Einzelunternehmer und Beteiligung an GbR - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.12.05 12:30:59 von
neuester Beitrag 15.12.05 16:10:27 von
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Hallo!
Ich hoffe, dass mir jemand bei diesem Thema helfen kann.
1. Kann/Darf ich mich als Einzelunternehmer (freiberufliche Tätigkeit) an einer GbR aktiv beteiligen?
2. Wenn ja, ist es erlaubt Aufträge zwischen diesen beiden Unternehmen durchzuführen?
Vielen Dank im Voraus!
Ich hoffe, dass mir jemand bei diesem Thema helfen kann.
1. Kann/Darf ich mich als Einzelunternehmer (freiberufliche Tätigkeit) an einer GbR aktiv beteiligen?
2. Wenn ja, ist es erlaubt Aufträge zwischen diesen beiden Unternehmen durchzuführen?
Vielen Dank im Voraus!
Wie kommst du denn auf die Idee, die Beteiligung an einer GbR könnte für einen Freiberufler unzulässig sein?
Danke! Bleibt aber noch der Punkt 2:
Ist es denn auch zulässig, wenn ich über das Einzelunternehmen "A" einen Auftrag bearbeite und einen Unterauftrag an Gbr "B" stelle, obwohl ich bei beiden Unternehmen aktiv involviert bin?
Ist es denn auch zulässig, wenn ich über das Einzelunternehmen "A" einen Auftrag bearbeite und einen Unterauftrag an Gbr "B" stelle, obwohl ich bei beiden Unternehmen aktiv involviert bin?
Na klar, wenn die GbR Dir einen Auftrag erteilt ist das möglich.
Achtung aber wie dieses steuerlich zu behandeln ist
Jegliche Vergütungen die Du von der GbR erhälst stellen bei Dir Sonderbetriebsausgaben dar. Alle Aufwedungen, die Du für diesen Aufrag hast stellen Sonderbetriebsausgaben dar. DH. der Gewinn oder Verlust, den Du aus diesem Geschäft erzielst, sind auf der Ebene der GbR zu versteuern (sowas wie Vorabgewinn)
Grüße
flughund
Achtung aber wie dieses steuerlich zu behandeln ist
Jegliche Vergütungen die Du von der GbR erhälst stellen bei Dir Sonderbetriebsausgaben dar. Alle Aufwedungen, die Du für diesen Aufrag hast stellen Sonderbetriebsausgaben dar. DH. der Gewinn oder Verlust, den Du aus diesem Geschäft erzielst, sind auf der Ebene der GbR zu versteuern (sowas wie Vorabgewinn)
Grüße
flughund
Sorry, aber die Geschichte mit den Sondereinnahmen/ausgaben habe ich absolut nicht verstanden!
Punkt 1.: Darfst du.
Punkt 2.: Wäre da vorsichtig. Bin mir nicht ganz sicher, aber ich sehe hier § 181 BGB, Insichgeschäft. Mal den Paragraphen lesen, dann wirds klar. Du bist Vertreter der GbR und des Einzelunternehmens und machst somit ein Insichgeschäft. Bin mir aber wie gesagt nicht ganz sicher.
Gruss
Punkt 2.: Wäre da vorsichtig. Bin mir nicht ganz sicher, aber ich sehe hier § 181 BGB, Insichgeschäft. Mal den Paragraphen lesen, dann wirds klar. Du bist Vertreter der GbR und des Einzelunternehmens und machst somit ein Insichgeschäft. Bin mir aber wie gesagt nicht ganz sicher.
Gruss
Im speziellen Fall geht es darum, dass ich als Freiberufler einen Auftrag bekomme, aber ein Teil des Auftrages als Unterauftrag an die GbR weiter gebe und damit auch Einkünfte aus der GbR-Beteilung hätte.
In dem Fall natürlich kein Insichgeschäft. Sehe da kein rechtliches Problem. Nur bei der steuerlichen Behandlung wirds schwierig. Der Gesellschaftervertrag der GbR muss erneuert werden, darin müssen die einzelnen Gewinnberechtigungen der Gesellschafter geregelt sein.
Verbleibst du in der GbR nach Auftragsabwicklung, oder bist du nur für den Auftrag Gesellschafter? In dem Fall muss ´ne Regelung rein, dass dies so ist und der Gewinn aus dem Auftrag dir alleine zusteht. Nur zur steuerlichen Behandlung kann ich dir nix sagen, da muss ein Steuerexperte her...
Gruß
Verbleibst du in der GbR nach Auftragsabwicklung, oder bist du nur für den Auftrag Gesellschafter? In dem Fall muss ´ne Regelung rein, dass dies so ist und der Gewinn aus dem Auftrag dir alleine zusteht. Nur zur steuerlichen Behandlung kann ich dir nix sagen, da muss ein Steuerexperte her...
Gruß
Zunächst werde ich auf unbestimmte Zeit in der GbR weiter vertreten sein!
Steuerlich sehe ich keine Probleme, weil ich in der Steuererklärung Einkünfte aus selbstständiger Arbeit unter "Freiberuflich" sowie "Beteiligungen" angeben werde.
Steuerlich sehe ich keine Probleme, weil ich in der Steuererklärung Einkünfte aus selbstständiger Arbeit unter "Freiberuflich" sowie "Beteiligungen" angeben werde.
Grundsätzlich richtig, dass Du Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus der Beteiligung (wahrscheinlich gewerbliche Einkünfte ??? ) erzielst. Allerdins stellen alle Einnahmen, die Du von der GbR für eine Tätigkeit erhälst, Sonderbetriebseinnahmen dar. Dh. wenn Du der GbR eine Rechnung i.H.v. EUR 1.000,00 stellst (auf die USt verzichte ich in dem Beispiel) werden diese EUR 1.000,00 nicht in Deiner selbständigen Tätigkeit sondern als Vorweggewinn bei der GbR behandelt. Alle Kosten, die hiermit im Zusammenhang stehen sind bei der GbR aus Betriebsausgaben abzugsfähig.
Beispiel:
Ergebnis GbR einschließlich der € 1000,00 Rechnung von € 2.000,00. Zwei Beteiligte. Bei einer Beteiligung von 50% erhält jeder Gesellschafter € 1.000,00. Da die von Dir gestellte Rechnung Dir wieder zugerechnet wird, kommen zu dem Gewinnanteil von € 1.000,00 die in Rechnung gestellten € 1.000,00 (Sonderbetriebseinnahme) noch hinzu, so dass Du ein steuerliches Ergebnis aus der GbR Beteiligung in Höhe von € 2.000,00 hast. Eine Versteuerung im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt nicht, da sonst eine Doppelbesteuerung vorliegen würde.
Wenn Dir noch Kosten in Höhe von € 400,00 entstanden sind, werden diese wieder bei der GbR als Kosten anerkannt (Sonderbetriebsausgaben). In dem Beispiel hättest Du Einkünfte aus der GbR Beteiligung in Höhe von € 1.600,00.
Ich hoffe, die Erläuterungen waren verständlich.
Beispiel:
Ergebnis GbR einschließlich der € 1000,00 Rechnung von € 2.000,00. Zwei Beteiligte. Bei einer Beteiligung von 50% erhält jeder Gesellschafter € 1.000,00. Da die von Dir gestellte Rechnung Dir wieder zugerechnet wird, kommen zu dem Gewinnanteil von € 1.000,00 die in Rechnung gestellten € 1.000,00 (Sonderbetriebseinnahme) noch hinzu, so dass Du ein steuerliches Ergebnis aus der GbR Beteiligung in Höhe von € 2.000,00 hast. Eine Versteuerung im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt nicht, da sonst eine Doppelbesteuerung vorliegen würde.
Wenn Dir noch Kosten in Höhe von € 400,00 entstanden sind, werden diese wieder bei der GbR als Kosten anerkannt (Sonderbetriebsausgaben). In dem Beispiel hättest Du Einkünfte aus der GbR Beteiligung in Höhe von € 1.600,00.
Ich hoffe, die Erläuterungen waren verständlich.
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