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    Keine BUZ, da Angebot intransparent und wenig Vertrauen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.04 19:00:27 von
    neuester Beitrag 26.05.04 14:22:06 von
    Beiträge: 9
    ID: 863.763
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      Avatar
      schrieb am 25.05.04 19:00:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Schande über mein Haupt. Seit 3 Jahren will ich mich immer wieder um eine BUZ kümmern; man fängt an sich zu informieren, dann hat man mal wieder keine Zeit und ist - wenn ich ehrlich bin - auch überfordert mit dem Angebot...

      Ich suche also für mich (Jg. Okt 72) eine BUZ. Laufzeit bis 65 Jahre. Rente 1500 EUR (mit Erhöhungsmöglichkeiten). Ich bin da – ehrlich gesagt überfordert zwischen den Angeboten. Was spricht z.B. für eine Schlussüberweisung und was dagegen? Sind die großen Namen seriöser als die kleinen Gesellschaften? Wer hat Argumente und u.U. auch konkrete Angebote bzw. Erfahrungen gemacht? Oder sollte man lieber sein Geld in Fonds anlegen?

      Vielen Dank für Eure Hilfe. Aber vielleicht geht es mir ja nicht alleine so mit meinem Problem...
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 19:23:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Guten Tag,
      bitte Thread-Nr.834408
      da wird Dir geholfen !

      Gruß tt
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 21:27:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      BUZ im Schadenfall wird selten gezahlt. Wenn gezahlt wird dann wird sie bei der Sozialhilfe angerechnet.
      Ich finde wichtig wie oft der Versicherer bei der BUZ in
      Rechtsstreitigkeiten beim Schadensfall verwickelt ist.
      Im MAP Report stehts drin.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:08:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      @#3 "Wenn gezahlt wird, dann wird sie bei der Sozialhilfe angerechnet."

      Wie bist Du denn drauf?:confused:

      Na dann besser auf die Sozialhilfe verlassen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:53:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3
      Ich würde lieber eine BUZ-Rente erhalten als Sozialhilfe, da ich mit einer BUZ-Rente mein Vermögen behalten kann.

      Wer gar kein Vermögen hat und/oder ledig ist, kann auf Sozialhilfe im Notfall setzen.

      Wenn ich verheiratet bin und mein Ehepartner arbeitet, dann bekomme ich sowieso gar keine Sozialhilfe, wohl aber die BUZ-Rente bei Berufsunfähigkeit.

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      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:55:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Erst einmal vielen Dank an alle.

      Der Gedanke mit der Sozialhilfe ist nicht völlig von der Hand zu weisen. So bringt Dir eine BUZ mit 500 EUR, ja sogar fast noch mit 1000 EUR, keine wirkliche Verbesserung gegenüber der Sozialhilfe. Wenn bei COSMOS z.B. die 500 EUR-Police beworben wird, ist das m.E. zu wenig.

      Bei meiner Einstiegsfrage ging es mir zusätzlich stärker um die Frage, ob reine BUZ oder eine mit Schlussüberweisung. Muss man da im Einzelfall entscheiden oder gibt es da eine Faustregel?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 13:27:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Im Versicherungsfall bekommst Du die vereinbarte BU- Rente und eventuelle staatliche Leistungen (wenn auch Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder Rentenansprüche bestehen).
      Die Werbung mit 500€ Rente kannst Du getrost vergessen - soll Dir nur suggerieren, das eine Absicherung billig ist.
      Nicht auf billig setzen, sondern auf Qualität!
      Finger weg von Cosmos Direct, die scheuen noch nicht einmal vor der Anfechtung ihrer Veträge zurück.
      Die Höhe der Rente sollte sich an Deiner Einkommenssituation orientieren, max. 80% vom brutto.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 13:56:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      @versmann

      Wirklich 80 % vom Brutto??? Zahlt man eigentlich Steuern und Abgaben/Versicherungen auf die BU-Rente? Oder u.U. nur Steuern auf den Ertragsteil?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 14:22:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Es findet eine Ertragsanteilbesteuerung nach §55 Abs.2 EstDV statt.

      Zur BU-Rentenhöhe etwas konkreter:
      bis 25000€ Nettojahreseinkommen können max. 95% versichert werden, bis 45000€ sind es max. 90% und darüber max. 85%.
      Außerdem muss die Rentenhöhe zum Berufsbild passen, sonst werden Nachweise erforderlich.


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