Spekulationsfrist bei Namensänderung und WKN-Änderung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.09.04 12:41:03 von
neuester Beitrag 02.10.04 20:44:43 von
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Hallo Leute!
Wer kann mir helfen?
Das Biotechunternehmen AEterna Laboratories nahm im Mai 2004 eine Namensänderung in AEterna Zentaris vor. Die Namensänderung hatte eine WKN-Änderung zur Folge. Auf meinem Depotkonto fand eine Ausbuchung der Aktien mit der alten WKN und gleichzeitig eine Einbuchung mit der neuen WKN statt. Wie verhält sich das nun mit der Spekulationsfrist? Beginnt die Spekulationsfrist von neuem? Irgendwelche Erfahrungen?
Grüße cristrader
Wer kann mir helfen?
Das Biotechunternehmen AEterna Laboratories nahm im Mai 2004 eine Namensänderung in AEterna Zentaris vor. Die Namensänderung hatte eine WKN-Änderung zur Folge. Auf meinem Depotkonto fand eine Ausbuchung der Aktien mit der alten WKN und gleichzeitig eine Einbuchung mit der neuen WKN statt. Wie verhält sich das nun mit der Spekulationsfrist? Beginnt die Spekulationsfrist von neuem? Irgendwelche Erfahrungen?
Grüße cristrader
Hi - nein , sie beginnt nicht neu !
@ganges
Danke für deine Antwort!
Gibt es vielleicht irgendwelche Quellen die das bestätigen?
Bei Fusionen bzw. Übernahmen zumindest beginnt die Spekulationsfrist von neuem.
Grüße cristrader
Danke für deine Antwort!
Gibt es vielleicht irgendwelche Quellen die das bestätigen?
Bei Fusionen bzw. Übernahmen zumindest beginnt die Spekulationsfrist von neuem.
Grüße cristrader
Reine Namensänderungen bewirken ja keine Änderung hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse.
Jede GmbH kann mehrmals den Namen ändern - was solls -
das hat keine Auswirkung auf Spekulationsfristen.
Sicher gibt es da Quellen - vielleicht steht etwas im EStG - Kommentar ??
Jede GmbH kann mehrmals den Namen ändern - was solls -
das hat keine Auswirkung auf Spekulationsfristen.
Sicher gibt es da Quellen - vielleicht steht etwas im EStG - Kommentar ??
Das Problem ist vor allem Dingen die Änderung der WKN und die auf dem Depot stattgefundene Aus- und wieder Einbuchung.
Dadurch ist jegliche Übersicht bezgl. Performance u.ä. auf dem Depot verloren gegangen. Es wird schwierig werden dem Sachbearbeiter des Finanzamtes den Vorgang plausibel zu machen (zumindest nicht ohne grösseren Aufwand).
Grüße cristrader
Dadurch ist jegliche Übersicht bezgl. Performance u.ä. auf dem Depot verloren gegangen. Es wird schwierig werden dem Sachbearbeiter des Finanzamtes den Vorgang plausibel zu machen (zumindest nicht ohne grösseren Aufwand).
Grüße cristrader
Du hast doch sicher dazu eine Information bekommen !
Habe soeben nochmal meine Performanceübersicht bei der DAB Bank gescheckt!
Ausbuchung der Aktien mit der alten WKN:
Aktienanzahl x 0,00 €
---> Totalverlust= gigantischer Spekuverlust!
Einbuchung der Aktien mit der neuen WKN:
Aktienanzahl x aktueller Kurs (Tag der Umstellung)
Von mir aus soll die Spekufrist von vorne anfangen!!!
Grüße cristrader
Ausbuchung der Aktien mit der alten WKN:
Aktienanzahl x 0,00 €
---> Totalverlust= gigantischer Spekuverlust!
Einbuchung der Aktien mit der neuen WKN:
Aktienanzahl x aktueller Kurs (Tag der Umstellung)
Von mir aus soll die Spekufrist von vorne anfangen!!!
Grüße cristrader
2004 - Mach Dir lieber keine falschen Hoffnungen.
Die Bank wirds schon regeln.
Die Bank wirds schon regeln.
@ cristrader
Scheint nach den auf der web-site des Unternehmens verfügbaren Informationen nur eine Namensänderung zu sein, damit kein Einfluß auf die Spekulationsfrist. Die Änderung der WKN ist ohne Belang. Wenn Deine Bank Dir hier einen "Totalverlust" auf die alte Position ausweist, so ist dies m.E. falsch. Frag doch mal nach, mit Verweis auf die "Wertpapiermitteilungen". Diese sind für die Banken die relevante Datenquelle.
Ds Finanzamt käme Dir mit Sicherheit auch drauf, da Veräusserung und "Neuerwerb" am gleichen Tag förmlich nach §42 AO (Gestaltungsmißbrauch) "röche". Dürfte wegen der für 2004 erstmals zu erstellenden "Jahresbescheinigungen" der Banken auch offenbar werden.
Gruß
NmA
Scheint nach den auf der web-site des Unternehmens verfügbaren Informationen nur eine Namensänderung zu sein, damit kein Einfluß auf die Spekulationsfrist. Die Änderung der WKN ist ohne Belang. Wenn Deine Bank Dir hier einen "Totalverlust" auf die alte Position ausweist, so ist dies m.E. falsch. Frag doch mal nach, mit Verweis auf die "Wertpapiermitteilungen". Diese sind für die Banken die relevante Datenquelle.
Ds Finanzamt käme Dir mit Sicherheit auch drauf, da Veräusserung und "Neuerwerb" am gleichen Tag förmlich nach §42 AO (Gestaltungsmißbrauch) "röche". Dürfte wegen der für 2004 erstmals zu erstellenden "Jahresbescheinigungen" der Banken auch offenbar werden.
Gruß
NmA
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