Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 8485)
eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
neuester Beitrag 20.05.24 20:10:22 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.684.192 von Zeitblom am 03.05.18 10:38:23Oops, sehr differenziert reagiert.
Aber meine Frage bezog sich eigentlich auf erwerbsmäßige Tätigkeiten. Bei 1-Euro-Jobbern können keine nennenswerten Steuerabgaben entstehen. Oder solchen, die nur wenige Stunden in der Woche arbeiten, aber ansonsten auf solche Hilfeleistungen angewiesen sind.
Diese Leute aus der Arbeitslosenstatistik rauszunehmen, grenzt ja schon an Volksverdummung - finde ich.
Ganz zu schweigen von den über 58-Jährigen, wenn man an das Renteneintrittsalter denkt - und daß dieses auch noch angehoben werden soll.
Horst Szentiks (Red Shoes)
Aber meine Frage bezog sich eigentlich auf erwerbsmäßige Tätigkeiten. Bei 1-Euro-Jobbern können keine nennenswerten Steuerabgaben entstehen. Oder solchen, die nur wenige Stunden in der Woche arbeiten, aber ansonsten auf solche Hilfeleistungen angewiesen sind.
Diese Leute aus der Arbeitslosenstatistik rauszunehmen, grenzt ja schon an Volksverdummung - finde ich.
Ganz zu schweigen von den über 58-Jährigen, wenn man an das Renteneintrittsalter denkt - und daß dieses auch noch angehoben werden soll.
Horst Szentiks (Red Shoes)
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.680.694 von Red Shoes (†) am 02.05.18 20:40:20
Steuerlich gesehen zahlt er wie alle anderen bei Einkäufen die gesetzliche Mehrwertsteuer. Lohnsteuer oder Einkommensteuer auf die HartzIV-Bezüge zahlt er nicht. Besitzt er Wohn- oder Grundstücks-
Eigentum - was er als HarzIV-Bezieher vermutlich nicht haben dürfte - müsste er auch Grundsteuer bezahlen. Besitzt er einen Hund,dürfte auch Hundesteuer zu zahlen sein. Die Steuer auf seinen Verbrauch an Elektrizität dürfte er vermutlich auch zahlen müssen.
Zitat von Red Shoes: Sie haben meine Frage immer noch nicht beantwortet:
Erklären Sie uns doch mal bitte, welchem Job ein Hartz4-Empfänger nachgeht und welchen steuerlichen Beitrag er zum Bruttosozialprodukt beiträgt?
Horst Szentiks (Red Shoes)
Steuerlich gesehen zahlt er wie alle anderen bei Einkäufen die gesetzliche Mehrwertsteuer. Lohnsteuer oder Einkommensteuer auf die HartzIV-Bezüge zahlt er nicht. Besitzt er Wohn- oder Grundstücks-
Eigentum - was er als HarzIV-Bezieher vermutlich nicht haben dürfte - müsste er auch Grundsteuer bezahlen. Besitzt er einen Hund,dürfte auch Hundesteuer zu zahlen sein. Die Steuer auf seinen Verbrauch an Elektrizität dürfte er vermutlich auch zahlen müssen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.684.036 von Zeitblom am 03.05.18 10:24:57
Na ja gut, aber wenn ich das neue Gesetz richtig verstehe geht es da um etwas mehr. Aber da es offenbar noch nicht die endgültige Fassung ist, sollte man abwarten was da letztendlich auf den Tisch kommt.
Zitat von Zeitblom:Zitat von Albagubrath: ...
Mal abwarten wir die "endgültige Fassung" ist, normalerweise kann eine Änderung der Grundrechte nur mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestages beschlossen werden, bin auch kein Jurist.
Aber nachdem ja mittlerweile überall Recht gebrochen wird, würde mich nichts mehr wundern.
Gegenwärtig werden einem Straftäter bei seiner Verurteilung die sogenannten "bürgerlichen Ehrenrechte" für die Dauer seiner Haftstrafe aberkannt.Zu diesen Rechten gehört z.B das Recht,bei Wahlen an den Wahlen teilzunehmen oder bei Wahlern zu kandidieren.
Na ja gut, aber wenn ich das neue Gesetz richtig verstehe geht es da um etwas mehr. Aber da es offenbar noch nicht die endgültige Fassung ist, sollte man abwarten was da letztendlich auf den Tisch kommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.683.475 von Albagubrath am 03.05.18 09:33:51
Gegenwärtig werden einem Straftäter bei seiner Verurteilung die sogenannten "bürgerlichen Ehrenrechte" für die Dauer seiner Haftstrafe aberkannt.Zu diesen Rechten gehört z.B das Recht,bei Wahlen an den Wahlen teilzunehmen oder bei Wahlern zu kandidieren.
Zitat von Albagubrath:Zitat von 0815chaot: ...
Klingt so...ich bin auch nicht vom Fach, aber müssten die Grundrechte nicht schon beschränkt sein. Im Falle einer Verurteilung etc.
Warum also jetzt sowas...? ...am 25.05.2018
Mal abwarten wir die "endgültige Fassung" ist, normalerweise kann eine Änderung der Grundrechte nur mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestages beschlossen werden, bin auch kein Jurist.
Aber nachdem ja mittlerweile überall Recht gebrochen wird, würde mich nichts mehr wundern.
Gegenwärtig werden einem Straftäter bei seiner Verurteilung die sogenannten "bürgerlichen Ehrenrechte" für die Dauer seiner Haftstrafe aberkannt.Zu diesen Rechten gehört z.B das Recht,bei Wahlen an den Wahlen teilzunehmen oder bei Wahlern zu kandidieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.683.586 von Albagubrath am 03.05.18 09:44:22🤠 Jagt die ganze Weiberwitschaft in Berlin z. Teufel !
Von Merkel bis Span, von von der Leyen bis Barley
etc. pp. Last Falken fiegen . ! !
Von Merkel bis Span, von von der Leyen bis Barley
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.683.535 von Red Shoes (†) am 03.05.18 09:39:33
Danke, auf jeden Fall wird wieder in "Salamitaktikmanier" weiter auf die Diktatur hingearbeitet, natürlich unter dem Vorwand "Terrorismus" bekämpfen zu wollen.
Zitat von Red Shoes: Ich habe dazu das hier gefunden:
Jura medial
Über juristische Vorgänge in den Medien.
Grundrechtseinschränkungen im BKA-Gesetz
https://jura-medial.de/2017/06/grundrechtseinschraenkungen-i…
Horst Szentiks (Red Shoes)
Danke, auf jeden Fall wird wieder in "Salamitaktikmanier" weiter auf die Diktatur hingearbeitet, natürlich unter dem Vorwand "Terrorismus" bekämpfen zu wollen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.683.475 von Albagubrath am 03.05.18 09:33:51Ich habe dazu das hier gefunden:
Jura medial
Über juristische Vorgänge in den Medien.
Grundrechtseinschränkungen im BKA-Gesetz
https://jura-medial.de/2017/06/grundrechtseinschraenkungen-i…
Horst Szentiks (Red Shoes)
Jura medial
Über juristische Vorgänge in den Medien.
Grundrechtseinschränkungen im BKA-Gesetz
https://jura-medial.de/2017/06/grundrechtseinschraenkungen-i…
Horst Szentiks (Red Shoes)
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.683.427 von 0815chaot am 03.05.18 09:29:52
Mal abwarten wir die "endgültige Fassung" ist, normalerweise kann eine Änderung der Grundrechte nur mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestages beschlossen werden, bin auch kein Jurist.
Aber nachdem ja mittlerweile überall Recht gebrochen wird, würde mich nichts mehr wundern.
Zitat von 0815chaot:Zitat von Albagubrath: ...
Der nächste Schritt in die Diktatur.
Klingt so...ich bin auch nicht vom Fach, aber müssten die Grundrechte nicht schon beschränkt sein. Im Falle einer Verurteilung etc.
Warum also jetzt sowas...? ...am 25.05.2018
Mal abwarten wir die "endgültige Fassung" ist, normalerweise kann eine Änderung der Grundrechte nur mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestages beschlossen werden, bin auch kein Jurist.
Aber nachdem ja mittlerweile überall Recht gebrochen wird, würde mich nichts mehr wundern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.683.271 von 0815chaot am 03.05.18 09:15:32Normalerweise muss ein Richter immer grünes Licht geben für jegliche diktatorische Maßnahmen
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.683.271 von 0815chaot am 03.05.18 09:15:32was heißt das konkret wann werden die Rechte beschnitten, wenn man ein Verdächtiger wird?
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