Wie gibt man Gewinne und Verluste eines ausländischen CFD Broker (nextmarkets) in der Steuererklärun - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.02.19 17:07:39 von
neuester Beitrag 25.02.19 17:42:02 von
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Hallo,
Ich bin seit Dezember 2018 Kunde bei nextmarkets, habe mir den Jahreskontoauszug runtergeladen und frage mich jetzt wie und wo ich meinen Verlust von ca. 100€ und meine evtl zukünftigen Gewinne in meiner Steuererklärung angebe.
Meine Fragen.:
1. Macht es Sinn Verluste anzugeben?
2. Wo genau in der Anlage KAP muss ich Gewinne angeben? Welche Rolle spielt die Anlage KAP INV?
3. Sollte man den Jahreskontoauszug gleich mit einreichen oder erst nach Aufforderung vom Finanzamt?
Danke für evtl. Antworten.
Ich bin seit Dezember 2018 Kunde bei nextmarkets, habe mir den Jahreskontoauszug runtergeladen und frage mich jetzt wie und wo ich meinen Verlust von ca. 100€ und meine evtl zukünftigen Gewinne in meiner Steuererklärung angebe.
Meine Fragen.:
1. Macht es Sinn Verluste anzugeben?
2. Wo genau in der Anlage KAP muss ich Gewinne angeben? Welche Rolle spielt die Anlage KAP INV?
3. Sollte man den Jahreskontoauszug gleich mit einreichen oder erst nach Aufforderung vom Finanzamt?
Danke für evtl. Antworten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.958.214 von Schmulchen am 25.02.19 17:07:39Ware im Forum Steuern besser aufgehoben aber vielleicht ließt das ja z.B. @Taxadvisor und hilft dir bei deinen Fragen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.958.214 von Schmulchen am 25.02.19 17:07:39
1. Wenn man den Verlust mit zukünftig Gewinnen verrechnen lassen will, unbedingt.
2. KAP INV ist nur bei ausländischen Investmentfonds in Auslandsdepots und Altbeständen relevant, Eingabe in den Zeilen 14-18 (Achtung: Richtige Berechnung mit Davon-Vermerk!)
3. Beim ersten Mal/neuen Sachverhalten kann man das gerne mit einreichen, grundsätzlich gilt aber: Einreichen nur nach Aufforderung!
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Schmulchen: 1. Macht es Sinn Verluste anzugeben?
2. Wo genau in der Anlage KAP muss ich Gewinne angeben? Welche Rolle spielt die Anlage KAP INV?
3. Sollte man den Jahreskontoauszug gleich mit einreichen oder erst nach Aufforderung vom Finanzamt?
Danke für evtl. Antworten.
1. Wenn man den Verlust mit zukünftig Gewinnen verrechnen lassen will, unbedingt.
2. KAP INV ist nur bei ausländischen Investmentfonds in Auslandsdepots und Altbeständen relevant, Eingabe in den Zeilen 14-18 (Achtung: Richtige Berechnung mit Davon-Vermerk!)
3. Beim ersten Mal/neuen Sachverhalten kann man das gerne mit einreichen, grundsätzlich gilt aber: Einreichen nur nach Aufforderung!
Gruß
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