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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 150)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
    Beiträge: 4.589
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 24.11.09 14:09:02
      Beitrag Nr. 3.099 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.436.035 von mextra am 23.11.09 10:55:57deine Erleichterung könnte schneller weichen als du denkst! We´nn Du in der Branche als Solist der FDL wirkst!

      Tue ich nicht!

      es ist m.E. allein schon atemberaubend als Finanzdienstleister zu arbeiten:

      1. sage mal auf ner Party was du so beruflich machts und du wirst merken wie andere sich mit Gesprächspartnern mächtigst amüsieren.

      Also die situation kannte ich als mlp´ler ganz gut

      2. zeige Deinen potentiellen Kunden mal was du an so einem vertrag verdienst

      Das habe ich in der vergangenheit schon nicht gemacht! wahrscheinlich hätte ich bisher mitleid bekommen, wenn meine kunden gesehen hätte wie groß mein anteil an der prov war ;-)

      3. als Einzelkämpfer (ohne Anbindung an einer Struktur)biste wohlmöglich der freie Hahn im freien Wolfsstall. Geht irgendetwas in der
      Geldanlage oder Versicherung oder allein schon in der Aufklärung der Provisionen/Risikohinweisen schief wirste schnell verklagt; auch wenn dich wenig "schuld" trifft aber du bist das allerschwächste Glied in der Kette. Wenn man von anderen nichts holen kann; vom freien Huhn immer noch am meisten.

      Das glaube ich dir! Ich strebe allerdings auch nicht die Position eines "Solisten" an!!!

      HAste schon mal über einen Branchenwechsel nachgedacht?

      Nein, Du?

      P.S. Nur weil ich mich vor kurzem gegen MLP entschieden habe, heisst das nicht, dass ich jetzt als freier Makler tätig werde. Ebenso kommen Strukturvertriebe nicht als potentielle AG in Frage!!!
      Avatar
      schrieb am 24.11.09 13:59:45
      Beitrag Nr. 3.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.436.035 von mextra am 23.11.09 10:55:57"HAste schon mal über einen Branchenwechsel nachgedacht?"

      Oder über eine qualitätive Arbeitsverbesserung ...

      :D

      ------------------------------------------------------------------

      Jeder ist seines Glückes Schmied, jeder darf seinen Ausrüster auswechseln!


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 23.11.09 10:55:57
      Beitrag Nr. 3.097 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.405.059 von nobelpreisgewinner am 17.11.09 18:47:07deine Erleichterung könnte schneller weichen als du denkst! We´nn Du in der Branche als Solist der FDL wirkst.

      es ist m.E. allein schon atemberaubend als Finanzdienstleister zu arbeiten:

      1. sage mal auf ner Party was du so beruflich machts und du wirst merken wie andere sich mit Gesprächspartnern mächtigst amüsieren.
      2. zeige Deinen potentiellen Kunden mal was du an so einem vertrag verdienst
      3. als Einzelkämpfer (ohne Anbindung an einer Struktur)biste wohlmöglich der freie Hahn im freien Wolfsstall. Geht irgendetwas in der
      Geldanlage oder Versicherung oder allein schon in der Aufklärung der Provisionen/Risikohinweisen schief wirste schnell verklagt; auch wenn dich wenig "schuld" trifft aber du bist das allerschwächste Glied in der Kette. Wenn man von anderen nichts holen kann; vom freien Huhn immer noch am meisten.

      HAste schon mal über einen Branchenwechsel nachgedacht?
      Avatar
      schrieb am 18.11.09 09:24:38
      Beitrag Nr. 3.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.406.636 von interna am 17.11.09 22:01:44Hallo MLPler,

      na, auch am Nachdenken? Evtl. sollte man doch mal ein Gespräch führen, und seine Situation denken. Das macht Ihr doch täglich mit den Kunden von MLP. Dann steht es Euch auf jeden Fall auch mal zu, Eure Lebens- und Finanzplanung zu besprechen.

      Evtl. müßte man dann "umdecken"!

      :laugh::laugh::laugh:

      Ich bitte um Verständnis, daß ich hier doch schmunzele!


      interna
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 22:01:44
      Beitrag Nr. 3.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.405.059 von nobelpreisgewinner am 17.11.09 18:47:07nobelpreisgewinner,

      :cool:
      :lick:
      :kiss: (symbolisch natürlich)

      und dann noch mein ganz persönlicher Glückwunsch an Dich! Ich wünsche Dir von Herzen ein gutes Leben hier draußen.

      Beste Grüße und für Gespräche immer bereit - interna!

      ;)

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      Avatar
      schrieb am 17.11.09 18:47:07
      Beitrag Nr. 3.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.379.360 von interna am 13.11.09 08:58:38Hallo zusammen,

      ich bin nach 4 Jahren weg!!!!! ...und so erleichtert!!! Mir geht´s endlich wieder gut!!! :D

      Gruß an alle Leser (selbstverständlich auch an alle Ex-Kollegen)

      Nobelpreisgewinner
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 19:10:04
      Beitrag Nr. 3.093 ()
      Hallo weisserkönig,

      zunächst meinen herzlichsten Glückwunsch für Deinen Absprung bei MLP.

      Gut, dass Du das Thema „Bestandsübertragung“ aufgreifst, denn dieses MLP-System ist selbst für aktive MLP-Berater undurchdringlich. Für Neueinsteiger bei MLP dann sowieso.
      Nachfolgendes ist als Ergänzung und Erläuterung zu Deinem Beitrag für Neueinsteiger in der Branche und insbesondere bei MLP gemeint.

      Dir, weisserkönig und anderen, mag Vieles klar sein, vielen anderen aber leider nicht, da Grundsatzwissen fehlt. Daher meine persönliche Meinung, die natürlich auch völlig falsch sein könnte.

      Die „11-er/80-iger-Regel“ gem. MLP „Merkblatt – Provisionsverteilung nach Provisionsübertrag“ ist andererseits auch im Interesse der aktiven MLP-Berater höchst erklärungsbedürftig. Daher wieder einmal auch ein paar Grundsatzanmerkungen meinerseits.

      A) Grundsätzliches/Branchenübliches:

      Der Bestand ist die Existenzgrundlage des Vermittlers als Makler oder Vertreter. Er bildet die Summe der Verträge, die seine Kunden bei ihm abgeschlossen haben, oder ihm übertragen wurden. Große Bestände erbringen nicht nur mehr Einnahmen, sondern ermöglichen auch
      durch die höhere Zahl von Kunden ein Mehr an Abschlussmöglichkeiten. Ist nur eine geringe, oder keine Bestandsausstattung verfügbar, muss nach übler Branchenpraxis mit Aufbauzuschüssen oder Garantien nachgeholfen werden. Das ist also kein Entgegenkommen eines Unternehmens, sondern eine übliche Notwendigkeit.

      1.) Bestandsübertragung auf Makler

      Bei Übertragung eines Fremdbestandes wird der Makler als selbstständiger Handelsmakler nach § 93 HGB behandelt; d.h. der übernehmende Makler ist so zu behandeln, als hätte er die Bestände/Verträge in seiner Funktion als Versicherungsmakler selbst vermittelt. Er erhält volle Bestandscourtage. Ebenso erhält er volle Abschlusscourtage aus Neugeschäft bei übertragenen Bestandskunden.

      2.) Bestandsübertragung auf Vertreter/Agent

      Da Provisionsansprüche des Agenten als Handelsvertreter nach § 84 auf die Dauer der Betreuungstätigkeit des Agenten beschränkt sind und ersatzlos auch wegen einer Teilbeendigung entfallen, verliert der Agent dann seinen Provisionsanspruch aus Bestand gänzlich. Scheidet ein Vertreter also bei einem Unternehmen aus, hat er keinen weiteren laufenden Provisionsanspruch aus Bestand. Dieser wird durch einen Ausgleichsanspruch befriedigt. Ein Bestandsübernehmer hat daher vollen Provisionsanspruch, da er auch alleinig die zukünftige Arbeitsleistung der Bestandsbetreuung erbringt. In jedem Fall erhält er volle Abschlusscourtage aus Neugeschäft bei übertragenen Bestandskunden.

      3.) Sinn der Bestandscourtage, -provision

      Branchenüblicher Hintergrund eines Betreuungsentgeltes für Makler/Vertreter ist die künftige Kundenbetreuung. Es soll dadurch gewährleistet werden, dass ein Kunde ab Vertragsschluss über die gesamte Vertragslaufzeit seiner Versicherungsverträge über viele Jahre vom Vertragsvermittler betreut werden kann, denn daraus entstehen laufende Kosten, die durch eine einmalige Abschlusscourtage nicht gedeckt sein können. Dabei ist die Summe der Bestandscourtage aller Verträge als eine Art „Mischkalkulation“ zu verstehen. Denn bei einem Kunden ist die Betreuung durch z.B. Schadenshäufigkeit besonders hoch (hohe Kosten), bei einem anderen deutlich geringer (geringe Kosten). Auch hier spiegelt sich der Versicherungsgrundgedanke wider, das Kostenrisiko des Einzelnen auf eine große Gemeinschaft von Versicherten zu schultern.

      Betrachten wir Bestandscourtage/-provision im Zeitablauf. In jeder Abschlussprovision ist bereits ein Entgelt für eine Kundenbetreuung bis zur nächsten Hauptfälligkeit enthalten. Ab dieser nächsten Hauptfälligkeit fließt Bestandscourtage für das Folgejahr usw.

      Entscheidend ist: Es handelt sich um ein Betreuungsentgelt für zukünftig zu erbringende Arbeitsleistung des Beraters am Kunden.

      B) MLP-Praxis

      Gemäß „MLP-Merkblatt – Provisionsverteilung nach Provisionsübertrag“ verkürzen sich Provisionen im Bestand für einen Bestandsübernehmer. Dieser trägt jedoch zukünftig die ausschließliche Arbeits- und Kostenlast. Dem ursprünglichen Vermittler wird eine erhebliche Teilcourtage aus Bestand zugesprochen, obgleich er keine Arbeitsleistung oder gar Kosten dafür mehr erbringt. Selbst wenn der Bestandsübernehmer ein Neugeschäft bei einem Bestandskunden tätigt, muss er erhebliche Courtage an den Ursprungsvermittler abgeben.
      Neugeschäft im übertragenen Bestand wird also nicht als solches branchenüblich vergütet.

      Als Begründung, für dieses MLP-System, meine ich gehört zu haben, dass es deswegen richtig sei, da der Bestandsübernehmer ja den Kunden nicht akquiriert hatte und daher dem Ursprungsvermittler noch Courtage zustünde. Klingt einleuchtend. Aber nicht wirklich, denn seltsamerweise nicht nur aus bestehenden Verträgen sondern sogar aus Neugeschäft beim Bestandskunden? Außerdem hatte der Ursprungsvermittler bereits Courtage erhalten.

      Dass MLP für seine Vermittler nach HGB 84 nicht die branchenüblichen Provisionssysteme verwendet, ist dabei zunächst unerheblich, aber beachtenswert. Aus meiner persönlichen Ansicht zahlt MLP nicht „Provision“ (Vertreter), sondern „Courtage“(Makler). Ein rechtlich erheblicher Unterschied.
      Einfach formuliert: Die Abschlussprovision beim Vertreter ist normalerweise branchenüblich deutlich höher im Vergleich zur Bestandsprovision. Bei MLP ist das einheitlich und aus meiner Sicht zu gering. Gerade in Anfangsjahren wären höhere Abschlussprovisionen nötig. Das könnte eine derart hohe Verschuldung von Beratern über die Vorschusszahlungen verhindern und sogar Vorschussleistungen schneller unnötig machen.

      Wenn ich mich jüngst recht entsinne, ist jeder MLP-Berater laut einer MLP-Aussage mit etwa 11.000.-€ durchschnittlich bei MLP verschuldet. DURCHSCHNITTLICH, also jeder von rund 2.400 Beratern! ; d.h. die Wahrheit für MLP-Berater könnte deutlich höher liegen. Denn nehmen wir alle Berater heraus, die aus welchen Gründen auch immer ausnahmsweise kein Vorschusssaldo haben, dann wäre diese ungeschönte MLP-Zahl interessant. Ich kenne viele MLP-Berater, die mit mehreren zig-Tausend an Saldo behaftet sind und sich deshalb in einem lebenslänglichen Hamsterrad brav drehen. Und das dürfte m.M.n. das Gros der MLP-Berater sein.

      Selbstverständlich ist in jedem Fall der Aufwand eines Berater im ersten Jahr bis zur Auftragserteilung eines Kunden bei Neugeschäft hoch und wird in den Folgejahren niedriger und je nach Schadenhäufigkeit etc. unterschiedlich sein.
      Ebenso verhält es sich bei Bestandsübertragungen. Denn gerade dann will ein Kunde von einem neuem Berater kontaktiert werden. Und just dann schraubt MLP durch verminderte Bestandscourtage die finanziellen Mittel des betreuenden Beraters herunter und erwartet sogar einen erhöhten Aufwand des übernehmenden Beraters?

      Betreuungscourtage ist branchenüblich pro Einzelvertrag fällig. Wenn MLP also auch bei neuen Verträgen beim Bestandskunden eines Bestandsübernehmers nur geringere Abschluss- und damit auch Folgecourtage auszahlt, ist das für mich aus Sicht „Berater“ völlig unverständlich. Ob rechtlich haltbar ebenso.

      Zudem gibt es dann noch Courtageregelungen wenn ein Bestand vom Ursprungsvermittler auf einen neuen Übernehmer, von diesem auf den nächsten, von diesem auf wieder einen anderen usw. übertragen werden. Könnte es sein, dass in der Reihe der Bestandsübernehmer der jeweils Letzte eine immer geringere Bestandscourtage für seine Arbeitsleistung am übertragenen Bestandskunden erhält, wohingegen MLP immer gleich hohe Bestandscourtagen seitens der Vertragsführenden Versicherungsgesellschaften einfährt? Meiner unbedarften Meinung nach, sieht das im Provisionssystem arg nach einem Strukturvertrieb aus?

      Auch deswegen ist für mich diese MLP-Begründung von Bestandscourtageverkürzung nicht nachvollziehbar und m.M.n. sowieso rechtlich in dem MLP-Courtagesystem generell nicht haltbar?

      Diese Umstände findet sich übrigens natürlich nicht in den Vertragsgestaltungen zu den Beraterverträgen.

      Was geschieht nun mit all diesen abgezweigten Anteilen aus Bestandscourtage für den Ursprungsvermittler, wenn der Ursprungsvermittler bei MLP ausgeschieden ist? Dazu hast Du - weisserkönig - entscheidende Hinweise geliefert. Denn dann fließen diese Anteile anscheinend direkt nach Wiesloch? War MLP als Abschlussvermittler gem. obiger MLP-Begründung zur Provisionsverkürzung für Bestandsübernehmer etwa beteiligt? Die o.g. MLP-Begründung für diese Bestandsverkürzungen erscheint mir gerade auch deshalb als unzureichend.

      Nehmen wir an, weisserkönig, deine Hinweise wären richtig. Dann hätte MLP gerade durch Ausscheiden von Beratern und nachfolgenden Bestandsübertragungen auf neue Berater enorme interne Gewinne. Denn der Übernehmer leistet zwar in Zeit und Kosten, wie der Ursprungsvermittler, muss aber große Teile seiner Courtage an MLP abgeben? Klingt mir irgendwie nach Schneeballsystem?

      C) Ergebnis

      1.) Aus meiner Sicht erhält ein Berater als Bestandsübernehmer bei MLP nicht die branchenübliche Betreuungscourtage, die nötig wäre, um legitimen Kundenansprüchen gerecht werden zu können. Die branchenübliche Praxis gem. obiger Ziff. 3 erscheint mir ausgehebelt. Selbstverständlich darf anscheinend jeder Berater deshalb gerne Neugeschäft akquirieren um aus diesen Neugeschäftscourtagen auch in der Lage zu sein, Bestandskunden zu betreuen. Ein Berater kann sich jederzeit einem Neukunden erwehren, indem er einfach nicht hinfährt. Bei einem Bestandskunden hat er aber eine Verpflichtung. Insofern verstehe ich unzureichende Bestandscourtage als Mittel zur Vertriebssteuerung für Neugeschäft. Ob das im Interesse von Bestandskunden ist?

      2.) MLP bestreitet vehement ein Strukturvertrieb zu sein.

      Ein Strukturvertrieb ist durch einen Aufbau in Pyramidenform gekennzeichnet. Ich vergleiche das mal mit dem Eifelturm. Eine Spitze, dazwischen mit vielen Stockwerken sehr hoch und unten sehr breit. Nehmen wir den Fahrstuhl des Eifelturms als Courtage, so fährt dieser vom Sockel über viele Etagen flott ohne kaum anzuhalten bis zur Spitze.

      Das ist selbstverständlich bei MLP nicht der Fall. Die Unternehmenshierarchie ist mit EG und 1. Stock flach gehalten. Hier fährt der Fahrstuhl also m.M.n. vom Erdgeschoss direkt in die erste Etage zum Vorstand.

      Ob dennoch ein Vergleich zu einem Strukturvertrieb aufgrund von z.B. Beurteilungen zu Provisionen-/Courtagen in Abschluss-/Folge- und Bestand möglich sind, will ich höchst vorsichtshalber dem geneigten Leser überlassen.

      Vorsorgliche Ergänzung, da MLP-Handlungsweisen bekannt sind:
      Natürlich konnte ich hier nur meine persönliche Meinung hinterlassen. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit, oder abschließender Beurteilung. Noch behaupte ich, dass genannte Fakten richtig sind.

      Gruß
      De profundis
      Avatar
      schrieb am 13.11.09 16:59:57
      Beitrag Nr. 3.092 ()
      Interessanter Artikel:

      http://www.portfolio-international.de/de/nachrichten-interna…


      Wenn man das alles so ernst nimmt, wie man es wohl nehmen sollte, wäre das für das Gewissen der Massenumdecker (2005/2006 immerhin das Hauptgeschäft) sicherlich nicht gut.:keks:
      Avatar
      schrieb am 13.11.09 14:30:46
      Beitrag Nr. 3.091 ()
      Passt eigentlich viel besser in diesen Thread, denn
      alles unten genannte sind letztendlich Einkommensstreichungen bei den ursprünlichen Beratern. Denkt mal drüber nach.:cool:

      Geld, das sich MLP in die Tasche steckt?

      Dynamiken:
      - alle ZKB-Kunden
      - alle GS-Parker-Kunden, und das sind absolut nicht nur Karteileichen: da landen z.B. auch die Kunden von Ausscheidern oder Geschäftsstellenwechslern i.d. Regel für ein paar Wochen bis Monate; sehr gerne gesehen natürlich über den 01.12. und 01.01., wenn die Dynamiken, Sach- und Geldanlagefolgen fliessen)
      - alle Verträge, die an Fremdmakler übertragen wurden (da ist dann kein Berater mehr, aber schon noch der "Ursprungsvermittler")

      ausserdem:
      - Folgeprovisionen bei ausgeschiedenen Beratern, wenn deren Konto geschlossen ist (z.B. für angenommene Optis, startende Forwarddarlehen, FLV-Folgen etc.)
      - wenn bei Kundenübertragungen nach der 80er-Regelung kein anspruchsberechtigter Empfänger mehr existiert, obwohl die 7 Jahre noch laufen (dürfte inzwischen die Regel sein), behält die Zentrale die Differenz
      - mein Favorit sind die Ansprüche nach 80er-Regel, wenn ein Kunde im GS-Parker z.B. eine Kfz-Versicherung macht (der GS-Parker erwirbt dann wie ein Berater Ansprüche): wenn den Kunden dann wieder ein normaler Berater aktiviert, gehen trotzdem 25% nach Wiesloch
      - dazu dann noch die Bestandsprov auf die o.g. Verträge komplett. Und bei LV/KV auch vom Rest der Bestandsprov. fast alles.
      Avatar
      schrieb am 13.11.09 08:58:38
      Beitrag Nr. 3.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.365.758 von interna am 11.11.09 15:06:52Liebe "Kolleginnen", liebe "Kollegen",

      ich betone noch mal ausdrücklich folgende Punkte, die insbesondere vor einem Wechsel wichtig sind:


      1) Bis zum Ende eines Vertrags ist dieser einzuhalten. Noch nicht mal eine Schildkrötenvollkasko ist an MLP vorbeizu"mogeln". Alle Verträge sind bis zum letzten Tag zu 100% sauber über MLP einzureichen.

      2) Jeder Kunde sollte persönlich verabschiedet werden und dabei alle wichtigen und notwendigen Unterlagen erhalten, damit der nächste Berater sofort in die Betreuung einsteigen kann. Ja, das ist Arbeit - aber Fleiß darf schon sein.

      3) Als Vollkauffrauen und Vollkaufmänner benötigt Ihr eine vollständige Sicherheitskopie aller Unterlagen - alleine schon aus Haftungsgründen. Erstellt diese rechtzeitig oder laßt Euch von MLP eine 100%-Haftungsfreistellung geben.


      Fazit: Wer diese Punkte berücksichtigt, kommt sehr gut voran!
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