strafanzeige gegen kai ebel ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.03.04 12:54:42 von
neuester Beitrag 23.03.04 16:44:58 von
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ID: 838.443
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während der siegerehrung von michael schumacher am letzten sonntag, sprach der reporter ( kai ebel ) davon, dass er nicht zwischen der deutschen hymne für den sieger und der hymne für das siegerteam ( italien ) unterscheiden kann und für ihn beiden hymne wie ein einziges lied klingen.
frage an die juristen: hat sich kai ebel mit dieser ( verunglimpfenden ? ) äußerung über die deutsche nationalhymne gem. § 90a (1) 2. StGB strafbar gemacht ?
§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
frage an die juristen: hat sich kai ebel mit dieser ( verunglimpfenden ? ) äußerung über die deutsche nationalhymne gem. § 90a (1) 2. StGB strafbar gemacht ?
§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
Kai Ebel gehört eben auch zur PISA-Generation !!!
Er ist ja nicht umsonst beim Prolo-TV. Für ARD/ZDF hat es nicht gereicht!
Gruß Barny
Er ist ja nicht umsonst beim Prolo-TV. Für ARD/ZDF hat es nicht gereicht!
Gruß Barny
wer ist kai ebel ?
...isch kenn nur kai pflaume
...isch kenn nur kai pflaume
Seh den manchmal mit seinen Westernstiefeln! durch die Stadt laufen.
Hatte mal eine italienische Freundin.
Das Klang wenn es zur Sache ging auch wie eine deutsch-italienische Siegeshymne.
Alles gerade noch am Rande der Legalität!
Das Klang wenn es zur Sache ging auch wie eine deutsch-italienische Siegeshymne.
Alles gerade noch am Rande der Legalität!
kann es sein das dem verfasser von #1 gemäß paragraph 4711, absatz 0815 (verbreitung total schwachsinniger postings in öffentlichen foren) rede- bzw. schreibverbot erteilt werden müsste ?
dpunkt
dpunkt
#8: danke für den link
anzeige ist gemacht
sollen doch die zuständigen stellen die strafbarkeit feststellen
anzeige ist gemacht
sollen doch die zuständigen stellen die strafbarkeit feststellen
#1
Ist nicht das einzige Dumme, was Herr Ebel während eines Rennens so von sich gibt...
Ist nicht das einzige Dumme, was Herr Ebel während eines Rennens so von sich gibt...
@ 9:
So einfach ist das nicht!
Wenn ich unser Rechtssystem richtig verstanden habe, hast Du mit Deiner Anzeige Kai Ebel einer Straftat bezichtigt!
Eine Anzeige so mal auf Verdacht gibt es nicht !
Wenn es also keine Straftat war, hast Du eventuell ein Problem !
Gruß Barny
So einfach ist das nicht!
Wenn ich unser Rechtssystem richtig verstanden habe, hast Du mit Deiner Anzeige Kai Ebel einer Straftat bezichtigt!
Eine Anzeige so mal auf Verdacht gibt es nicht !
Wenn es also keine Straftat war, hast Du eventuell ein Problem !
Gruß Barny
Na dann viel Spass, Anzeigen können jetzt auch online erstattet werden.
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.h…
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.h…
ich glaube es war nicht kai ebel sondern heiko waßer?
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