Mietrecht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.11.04 13:44:07 von
neuester Beitrag 01.11.04 14:07:26 von
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Hallo,
folgende Frage habe ich: ich habe eine mündliche Zusage bekommen, am 01.01. eine neue Wohnung zu beziehen. Alles läuft über einen Markler, der ebenfalls über die Zusage vom Vermieter informiert wurde. Plötzlich zieht der jetzige Mieter seine schriftliche Kündigung zurück ! Welche Chancen bestehen für mich, die Wohnung zu bekommen ?
Danke & Gruss
folgende Frage habe ich: ich habe eine mündliche Zusage bekommen, am 01.01. eine neue Wohnung zu beziehen. Alles läuft über einen Markler, der ebenfalls über die Zusage vom Vermieter informiert wurde. Plötzlich zieht der jetzige Mieter seine schriftliche Kündigung zurück ! Welche Chancen bestehen für mich, die Wohnung zu bekommen ?
Danke & Gruss
das komkmt darauf anwas im mietvertrag des alten mieters steht, ob er eine kündigung zurückziehen darf...
und natürlich auf deinen makler wie sehr der sich nfür seine mündl. zusage einsetzt...
ein recht eine kündigung zurückzuziehen ist mir aber bis jetzt nicht bekannt, poste hier mal wie die sache ausgegengen ist!!
allgemein gilt: alles schriftlich bestätigen lassen!
und natürlich auf deinen makler wie sehr der sich nfür seine mündl. zusage einsetzt...
ein recht eine kündigung zurückzuziehen ist mir aber bis jetzt nicht bekannt, poste hier mal wie die sache ausgegengen ist!!
allgemein gilt: alles schriftlich bestätigen lassen!
1) hast du eine schriftliche zusage vom zukünftigen vermieter? falls nicht, hast du keinen anspruch und keine chance.
2) du hast in keinem fall etwas mit dem vormieter zu tun (mögliche übernahme von werten mal ausgenommen). dieser muss sich nur mit seinem vermieter auseinandersetzen.
3) ein recht auf einzug besteht meines wissens dennoch nicht, bei nachweis kannst du aber dir entstandene kosten (von deinem zukünftigen nicht-vermieter) einfordern.
2) du hast in keinem fall etwas mit dem vormieter zu tun (mögliche übernahme von werten mal ausgenommen). dieser muss sich nur mit seinem vermieter auseinandersetzen.
3) ein recht auf einzug besteht meines wissens dennoch nicht, bei nachweis kannst du aber dir entstandene kosten (von deinem zukünftigen nicht-vermieter) einfordern.
Danke für Eure schnellen Antworten...
eine schriftliche Zusage habe ich nicht, ausschließlich mündlich ! Dann sieht es ja schlecht aus, poste aber den Ausgang. Werde aber wohl keine großen Aktionen fahren
eine schriftliche Zusage habe ich nicht, ausschließlich mündlich ! Dann sieht es ja schlecht aus, poste aber den Ausgang. Werde aber wohl keine großen Aktionen fahren
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