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    Paion "buy" (Seite 4246)

    eröffnet am 12.07.05 19:39:23 von
    neuester Beitrag 27.05.24 14:09:22 von
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      Avatar
      schrieb am 05.02.19 19:31:21
      Beitrag Nr. 80.956 ()
      Safety and Efficacy of Remimazolam Compared With Placebo and Midazolam
      Aus dem ChestJournal

      Safety and Efficacy of Remimazolam Compared With Placebo and Midazolam for Moderate Sedation During Bronchoscopy


      https://journal.chestnet.org/article/S0012-3692(18)32498-X/f…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 18:49:13
      Beitrag Nr. 80.955 ()
      ruft bei paion nach und fragt was da los ist. paion sind namensaktien, man hat einblick ins aktienregister und kann sagen wer hier ständig verkauft.

      oder schreibt gleich an die bafin - hier gilt. je mehr leute schreiben desto eher hat man erfolg.

      bezüglich bafin - hier könnte man noch den dsw (marc tüngler) mit ins boot nehmen.

      wenn man ihn kontaktiert sollte man aber auch eine stichhaltige argumentation haben... (kurse der letzten monaten gepaar mit news, verkäufe unter wert usw. usf.)

      also, auf gehts - handelt!
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 18:41:20
      Beitrag Nr. 80.954 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.798.331 von submersus am 05.02.19 18:23:01das ist kein stöhnen das sind tatsachen, wenn das hier ein normaler handel sein soll, dann gebe ich denn aktienhandel auf. nicht das man versucht uns aktionäre billig abzuspeisen.sollte hier ein übernahmeangebot kommen und ich mich benachteiligt fühle, werden sie meine aktien nicht bekommen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 18:37:42
      Beitrag Nr. 80.953 ()
      Die brauchen überhaupt keine Stimmrechte um ein Angebot zu machen. Ab 30Prozent musst du ein Pflichtangebot abgeben. Die müssen nur den Kurs untenhalten, wie bis jetzt
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 18:31:06
      Beitrag Nr. 80.952 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.797.686 von viko am 05.02.19 17:16:06Achtung: Hopp ist bei Cosmo im Boot nicht bei Paion. Und das schon recht lange.:confused:

      Zum Übernahmeangebot: Nachlesen am einfachsten bei
      Manager Magazin, "Wie sich der gesetzliche Mindestpreis berechnet"
      Ausführlich dazu bei Bafin.

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      schrieb am 05.02.19 18:23:01
      Beitrag Nr. 80.951 ()
      Paion - Near-term filings in the US and Japan on track
      Dienstag, 05.02.2019 12:21


      Paion is approaching several important milestones, with partners on track to file for approval of remimazolam in the US, Japan and Russia in the next few months. Its Phase III study of remimazolam in general anaesthesia (GA) in Europe is progressing well and is on track to complete recruitment in 2019, while partner R-Pharm recently completed a successful Phase III in GA in Russia. The filings will be an important step towards establishing Paion as a leader in acute and critical care. We have made minor revisions to the timing of R&D expenditure in line with revised guidance and rolled forward our DCF model, which lifts our valuation to €291m or €4.56/share.
      na da müssen wie erst einmal hin kommen ......
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 17:48:45
      Beitrag Nr. 80.950 ()
      ich mein ist ja schon alles sehr seltsam hier, jetzt schafft der kurs noch nicht mal mehr die 2,30€. bei diesen aussichten.
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 17:35:05
      Beitrag Nr. 80.949 ()
      Auszug aus wikipedia : https://de.wikipedia.org/wiki/Stimmrechtsmitteilung

      Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Inhalt und Zwecksetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      § 33 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) legt den Anlegern börsennotierter Emittenten eine Veröffentlichungspflicht auf: Wer mit seinen Aktien einen bestimmten Prozentsatz der Stimmrechte einer börsennotierten Gesellschaft über- oder unterschreitet, muss dies dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich mitteilen. Spätestens muss eine solche Mitteilung innerhalb vierer Handelstage erfolgen. Die Funktion dieser Mitteilungspflicht liegt darin, den Kapitalmarkt möglichst rasch über beachtliche Veränderungen von Stimmrechten in Kenntnis zu setzen: Der Kapitalmarkt hat ein Interesse hieran, da die Verteilung der Stimmrechte innerhalb börsennotierter Gesellschaften den Kurs der auf sie bezogenen Wertpapiere beeinflussen kann.[1]

      Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung nach dem WpHG beruht auf mehreren europäischen Richtlinien, von denen die jüngste, am 22. Oktober 2013 verabschiedet wurde. Infolge dieser Richtlinie wurden die bislang gültigen Regelungen des WpHG verschärft.[2]

      Voraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Die Pflicht besteht in Bezug auf Emittenten, deren Herkunftsstaat Deutschland ist, die also eine der Bedingungen des § 2 Absatz 13 WpHG erfüllen. Weiterhin müssen die Aktien des Emittenten gemäß § 33 Absatz 4 WpHG am organisierten Markt gehandelt werden, also börsennotiert sein.

      Weiterhin muss eine der in § 33 WpHG genannten Schwellwerte über- oder unterschritten werden (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75). Bei Überschreitung der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien eines deutschen Emittenten, muss diesem nach § 43 innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen der Schwelle, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die für den Erwerb verwendeten Mittel mitgeteilt werden. Eine Änderung dieser Ziele muss wiederum innerhalb von 20 Handelstagen mitgeteilt werden.

      Dabei ist der Eigner der Stimmrechte zu besonderer Form verpflichtet. Die Mitteilung muss die Überschrift Stimmrechtsbekanntgabe enthalten sowie, neben dem Namen und der Adresse des Mitteilungspflichtigen und des Emittenten, das genaue Datum des Erreichens bzw. Unter- oder Überschreitens der Schwelle. Diese Mitteilung kann dabei schriftlich oder per Telefax wahlweise in deutsch oder englisch erfolgen. Sollte der Mitteilungspflichtige über beteiligte (kontrollierte) Unternehmen weitere Stimmrechte besitzen, die über 3 % sind, so sind diese sowie die Namen und Anschriften der entsprechenden Beteiligungsunternehmen ebenfalls aufzulisten.
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 17:30:50
      Beitrag Nr. 80.948 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.797.770 von DieZwei am 05.02.19 17:23:32... die brauchen mindestens 30 % der Anteile dann können sie ein Angebot an die Aktionäre unterbreiten ......
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 17:23:32
      Beitrag Nr. 80.947 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.797.344 von INFINITI7 am 05.02.19 16:49:54und wie lange muß denn der kurs dann auf einem level gahalten werden bis dadurch ein gesetzeskofor ein angebot hervor geht. submersus hat recht das mit dem kurs zieht sich schon lange so hin. trotz sehr guter news 2 zulassungsanträge wurden gestellt alles rohrkräpierer. die öffenlichen ausagen von hana null wirkung. wirkung bringt nur eine zulassung.
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