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    Spekulationsfrist bei Namensänderung und WKN-Änderung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.09.04 12:41:03 von
    neuester Beitrag 02.10.04 20:44:43 von
    Beiträge: 9
    ID: 900.624
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      Avatar
      schrieb am 05.09.04 12:41:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute!

      Wer kann mir helfen?

      Das Biotechunternehmen AEterna Laboratories nahm im Mai 2004 eine Namensänderung in AEterna Zentaris vor. Die Namensänderung hatte eine WKN-Änderung zur Folge. Auf meinem Depotkonto fand eine Ausbuchung der Aktien mit der alten WKN und gleichzeitig eine Einbuchung mit der neuen WKN statt. Wie verhält sich das nun mit der Spekulationsfrist? Beginnt die Spekulationsfrist von neuem? Irgendwelche Erfahrungen?

      Grüße cristrader:)
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 12:46:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi - nein , sie beginnt nicht neu ! :D
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 13:21:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ganges

      Danke für deine Antwort!:)
      Gibt es vielleicht irgendwelche Quellen die das bestätigen?
      Bei Fusionen bzw. Übernahmen zumindest beginnt die Spekulationsfrist von neuem.

      Grüße cristrader:)
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 13:26:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Reine Namensänderungen bewirken ja keine Änderung hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse.
      Jede GmbH kann mehrmals den Namen ändern - was solls -
      das hat keine Auswirkung auf Spekulationsfristen.
      Sicher gibt es da Quellen - vielleicht steht etwas im EStG - Kommentar ??
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 14:51:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das Problem ist vor allem Dingen die Änderung der WKN und die auf dem Depot stattgefundene Aus- und wieder Einbuchung.
      Dadurch ist jegliche Übersicht bezgl. Performance u.ä. auf dem Depot verloren gegangen. Es wird schwierig werden dem Sachbearbeiter des Finanzamtes den Vorgang plausibel zu machen (zumindest nicht ohne grösseren Aufwand).

      Grüße cristrader:)

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      Avatar
      schrieb am 05.09.04 14:53:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du hast doch sicher dazu eine Information bekommen ! :)
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 17:10:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Habe soeben nochmal meine Performanceübersicht bei der DAB Bank gescheckt!:laugh::laugh::laugh:

      Ausbuchung der Aktien mit der alten WKN:
      Aktienanzahl x 0,00 €
      ---> Totalverlust= gigantischer Spekuverlust!

      Einbuchung der Aktien mit der neuen WKN:
      Aktienanzahl x aktueller Kurs (Tag der Umstellung)

      Von mir aus soll die Spekufrist von vorne anfangen!!!:D

      Grüße cristrader:)
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 16:47:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      2004 - Mach Dir lieber keine falschen Hoffnungen.

      Die Bank wirds schon regeln.:laugh::mad:
      Avatar
      schrieb am 02.10.04 20:44:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ cristrader

      Scheint nach den auf der web-site des Unternehmens verfügbaren Informationen nur eine Namensänderung zu sein, damit kein Einfluß auf die Spekulationsfrist. Die Änderung der WKN ist ohne Belang. Wenn Deine Bank Dir hier einen "Totalverlust" auf die alte Position ausweist, so ist dies m.E. falsch. Frag doch mal nach, mit Verweis auf die "Wertpapiermitteilungen". Diese sind für die Banken die relevante Datenquelle.

      Ds Finanzamt käme Dir mit Sicherheit auch drauf, da Veräusserung und "Neuerwerb" am gleichen Tag förmlich nach §42 AO (Gestaltungsmißbrauch) "röche". Dürfte wegen der für 2004 erstmals zu erstellenden "Jahresbescheinigungen" der Banken auch offenbar werden.

      Gruß
      NmA


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