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    Eigenheimzulage bei Hauswechsel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.06 18:39:04 von
    neuester Beitrag 28.01.06 10:20:46 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 27.01.06 18:39:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Steuerberater :)

      Folgende Situation:

      Ich kaufte vor knapp 4 Jahren ein schönes gebrauchtes Reihenendhaus als Selbstnutzer und erhalte seitdem jährlich meine Eigenheimzulage.

      Nun hat meine Frau auch eine Doppelhaushälfte seit 1992, bei dem aber ihr Vater den Niesbrauch hat. Dieser Niesbrauch würde dann beimEinzug enden und meiner Frau würde das Haus mit allen Rechten und Pflichten gehören.

      Sollten wir nun in ihr Haus ziehen, bekomme ich dann weiterhin meine Eigenheimzulage?
      Gibt es da einen steuerlichen Trick, den ich beachten muss?

      Vielen Dank im Voraus

      Euer elcid69
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 18:46:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, leider geht das nicht. :( Da es als neues Objekt zählt und Ihr aus dem alten Haus auszieht, gilt es als Neuerwerb. Der Förderzeitraum läuft zwar noch, aber ab 2006 ist die Eigenheimzulage für Neuerwerbe abgeschaft.
      Avatar
      schrieb am 28.01.06 10:20:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      14.12.2005 - Quelle: Heute im Bundestag Nr. 247

      Eigenheimzulage ab 2006 nicht auf Folgeobjekt übertragbar

      Finanzausschuss

      Berlin: (hib/VOM) Die Eigenheimzulage soll nach ihrer zum 1. Januar 2006 geplanten Abschaffung nicht mehr auf ein Folgeobjekt übertragen werden können. Dies haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD am Mittwochmittag im Finanzausschuss anlässlich der abschließenden Beratung ihres Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Eigenheimzulage (16/108) beschlossen.
      Der Koalitionsentwurf wurde mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und soll am morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Damit erhält die staatliche Förderung für den Kauf oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum nur noch, wer bis zum Jahresende den Bauantrag gestellt oder den Kaufvertrag unterschrieben hat.

      Nach dem geltenden Eigenheimzulagengesetz können die Häuslebauer innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums ihre Zulage auf ein Folgeobjekt übertragen, wenn sie in dieser Zeit etwa aus beruflichen Gründen umziehen und ein neues Objekt erwerben.

      Auf eine Frage aus der Unionsfraktion, ob diese Möglichkeit auch noch nach diesem Jahr besteht, wenn die Zulage nicht mehr neu beantragt werden kann, antwortete das Bundesfinanzministerium, die Förderung eines Folgeobjekts sei durch den Entwurf zur Abschaffung der Zulage ausgeschlossen.

      Wer im achtjährigen Förderzeitraum umziehen muss, kann für die verbleibenden Förderjahre keine Zulage zugunsten einer neu erworbenen Wohnung mehr in Anspruch nehmen. Darauf einigten sich die Koalitionsfraktionen während einer Sitzungsunterbrechung.

      Die FDP bedauerte diese Entscheidung, weil in der Öffentlichkeit der Eindruck bestehe, die bisherigen Regelungen würden "in Gänze" fortgelten. Dazu gehöre auch die Übertragbarkeit der Förderung auf ein Folgeobjekt.

      Der Finanzausschuss lehnte einen Änderungsantrag der Liberalen bei Enthaltung der Linken sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit Koalitionsmehrheit ab. Die Fraktion schloss nicht aus, diesen Änderungsantrag zur morgigen Plenarberatung erneut zu stellen.

      Der Ausschuss hat darüber hinaus die Gesetzentwürfe der Koalition zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (16/105) und zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (16/107), die ebenfalls morgen vom Bundestag verabschiedet werden sollen, angenommen.

      Gegen den Einstieg in das steuerliche Sofortprogramm votierten FDP und Linke, während sich die Bündnisgrünen enthielten. Die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen wurde dagegen einstimmig befürwortet.

      Mit den Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken nahm die Ausschussmehrheit einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD an, die geplante Übergangsregelung zur Steuerbefreiung von Abfindungen zu erweitern.

      So sollen Abfindungszahlen, die aus ihrem Arbeitsverhältnis Entlassenen bis Ende 2007 zufließen, auch dann steuerfrei bleiben, wenn zum Jahresende 2005 wegen der Abfindung eine Klage anhängig ist. Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen sollen zudem steuerfrei bleiben, wenn sie bis Ende 2007 und nicht, wie zunächst geplant, bis Ende 2006 ausgezahlt werden.

      Von der Steuerfreiheit sollen ferner Zeitsoldaten profitieren, die ihren Dienst vor dem Jahr 2006 angetreten haben und deren Übergangsbeihilfen vor dem 1. Januar 2009 ausgezahlt werden. Die Koalition begründete diese Änderungen mit dem Vertrauensschutz für Arbeitnehmer, die bereits wissen, dass sie Abfindungen erhalten werden.

      Auch Zeitsoldaten hätten sich auf ihnen zugesagte Übergangsgelder verlassen, sodass es hier ebenfalls zu einem zeitlich begrenzten Vertrauensschutz kommen müsse. In der Beratung des Sofortprogramms kritisierten die Oppositionsfraktionen vor allem die geplante Regelung zur künftig nur noch teilweisen Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten.

      Die geplante Regelung würde dem Ziel der Steuervereinfachung widersprechen und nicht die erhofften Mehreinnahmen bewirken.
      Im Zusammenhang mit der Beschränkung der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen stand der als Stichtag gewählte 10. November 2005 im Mittelpunkt. Hier gab es Anträge der Bündnisgrünen, diesen Termin auf den Tag des Kabinettsbeschlusses am 24. November zu verlegen, während die FDP für den 1. Januar 2006 plädierte.

      Die Koalitionsfraktionen argumentierten jedoch, dass es bereits im Mai einen entsprechenden Kabinettsbeschluss gegeben hab. Alle Beteiligten hätten somit schon im Mai wissen können, dass diese Begünstigung auslaufen werde. Die Bundesregierung fügte hinzu, allein die Verschiebung vom 10. auf den 24. November würde Steuerausfälle in Höhe von 500 Millionen Euro verursachen.


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