cinerenta medienfonds (Seite 105)
eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
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Wie ich bereits in meinem Beitrag Nr. 232 mitgeteilt habe, hat das Landgericht München mit Urteil vom 11.06.2012 festgestellt, dass sämtliche anlässlich der letztjährigen Gesellschafterversammlung der Cinerenta III gefassten Beschlüsse nichtig sind.
Es geht dabei um die Feststellung der Jahresabschlüsse 2007 bis 2010, die Entlastungsbeschlüsse zu Gunsten der Geschäftsführung, des Treuhänders und des Beirats sowie den Beschluss zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers.
Das Landgericht hat dies damit begründet, dass den Anlegern von der Geschäftsführung wesentliche Informationen vorenthalten wurden. Außerdem hätten sich der Geschäftsführer, der Treuhander und der Beirat selbst rechtswidrig Entlastung erteilt.
Herr Dr. Lechner hat gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen lassen. Das Oberlandesgericht München hat jetzt mit Verfügung vom 11.09.2012 mitgeteilt, dass es die Berufung für unzulässig hält, weil die von Herrn Dr. Lechner beauftragte Kanzlei LTA Haiges Hermann Anderson LLP. aus München die Berufungsbegründungsfrist versäumt habe.
Trifft das zu, wäre die Entscheidung des Landgerichts München rechtkräftig. Alle in der Gesellschafterversammlung der CINERENTA III am 08.07.2011 gefassten Beschlüsse wären dann endgültig nichtig.
Ich habe Herrn Dr. Lechner und den Beirat darum gebeten, die Anleger bis 30.09.2012 hierüber zu informieren.
Es geht dabei um die Feststellung der Jahresabschlüsse 2007 bis 2010, die Entlastungsbeschlüsse zu Gunsten der Geschäftsführung, des Treuhänders und des Beirats sowie den Beschluss zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers.
Das Landgericht hat dies damit begründet, dass den Anlegern von der Geschäftsführung wesentliche Informationen vorenthalten wurden. Außerdem hätten sich der Geschäftsführer, der Treuhander und der Beirat selbst rechtswidrig Entlastung erteilt.
Herr Dr. Lechner hat gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen lassen. Das Oberlandesgericht München hat jetzt mit Verfügung vom 11.09.2012 mitgeteilt, dass es die Berufung für unzulässig hält, weil die von Herrn Dr. Lechner beauftragte Kanzlei LTA Haiges Hermann Anderson LLP. aus München die Berufungsbegründungsfrist versäumt habe.
Trifft das zu, wäre die Entscheidung des Landgerichts München rechtkräftig. Alle in der Gesellschafterversammlung der CINERENTA III am 08.07.2011 gefassten Beschlüsse wären dann endgültig nichtig.
Ich habe Herrn Dr. Lechner und den Beirat darum gebeten, die Anleger bis 30.09.2012 hierüber zu informieren.
Inzwischen wurde gegen mehrere Beschlüsse der diesjährigen Gesellschafterversammlung bei CINERENTA III Nichtigkeitsfeststellungsklage erhoben. Das Landgericht München I hatte bereits die Beschlüsse der letztjährigen Gesellschafterversammlung für nichtig erklärt. Wer sich dafür interessiert kann sich bei mir melden.
Gregor Strempel
Gregor Strempel
Amtsgericht München verurteilt CINE PICTURES auf Auskunft und Gestattung der Einsicht in Geschäftsunterlagen
Vielen Dank Herr Strempel !
ahel,
bitte schauen Sie in Ihr Postfach bei wallstreet-online
bitte schauen Sie in Ihr Postfach bei wallstreet-online
Richtiger Adressat für das Kündigungschreiben ist die CR-Collective. Ich verweise dazu auf meinen Beitrag Nr. 189. Sie sollten daher prüfen, ob Sie Ihr Schreiben versehentlich an die CINERENTA geschickt haben, denn wie Sie ausführen, soll CINERENTA darauf nicht reagiert haben.
Zitat von Blauaueglein: Sehr geehrter Herr Strempel,
in Ihrem Beitrag 189, haben Sie empfohlen nicht mehr am "Klagemodell", mangels Aussicht auf Erfolg, teilzunehmen.
In Ihrem letzten Abschnitt haben Sie eine Vorlage für das Schreiben an die Cinerenta, freundlicherweise, zur Verfügung gestellt.
Das Schreiben, genauso formuliert mit der Aufforderung, den schon entrichteten Betrag zurück zu überweisen, mit Fristsetzung und per Einschreiben/ Rückschein, die Verträge mit der CR-collective wegen unzureichender Aufklärung über die Prozesskosten angefochten ---- ohne Reaktion von der Cinerenta.
Jetzt bleibt mir wohl nur der Schritt das bezahlte Geld einzuklagen - was muß ich sonst noch tun zur Schadensbegrenzung, den der ist ja schon groß genug;
ich will einfach nur mit der Firma nichts mehr zu tun haben
gefrustet
Blauaeuglein
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.414.891 von Blauaueglein am 23.07.12 16:49:30Sehr geehrter Herr Strempel,
in Ihrem Beitrag 189, haben Sie empfohlen nicht mehr am "Klagemodell", mangels Aussicht auf Erfolg, teilzunehmen.
In Ihrem letzten Abschnitt haben Sie eine Vorlage für das Schreiben an die Cinerenta, freundlicherweise, zur Verfügung gestellt.
Das Schreiben, genauso formuliert mit der Aufforderung, den schon entrichteten Betrag zurück zu überweisen, mit Fristsetzung und per Einschreiben/ Rückschein, die Verträge mit der CR-collective wegen unzureichender Aufklärung über die Prozesskosten angefochten ---- ohne Reaktion von der Cinerenta.
Jetzt bleibt mir wohl nur der Schritt das bezahlte Geld einzuklagen - was muß ich sonst noch tun zur Schadensbegrenzung, den der ist ja schon groß genug;
ich will einfach nur mit der Firma nichts mehr zu tun haben
gefrustet
Blauaeuglein
in Ihrem Beitrag 189, haben Sie empfohlen nicht mehr am "Klagemodell", mangels Aussicht auf Erfolg, teilzunehmen.
In Ihrem letzten Abschnitt haben Sie eine Vorlage für das Schreiben an die Cinerenta, freundlicherweise, zur Verfügung gestellt.
Das Schreiben, genauso formuliert mit der Aufforderung, den schon entrichteten Betrag zurück zu überweisen, mit Fristsetzung und per Einschreiben/ Rückschein, die Verträge mit der CR-collective wegen unzureichender Aufklärung über die Prozesskosten angefochten ---- ohne Reaktion von der Cinerenta.
Jetzt bleibt mir wohl nur der Schritt das bezahlte Geld einzuklagen - was muß ich sonst noch tun zur Schadensbegrenzung, den der ist ja schon groß genug;
ich will einfach nur mit der Firma nichts mehr zu tun haben
gefrustet
Blauaeuglein
Sehr geehrter Aktiengeier,
Braucht man wirklich eine Geschäftsführung,
- die seit Jahren erhebliche Verluste erwirtschaftet,
- die deshalb von den Anlegern ständig neue Nachschüsse verlangt,
- die die Anleger zu teuren und nahezu aussichtslosen Sammelklagen verführt
- die Anlegern Einsicht in die Geschäftsunterlagen verweigert und zur wirtschaftlichen Situation der Fonds sowie zum aktuellen Stand des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht die erbetenen Auskünfte erteilt und
- die deshalb bereits mehrfach gerichtlich verurteilt wurde?
Braucht man wirklich einen Beirat,
- den all das das offenbar nicht kümmert?
Braucht man wirklich eine Steuerberaterin,
- die den Anlegern zum finanzgerichtlichen Verfahren falsche Auskünfte erteilt?
Braucht man wirklich einen Wirtschftsprüfer
- dem die ganzen Machenschaften und Probleme bei all seinen Prüfungen in den letzten Jahren offenbar nicht aufgefallen sind,
- der in Fonds III den Jahresabschluss 2011 testiert, obwohl die Abschlüsse der Vorjahre vom Landgericht München bereits für nichtig erklärt wurden?
Braucht man wirklich einen Treuhänder
- der die Anlegerrechte in höchst fragwürdiger Weise ausübt und sich sogar selbst entlastet?
Braucht man wirklich Anwälte/Berater/("Schutz"-)Vereine etc.
- die am Leid der Anleger und der Fonds kräftig mitverdienen wollen?
Wäre es da nicht sinnvoller,
- sich all das zu ersparen, die Fonds zu liquidieren und sich ausschließlich auf das finanzgerichtliche Verfahren zu konzentrieren?
Denken Sie mal drüber nach!
Gregor Strempel
Wäre es da vielleicht nicht sinnvoller
Braucht man wirklich eine Geschäftsführung,
- die seit Jahren erhebliche Verluste erwirtschaftet,
- die deshalb von den Anlegern ständig neue Nachschüsse verlangt,
- die die Anleger zu teuren und nahezu aussichtslosen Sammelklagen verführt
- die Anlegern Einsicht in die Geschäftsunterlagen verweigert und zur wirtschaftlichen Situation der Fonds sowie zum aktuellen Stand des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht die erbetenen Auskünfte erteilt und
- die deshalb bereits mehrfach gerichtlich verurteilt wurde?
Braucht man wirklich einen Beirat,
- den all das das offenbar nicht kümmert?
Braucht man wirklich eine Steuerberaterin,
- die den Anlegern zum finanzgerichtlichen Verfahren falsche Auskünfte erteilt?
Braucht man wirklich einen Wirtschftsprüfer
- dem die ganzen Machenschaften und Probleme bei all seinen Prüfungen in den letzten Jahren offenbar nicht aufgefallen sind,
- der in Fonds III den Jahresabschluss 2011 testiert, obwohl die Abschlüsse der Vorjahre vom Landgericht München bereits für nichtig erklärt wurden?
Braucht man wirklich einen Treuhänder
- der die Anlegerrechte in höchst fragwürdiger Weise ausübt und sich sogar selbst entlastet?
Braucht man wirklich Anwälte/Berater/("Schutz"-)Vereine etc.
- die am Leid der Anleger und der Fonds kräftig mitverdienen wollen?
Wäre es da nicht sinnvoller,
- sich all das zu ersparen, die Fonds zu liquidieren und sich ausschließlich auf das finanzgerichtliche Verfahren zu konzentrieren?
Denken Sie mal drüber nach!
Gregor Strempel
Wäre es da vielleicht nicht sinnvoller
Irrtum.........bin leider auch nur auch ein Geschädigter......was wollen wir
sonst machen......als abwarten.
Ich will hier nichts schön reden.
Unser Fehler war einfach das Invest......und jetzt will auch noch jeder daran verdienen ob Beirat, Geschäftsführung und auch Anwälte.
Aber glaubt einer wenn wir wieder eine andere Geschäftsführung und einen anderen Beirat haben das die alles umsonst machen......ich nicht.
sonst machen......als abwarten.
Ich will hier nichts schön reden.
Unser Fehler war einfach das Invest......und jetzt will auch noch jeder daran verdienen ob Beirat, Geschäftsführung und auch Anwälte.
Aber glaubt einer wenn wir wieder eine andere Geschäftsführung und einen anderen Beirat haben das die alles umsonst machen......ich nicht.