommen.
      Ein Monitorempfangs-System in seiner Wohnung hätte natürlich jeder selbst bezahlen müssen.
      Hintergrund war, daß Rotzlöffel oder einfach bekiffte Studenten die neu gemachte Hausfront mit ihren Schmierereien "verziert" haben.
      Zwei Eigentümer haben massive Bedenken angemeldet, sie möchten nicht, daß jeder sehen kann, wenn zu Ihnen Besuch kommt. Eine kam zickig mit Datenschutz und ähnlichem Mist.

      Desweiteren wurde erörtert, was denn nun wäre, wenn doch alle Eigentümer zugestimmt hätten.
      Dann hätte das ganze auch noch komplett kippen können. Denn es würde reichen, wenn nur ein kleiner Mieter im Haus dagegen wäre. Tja, das ist wohl die Schattenseite des (Teil-)Eigentums ;)


      Kneto
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 12:10:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6
      Grafitti ist Kunst! Auch wenn du jemanden schnappst; solange nicht die Bausubstanz beschädigt wird kommt es zu keiner Anzeige!

      In unserer Stadt hat eine Grüne (Gemeinderatsmitglied) der Kommune/Gesellschaft die Schuld gegeben da nicht genügend Toleranz geübt und Alternativflächen zum Ansprühen angeboten werden.

      Das Haus dieser Frau wurde in der Neujahrsnacht zu einem einzigartigen Gesamtkunstwerk. Sage noch jemand was gegen die heutige Jugend!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 14:47:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      `....#6
      Grafitti ist Kunst! Auch wenn du jemanden schnappst; solange nicht die Bausubstanz beschädigt wird kommt es zu keiner Anzeige!...`


      Das ist ausgemachter Quatsch. Natürlich ist das strafbar.

      `....In unserer Stadt hat eine Grüne (Gemeinderatsmitglied) der Kommune/Gesellschaft die Schuld gegeben da nicht genügend Toleranz geübt und Alternativflächen zum Ansprühen angeboten werden.

      Das Haus dieser Frau wurde in der Neujahrsnacht zu einem einzigartigen Gesamtkunstwerk. Sage noch jemand was gegen die heutige Jugend!...`



      :laugh: :laugh: Waren bestimmt schwarze Gemeinderatsmitglieder in einer Nacht-u. Nebelaktion ;)
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 15:01:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo zusammen,

      @Kneto: naja, eigentlich geht es um ein vermietetes MFH.
      Auf der von GoodJob angegebenen Seite findet sich aber recht Interessantes zu diesem Thema.

      Bzgl. Grafitti: Natürlich ist das verboten und steht auch unter Strafe, jedoch ist in der jüngsten Vergangenheit über eine Verschärfung des Strafmaßes diskutiert worden, da die zu erwartenden Strafen vielen Geschädigten zu gering sind, mal ganz abgesehen davon, daß die Sprayer auch rel. schwer zu überführen sind. Eine Verschärfung scheitert regelmäßig an den Grünen.

      Viele Grüße,
      OCT


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