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    Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 5754)

    eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
    neuester Beitrag 15.06.24 13:06:30 von
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      schrieb am 10.02.15 11:17:59
      Beitrag Nr. 12.378 ()
      Warum ich mich als Investor bei Mutares gegenüber Bavaria „wohler fühle“: komme da was auch immer kommt ...

      ... die „Versorgung“ der Investoren mit unternehmens-wichtigen Informationen ist vorbildlich
      ... der Verlauf des ARP wird wöchentlich angezeigt ...
      ... Ziel: Exit Erlöse zu 80 % an Aktionäre ...
      ... 4 - 5 Unternehmen in Verkaufspipeline in 2015 ...
      ... wollen auf Aktionäre zugehen mit „noch größerer Transparenz“ ... „verlässliche Informationen geben“ ... evt. ¼ Jahr Berichte

      Bernard Guisol, CEO von EUPEC, bestätigt: "Wir sehen einen starken Auftragseingang für 2015 und 2016. EUPEC ist eines der erfolgreichsten Unternehmen in einem attraktiven Nischenmarkt der Öl- und Gasindustrie. Wir sind überzeugt, unsere Erfolgsgeschichte weiter fortzusetzen." ... Exit im 1.Halbjahr 2015 steht an ...

      Herr Dr. Axel Geuer (Gründer und Vorstand) im Gespräch mit Sebastian Leben B.A. ... http://www.brn-ag.de/beitrag.php?bid=28035
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      schrieb am 10.02.15 10:32:49
      Beitrag Nr. 12.377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.021.553 von Kleiner Chef am 09.02.15 17:51:54Hallo, ich denke die Angaben zu den Endkunden (Shell, BP/Aral) sind schon recht konkret und interessant. Es zeigt, auf welche Art Biodiesel-Technik die Konzerne setzen. Das dürfte für weitere Anlagen entscheidend sein.

      Übrigens kam heute die Meldung über einen weiteren Millionen-Auftrag für eine Biogas-Anlage in Österreich rein.

      Gruß
      ER
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      schrieb am 09.02.15 17:51:54
      Beitrag Nr. 12.376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.019.816 von EnergyRango am 09.02.15 15:30:29
      BDI: Amsterdam Projekt-Status!
      Zitat von EnergyRango: Hallo KC,

      hier neue Hintergrundinformationen zum laufenden Großprojekt von BDI-Bioenergy in Amsterdam:

      http://www.portofamsterdam.com/Eng/The-Simadan-Group-On-with…

      Gruß
      ER


      @energy: Danke für die Info. Allerdings habe ich nur allgemeine Infos
      gefunden.

      Nach BDI sind die Engeneering Leistungen wohl umgesetzt, d.h. wir sehen
      die Abrechnung in 2014 oder 2015, so meine Information.

      Der nächste Schritt ist der Beginn der Montage. Dieser sieht das Unternehmen
      jetzt gegen Ende des Jahres 2015, d.h. ob und in welchen Meilensteinen man dann abrechnen kann, bleibt abzuwarten.

      Gruß
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      Avatar
      schrieb am 09.02.15 15:30:29
      Beitrag Nr. 12.375 ()
      Hallo KC,

      hier neue Hintergrundinformationen zum laufenden Großprojekt von BDI-Bioenergy in Amsterdam:

      http://www.portofamsterdam.com/Eng/The-Simadan-Group-On-with…

      Gruß
      ER
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      Avatar
      schrieb am 09.02.15 09:31:32
      Beitrag Nr. 12.374 ()
      Berliner Synchron: Könnte eine Spekulation wert sein!

      Stockchat, Sharedeals sind die digitalen Medien, die BS
      als Entdeckung des Jahres feiern. Wenn man Sharedeals
      sich anschaut, dann ist auch mal ein Treffer dabei. So
      wird es auch mit Stockchat sein.

      Ist das seriös? Wer spekulativ veranlagt ist, kann einen
      kleinen Teil setzen, denn offenbar bessert sich die operative
      Entwicklung, unabhängig von zusätzlichen Einmaleffekten 2014.

      Gruß

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      schrieb am 09.02.15 08:30:13
      Beitrag Nr. 12.373 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.012.139 von Kleiner Chef am 08.02.15 12:42:01Hallo KC,
      in deinem Wochenrückblick hast du auch Berliner Synchron erwähnt.
      Folgende Meinung habe ich hierzu gefunden:

      http://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=8…

      Wenn stockchat.de wirklich recht hat wäre das natürlich der Hammer.

      Wer ist eigentlich dieser stockchat.de?
      Seriös?

      Gruß Value
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 17:11:31
      Beitrag Nr. 12.372 ()
      @RCZ/Shortguy: Vielen Dank für Euren Input. Dann wollen wir
      hoffen, daß hier die wirklich dringenden Fehlentwicklungen korrigiert
      bekommen und man wieder ohne Restrisiko in Aktien investieren kann,
      bei Unternehmen, wo die Anlegerstruktur eine solches Delisting quasi per
      AD-Hoc ohne Abfindungsregel zulässt nach aktueller Rechtslage. Bestandsschutz
      sieht nach meinem Empfinden wie gesagt in einem Rechtsstaat anders aus.

      Ob man tatsächlich eine Änderung der Rechtslage braucht, wenn jemand seine
      Namensaktie verlegt.......???????

      Offenbar hat die SDK Druck gemacht, daß der Anlegerschutz bei Delistings
      einer Enteignung gleichkommt. An dieser Stelle schon mal Danke dafür.

      Wir werden nicht das letzte Mal dieses Thema hier diskutiert haben.

      Gruß

      PS: Um auf den eigentlichen Auslöser zurückzukommen. Für den Fall, daß
      es der ursprüngliche Rechtszustand zeitnah wieder hergestellt wird, ist
      Bavaria tatsächlich eine 100 % Chance.
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 16:59:37
      Beitrag Nr. 12.371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.013.264 von RCZ am 08.02.15 16:47:39Korrektur: der Entwurf aus Beitrag Nr. 12.366 ist vom 18.12.2014, ändert aber nichts daran, dass er noch geändert werden könnte.
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 16:56:11
      Beitrag Nr. 12.370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.013.264 von RCZ am 08.02.15 16:47:39Hier ist der FAZ-Artikel zum Delisting von neulich:

      (Frankfurter Allgemeine) -- jja. BERLIN, 2. Februar.

      Kleinaktionäre sollen künftig bei einem Delisting besser geschützt werden. Das haben sich die Rechtspolitiker der großen Koalition nach Informationen dieser Zeitung vorgenommen. Eine solche Vorschrift soll noch in die Aktienrechtsnovelle 2014 eingebaut werden, die demnächst im Bundestag beraten wird. Der Hintergrund: Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs hatte es Vorständen erleichtert, ihr Unternehmen vom Kurszettel streichen zu lassen. Daraufhin hagelte es Proteste von Anlegerschützern.

      Der Bundesgerichtshof hatte im Fall der Frosta AG entschieden, dass die Hauptversammlung vor einem Rückzug von der Börse nicht mehr um Erlaubnis gefragt werden muss; auch muss keine Entschädigung mehr gezahlt werden. Damit beseitigte das Gericht zwei Hürden, die es selbst im Jahr 2002 im Fall Macrotron aufgestellt hatte. Danach befand jedoch das Bundesverfassungsgericht, der Schutz des Eigentums mache dies nicht erforderlich.

      Offen ist noch, auf welchem Weg die Koalition den früheren Rechtsschutz wieder herbeiführen will. Im Gespräch ist eine Ergänzung des Aktiengesetzes. Denkbar wäre aber auch eine Lösung im Kapitalmarktrecht. Dazu könnte ins Wertpapierhandelsgesetz aufgenommen werden, dass das Unternehmen oder der Hauptaktionär den Minderheitsaktionären eine Abfindung zahlen muss. Eine ähnliche Vorschrift gibt es bereits im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz für den Fall, dass ein Investor die Kontrolle über eine Aktiengesellschaft übernimmt oder gar die Kleinaktionäre durch einen Squeeze-out hinausdrängt.

      Unternehmen sparen sich durch ein Delisting aufwendige und teure Pflichten, etwa zur regelmäßigen Veröffentlichung von Quartalsberichten. Das Börsengesetz verlangt lediglich, dass dabei der Anlegerschutz beachtet wird, was aber an den meisten Handelsplätzen nur durch Festlegung einer Vorwarnfrist geschieht. Aktionärsschützer beklagen dagegen, dass der Kurs schon bei der Ankündigung eines Börsenrückzugs abstürze, weil die Anteile später schwerer zu handeln sind.

      © All rights reserved. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt.
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 16:47:39
      Beitrag Nr. 12.369 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.012.883 von Kleiner Chef am 08.02.15 15:20:45der Entwurf ist vom 10.11.2014

      und der Schutz beim Delisting könnte offenbar noch hinzugefügt werden...

      siehe Beitrag 3.286 im Thread ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 329)

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/424302-3281-3290/…
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