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    Sitzt Max Strauß denn nun im Knast? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.04 12:39:45 von
    neuester Beitrag 19.07.04 10:31:23 von
    Beiträge: 11
    ID: 881.561
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      Avatar
      schrieb am 18.07.04 12:39:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Max Strauß ist doch zu 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt worde, oder nicht?

      Sitzt er denn seine Strafe auch ab?

      Ich habe gehört, dass die Strafe außer Vollzug gesetzt ist!

      Was bedeutet das im Klartext?

      Kann mir das jemand erklären?
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 12:54:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bevor der in den Knast geht,
      gibts in Bayern wieder das Königreich....
      Da werden jetzt erstmals eine Flut von Haftunfähigkeits-Bestätigungen eintreffen etc.
      Ja,ja in Bayern ist man nicht so gleich wie anders wo....
      ;)
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 13:34:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ab 2 Jahren fährt "man" ein.
      Müßte eigentlich.:rolleyes:
      Aber der ist ja nen bißchen weich im Kopf.
      Da geht es dann ins LKH.
      Da lebt es sich auch bequemer.:rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 15:51:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aber der ist ja nen bißchen weich im Kopf.

      Soll heißen, dass er gerissen ist?
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 19:52:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      gegen das Urteil wurde bereits Revision eingelegt,
      und bis die entschieden ist, ist Max Strauß "frei"!
      Die Auflagen die man ihm aufgebrummt hat sind hart,
      er muß sich regelmäßig bei der Polizei melden :D

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      schrieb am 18.07.04 21:06:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn Pfahls aussagt, könnte der Revisions-Schuss gewaltig in die riesige Hose gehen. :D
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 21:27:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      hier bei uns in gottes schönstem garten...dem paradies auf erden...dem königreich und freistaat bayern...wo die welt noch in ordnung ist und der himmel immer weis und blau...wo anständige,ehrbare und schlaue bayern ein glückliches leben führen und nichts aber auch wirklich nichts auf dieser welt fürchten ausser gott... hier hat man noch anstand und respekt besonders vor einem erbprinzen unseres landesvaters,seiner lichtgestalt und gott in einer person,dem ewig unvergessenen und unereichbaren,in den ewig blau-weisen bayrischen himmel aufgefahrenen zur rechten und linken gottes gleichzeitig sitzenden herrn dr. f.j.strauss !

      ...der kann mit tausend gutachten für so dumm erklärt werden wie ein leerer eimer sand... damit is er immer noch tausend mal schlauer als ihr ganzen preussen zusammen !
      :D
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 21:31:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...irgendwer hat es schon erwähnt.

      Bis zur Rechtskraft des Urteils muss er erst mal nicht in Haft, weil er ja theoretisch noch freigesprochen oder das Urteil aufgehoben werden könnte zur neuen Verhandlung.

      Das Gericht hat zwar Fluchtgefahr gesehen, aber den Haftbefehl, der auf diese Fluchtgefahr gestützt ist, nicht "in Vollzug gesetzt", weil es der Meinung ist, dass regelmäßige Meldung bei der Polizei, Abgabe des Passes usw. ausreichen, eine Flucht zu verhindern, ev. auch eine Kaution??


      Das ist gar nicht so selten. Im Prinzip gibt es halt Strafhaft - nach rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder Widerruf der Bewährung.
      Und es gibt Untersuchungshaft - während des Verfahrens - also bevor das letztinstanzliche Urteil überhaupt gesprochen wurde.
      Das ist eher die Ausnahme als die Regel, wenn man mal von schweren Straftaten absieht, wie Mord, Entführung oder Vergewaltigung. Man braucht dann noch einen "Haftgrund", etwa Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr (die allerdings leider bei vielen Richtern in Vergessenheit geraten scheint, da häufig folgenlos Zeugen eingeschüchtert werden).

      Ein Grund, warum besonders viele Ausländer in Gefängnissen sitzen ist genau der, dass man bei denen häufiger "Fluchtgefahr" annimmt, wenn sie noch gute Beziehungen in die Heimat haben - oder eigentlich immer Fluchtgefahr annehmen muss, wenn sie aus dem Ausland eingereist sind zur Begehung von Straftaten (wie manche Einbrecherbanden).
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 23:04:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      AdHick
      und Pfahls geht erst mal auch nicht in den Knast, er wird Haftverschonung bekommen wegen seines schlechten Gesundheitszustandes!
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 23:43:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ach ja... :rolleyes:
      Der Gesundheitszustand unserer Kriminellen ist auch nicht mehr der, der er mal war.
      Avatar
      schrieb am 19.07.04 10:31:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ach, ja....

      Reich und prominent müsste man sein!
      Was hätte man dann für Narrenfreiheiten! :kiss:


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