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    Kann man den Fernseher bei der GEZ einfach wieder abmelden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.02 15:42:44 von
    neuester Beitrag 09.09.02 11:40:04 von
    Beiträge: 20
    ID: 630.192
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      Avatar
      schrieb am 08.09.02 15:42:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist es möglich den Fernseher einfach wieder abzumelden. Ich möchte meinen Fernseher eventuell verkaufen und mich somit bei der GEZ wieder abmelden. Ist das so einfach möglich? Schicken die jemanden zur Kontrolle vorbei?

      Bin über jede Erfahrung und/oder Meinung dankbar.
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 15:46:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das geht.
      Einfach Abmeldeformular ausfüllen und "Sonstiges" als Grund ankreuzen.

      mfg
      Hendrix
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 15:52:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Hendrix3

      Hallo Hendrix3,

      die schicken doch sicherlich jemanden zur Kontrolle vorbei, sonst könnte doch jeder, der auch noch einen Fernseher hat, sich wieder abmelden. Hast Du Erfahrungen diesbezüglich gemacht?
      Danke für Deine Antwort.

      Grüße AdhocAnalyst
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 16:00:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Abmelden sollte wirklich kein Problem sein.
      Das die jemanden zur Kontrolle schicken möchte ich bezweifeln.

      Kann da aber eigentlich nicht mitreden, da ich kein TV-Gerät besitze. Die GEZ hat mich damals gefragt-

      (Wobei ich das auch mal anführen will:
      Neue Adresse....
      Brief von der GEZ an meinen Namen:
      @Berti.
      Brief von der GEZ an meinen Namen:
      @A. Berti.
      Brief von der GEZ an meinen Namen:
      @Anton Berti

      Wo haben die eigentlich die Adressen her?
      Einmal Briefkasten, einmal Einwohnermeldebehörde, einmal Preisausschreiben bei Pro7???

      Ich denke ja, da sollt zuerst mal -in Sachen GEZ- über Adresshandel- Datenschutz usw. geredet werden. Insbesondere z.B. sollte den Ärsc*** bei Behörden die den Datenhandel absolut fördern, mal *******
      Ist die GEZ eine derartige Almacht, das die diese Daten von allen Kanälen so unbedingt benötigen???
      Wer ist eigentlich Datenschutzbeauftragter in D???)

      Zurück zu meinen GEZ-Gebühren:
      Die GEZ hat mir damals ein Formular geschickt:
      Ich sollte ankreuzen ob ich ein TV-Gerät habe oder nicht.
      Ich habe keins
      (Hab aber eine TV-Karte im PC. Aber von der wollten die gar nichts wissen.)
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 16:01:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wo liegen deine Bedenken ??
      Wenn du keinen Fernseher mehr hast, können die doch ruhig einige male einen Meßwagen da parken !!
      Die Jugens sind übrigens sehr gut.
      Selbst im großen Miethauskönnen die den Ferseher genau !!lokalisieren.

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      Avatar
      schrieb am 08.09.02 16:08:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      es sei denn der Fernseher ist nie eingeschaltet weil eh nur Schmarn drin kommt...
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 16:09:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ AdhocAnalyst
      Ja, ich habe persönliche Erfahrung.
      Abmelden ist kein Problem. Vorbeischicken können die ja jemanden.
      Aber du bist doch nicht verpflichtet, die in deine Wohnung zu lassen. Früher konnten die sich über die Telekom Zutritt zu deiner Wohnung verschaffen (hatte man beim Telefonantrag mit unterschrieben, dass man der Telekom jederzeit Zutritt zu ihren Fernmeldeanlagen gewähren muss). Heute macht die Telekom das nicht mehr. Von daher brauchst du dir keine Sorgen machen. Nur vor Umfragen zum Programm soltest du dich hüten. Das steckt meist die GEZ dahinter.

      mfg
      Hendrix
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 16:10:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #5

      Ich kann`s nicht beschwören, aber das mit dem Meßwagen, der genau Deinen Fernseher orten kann, das soll ein Märchen sein!

      Gruß
      procedo
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 16:17:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Aktion mit dem Meßwagen würde doch im Fall des Falles, dass ich einen Fernseher hätte doch nur funktionieren, wenn der Fernseher läuft, oder???
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 16:20:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das mit dem Messwagen ist Unsinn,weil es sich ganz einfach nicht rechnet.
      Du könntest anschließend behaupten, dass Du den Fernseher seit einbem Monat hast und nur noch nicht dazu gekommen bist ihn anzumelden. Kosten und Ertrag stehen beim Messwagen nicht im Verhältnis. Die GEZ muss nämlich auch rechnen. In die Wohnung dürfen sie nicht, auch wenn sie das gerne behaupten. Die meisten Informationen bekommt die GEZ durch anonyme Anzigen. deswegen nicht im Bekanntenkreis rumpralen, dass Du keine Gebühren bezahlst. Radio anmelden, das ist nicht teuer, dann haben sie ein wenig Futter und sind ruhig.
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 16:26:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      TV mit Flachbildschirm verwenden. So einen zum an die Wand hängen. Falls der überhaupt irgendwelche Strahlung aussendet dann hat der mit Sicherheit ein ganz anderes Strahlungsspektrum als ein gewöhnlicher Fernseher. Von einem PC-Monitor nicht mehr zu unterscheiden. Am besten halt gleich einen PC zum Fernsehen verwenden.
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 16:44:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Der ganze Gebühreneinzugsquatsch ist ohnehin schon seit Anfang der 80er Jahre hinfällig. Seit diesem Zeitpunkt gibt es nämlich schon Heimcomputer (C64, Atari u.s.w.). Und warum soll man für einen TV auf dem eventuell nur Computerspiele laufen - von Video, DVD, Überwachungskameras u.s.w. gar nicht geredet - irgendwelche Gebühren an ARD und ZDF bezahlen? Wenn ich mich recht entsinne stammt das ganze Fernsehgebühreneinzugsgesetz noch aus den 50er Jahren. Da liegt schon soviel Staub drauf dass man Knöcheltief darin versinkt.
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 16:52:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Geschichte mit den Meßwagen hat mit der GEZ nix zu tun. Dabei geht es um Erkennung von Störquellen, wenn sich jemand über eingeschränkten oder gestörten Empfang beschwert hat. Das können z.B. halbkaputte Haushaltsgeräte sein (deren Elektromotoren). Einen passiven Empfänger kann man damit nie und nimmer orten, sonst könnte man ja einen Wagen plazieren und ganze Stadtteile konsequent abscannen, wodurch die privaten Kontrolleure ja dann überflüssig wären. Bei TV-Karten im PC gibt es übrigens eine Befreiung, welche noch so 2 oder 3 Jahre gilt. Andererseits ist es nicht so dolle nix zu zahlen, während alle anderen es brav tun.
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 17:11:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Abmelden und dann einfach nie mehr die Tür aufmachen wenns klingelt

      :D
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 17:28:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      @TheBornLooser

      >Einen passiven Empfänger kann man damit nie und nimmer orten<

      Was soll ein passiver Empfänger bitteschön sein? Heutzutage hat jedes Hochfrequenzgerät seinen eingebauten `Sender`, dessen Strahlung man bequem von weitem schon messen kann. Selbst PC-Bildschirme strahlen wie Stoiber & Schröder heute abend. Das einzige Problem ist lediglich das Auseinanderhalten räumlich nahe beieinander liegender Quellen. Aber nur eine Frage der Distanz.
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 17:33:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ granitbiss,

      kannst Du mir bitte mal erklären, was da gemessen wird?

      Gruß
      Ronald
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 19:28:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      @TheBornLooser
      Wenn du sagst: "...Andererseits ist es nicht so dolle nix zu zahlen, während alle anderen es brav tun" dann bist du wahrscheinlich auch der Ansicht, dass Schutzgeldzahlungen an die Mafia in Ordnung sind, wenn eine Mehrheit Schutzgelder bezahlt. Aber das kann ja wohl kein Argument sein.
      Früher stand einmal im Rundfunkstaatsvertrag, dass es ARD und ZDF sowie den Dritten nicht erlaubt ist, nach 20 Uhr noch Werbung zu bringen. Das wurde mit den "Diese-Sendung-wird-Ihnen-präsentiert-von-Sowieso"-Spots aber ausgehebelt. Mit welchem Recht werden wir von einem Sender-Duopol gezwungen, für eine Leistung zu zahlen, die ich zum Beispiel überhaupt nicht in Anspruch nehme?

      mfg
      Hendrix
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 21:07:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      Was mich besonders ärgert, ist, dass die neuerdings Werbeplakate aufhängen lassen für irgendwelche neuen Serien.

      Mit welchem Recht verbraten die die Zwangsgebühr für Werbung, wenn eh jeder per Gesetz zum Zahlen gezwungen ist, egal ob er sich den Stuss anschaut oder nicht!

      Im Rundfunkgesetz steht, dass die Kohle für die Programme verwendet werden muss und nicht für Werbung.
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 09:10:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      @granitbis
      Selbst wenn diese Story wahr wäre -was sie nicht ist-, dann müßten die Jungens immer noch an die Grundrisse der jeweiligen Wohnungen kommen um nachweisen zu können, dass die Glotze auch wirklich in der Ecke DEINER Wohnung steht.

      Und dann sollte Deine Toleranz unter -sagen wir mal- 70-100cm liegen, denn sonst könnte es nämlich immer auch der angemeldete Apparat Deiner Nachbar auf der anderen Wandseite sein.

      Schlußfolgerung: BULLSHIT!

      ACH SO: Beim Abmelden immer besser per Einschreiben und eine Abmeldungsbestätigung verlangen. Die GEZ verliert Abmeldungen gerne und solange man die Abmeldungsbestätigung nicht hat, gilt man als angemeldet.

      Grüße
      giffyd
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 11:40:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      @adhocanalyst:

      Wenn Du nur den Fernseher abmeldest, mußt Du jedoch die Radiogebühren weiterhin zahlen!!


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