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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 28)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 25.05.24 21:11:40 von
    Beiträge: 4.586
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      Avatar
      schrieb am 14.06.14 13:42:34
      Beitrag Nr. 4.316 ()
      Wenn andere nicht sehr genau Anteile innerhalb der Grenzen verkauft haben, könnte es sein, dass Big L verkauft haben könnte (denn woher sollen sonst so viele Stimmen kommen?).

      Ich bin mal gespannt!


      VG interna
      Avatar
      schrieb am 14.06.14 09:22:46
      Beitrag Nr. 4.315 ()
      sorry, meinte nur die AXA
      Avatar
      schrieb am 13.06.14 23:01:57
      Beitrag Nr. 4.314 ()
      Ich habe lange nicht mehr das Factsheet der MLP AG geachtet, vermisse aber irgendwie die Allianz und die AXA, die Swiss Life hatte ja schon verkauft...
      Avatar
      schrieb am 13.06.14 19:08:16
      Beitrag Nr. 4.313 ()
      14,63%!

      Das ist doch kein Pappenstil mehr. Woher kommen diese Anteile, wer hat verkauft (ohne das die Schwellen unterschritten wurden)?

      Wo sind noch mal die Schwellen?

      3%
      5%
      10%

      und dann?


      Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 13.06.14 13:02:23
      Beitrag Nr. 4.312 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.148.490 von interna am 13.06.14 11:50:23interessanter wäre, in wessen auftrag morgan stanley unterwegs ist. wieviel hat eigentlich harris? immer noch um die 6%? wenn man die beiden päckchen zusammenfügen würde, wäre es bis 25,1% gar nicht mehr so weit...

      vielleicht sollte man jetzt einsteigen? der grosse guru bringt den penny stock bestimmt wieder auf alte höhen

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      Avatar
      schrieb am 13.06.14 11:50:23
      Beitrag Nr. 4.311 ()
      radsprinter,

      Du hast recht, dann mal los. Dabei beziehe ich mich immer auf die adhoc-Meldung:

      a) Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA hat anscheinend über 14,63% der Stimmen.

      Dazu vom Wertpapierhandelsgesetz:

      ---------------------------------------------------------------------------

      § 27a Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen




      (1) Ein Meldepflichtiger im Sinne der §§ 21 und 22, der die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, muss dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen oder Überschreiten dieser Schwellen mitteilen. Eine Änderung der Ziele im Sinne des Satzes 1 ist innerhalb von 20 Handelstagen mitzuteilen. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hat der Meldepflichtige anzugeben, ob 1.
      die Investition der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen dient,
      2.
      er innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt,
      3.
      er eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten anstrebt und
      4.
      er eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt.
      Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel hat der Meldepflichtige anzugeben, ob es sich um Eigen- oder Fremdmittel handelt, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen hat. Eine Mitteilungspflicht nach Satz 1 besteht nicht, wenn der Schwellenwert auf Grund eines Angebots im Sinne des § 2 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erreicht oder überschritten wurde. Die Mitteilungspflicht besteht ferner nicht für Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie ausländische Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG, die einem Artikel 56 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 2009/65/EG entsprechenden Verbot unterliegen, sofern eine Anlagegrenze von 10 Prozent oder weniger festgelegt worden ist; eine Mitteilungspflicht besteht auch dann nicht, wenn eine Artikel 57 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG entsprechende zulässige Ausnahme bei der Überschreitung von Anlagegrenzen vorliegt.
      (2) Der Emittent hat die erhaltene Information oder die Tatsache, dass die Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nicht erfüllt wurde, entsprechend § 26 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 3 Nr. 1 zu veröffentlichen.

      (3) Die Satzung eines Emittenten mit Sitz im Inland kann vorsehen, dass Absatz 1 keine Anwendung findet. Absatz 1 findet auch keine Anwendung auf Emittenten mit Sitz im Ausland, deren Satzung oder sonstige Bestimmungen eine Nichtanwendung vorsehen.

      (4) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über den Inhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Mitteilungen nach Absatz 1 erlassen.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die erste Frage ist: Woher hat Morgan Stanley die Anteile her?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.06.14 11:01:28
      Beitrag Nr. 4.310 ()
      Hallo interna,

      ich glaube, es wäre ganz gut, wenn du diese Meldung mal ganz kurz erklärst, was sie genau bedeutet...;)
      Avatar
      schrieb am 12.06.14 16:52:36
      Beitrag Nr. 4.309 ()
      An Alle:

      http://www.ad-hoc-news.de/mlp-ag--/de/News/37367405" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.ad-hoc-news.de/mlp-ag--/de/News/37367405

      Daraus: (Markierung von mir):

      I. Mitteilung der Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA

      1. Emittent: MLP AG, Alte Heerstr. 40, 69168 Wiesloch

      2. Mitteilungspflichtiger: Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA

      3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

      4. Betroffene Meldeschwellen: 5 %, 10 %

      5. Datum der Schwellenberührung: 04.06.2014

      6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 14,65 % (entspricht:

      15.800.438 Stimmrechten)

      [/red]7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von

      (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 14,63 % (entspricht:

      15.785.573 Stimmrechten)

      davon mittelbar gehalten: 14,63 % (entspricht: 15.785.573 Stimmrechten)

      Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,01 % (entspricht: 14.865

      Stimmrechten)



      14,63%? Von wem kommen diese Stimmen?
      Avatar
      schrieb am 03.06.14 17:36:40
      Beitrag Nr. 4.308 ()
      Hallo,

      ML ist nicht nur alt geworden, sondern leidet wahrscheinlich mittlerweile als Altersstarrsinn.

      Aber mal ehrlich, hat dieser Mann in der jüngsten Vergangenheit was sinnvolles von sich gegeben oder richtige Entscheidungen getroffen??
      Daher wundert mich seine Aussage über die DFB-Mannschaft nur bedingt:cool:

      Ebenfalls wenig bis gar nicht verwunderlich, dass die Blöd-Zeitung ausgerechnet ihn zitiert aus der Rhein-Neckar-Zeitung.
      Beide kriegen wohl keine besseren Statemants vor die Linse:laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.06.14 11:48:24
      Beitrag Nr. 4.307 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.092.050 von interna am 03.06.14 11:06:56"Er ist alt geworden" war mein erster Gedanke.
      Das Foto der BLÖD-Zeitung bestätigt diesen Eindruck.

      Mit seinem Penny-Stock sind in den 90ern sehr viele Leute sehr schnell zu Multimillionären geworden, aber leider war das viel mehr (heisse) Luft als in einem Fussball.
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