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    Klöckner&Co auf langfristiger Basis investieren? (Seite 1069)

    eröffnet am 23.07.06 10:35:19 von
    neuester Beitrag 29.05.24 20:09:14 von
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      schrieb am 30.04.12 11:47:57
      Beitrag Nr. 35.535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.103.492 von pepogo am 30.04.12 10:58:18@pepogo

      schau Dir einmal die Tagesordnung zur HV an, z.B. Punkt 7

      7. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2012 und Satzungsänderung

      Das bislang in § 4 Abs. 5a der Satzung enthaltene genehmigte Kapital der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2010) wurde im Rahmen der im Jahr 2011 durchgeführten Kapitalerhöhung vollständig verbraucht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und insoweit wie folgt zu beschließen:

      (1) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2017 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 124.687.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 49.875.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

      Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

      a. zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

      b. wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung bzw. – sofern dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Auf die 10 %-Grenze ist, mit Ausnahme von Aktien, die zur Bedienung von auf der Grundlage des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2007 bzw. des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Mai 2009 bzw. des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Mai 2010 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen dienen, der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien der Klöckner & Co SE entfällt, die (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder von der Gesellschaft veräußert werden oder (ii) auf die Bezugsrechte aufgrund von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entfallen, die aufgrund anderer Ermächtigungen als der vorstehend genannten während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;

      c. soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsrechten oder -pflichten oder Gläubigern von Wandlungsrechten oder -pflichten, die von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte oder Pflichten zustände; und

      d. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, wobei für diesen Fall der Ausschluss des Bezugsrechts auf maximal 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung bzw. – sofern dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausnutzung dieser Ermächtigung begrenzt ist.

      Die Summe der Aktien, die nach dem Genehmigten Kapital 2012 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, darf unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die nach dem 25. Mai 2012 von der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 25. Mai 2012 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszugeben sind, einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 49.875.000,00 (entsprechend 20 % des derzeitigen Grundkapitals) nicht übersteigen.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2012 festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 und, falls das Genehmigte Kapital 2012 bis zum 24. Mai 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen.

      (2) Satzungsänderung

      § 4 Abs. 3 der Satzung, der aktuell nicht belegt ist, erhält den folgenden Wortlaut:

      „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2017 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 124.687.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 49.875.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

      Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

      a. zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

      b. wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung bzw. – sofern dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Auf die 10 %-Grenze ist, mit Ausnahme von Aktien, die zur Bedienung von auf der Grundlage des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2007 bzw. des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Mai 2009 bzw. des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Mai 2010 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen dienen, der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien der Klöckner & Co SE entfällt, die (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder von der Gesellschaft veräußert werden oder (ii) auf die Bezugsrechte aufgrund von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entfallen, die aufgrund anderer Ermächtigungen als der vorstehend genannten während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;

      c. soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsrechten oder -pflichten
      oder Gläubigern von Wandlungsrechten oder -pflichten, die von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte oder Pflichten zustände; und

      d. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, wobei für diesen Fall der Ausschluss des Bezugsrechts auf maximal 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung bzw. – sofern dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausnutzung dieser Ermächtigung begrenzt ist.

      Die Summe der Aktien, die nach dem Genehmigten Kapital 2012 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, darf unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die nach dem 25. Mai 2012 von der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 25. Mai 2012 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszugeben sind, einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 49.875.000,00 (entsprechend 20 % des derzeitigen Grundkapitals) nicht übersteigen.
      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2012 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 und, falls das Genehmigte Kapital 2012 bis zum 24. Mai 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen."


      Quelle: http://www.kloeckner.de/de/investor-relations/3517.php
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 11:33:11
      Beitrag Nr. 35.534 ()
      So kurz vor den Zahlen wird es interessant. Was ich gut finde!
      Einer der besten Fondmanager Weltweit ist mit dabei.

      Franklin Templeton Investments Corp. 3,19 %
      Templeton Investment Counsel, LLC 3,04 %

      http://www.kloeckner.de/de/investor-relations/aktionaersstru…
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 11:25:09
      Beitrag Nr. 35.533 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.103.492 von pepogo am 30.04.12 10:58:18@pepogo

      Schau'n mer mal,hätte der "Kaiser" gesagt!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 10:58:18
      Beitrag Nr. 35.532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.102.398 von Performancekiller am 29.04.12 21:07:40wenn der Rühl schon wieder eine KE durchführen will, kann man ihn nur als gemeingefährlich einstufen und in die Klapse bringen. Aber so etwas Schwachsinniges traue ich selbst ihm nicht zu. Das heißt schon was.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 10:38:43
      Beitrag Nr. 35.531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.103.367 von DD61 am 30.04.12 10:24:37ignore und habe fertisch, wie einst Trapatoni sagte

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      schrieb am 30.04.12 10:24:37
      Beitrag Nr. 35.530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.102.869 von sabine- am 30.04.12 08:29:52Parallelen der Schriftbilder zwischen sabine- und Porti sind sehr beeindruckend, aber sicher rein zufällig!

      Ein Schelm, wer bösesdrüber denkt! :D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 08:49:03
      Beitrag Nr. 35.529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.102.869 von sabine- am 30.04.12 08:29:52@sabine,

      das kannste ned kopieren, das musst berechnen! Dazu gibt es mathematische Formeln die man, sofern man kann, in einer Tabellenkalkulation automatisch aus den Vortageskurspunkten einsetzt.
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 08:40:43
      Beitrag Nr. 35.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.102.869 von sabine- am 30.04.12 08:29:52ich will wissen wo du das abkopiert hast

      Dann klappt`s auch mit dem Nachbarn....:keks::keks:
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 08:29:52
      Beitrag Nr. 35.527 ()
      Zitat von jollydg: Resistance 3 10.8167
      Resistance 2 10.5033
      Resistance 1 10.3467
      Pivot-Point 10.0333
      Support 1 9.8767
      Support 2 9.5633
      Support 3 9.4067

      ***
      hallo, ich will wissen wo du das abkopiert hast
      ohne Quellenangabe darf hier nichts reinkopiert werden
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 08:22:57
      Beitrag Nr. 35.526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.102.803 von DD61 am 30.04.12 08:09:03Sorry, nicht ganz korrekte Aussage meinerseits.
      Der dax ist noch am Testen des 6840er Widerstandes, schwimmt drauf lang.
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