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    cinerenta medienfonds (Seite 61)

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
    Beiträge: 1.294
    ID: 994.302
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      schrieb am 30.10.15 11:47:54
      Beitrag Nr. 694 ()
      Skepsis ist angebracht
      Es bestehen ernste Zweifel, ob man den positiven Einschätzungen der Geschäftsführung und des Beirats zu den Erfolgsaussichten des unter Aktenzeichen 12 K 3836/12 geführten finanzgerichtlichen Verfahrens trauen kann.

      Obwohl die Geschäftsführung vom Amts- und Landgericht München zur Gewährung von Einsicht in die Geschäftsunterlagen verurteilt wurde, zu denen auch die Unterlagen zum finanzgerichtlichen Verfahren zählen, wird diese Einsicht von der Geschäftsführung seit Jahren verweigert. Selbst ein deshalb vom Amtsgericht München gegen die Geschäftsführung verhängtes Zwangsgeld in Höhe von € 10.000,-- hat die Geschäftsführung nicht dazu veranlasst, die Einsicht zu gewähren. Die Geschäftsführung hat sogar gemeinsam mit dem Beirat versucht, eine Anlegerin, die Einsicht in die Unterlagen nehmen wollte, aus der Gesellschaft auszuschließen. Nach den Feststellungen des Landgerichts/Oberlandesgerichts München war dieser Ausschluss rechtswidrig.

      Offensichtlich wollen die Geschäftsführung und der Beirat daher mit aller Macht verhindern, dass Anleger in das finanzgerichtliche Verfahren Einblick erhalten.

      Das Landgericht/Oberlandesgericht München hat inzwischen außerdem festgestellt, dass die Geschäftsführung in erheblicher Weise gegen Satzung und Gesetze verstoßen hat und daher nicht entlastet werden durfte (OLG München, Urt. v. 22. 7. 2015 – 7 U 2980/12). Über all das erfahren die Anleger der Cinerenta-Fonds weder etwas vom Geschäftsführer, noch vom Beirat. Auch der Beirat kommt daher seinen Informations- und Kontrollpflichten offensichtlich nicht nach.

      Auch soweit die Geschäftsführung, der Beirat und einzelne Anwälte den Klagen gegen die Versicherer der CONTOR jetzt "gute Erfolgsaussichten" bescheinigen, ist Skepsis angebracht, denn tatsächlich wurden bislang sämtliche Klagen in diesem Zusammenhang abgewiesen. Dafür, dass sich daran etwas aufgrund von Urteilen des LG München/OLG München ändern soll, die in anderem Zusammenhang ergangen sind und dass das Gericht angeblich bereits positive Signale ausgesandt haben soll, wie Beirat, Geschäftsführung und einzelne Anwälte neuerdings behaupten, findet sich keinerlei Bestätigung - im Gegenteil.

      Ebenso wie über die Erfolgsaussichten des finanzgerichtlichen Verfahrens scheinen daher auch hier die Anleger nur unzureichend und möglicher Weise sogar unzutreffend informiert zu werden.
      23 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.15 09:14:37
      Beitrag Nr. 693 ()
      Hallo zusammen,
      ich äußere mal den Verdacht, dass unsere "Sache" noch die nächsten 2 Jahre uns beschäftigen wird... also frühestens Ende 2017 werden wir mal was da hören... oder früher wenn die Richter im vorauseilendem Gehorsam das Geld, das Papa Staat jetzt für die Flüchtlinge braucht über alle erdenklichen Quellen refinanziert. Hoch lebe die Justiz und das Finanzamt.

      P.S.: Und bevor hier einer gleich wieder die Nazikeule schwingt, meine Vorfahren kommen aus Frankreich und Russland und ich hab eine Polin geheiratet und lege wert darauf, dass Sie den polnischen Pass neben ihrem Deutschen behält... In Polen ist gelinde gesagt das System besser als in Deutschland mittlerweile... erschreckend...
      Avatar
      schrieb am 11.10.15 11:30:59
      Beitrag Nr. 692 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.820.675 von Kroesus2 am 10.10.15 21:15:36
      Hallo Kroesus2
      wenn noch nicht geschehen, so sollten Sie die Bescheide für die Jahre ändern lassen, in denen Sie Gewinne (Ausschüttungen) aus dem Fonds hatten. Im Falle fehlender Gewinnausschüttung kann es ja nicht sein, das anschließend Gewinne versteuert werden. Hiermit haben Sie schon einmal einen Teil Ihrer Steuerschuld beglichen.
      Zudem gewährte mir das Finanzamt einen kleinen Teil der Steuerschuld auszusetzen, da ja auch auf Seiten des Finanzamts München ein gewisses Prozessrisiko besteht.
      Den Rest der Steuerschuld ist vollstreckbar. Für diesen Teil könnte man nur noch mit den Argumenten des Fonds und des Beirats versuchen die positive Tendenz im Rechtsstreit darzulegen und auf eine Aussetzung auf Kulanz bitten. Risiko ist dann jedoch, für den Fall der Unterliegens oder der Periodenverschiebung des Anfangsverlustes die Steuerschuld zahlen zu müssen.
      Auch sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im Falle eines positiven Ausgangs die Zinsgewinne aus der "pünktlichen" Zahlung zu versteuern sind.

      Einen schönen Sonntag zusammen!
      Avatar
      schrieb am 11.10.15 08:49:59
      Beitrag Nr. 691 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.820.675 von Kroesus2 am 10.10.15 21:15:36Verstehe ich Sie richtig?

      Sie haben damals die Aussetzung der Vollziehung beantragt, aber dann die Steuerschuld und/oder die Zinsen, aus welchen Gründen auch immer, nicht beglichen?

      Wenn dem denn so sein sollte, hat es aus meiner Sicht (und ich bin auch nur ein Laie), seitens des Wohnsitzfinanzamtes die Möglichkeit gegeben, dem Wunsch der Aussetzung ganz oder teilweise zu entsprechen. Um wenigstens den Zinslauf zu stoppen war es allerdings erforderlich, die Steuerschuld komplett zu begleichen.

      Ich kann das so sagen, weil ich seinerzeit meine nicht unerhebliche, vermeintliche Steuerschuld beglichen habe und mein Wohnsitzfinanzamt trotzdem zusätzlich wenigstens einen Teil der aufgelaufenen Zinsen von mit haben wollte, wohl weil es befürchtete, dass ich diese Summe später nicht mehr zahlen könnte oder würde oder weil es Geld brauchte. Ich habe dann auch noch den Teil der Zinsen, für die die Aussetzung nicht gewährt wurde, beglichen. Die Aussetzung der Vollziehung bezieht sich in meinem Fall nur noch für den restlichen Zinsbetrag.

      Ich denke daher, dass in Ihrem Fall, wenn sie nichts gezahlt haben sollten und wenn möglicherweise keine wirksame Aussetzung der Vollziehung vorliegen sollte (?), seitens des Finanzamtes die Möglchkeit besteht, so zu handeln, wie es das tut. Aber dies schreibe ich ohne mein Obligo.

      An Ihrer Stelle würde ich, wenn es denn geht, der Forderung des Finanzamtes zunächst nachkommen. Wenn wir vor Gericht obsiegen sollten, bekommen wir unser Geld ohnehin zurück. Sollten wir verlieren, müssen wir so oder so zahlen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 10.10.15 21:15:36
      Beitrag Nr. 690 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.819.727 von Doppelspiel am 10.10.15 17:14:57Das Finanzamt will 10.000 EUR Steuernachzahlung wegen Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht der Fondsgesellschaft Cinerenta III + 10.000 EUR Zins(6% (!) p.a. seit 1999).
      Es teilt mir per Bescheid mit, dass sich an den Besteuerungsgrundlagen und am Zinslauf nichts geaendert haette.
      Ich hatte damals wie die meisten Mitgesellschafter AdV (=Aussetzung der Vollziehung) beantragt.

      Damals kommte man die von der EZB kuenstlich auf 0 gehaltenen Zinsen nicht voraussehen. Sonst haette ich das natuerlich anders gemacht. Und stolze 6% Guthabenverzinsung erhalten.
      Falls sich die Rechtslage so entwickelt, wie Sie das erwarten.

      Die Diskussion legt jetzt aber nahe, dass man vom FA verlangen sollte, wegen der nicht gesicherten Rechtslage den Zinslauf zu stoppen.

      Dazu werden die Fakten gebraucht.
      Details gern per BMail.

      Danke & Gruesse
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 10.10.15 17:14:57
      Beitrag Nr. 689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.819.610 von Kroesus2 am 10.10.15 16:38:52Was will denn das Finanzamt von Ihnen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.10.15 16:38:52
      Beitrag Nr. 688 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.818.800 von Doppelspiel am 10.10.15 11:43:11Sorry, wenn mein Beitrag unklar war.

      Ich habe einen Bescheid vom Finanzamt auf dem Tisch, auf den ich reagieren muss.
      Man kann schliesslich nicht auf die Diskussion hier im Forum verweisen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.10.15 11:43:11
      Beitrag Nr. 687 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.816.538 von Kroesus2 am 09.10.15 20:19:51Hallo Kroesus2

      ich verstehe nicht, wo Ihr Problem liegt. Maßgebend ist in unserer Auseinandersetzung nur die Meinung der Finanzverwaltung in München, gegen die wir uns durch eine Klage wehren. Kein Wohnsitzfinanzamt kann selbständig eine andere Auffassung vertreten als die des Betriebsfinanzamts. Insofern macht es für Sie (und für uns) gar keinen Sinn, selbständig tätig zu werden. Auch irgendwelche Aktenzeichen helfen Ihnen (und uns) nicht weiter. Sie (und wir) sind nicht der Kläger, sondern unsere Fondsverwaltung.

      Und wie wir muss die Finanzverwaltung auf den Urteilsspruch des Finanzgerichts warten, es sei denn, sie würde, wider Erwarten, von ihrem bisherigen Standpunkt abweichen und unsere Ansprüche anerkennen.

      Grüße
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.10.15 20:19:51
      Beitrag Nr. 686 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.812.380 von cineBingo am 09.10.15 12:50:11Danke.
      Fuer Erlaeuterungen, Ansichten.
      Aber gibt es auch Aktenzeichen ?
      Welche FA's haben wie entschieden ?
      Schliesslich kann man denen in der Muenchner Deroystr. nicht nur Meinungen mitteilen.

      Danke & Gruesse
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.10.15 12:50:11
      Beitrag Nr. 685 ()
      Vielen Dank für die letzten Beiträge!

      Ich teile - auch laienhaft beurteilt - die Auffassung von ChamIsso. Das Finanzamt wird immer noch behaupten, dass die Rechtslage NICHT zu Gunsten der Anleger auszulegen ist. Würde sie dieses nicht tun, wäre das Verfahren ohnehin beendet. Es scheint aber so zu sein, dass selbst mit den deutlichen Signalen des Finanzgerichts, sich das Finanzamt immer noch bullish für einen positiven Ausgang zu Gunsten des Finanzamts zeigt. In diesem Zusammenhang einen langen Atem zu zeigen, kann natürlich aufgrund der Finanzlage der Fonds durchaus taktische Gründe haben.

      Im Schreiben der Fondsverwaltung im April 2015 hies es noch, die Direktkommanditisten würden dem Verfahren beigeladen werden. Weiß jemand wie dieses umgesetzt werden soll?
      Dann würde sicherlich auch ein bisschen Transparenz in Aktenzeichen und Information kommen.

      Ich bin von den Steuerbeitreibungsversuchen des Finanzamts München gleich mehrmals betroffen. Nicht nur mit der Cinerenta, sondern auch noch in 2 weiteren Medienfonds. In einem Fall wurden die Bescheide bereits wieder geändert und im anderen Fall läuft ebenfalls ein weiteres Verfahren vor dem Finanzgericht. Von irgend etwas muss ja das Finanzamt inspiriert worden sein, diese Anlageformen mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Dies sei an dieser Stelle nur mal beiläufig dokumentiert.
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