Immobilienverluste auf Aktiengewinne verrechnen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.07.04 02:06:19 von
neuester Beitrag 10.07.04 16:32:17 von
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Hallo liebe Immobilienfreunde,
ich habe mir vor ca 2 Jahren eine 1-Zimmer-Eigentumswohnung gekauft. Nach Familienvergrösserung, welches im Winter nächsten Jahres höchstwahrscheinlich das Licht der Welt erblicken wird, stellt sich für mich erheblich die Frage, ob ich meine Wohnung wieder verkaufe und mir eine grössere Wohnung suche.
Seit dem ist der Grundrichtwert allerdings erheblich gefallen, so dass ich meine Wohnung höchstwahrscheinlich zumindest mit einem kleinen Verlust verkaufen werde.
Jetzt meine Frage: Könnte ich den Verlust mit meinen Aktiengewinnen bei der Steuer gegenrechnen? Gilt doch auch das Halbeinkünfteverfahren?
Vielen Dank im Vorraus,
Gruss Punicamelon
ich habe mir vor ca 2 Jahren eine 1-Zimmer-Eigentumswohnung gekauft. Nach Familienvergrösserung, welches im Winter nächsten Jahres höchstwahrscheinlich das Licht der Welt erblicken wird, stellt sich für mich erheblich die Frage, ob ich meine Wohnung wieder verkaufe und mir eine grössere Wohnung suche.
Seit dem ist der Grundrichtwert allerdings erheblich gefallen, so dass ich meine Wohnung höchstwahrscheinlich zumindest mit einem kleinen Verlust verkaufen werde.
Jetzt meine Frage: Könnte ich den Verlust mit meinen Aktiengewinnen bei der Steuer gegenrechnen? Gilt doch auch das Halbeinkünfteverfahren?
Vielen Dank im Vorraus,
Gruss Punicamelon
Das zählt beim F.A. zur gleichen Steuerkathegorie
Hi Pumicamelon,
hast Du die Wohnung selbst bewohnt?
Falls ja, unterliegt diese wohnung nicht den Regeln der sog. privaten Veräußerungsgeschäften
§ 23 EStG
1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
2. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume.
3. Ausgenommen sind
Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Wenn man in solchen Fällen keinen Spekulationsgewinn versteuern muss, kann man auch keinen Verlust verrechnen.
cu
pegru
hast Du die Wohnung selbst bewohnt?
Falls ja, unterliegt diese wohnung nicht den Regeln der sog. privaten Veräußerungsgeschäften
§ 23 EStG
1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
2. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume.
3. Ausgenommen sind
Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Wenn man in solchen Fällen keinen Spekulationsgewinn versteuern muss, kann man auch keinen Verlust verrechnen.
cu
pegru
Ja, besagte Wohnung bewohne ich ausschliesslich selbst seit Kauf vor 2,5Jahren.
Heisst also, wenn ich die Wohnung 2 Jahre an Jemanden vermiete, kann ich dann mit anschliessendem Verkauf meine Verluste verrechnen,trotz dem ich sie jetzt seit 2,5Jahren selbst bewohne!?
Was ist, wenn ab heute 2Jahre lang meine Wohnung leer steht, weil ich keinen Käufer finde und ich die Mühe und Arbeit einer Vermietung nicht möchte?!
Können ab dann Verluste geltend gemacht werden?
Heisst also, wenn ich die Wohnung 2 Jahre an Jemanden vermiete, kann ich dann mit anschliessendem Verkauf meine Verluste verrechnen,trotz dem ich sie jetzt seit 2,5Jahren selbst bewohne!?
Was ist, wenn ab heute 2Jahre lang meine Wohnung leer steht, weil ich keinen Käufer finde und ich die Mühe und Arbeit einer Vermietung nicht möchte?!
Können ab dann Verluste geltend gemacht werden?
Den Text verstehe ich so: Du darfst in der genannten Zeit nicht einen Tag in der ETW gewohnt haben. Leerstand erfüllt diese Bedingung. 2004 hast du schon drin gewohnt. Du müßtest sie also 2005, 2006 und 2007 leer stehen lassen. Ab 1.1.2007 kannst du sie verkaufen und einen Spekuverlust geltend machen.
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