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    Die Schweiz er Goldreserven - David gegen Goliath ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.04 08:02:11 von
    neuester Beitrag 24.08.04 13:48:23 von
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      schrieb am 24.08.04 08:02:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      So langsam wird das Gezerre um die Schweizer Goldreserven lächerlich - dieses Trauerspiel zeigt aber einmal mehr, daß offensichtlich der Mann von der Straße mehr Ahnung von der Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit eines Erhaltes der schweizer Goldreserven besitzt, als die schweizer Regierung.:rolleyes:

      Leider ist das nicht nur in der Schweiz der Fall - auch bei uns werden Stimmen einiger Plitiker laut, die zum Verkauf der deutschen Goldreserven drängen.

      Was mir an dem Artikel der "Neue Zürcher Zeitung" besonders gefällt, ist der Satz: "....wurde die Frage, was mit den überschüssigen Goldreserven der Nationalbank geschehen soll, politisch offen gelassen".

      Liebe Schweizer, wenn unser Haushalt nicht derart in Schieflage wäre und wir nicht ebensolche Blindgänger in volkswirtschaftlichen Belangen wie ihr in den Regierungsposten hätten - ich glaube wir würden euren Überschuß gerne abnehmen ;)

      23. August 2004, 21:52, Neue Zürcher Zeitung


      Den Goldschatz sofort verteilen?
      Diskussion im Bundesrat für Fall eines Ständerats-Neins
      Falls auch die neue Vorlage zur Verteilung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank scheitert, stellen sich brisante rechtliche Fragen. Voraussichtlich wären dann nicht nur die Erträge, sondern das ganze 20 Milliarden Franken schwere Vermögen zu verteilen. Der Bundesrat hat darüber an der letzten Sitzung diskutiert.


      wab. Bern, 23. August

      Durch das doppelte Volksnein vom September 2001 zur SVP-Goldinitiative und zum Gegenvorschlag mit einer Solidaritätsstiftung wurde die Frage, was mit den überschüssigen Goldreserven der Nationalbank geschehen soll, politisch offen gelassen. Regierung und Parlament tun sich seither schwer damit. Am letzten Mittwoch hat der Bundesrat eine neue Aussprache über das Thema geführt, wie Vizekanzler Achille Casanova auf Anfrage bestätigt. Publiziert hat er seine Überlegungen aber nicht; zuerst sollte die Wirtschaftskommission des Ständerats informiert werden, die mit entsprechenden Fragen die Diskussion ausgelöst hatte.

      Ist-Zustand rechtlich nicht länger haltbar
      Konkret war zu entscheiden, was geschehen soll, wenn auch die neue Goldvorlage scheitert, die der Bundesrat nach der Volksabstimmung eingebracht hatte. Diese Vorlage sieht vor, den verfassungsmässigen Schlüssel für die ordentlichen Nationalbankgewinne (zwei Drittel Kantone, ein Drittel Bund) anzuwenden, dabei aber nur den alljährlichen Vermögensertrag und nicht den Verkaufserlös der 1300 Tonnen Gold - rund 20 Milliarden Franken - zu verteilen. So soll, wie schon im Gegenvorschlag zur SVP-Initiative, die Substanz des Goldschatzes erhalten bleiben.

      Scheitert nun auch diese Vorlage, ist die Substanzerhaltung nicht mehr länger haltbar, wie rechtliche Abklärungen des Finanzdepartements ergaben. Dann wäre der verfassungsmässige Verteilschlüssel direkt auf das von Nationalbank und Bund als überschüssig bezeichnete Vermögen anzuwenden, also die Substanz zu verteilen. Die Kantone wären frei, was sie mit dem unverhofften Geldsegen von rund 14 Milliarden Franken tun würden. Der Bund müsste die ausserordentliche Einnahme (7 Milliarden) gemäss Finanzhaushaltsgesetz für den Schuldenabbau verwenden. Er hätte aber auch die Möglichkeit, für seinen Anteil per Gesetz (ohne Verfassungsänderung) eine andere Verwendung zu bestimmen. Beispielsweise könnte er - als indirekten Gegenvorschlag zur hängigen Initiative von Rentnerverbänden und SP, welche die ordentlichen Nationalbankgewinne zu einem grossen Teil der AHV zuleiten möchte - seinen Drittel in den AHV-Fonds einspeisen. Der Zwei-Drittel-Anspruch der Kantone würde dadurch nicht geschmälert.

      Juristisch hätte sich die Frage, ob das ganze Vermögen nach dem verfassungsmässigen Schlüssel zu verteilen sei, eigentlich schon nach dem doppelten Volksnein von 2001 gestellt. Denn der Nationalbank fehlt die Rechtsgrundlage, um Vermögen zu verwalten, das sie erklärtermassen nicht mehr für die Geld- und Währungspolitik benötigt, und sie will diese Aufgabe auch gar nicht übernehmen. Damals hatte der Bundesrat aber entschieden, einen neuen Anlauf auf Verfassungsstufe zu nehmen, und im Sinne eines Vorgriffs auf die geplante Regelung wurden lediglich die Vermögenserträge zur Verteilung freigegeben. Bund und Kantone erhalten daher vorläufig bis zu 500 Millionen Franken pro Jahr aus dem Gold (das die Nationalbank im Übrigen schon grösstenteils verkauft und in andere, rentablere Anlagen umgewandelt hat). Diese Mittel kommen zur ordentlichen Gewinnausschüttung von jährlich 2,5 Milliarden hinzu. Die Übergangsregelung sollte aber nur so lange gelten, bis das Goldvermögen im Rahmen einer definitiven Lösung aus der Nationalbank herausgelöst und in einen eigenständigen Fonds transferiert wird.

      Bundesrat verweigert Antwort
      So klar die Ergebnisse der Abklärungen rechtlich sind, so heikel sind sie politisch. Der Nationalrat hatte sich im Juni mit deutlichem Mehr für eine andere Verteilung (zwei Drittel AHV, ein Drittel Kantone) entschieden. Dabei setzte sich eine Koalition aus SVP und SP/Grünen durch. Im Ständerat hat eine solche Verteilung jedoch keine Chance, weil sie die Ansprüche der Kantone halbieren würde. Die Wirtschaftskommission erwägt daher, dem Plenum Nichteintreten auf die Vorlage (wie auch auf den Gegenvorschlag zur genannten Volksinitiative) zu beantragen, wie Kommissionspräsident Eugen David (cvp., St. Gallen) erklärt. Dies wäre effizienter, als in ein langwieriges Differenzbereinigungsverfahren zu gehen, das am Ende (nach der Einigungskonferenz oder in der Schlussabstimmung) doch in ein definitives Nein eines Rates münden dürfte.

      Der Bundesrat hat sich nun nach einer Aussprache über die rechtlichen und politischen Aspekte «geweigert, zu den Fragen der Kommission etwas zu sagen», wie Vizekanzler Casanova erklärt. Die Regierung wolle sich nicht im jetzigen Zeitpunkt für einen Fall festlegen, der noch nicht eingetreten sei. Für Eugen David, der am Montag noch auf die schriftliche Stellungnahme wartete und erst mündlich informiert war, ist diese Haltung «höchst unbefriedigend». Sie dürfte indes die Tendenz in der Kommission nicht mehr ändern. Ein Kompromiss mit dem Nationalrat sei kaum vorstellbar, sagt David, so dass der Ständerat besser sofort mit einem Nichteintretensentscheid klarmache, dass das geltende Recht anzuwenden sei und die zwei Drittel für die Kantone nicht angetastet werden dürften. Die Kommission befasst sich am 31. August mit der Vorlage.






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      schrieb am 24.08.04 13:48:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und die armen Argentinier kaufen das Gold?

      Gold für Argentinien!

      Gemäß der WGC,hat Argentinen in der ersten Jahreshälfte 2004 insgesamt 42 t Gold erworben.Die wichtigsten Verkäufer des öffentlichen Sektors ist seit Mai 2000 die Schweizerische Nationalbank ( SNB).Sie verkaufte pro Handelstag rund 1 t.
      Gemäß WGC trennte sich die Schweiz auch im zweiten Quartal von 69 t, Portugal brachte es auf immerhin 45 t.
      Während also die reiche Schweiz ihren Goldbestand weiterhin planmäßig reduziert,stock das eigentlich bankrotte Argentinen seinen Vorrat auf.


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