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    Hartzer versus pflegebedürftige Eltern ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.11 07:55:27 von
    neuester Beitrag 27.07.11 20:04:07 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.167.862
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      schrieb am 27.07.11 07:55:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da geht mir mal wieder der Hut hoch !

      Die Hartzer zocken den Staat ab, verprassen unser Geld und wir müssen für unsere Eltern aufkommen !

      Wo ist da die soziale Gerechtigkeit !

      http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,12sl3nzi12b…

      Eltern haften für ihre Kinder - das kennt jeder. Aber es gilt auch umgekehrt: Kinder haften für ihre Eltern! Dann nämlich, wenn die ins Pflegeheim müssen und die hohen Kosten dafür selbst nicht zahlen können. In solchen Fällen bittet der Staat die Kinder zur Kasse - und bei diesem sogenannten Elternunterhalt geht es dann oft um sehr viel Geld, mehrere zehntausend Euro. Bei solchen Summen sollte man annehmen, dass die Kriterien fair und nachvollziehbar sind. Aber die Realität sieht anders aus.
      Immer häufiger verlangen die Sozialämter, dass die Kinder Unterhalt für ihre Eltern zahlen. Dabei gibt es aber große Unterschiede von Gemeinde zu Gemeinde. Und selbst bei den Gerichten herrscht große Unsicherheit, ob und in welcher Höhe Kinder zur Kasse gebeten werden können.
      Klamme Kommunen
      Die Informationsabende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht zum Thema Elternunterhalt sind zur Zeit gut besucht. Immer mehr Kinder sollen Unterhalt für die Eltern zahlen.
      Die Schicksale ähneln sich: Mutter oder Vater sind im Pflegeheim und die Kinder - oft selbst schon Rentner - haben keine hohen Einkommen. Oder Kinder sollen für Familienmitglieder aufkommen, zu denen sie Jahrzehnte keinen Kontakt hatten.
      Die meisten Teilnehmer haben Eltern, die im Pflegeheim leben. Deren Renten decken oft die teuren Heimkosten nicht. Dann springt erst mal das Sozialamt ein, holt sich das Geld aber von den Kindern zurück – oft um jeden Preis.
      Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht sieht eine Ursache in den leere Gemeindekassen. Dadurch werden Forderungen immer häufiger auch bei einfachen Mittelschichtfamilien eingetrieben.
      Knallharte Abrechnungen
      Lieselotte Wisslicen beispielsweise erhält vom Sozialamt immer neue, höhere Forderungen wegen der Pflegekosten ihrer Mutter. 2007 waren es 6.000,- € bis einschließlich 2010 kamen über 30.000,- € zusammen, berichtet sie. Ein Ende ist für sie nicht in Sicht.
      Weiteres Schicksal: Brigitte Acquadro lebt unterhalb des Existenzminimums. Trotzdem soll sie etliche tausend Euro Elternunterhalt für ihre Mutter zahlen.
      Ihre Mutter lebte vier Jahre in einem Pflegeheim, bis sie 2004 starb. Von der 64-jährigen Tochter fordert das Sozialamt jetzt 10.000,- € zurück. Dabei hat sie selbst nur Einkünfte von 700,- €. Diese stockt sie aus ihrem ersparten Geld auf.
      Auf diese eisernen Reserven der Rentnerin hat es das Sozialamt abgesehen. Es rechnet ihr knallhart vor, sie könne doch gut auf 10.000,- € verzichten. Der Rest würde reichen, bis sie 84 Jahre alt sei. Das sei ihre statistische Lebenserwartung. Was mit ihr geschieht, wenn sie doch älter wird, spielt für das Sozialamt offenbar keine Rolle.
      Widerspruch oft erfolgreich
      Bundesweit finanzieren die Sozialämter gut 240.000 Senioren das Pflegeheim. Der Staat bittet dann die Kinder zur Kasse. Eigentlich trifft das nur die Besserverdienenden, so war es ursprünglich gedacht und ist eigentlich auch sinnvoll. Doch inzwischen sollen immer öfter auch diejenigen zahlen, die selbst nur wenig haben.

      Fachanwalt für Sozialrecht Michael Baczko ist Experte zum Thema Elternunterhalt. Er erlebt oft, dass die Ämter erstaunlich schnell nachgeben, sobald die Kinder sich gegen die Forderung wehren. Es scheint, dass viele Berechnungen zunächst zu hoch angesetzt werden – nach dem Motto: Man kann es ja mal probieren.
      Der Experte schätzt, dass 80 Prozent der Zahlungsaufforderungen mit Erfolg angreifbar sind. Das heißt, man eine Reduzierung oder Wegfall der Unterhaltszahlungen erreichen kann.
      Vermögen soll verkauft werden
      Auch Lieselotte Wisslicen musste ihre schwer demente Mutter in einem Pflegeheim unterbringen. Das Sozialamt fordert mittlerweile über 32.000,- € von ihr. Weil sie als Hausfrau nichts verdient, hat man es auch bei ihr auf das Vermögen abgesehen.
      Ein altes Haus hat sie sich fürs Alter angeschafft. Darin lebt ihre eigene Tochter, alleinerziehend mit ihrem Kind. Die Forderung des Amtes: Sie soll dieses Haus verkaufen, dann könne sie alle für die Mutter erbrachten Sozialleistungen zurückzahlen. Die Betroffene ist empört, dass sie ihre alleinerziehende Tochter samt Enkel aus dem Haus werfen soll, um den Unterhalt der Mutter zu bezahlen.
      Um die Existenz ihrer Tochter und des Enkelkindes zu sichern, wehrt sie sich nun vor Gericht. Mit ungewissem Ausgang. Denn klare Regeln fehlen bei der Berechnung des Elternunterhalts nach wie vor.
      Gerichte sollen Fehler korrigieren
      Die Unsicherheit wird besonders klar, wenn jemand zum Elternunterhalt in einem Landkreis herangezogen wird, und in anderen Landkreisen ein ähnlich gelagerter Fall unbehelligt bleibt.
      Trotzdem sieht das Bundesjustizministerium keinen Handlungsbedarf. Es gebe ja kaum Beschwerden. Außerdem könnten doch die Gerichte die fehlerhaften Entscheidungen korrigieren.
      Für Angehörige wie Brigitte Acquadro aber bedeutet das jahrelange juristische Auseinandersetzungen. Zwar hat sie inzwischen vor Gericht ihre Zahlungen auf gut 6.000,- € drücken können. Aber nun geht sie noch in die nächste Instanz.

      Elternunterhalt in Deutschland: Viel Willkür, viel Unsicherheit und ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Richter.
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 08:08:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Super und wir müssen zuzahlen !!! :mad:

      Arbeitslose erhalten die meisten Medikamente
      Hamburg – Empfängern von Arbeitslosengeld I ist laut einer Statistik der Techniker-Krankenkasse (TK) im vergangenen Jahr die höchste Pro-Kopf-Menge an Medikamenten verschrieben worden. Im Schnitt erhielten sie Arzneimittel für 254 Tage des Jahres, wie die Kasse in Hamburg mitteilte. Durchschnittlich wurden demnach jedem der 3,5 Millionen bei der TK versicherten Erwerbspersonen Medikamente für 182 Tage verschrieben. Die Branche mit den höchsten Arzneimittelverordnungen waren laut aktuellem TK-Gesundheitsreport die Ordnungs- und Sicherheitsberufe mit 197 Tagesdosen, die wenigsten Medikamente bekamen Medien- und Geisteswissenschaftler mit 154 Rationen
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 10:20:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mögliche Lösung: eine steuerfinanzierte Basisversorgung für alle, ein BGE (Thread: Bedingungsloses Grundeinkommen für alle).

      Das ist supereinfach und auch kostengünstiger, weil Bürokratie und Streit wegfallen.

      Letztendlich muss sowieso alles finanziert werden, letztendlich finanziert alles der Arbeiter (jeder, der was leistet), also sollte eine Grundversorgung für alle frei sein (weil das am effizientesten ist). Dass das machbar ist, sieht man daran, dass derzeit alle Deutschen ganz passabel leben.

      Extraleistungen müssen privat (und am besten ohne Versicherung, denn die sind schädlich, siehe http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… Thread: Die finsteren Hintergründe des Kapitalismus ??? und Thread: Liberale wollen freie Krankenkassen) bezahlt werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 10:27:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da lob ich unsere "Alpenrebublik" wo dies vor drei Jahren Östereich weit abgeschaft wurde. Vorher hafteten Kinder in manchen Bundesländern und in manchen nicht. Wurde aber vor drei jahren bei einer großen Pflegediskussion breinigt so das Kinder mit Ihren Vermögen und Gehalt nicht mehr für Eltern haften.

      Wir sind ja auch dank Zuschüsse sch on bei der 24 Stunden Pflege weiter. Da im Prinzip die Mehrkosten von einer angemeldeten 24 Stundenkraft zu einer die schwarz Arbeit durch den Staat gedeckt wird.
      Wird praktisch eun Zuschuss von Land gezahlt wo man dann die Krankenkasse kosten abdecken kann.
      Und weil auch Pflegerinnen bis 12000,- Euro im Jahr in Österreich verdienen dürfen geht sich das meist gut aus, bei zwei Pflegerinnen die alle vier Wochen wechseln.
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 18:55:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Trapos: Wir sind ja auch dank Zuschüsse sch on bei der 24 Stunden Pflege weiter. Da im Prinzip die Mehrkosten von einer angemeldeten 24 Stundenkraft zu einer die schwarz Arbeit durch den Staat gedeckt wird.
      Wird praktisch eun Zuschuss von Land gezahlt wo man dann die Krankenkasse kosten abdecken kann.
      Und weil auch Pflegerinnen bis 12000,- Euro im Jahr in Österreich verdienen dürfen geht sich das meist gut aus, bei zwei Pflegerinnen die alle vier Wochen wechseln.


      Irgendwie verstehe ich das nicht. Was ist mit scharz Arbeit gemeint? Malt sich da jemand schwarz an, wenn er arbeitet? Arbeitet jemand im Dunkeln?

      Wenn Schwarzarbeit gemeint sein sollte: Die Mehrkosten zwischen Schwarzarbeit und offizieller Beschäftigung bestehen bei Euch aus den Krankenkassenbeiträgen? Gibt es bei Euch keine weiteren Lohnnebenkosten?

      Gruß

      Silberpfeil
      1 Antwort

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      schrieb am 27.07.11 18:58:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von Latinl: Super und wir müssen zuzahlen !!! :mad:

      Arbeitslose erhalten die meisten Medikamente
      Hamburg – Empfängern von Arbeitslosengeld I ist laut einer Statistik der Techniker-Krankenkasse (TK) im vergangenen Jahr die höchste Pro-Kopf-Menge an Medikamenten verschrieben worden. Im Schnitt erhielten sie Arzneimittel für 254 Tage des Jahres, wie die Kasse in Hamburg mitteilte. Durchschnittlich wurden demnach jedem der 3,5 Millionen bei der TK versicherten Erwerbspersonen Medikamente für 182 Tage verschrieben. Die Branche mit den höchsten Arzneimittelverordnungen waren laut aktuellem TK-Gesundheitsreport die Ordnungs- und Sicherheitsberufe mit 197 Tagesdosen, die wenigsten Medikamente bekamen Medien- und Geisteswissenschaftler mit 154 Rationen


      Du schnallst es nicht, ALG I Empfänger müssen genauso zuzahlen zu den Medikamenten.

      Da gilt ebenfalls die 2% oder 1% Regelung wie bei jedem anderen gesetzlich Vericherten

      Ich hoffe für dich, dass du nicht mal die andere Seite der medaille kennenlernst.

      Wer sich dann wohl darüber beschwert, dass er einen Selbstbehalt bei Medikamenten hat?
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 20:04:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.854.214 von Silberpfeil1 am 27.07.11 18:55:32Ja meinte Schwarzarbeit, hab aber zu schnell getippt da ich schon ausser Haus muste und daher den Text nicht mehr kontrolliert.

      Im Prinzip zahlt sich eben Schwarzarbeit als Pflegerin in Österreich nicht mehr aus. Immer unter der Annahme das es zwei Pflegerinnen sind und sie nicht mehr als 12.000,- Euro verdient. Bis zu diesen Betrag fällt nur die Krankenkasse an, die dann in der Regel die Familie bezahlt die zu Pflejgen ist. Bekommt dafür so zirka 500 Euro Zuschuss was sich dann für Krankenkasse und Fahrtkosten ausgeht.
      Pflegerinnen in Österreich aus den Ausland werden als Selbstständig eingestuft mit Freibetrag bis 12.000,- Euro.

      Bekommen so 50 bis 60 Euro im Durchschnitt. Mehrkosten sind halt einmalig die Vermittlung über die Agentur, gut sind so 700,- Euro für zwei Pflegerinnen. Sowie die Jahresgebühr für die Agentur sind so 200,- Euro.
      Für die paar hundert Euro ist man dann auf der offziellen Seite und hat halt auch keine probleme sollte sich die Pflegerin in Österreich verletzen oder sonst wie krank werden.

      Schwarzarbeit hat daher kaum Vorteile. Ausser man ist so ein "Unmensch" und findet ein Pflegepersonal das um weniger als 50,- Euro am Tag diese Arbeit macht.


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