EPIGENOMICS N Helden (Seite 317)
eröffnet am 24.08.06 16:40:24 von
neuester Beitrag 13.05.24 22:20:26 von
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HAL: darf ich Dich bitten mal nochmals eine Musterrechnung zu machen? Habe 2500 Aktien im Depot mit Einstand 20,78! Wenn ich meinen Teil WSV mache, wie viel muss ich investieren und wo liegt dann der Einstand? Denke für alle die nicht so tief drin sind ist so ne Rechnung hilfreich! Danke vorab
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.398.618 von Diabolo2018 am 12.01.21 13:32:45doch klar, auch dann wird es Leute geben, die die WA zeichnen. Es ist ja davon auszugehen, dass Epi dann möglicherweise mit einer guten HCC Story und der Pipeline verkauft wird. Nur der Preis ist dann wesentlich geringer als mit CMS zusage. Ich könnte durch Zeichnung meinen derzeitigen EK von 11 auf 6 runterbringen und hätte dann doch noch die Chance mit einem kleinen Gewinn rauszukommen. Das sind dann die üblichen 40-60% Aufschlag in der Branche zum aktuellen Preis über die GH ja bereits 2017 auf der HV gesprochen hatte.
Wenn nun doch kurzfristig die Ablehnung kommt würde ja keiner die WSV zeichnen außer DB die ja eine Backstop-Vereinbarung haben
Habt ihr schon das Anschreiben zur WSV?
Richtig, es geht ja auch bei den BZR für die WS nicht darum, dass Du Dich durch Überbezug bereichern sollst. Es geht vielmehr darum, dass bestehende Aktionäre belohnt werden, dass sie mit einem hohen Discount nochmals den EK verringern können.
Mit den 5 Mio ist auch nur eine Übergangszeit zu finnazieren. Entweder bis zum endgültigen Entscheid der CMS, wenn negativ dann die Zeit bis zum Asset oder Share deal.
Mit den 5 Mio ist auch nur eine Übergangszeit zu finnazieren. Entweder bis zum endgültigen Entscheid der CMS, wenn negativ dann die Zeit bis zum Asset oder Share deal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.398.423 von honigbaer am 12.01.21 13:24:07Und nachdem mir jetzt erst aufgeht, dass ja am 01. April ein Kalenderquartal beginnt.
Ich dachte irgendwas mit 21. April, also sorry für die Verwirrung.
Ich dachte irgendwas mit 21. April, also sorry für die Verwirrung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.395.702 von Mogli3 am 12.01.21 11:07:57
Das würde ich nun auch so sehen, nachdem ich in der HV Einladung den folgenden Passus entdeckt habe:
"Eine Wandlung durch die Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen ist jeweils
innerhalb der ersten 14 Kalendertage eines jeden Kalenderquartals, erstmals im Zeitraum
vom 1. April 2021 bis 14. April 2021, möglich. Ist der letzte Tag eines solchen Zeitraums
von 14 Kalendertagen ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in Berlin,
Hamburg und/oder Frankfurt am Main, endet der Zeitraum mit Ablauf des ersten
nachfolgenden Tages, der kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in Berlin,
Hamburg und/oder Frankfurt am Main ist. Die Schuldverschreibungsbedingungen
können weitere Wandlungsrechte der Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen
(auch vor dem 1. April 2021) vorsehen."
Zitat von Mogli3: Also ich lese das Angebot so dass die erste Wandlungsmöglichkeit vom 1.-14. April 2021 ist und dann wieder in jedem Quartal die ersten 2 Wochen.
Das würde ich nun auch so sehen, nachdem ich in der HV Einladung den folgenden Passus entdeckt habe:
"Eine Wandlung durch die Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen ist jeweils
innerhalb der ersten 14 Kalendertage eines jeden Kalenderquartals, erstmals im Zeitraum
vom 1. April 2021 bis 14. April 2021, möglich. Ist der letzte Tag eines solchen Zeitraums
von 14 Kalendertagen ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in Berlin,
Hamburg und/oder Frankfurt am Main, endet der Zeitraum mit Ablauf des ersten
nachfolgenden Tages, der kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in Berlin,
Hamburg und/oder Frankfurt am Main ist. Die Schuldverschreibungsbedingungen
können weitere Wandlungsrechte der Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen
(auch vor dem 1. April 2021) vorsehen."
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.391.505 von honigbaer am 11.01.21 23:37:30Also ich lese das Angebot so dass die erste Wandlungsmöglichkeit vom 1.-14. April 2021 ist und dann wieder in jedem Quartal die ersten 2 Wochen.
Auch der Passus, dass die WA bzw die KE jederzeit innerhalb der Bezugsfrist abgesagt werden kann, kann für einige sehr teuer werden.
Nämlich für die die, die sich massig BZR über die Börse kaufen um viele WA zu bekommen...denke der Hintergrund ist, sollte CMS bis Ende Januar positiv sein, wird das alles abgesagt.
Nämlich für die die, die sich massig BZR über die Börse kaufen um viele WA zu bekommen...denke der Hintergrund ist, sollte CMS bis Ende Januar positiv sein, wird das alles abgesagt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.391.070 von the_aa am 11.01.21 22:49:41
Ja natürlich, aber was meinst Du konkret?
Dass die Ausübung des Wandlungsrechts nur in den beiden ersten Wochen eines jeden Quartals und auch erst ab April, also faktisch erst ab Juli, möglich ist, hatte ich ja schon erwähnt.
Verwässerungsschutz scheint ja gewährleistet zu sein, aber übersehe ich sonst etwas bestimmtes?
Der Erlös aus der Verwertung überzähliger Bezugsrechte kann am letzten Handelstag der Bezugsrechte natürlich gering ausfallen. Außerdem ist zu erwarten, dass die Bezugsrechte generell, vielleicht sogar deutlich, unter dem rechnerischen Wert gehandelt werden. Zumal man ja über Wandlung der Wandelanleihe nicht direkt an handelbare Aktien kommt, sondern frühestens im Juli.
Am Dienstag hat man noch die Möglichkeit, im Börsenhandel auf eine durch 59 teilbare Stückzahl auf- oder abzurunden.
Und man kann sich natürlich alles Mögliche überlegen. Wenn man sowieso den Ausgang der Wette auf die Zulassung abwarten will, kann man die Wandelanleihe bevorzugen und die Aktien nach Abschlag des Bezugsrechts ab Mittwoch verkaufen. Oder man spekuliert gleich darauf, dass man Bezugsrechte später im Bezugsrechtshandel billig zukaufen kann.
(Nur Bezugsrechte zu kaufen, ohne Aktionär zu sein, dürfte aber problematisch sein, da die Banken den Bezug der Wandelanleihe vermutlich nur Aktionären anbieten dürfen, die am ex Tag zumindest einige Aktien hielten.)
Bei Tui war es übrigens so, dass der Aktienkurs ex Bezugsrecht gar nicht in dem Maß gefallen, ist, wie es rechnerisch der Fall hätte sein sollen. Und generell ist ja meist am Ende der Bezugsfrist der Kurs von Aktie und Bezugsrecht am tiefsten.
Zitat von the_aa: @honigbaer:
Theoretisch richtig ausgerechnet, aber die Bedingungen Bezugsangebot haben einige Fallstricke
https://www.epigenomics.com/wp-content/uploads/2021/01/Epige…
Ja natürlich, aber was meinst Du konkret?
Dass die Ausübung des Wandlungsrechts nur in den beiden ersten Wochen eines jeden Quartals und auch erst ab April, also faktisch erst ab Juli, möglich ist, hatte ich ja schon erwähnt.
Verwässerungsschutz scheint ja gewährleistet zu sein, aber übersehe ich sonst etwas bestimmtes?
Der Erlös aus der Verwertung überzähliger Bezugsrechte kann am letzten Handelstag der Bezugsrechte natürlich gering ausfallen. Außerdem ist zu erwarten, dass die Bezugsrechte generell, vielleicht sogar deutlich, unter dem rechnerischen Wert gehandelt werden. Zumal man ja über Wandlung der Wandelanleihe nicht direkt an handelbare Aktien kommt, sondern frühestens im Juli.
Am Dienstag hat man noch die Möglichkeit, im Börsenhandel auf eine durch 59 teilbare Stückzahl auf- oder abzurunden.
Und man kann sich natürlich alles Mögliche überlegen. Wenn man sowieso den Ausgang der Wette auf die Zulassung abwarten will, kann man die Wandelanleihe bevorzugen und die Aktien nach Abschlag des Bezugsrechts ab Mittwoch verkaufen. Oder man spekuliert gleich darauf, dass man Bezugsrechte später im Bezugsrechtshandel billig zukaufen kann.
(Nur Bezugsrechte zu kaufen, ohne Aktionär zu sein, dürfte aber problematisch sein, da die Banken den Bezug der Wandelanleihe vermutlich nur Aktionären anbieten dürfen, die am ex Tag zumindest einige Aktien hielten.)
Bei Tui war es übrigens so, dass der Aktienkurs ex Bezugsrecht gar nicht in dem Maß gefallen, ist, wie es rechnerisch der Fall hätte sein sollen. Und generell ist ja meist am Ende der Bezugsfrist der Kurs von Aktie und Bezugsrecht am tiefsten.
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