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    Rechtsfrage zu Ebay-Abmahnungen / Emailzustellung rechtmäßig / Adressweitergabe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.08 20:04:10 von
    neuester Beitrag 23.04.08 16:52:35 von
    Beiträge: 51
    ID: 1.140.282
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      Avatar
      schrieb am 09.04.08 20:04:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Boardgemeinde,

      gestern bei Sat 1 Akte 08/15 war ja wiedermal ein schöner Bericht zu dem Thema Abmahnungen von Ebayverkäufern. Ein privater verkäufer hat seinen dachboden aufgeräumt, ca. 30 Artikel eingestellt und ist dann von diesen Abzocker-Rechtsanwälten im Auftrage eines Wettbewerbers abgemehnt worden, das er ja gewerblich sei.

      Frage:

      Kann eine solches Anwaltsschreiben (die Abmahnung mit Unterlassungserklärung) eigentlich rechtgültig auch über die Ebay-Mailadresse zugestellt werden. Oder muss es sich um ein körperliches Schrifstück mit Originalunterschrift (kann ja auch gescannt werden) handeln?

      Darf Ebay eigentlich die IP-Adresse des Ebaymitgliedes herausgeben. Das geht doch nur bei strafbaren Delikten. ist der wettbewerbsrechtliche Verstoß auch in diesem bereich anzusiedeln?

      Freue mich auf die Diskussion und Antworten.

      Danek und Gruss
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 20:39:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.849.904 von Genau am 09.04.08 20:04:10Ich freue mich ebenfalls auf die Diskussion.
      Nun ist es einmal so, das das Rechtsempfinden nicht unbedingt etwas mit dem Recht als solches zu tun hat, und um sich des Bauchgefühls zu entledigen, benutzen Juristen ja eine eigene Sprache. ;)

      Nur meine Meinung: Eine ganze Reihe von (Winkel)advokaten reiten auf der Abmahnungsmasche. Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Menschen ein Abmahnungsschreiben als "von Gott gegeben" betrachten und zahlen.
      Mir ist so etwas noch nicht untergekommen, doch sollte ich einen solchen Wisch erhalten, wäre zunächst eine Auskunft beim Juristen des Vertrauen erforderlich. Andernfalls könnte ich mir vorstellen, dass das Ignorieren dieser Schreiben auch nicht schlecht wäre. Jemand will etwas von mir, dem ich nicht nachkomme. Ergo muss er mich verklagen. Überlassen wir es doch den Richtern zu entscheiden.
      Klingt zunächst einmal einfältig, muss es aber nicht unbedingt sein. Auch der läger kann bei unsicherer Rechtslage teuer davon kommen.
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 20:59:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.849.904 von Genau am 09.04.08 20:04:10In dem Fall Gestern haben sie seine Adresse gehabt indem sie ein billiges Ding von dem ersteigert haben , ich glaube für 3euro, aber natürlich nie abgeholt!
      So kommen sie an Adressen!:cry:
      Eine Abmahnung über E-Mail wäre nicht rechtswirksam!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:01:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.328 von Eurofuchs2 am 09.04.08 20:39:03nicht reagieren??? das wird dann richtig teuer....man sollte immer beachten, dass die rechtsanwälte, die sich auf diesem gebiet betätigen ihr geschäft verstehen...sicher gibt es auch ausnahmen, aber die sind wohl eher vernachlässigbar....

      also mein rat dazu: rat einholen bei einem erfahrenen anwalt...aber da bist du mit mindestens 190-250 euro netto dabei

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:05:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.620 von Frenchmen am 09.04.08 20:59:44natürlich ist sie wirksam, aber man muss den zugang beweisen...darin liegt das problem...

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      schrieb am 09.04.08 21:10:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.640 von invest2002 am 09.04.08 21:01:29Wird Zeit das man sich diese Anwälte mal zur Brust nimmt.
      Es lungern viel zu viel davon rum.
      Sollte eine Begrenzung bei den Zulassungen geben, auch ein Entzug der Zulassung bei schmarotzenden Abmahnern wäre wünschenswert.

      Betrachten sich ja als Halbgötter :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:13:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.755 von Versman am 09.04.08 21:10:20:mad::mad: kein kommentar zu deinem posting....ich mag es nicht ,wenn man eine berufsgruppe pauschal verunglimpft...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:13:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Leute, das ist doch alles Quark! Hier spielen Leute, die wahrscheinlich gar keine Anwälte sind, mit der Angst der Leute!
      Wie soll denn die Klage lauten? Der Einzigste, der gegen mich klagen könnte, wäre der Staat, weil er annehmen könnte, dass ich Steuern hinterziehe, wenn ich Gewinnerzielungsabsicht habe (was bei nachweislich eigenen oder familiären Dachbodenfunden wohl schwer nachzuweisen wäre!). Was hätte denn der Anwalt davon, wenn er gewönne? Gar nichts, ich müßte Steuern an den Staat nachzahlen, und das wars dann, eventuelle Strafe ginge auch an den Staat.
      Anders bei Urheberrechtsverletzungen, wenn man fremde Texte oder Bilder verwendet hat. Da sollte man dann schon aufpassen und eigene nehmen. Oder die Rechtsbelehrungen bei gewerblichen Verkäufern. Aber das ist dann schon ein alter Hut.
      Wenn es zuviel mit Verkaufen in kurzer Zeit wird, eben neue Accounts aufmachen, es wird ja wohl genügend Familienmitglieder geben...
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:20:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.640 von invest2002 am 09.04.08 21:01:29Sehe mich schon fast bestätigt:
      # Unberechtigte Abmahnung:

      * Wer sich ganz sicher ist, kann einfach nichts tun und es auf gerichtliche Verfahren ankommen lassen. Dann besonders gefährlich, wenn etwa eine einstweilige Verfügung den eigenen Geschäftsbetrieb ernstlich stören würde. Diese wäre nämlich unbedingt zu befolgen und könnte erst durch einen Prozess, meist nach mehreren Wochen, beseitigt werden.
      * Mit der negativen Feststellungsklage können eigene Ansprüche verteidigt werden, indem man feststellen lässt, dass der Unterlassungsanspruch des Abmahnenden nicht besteht.
      * Alternativ kann eine Gegenabmahnung aufgesetzt werden, in der die Unterlassung weiterer Abmahnungen gefordert wird. Ggf. können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

      Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

      Aber eben nur fast, denn wer kann sich schon immer "ganz sicher" sein.
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:22:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Leute!
      Und ich wäre dafür diese Anwälte wegen Nötigung anzuzeigen, und ihnen bei weiteren Versuchen ihres völlig unproduktiven Tuns die Lizens zum Nötigen zu entziehen, und sie ggf. mit Haft nicht unter 2 Jahren im Fall der Widerholung der Nötigung zu belangen... Anwälte gehören neben nutzlosen BB - Schreibern zu meinen ganz persönlichen Hassobjekten schlechthin!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:34:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.898 von RisingPower am 09.04.08 21:22:18:confused: und wenn du ein rechtliches problem hast? wer hilft dir dann? stichwort: verkehrsunfall, mietrechtsstreitigkeiten usw:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:35:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.870 von Eurofuchs2 am 09.04.08 21:20:10es ist komplizierter als du denkst...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:35:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.793 von invest2002 am 09.04.08 21:13:17Invest,

      Wenn Du halbwegs lesen kannst - und so viel war es ja wirklich nicht - dann meinte ich die "Abmahner". Ist das jetzt auch schon eine Berufsgruppe?
      Falls ja - darauf kann ich wirklich verzichten.
      Wem nützen denn solche Schmarotzer?

      Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Leider.
      Dieses Pack ist nur zu faul für ehrliche Arbeit aber vermutlich zu clever sich im Leben auch mal anzustrengen.
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:47:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.793 von invest2002 am 09.04.08 21:13:17wenn man eine berufsgruppe pauschal verunglimpft...

      Soviel ich gelesen habe, hat er nur von den Abmahner gesprochen, nicht von allen Rechtsanwälten!
      Bin ebenfalls dafür, dass solche Parasiten das Handwerk verboten wird!!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:52:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.796 von realitaetsnah am 09.04.08 21:13:29Genau, in diesem Zusammenhang völliger Mumpitz. Bei relativ vielen Auktionen kann höchstens Vater Staat anklopfen, aber da muß schon einiges verscherbelt werden. Vor allem auch Neuware. Dann wäre sicher Erklärungsbedarf vorhanden. Bei Urheberrechtsverletzungen oder strafbaren Angeboten ist es natürlich etwas anderes.
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 21:58:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.053 von invest2002 am 09.04.08 21:35:22Was denk ich denn? Siehe Beitrag Nr.: 33.850.328
      Ich bin kein Jurist, deshalb habe ich auch einmal den Wiki Link reingestellt, dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass die meisten Abmahnungen von Winkeladvokaten erfolgen, die darauf vertrauen das gezahlt wird, da sie sich kein eigenes Kundenklientel erarbeiten können. Betrifft natürlich nur die Abmahnadvokaten! ;)
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:01:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.043 von invest2002 am 09.04.08 21:34:26und wenn du ein rechtliches problem hast? wer hilft dir dann? stichwort: verkehrsunfall, mietrechtsstreitigkeiten usw:-

      bestimmt keiner dieser "Rechtsanwälte". - Für einen Geschädigten mag dies ein "bequemer" Weg sein - nur die Angelegenheit wird verteuert - und der "Frieden" ist dahin! - Zuerst einmal seinen Verstand einschalten und eine gütliche Einigung suchen! - Diese Abmahnanwälte haben sich wie eine Seuche in dieser Republik ausgebreitet. Die Schuld liegt hierbei an unseren "Gesetzgebern" - mit den zu ungenau,schwammig erlassenen Gesetzen. (Frage welche "Berufgruppe sitz in ihrer Mehrzahl im Bundetag und den Ausschüssen:cry:)
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:16:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Kann jemand von Euch den Thread zu Favoriten hinzufügen oder leiden wir wieder unter der alltäglichen Unfähigkeit der WO Programmierer!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:17:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Eine Frage hätte ich:
      Was ist, wenn nach einer unberechtigten Abmahnung, ich mich von Ebay abmelde und den Anwalt nicht beantworte????
      Was kann dann noch passieren???????
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:21:14
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.670 von Frenchmen am 09.04.08 22:17:54Ich denke mal, dass die Abmahnung nicht an e-bay gebunden ist, sondern an das dort erstellte Angebot. E-bay stellt lediglich die Plattform, nicht aber den Sachverhalt. Danach dürfte die Abmahnung auch weiter Bestand haben. (juristisches Bauchempfinden)
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:24:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.670 von Frenchmen am 09.04.08 22:17:54Nachbrenner: Wenn die Abmahnung unberechtigt sein sollte, ist die Frage, wie gestellt, überflüssig. :D
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:27:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.759 von Eurofuchs2 am 09.04.08 22:24:04Ich meinte nur, bevor ich zum Anwalt gehe etc.. und unnötige Kosten habe (da Gesetzlage sehr schwammig ist, deshalb unberechtigte Abmahnung) melde ich mich ab und nehme einen anderen Ebay-Namen! Und schmeisse alle Briefen dieser Abzocker im Papierkorb!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:27:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.670 von Frenchmen am 09.04.08 22:17:54Bei einer unberechtigten Abmahnung passiert sowieso gar nichts, es sei denn, Du zahlst freiwillig. Das ist der schönste Weg für die Spinner.
      Eine Abmeldung bei ebay hat damit nichts zu tun, es ist völlig gleich, ob Du noch angemeldet bist oder nicht.
      Eine Pflicht, dem Anwalt zu antworten, besteht auch nicht. Du kannst ihm schreiben, dass Du dem nicht nachkommst, oder Du kannst ihn ignorieren, das ist gleich, jedenfalls als Privatperson.
      Was kann passieren? Du wirst verklagt und verlierst vor Gericht, weil Du einen Rechtsverstoß real begangen hast. Dann hast Du dafür gerade zu stehen, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:28:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.670 von Frenchmen am 09.04.08 22:17:54"In diesem unseren Land " gibt es aus der Nazizeit noch Gesetze gegen die man bei Beantwortung Deiner Fragen verstossen kann (wurde zwar "abgemildert") aber trotzdem. Ich informiere mich gerne über diese Dinge in den eBay Foren. :D
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:32:09
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.620 von Frenchmen am 09.04.08 20:59:44wegen den 3 euro hätte ich den typen aber mal locker verklagt, so einem typen müßte man das ebay account direkt löschen.

      aber jeder bekommt seine gerechte strafe :D
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:32:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.801 von Frenchmen am 09.04.08 22:27:36Auch wenn Du Dich bei ebay abmeldest, dann haben die doch noch Deine Daten, und die sind verpflichtet, die rauszugeben, wenn wenn staatliche Organe das beantragen.
      Ich verkaufe 100 neue Golf für 10 T€, und wenn ich das Geld habe, mache ich das unter neuem Namen weiter, ohne verfolgt werden zu können!? Na, so geht es aber nicht! Und wenn Du das Beisspiel jetzt nicht verstehst, ich hätte es auch mit Peugeots machen können, aber bei Golf weiß ich sicher, wie das geschrieben wird! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:32:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.802 von realitaetsnah am 09.04.08 22:27:47Bei einer unberechtigten Abmahnung passiert sowieso gar nichts

      Das ist ja das Problem: unberechtigt!
      Wer stellt das fest?? Das Gericht! Also habe ich vorher jede Menge Kosten und Schererei wegen nix und wieder nix!
      Ich stelle ab und dann manche alte Sachen vom Keller bei Ebay rein, und ich hätte keine Lust wegen ein paar Euro zum Anwalt zu rennen, etc...
      Darum geht es mir!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:34:38
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.801 von Frenchmen am 09.04.08 22:27:36(da Gesetzlage sehr schwammig ist, deshalb unberechtigte Abmahnung) melde ich mich ab und nehme einen anderen Ebay-Namen! Und schmeisse alle Briefen dieser Abzocker im Papierkorb! - Zur Freude eines Abmahnanwaltes:D -
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:35:41
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.867 von realitaetsnah am 09.04.08 22:32:37Ich habe den Eindruck, ich werden missverstanden!??
      Wenn ich Klumps aus meinem Keller oder Dachboden verkaufe, das meine ich!
      Klar gibt es auch Händler, die auf "privat" machen! Die meine ich nicht, weil bei denen ist eine Klage berechigt!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:36:34
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.868 von Frenchmen am 09.04.08 22:32:40Du bist dann mit Sicherheit kein Einzelfall. Im Internet gibt es da mit Sicherheit welche, die kompetent und kostenlos weiterhelfen können. Naja, und ansonsten gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Aber wie gesagt, davon steht viel im Netz, auch in Richtung: Vor dem Schaden klug sein!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:36:55
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.890 von Burentom am 09.04.08 22:34:38Zur Freude eines Abmahnanwaltes

      Ja! Leider!:mad:
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:39:16
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.868 von Frenchmen am 09.04.08 22:32:40ist ja das Problem: unberechtigt!
      Wer stellt das fest?? Das Gericht! Also habe ich vorher jede Menge Kosten und Schererei wegen nix und wieder nix!
      Ich stelle ab und dann manche alte Sachen vom Keller bei Ebay rein, und ich hätte keine Lust wegen ein paar Euro zum Anwalt zu rennen, etc...
      Darum geht es mir!
      --- Gesetzgeberisch muß dort eingegriffen werden. Es muß festgelegt werden was ist gewerblich was nicht. Ansonsten bleiben wieder mal nur die Gerichte!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:46:26
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.945 von Burentom am 09.04.08 22:39:16Ansonsten bleiben wieder mal nur die Gerichte!

      Eben! Und auch wenn ich weiss, ich bekommen recht beim Gericht (obwohl es nicht sicher ist!) habe ich keinen Bock zum Anwalt zu rennen, etc.. Lieber schmeisse ich meine Klumps im Müllheimer!

      Davon abgesehen schaden diese Parasiten von Abmahner die Geschäften von Ebay, natürlich wenn es unberechtigt ist (was in 99% der Fällen der Fall ist) !! Also sollte sich Ebay auch Gedanken darüber machen!
      Wenn es mittlerweile solche Ausmassen annimmt, werden immer weniger Ebayer ihre "Schrottsachen" reinstellen!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:48:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo Leute, danke für die Antworten. Ich denke es ist doch so.

      Die Abmahnung an den Privatverkäufer resultiert daher, dass der Abmahnende (nicht der Anwalt) wegen Wettbewerbsverzerrung die Unterlassung des Verkaufs von Artikeln als privater Verkäufer einfordert, da er ja als gerwerblicher Verkäufer bei gleichen Voraissetzungen einen Wettbewerbsnachteil nach gegenüber den Verkäufern die massenweise Dinge als privat einstellen und dann die geetzlichen Rechte (Widerruf, Garantie usw.) ausschließen. Und die dähmlichen Gericht kamen in einigen Urteilen wohl zu der Erkenntnis dass der Verkauf von 30 Artikeln - egal was für Artikel - schon als gewerblich einzustufen ist. D.b. wenn ich jetzt meine Winterkleidung, noch ein paar CD's und vielleicht die alten Englischbücher aus der Schule bei Ebay anbiete bin ich ganz schnell gewerblicher Verkäufer. Gehe ich auf deb Flohmarkt, gilt das wohl kaum. Weltfremde Richter!

      Der wettbewerbsrechtlich so benachteiligte gewerbliche Verkäufer sucht sich einen Anwalt und dieser stellt ein Unterlassungsaufforderung zu mit der Unterklärung die zu unterschreiben ist. Natürlich verlangt er gleich seine Gebühren und die sind hoch, sehr hoch. Unterschreibt man die Unterlassungserklärung nicht kann es sein dass der unseriöse Anwalt tatsächlich Klage einreicht. Und man sollte bis zur gerichtlichen Klärung tunlichst nichts mehr unternehmen was gegen die Unterlassung wäre, dann wird es nochmals richtig teuer.

      Diese unseriösen Anwalte beschäftigen einige Studenten, die das Internet und gerne auch Ebay abgrasen um allfällige Wettbewerbsverstöße zu entdecken (falsche Logobenutzung, Plagiate, fehlende Widerrufsbelehrung usw.) Dann hat es verschiedene Partner an der hand die gewerblich tätig sind und die beauftragen dann wiederum den Anwalt auf Unterlasung zu klagen bzw. zu drohen. Und so werden die Gebühren gezogen - ohne Ende. Da ist zwar alles mies, aber noch einigermaßen zu verstehen. Wenn jetzt aber einfache Verkäufer die privat ihren Kleiderschrank leeren auch in diese Mühle geraten, dann gute Nacht.

      Ich jedenfalls habe daraus meine Konsequenzen gezogen und meine bei Ebay hinterlegte Adresse mit einer Mondadresse versehen. Verkaufte Waren versende ich nur noch ohne meine Absenderadresse und die Email ist eine abstrakte Adresse über GMX oder Web.de. Deswegen auch die Frage of eine Unterlassungsaufforderung auch per E-Mail zugestellt werden kann und welches Tatbestandsmerkmal ein Wettbewerbsverstoß ist. Denn über die IP-Adresse mit dem Standort des Copmputers kommt man letztendlich doch an die richtige Adresse.

      Ich sage nur. Kappute Welt und unfähige Gesetzgebung in D
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 22:54:32
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.851.916 von realitaetsnah am 09.04.08 22:36:34Paß auf, zu Dachbodenfunden habe ich schon was geschrieben, da weiß ich nicht, was die abmahnen wollen. Ich sehe da keine Verdienstmöglichekeit für diese Leute.
      Bessere Chancen: Man suche sich einen kleinen "gewerblichen", der z.B. la martina verkauft. Diese kleinen Gewerblichen kaufen zumeist bei Internetgroßhändlern, die auch nicht sehr seriös sind. Also kaufst Du dort Probe, stellst fest, Fälschung, Abmahnung! Ein Sachverständiger stellt fest, in der Tat, Fälschung, dann heißt es zahlen, egal, ob Du wußtest, dass Du auch vom Großhändler beschissen worden bist oder nicht. Sonst verklagt er Dich, Du mußt seine Auslagen tragen und kriegst noch wegen Hehlerei oder Betrug eins staatlich drüber.
      Oder: Wenn Du gewerblich bist, mußt Du eine Umtauschfrist einräumen.
      Das muß schriftlich dastehen. Und zwar muß da stehen: Innerhalb eines Monats kannst Du zurückschicken. Steht da 4 Wochen oder 30 Tage: Abmahnung! Da gibt es Musterprozesse, das haben die Abmahner gewonnen. Steht als Gewerblicher nichts da: Auch Abmahnung. Die durchforsten ebay auf diese Fehler, um zu kassieren. Die stellen Bilder von häufig verkauften Artikeln auf Ihre Homepage, die bei google dann hochgeklickt wird. Einer, der zu faul zum Fotografieren ist, nimmt das Bild für eine Auktion, Bingo, Abmahnung usw. Da lauern gefahren, aber wie gesagt, wenn Dich das interessiert, google mal! Bei Dachbodenverkäufen ist für die Anwälte normalerweise nicht viel zu holen! Das ist Panikmache der Medien, toller Beitrag, man sieht ja, wie hier diskutiert wird...
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 23:03:38
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.026 von Genau am 09.04.08 22:48:43Sorry, aber solche Leute brauche ich bei ebay nicht!
      Es ist halt ein Unterschied, ob ich als Privater 30 identische Adidas-Traningsanzüge verkaufe (dann bin ich gewerblich), oder 30 getragene Babyartikel, wenn ich ein 3-jähriges Kind nachweisen kann. Es gibt genug angeblich private, die wie Profis ständig nagelneues Zeug en masse verkaufen, und die dürfen ruhig auch angemacht werden, weil dort in der Tat Wettbewerbsnachteile bestehen.
      Aber was hier für ein Bild dargestellt werden soll, hat mit der Realität nichts zu tun!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 23:06:37
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.026 von Genau am 09.04.08 22:48:43Genau,

      Weltfremde Richter - Du sagst es!
      Das Schlimme ist der Automatismus. Egal wie ich als Beklagter reagiere, welche Gegenbeweise ich bringe und wie stichhaltig die sind - die Machinerie ist in Gang gesetzt. Und wenn Du dann irgendwann einen Gerichtstermin zugestellt bekommst geht Dir doch die Muffe. Du verstehst die Welt nicht mehr.
      Ich würde mich nicht wundern wenn Gerichte und Anwälte gemeinsame Sache machen - ist doch schnell verdientes Geld!

      Fakt ist - es gibt zu viele Anwälte. Hier muss dringend reguliert werden sonst wird es noch viel schlimmer!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 23:11:26
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.187 von Versman am 09.04.08 23:06:37Abmahnanwälte gibt es doch schon seit Jahrzehnten.
      Was wollt ihr da dran ändern??
      Hier wird viel aus dem Bauch und wenig aus dem Kopf argumentiert.
      Es gibt zuviele Anwälte, zuviele Ärzte, zuviele Musiker
      zuviele dies und das.
      Das ist doch Nonsens, sich darüber zu ärgern.
      Das ändert niemand, nur der Markt.
      Die Musiker sind arbeitslos, die Anwälte knappern am Hungertuch,
      die Ärzte haben zuviel Geld von zuhause, und können so überleben.

      Also erst Gehirn einschalten und dann schreiben.
      Oder liegt's an der vorgerückten Stunde.
      :(
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 23:14:43
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.156 von realitaetsnah am 09.04.08 23:03:38ich hoffe, Du meinst nicht mich mit "solche Leute". Ich gehöre zu den Verkäufern die dann und wann privat etwas verkaufen und ich habe keine Lust plötzlich abgezockt zu werden. Denn mit dem Thema Abmahnung kann doch ehrlich gesagt keiner von uns richtig umgehen. Und dann zahlt man wohlmöglich doch die Anwaltsgebühr und duckt sich - wgen ein paar verkaufter gebrauchter Hemden!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 23:19:07
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.221 von Heinz01 am 09.04.08 23:11:26nein, am vierten Glas Bier. Aber Spass bei Seite. Ich finde den dargestellten Fall aus Sat 1 gar nicht witzig. Und eine erhebliche finanzielle Gefahr für die kleinen Leute bei Ebay. Bei mir hat der Artikel jedenfalls gefruchtet und erstmal Panik erzeugt, so das man jetzt bei jedem einzustellenden Artikel zittert, obwohl nichts Verbotenes geschieht. Da läuft was falsch ....
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 23:26:08
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.263 von Genau am 09.04.08 23:19:07was ist denn z.B. wenn ich morgen meinen ganzen Hausstand verkaufe mit allem was so zum Hausrat gehört, weil ich bspw. ins benachbarte Ausland gehe. Will mir dann tatsächlich ein Richter weiß machen, dass ich gewerblich bin, weil der die 30 Artikel Grenze in seinem verkehrten Weltbild abgespeichert hat?
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 23:39:00
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.314 von Genau am 09.04.08 23:26:08Doch, Dich meine ich! Wer bei ebay seine richtigen Daten nicht angegeben hat, mit dem will ich keine Geschäfte machen, und der sollte bei ebay rausfliegen! Schließlich will ich eine Chance haben, an den Verkäufer ranzukommen, wenn der mich beschissen hat!
      Und sorry, nur weil Du nicht weißt, wo Unterschiede zwischen gewerblich und privat liegen, kannst Du nicht Richtern die Schuld geben. Ich kaufe und verkaufe bei ebay, ich hatte noch nie Streß mit Abmahnern, Finanzamt o.ä. und habe da auch überhaupt keine Bedenken.
      Ich hatte aber schon Streß mit unseriösen Verkäufern, zweimal gerichtlich. Und da will ich schon wissen, wer mit mir Geschäfte macht und wie!
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 00:06:00
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.221 von Heinz01 am 09.04.08 23:11:26Was bist Du denn für ein Heinz?

      Hast wohl Gehirn gepachtet und denkst Du wärst der Einzige oder was?
      Die Zahl der niedergelassenen Ärzte wird ja auch reguliert, also warum nicht auch die Zahl der niedergelassenen Anwälte.
      Denn was bringt es denn wenn an jeder Strassenecke einer lauert?
      Das treibt doch erst Anwälte in die Schmuddelecke.

      Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten warum Du solchen Quark schreibst.
      Entweder hat Dich noch keiner angepisst oder Du bist selbst einer.

      Wie gesagt, ich spreche noch immer von den Abmahnern.
      Im übrigen habe ich hier einen sehr guten Satz gelesen - so nach dem Motto lieber einmal etwas ohne Anwalt regeln als immer gleich klagen.
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 07:39:06
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.466 von Versman am 10.04.08 00:06:00
      Lebenserfahrung mein Junge,
      Lebenserfahrung. ;)

      Deshalb sind auch alle Deine Vermutungen mir gegenüber falsch!!
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 07:56:14
      Beitrag Nr. 45 ()
      Tatsächlich ist es so, dass wir zuviele Ra´s haben.
      Diese Leute wissen nicht mehr wie sie ihre Kohle verdienen können
      und kommen deshalb auf diese Abmahnungsmasche.
      In keinem Fall würde ich hier etwas bezahlen, wenn ich wirklich nur meinen eigenen Krempel zum Verkauf bringe.
      Den Anwalt der mir anrückt, würde ich mir aber sehr gut merken.
      Eine Anzeige wegen Nötigung ist da ja wohl auch angebracht.
      Stecken mehrere Anwälte aus einer Kanzlei dahinter ist das eine kriminelle Vereinigung.
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 08:23:54
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.860 von Heinz01 am 10.04.08 07:39:06Heinz,

      Wieder so ein nerviger Einwand!
      Scheinbar hast Du als einziger Lebenserfahrung, auch wenn Du doppelt so alt bist wie ich und demnächst Deinen 90. feierst haben alle anderen hier auch Ihre Lebenserfahrung!

      schönen Tag noch:D
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 09:06:29
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ Versmann

      Du solltes deine diletantischen Ansichten nicht als allgemein gültige Sicht der Dinge hinstellen.

      Fakt ist: wer bei Ebay privat ist und zeitgleich einen Shop betreibt, sollte entfernt werden. Das ist Steuerhinterziehung. Und abgemahnt wirst du nicht vom Anwalt sondern durch einen Anwalt. Dahinter steht immer ein Konkurrent, der z.B. auf seine Verkäufe brav Steuern abführt und dein Hartz 4 und die Schule deiner Kinder finanziert.
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 10:06:26
      Beitrag Nr. 48 ()
      Eins darf man bei dieser ganzen Diskussion nicht vergessen:
      Selbst wenn man nur seinen Keller ausraümen will und stellt einige "Schrottsachen" bei Ebay rein, kann es beim Gericht als gewerbmässig angesehen werden, je nach Richter!
      Wenn diese unberechtigte Abmahnungen zunehmen, wäre die Grundidee von Ebay (eine Plattform wo man seine überflüssige gebrauchte Sachen los wird) tot!
      Ob es im Sinne von Ebay ist????
      PS: sicherlich gibt es auch einige Händler, die getarnt als privat verkaufen, diese nehme ich nicht im Schutz, aber der grossteil der ehrlichen Ebayer, die nur ihre gebrauchte Sachen verkaufen will, soll nicht abgezockt werden durch einige "sogenannte" Anwälten, die diesen Namen nicht verdient haben!
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 10:31:11
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hallo,

      schaut mal hier vorbei: http://www.abmahnwelle.de/
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 17:06:17
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.853.389 von Baufreiheit am 10.04.08 09:06:29Baufreiheit,

      Sorry, aber im Eingangsposting stand nix davon das es sich um einen gewerblichen Händler handelte:confused:

      Das ist mir schon klar das gewerbliche Händler unter den Deckmantel "Privat" gern ihr Kram verscherbeln wollen. Dazu bedarfs es nicht Deiner Oberlehrerhaften Ausführungen. :mad:
      Leider sorgt die Grauzone für viel Unsicherheit was wiederum windige Typen gern ausnutzen.
      Wenn das so weitergeht könnte das Ende von der ursprünglichen Ebay- Idee eingeläutet sein. Dann tummeln sich dort nur noch gewerbliche Händler.

      Und ob hinter jeder Abmahnung der Konkurent zuerst stand bezweifele ich hier mal. Einige Abmahner stellen die Reihenfolge schnell mal auf dem Kopf
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 16:52:35
      Beitrag Nr. 51 ()
      23.04.08, 10:31 |

      Das Aus für Abmahner und Absahner

      Sie sind die Pest des Internets: Abmahnanwälte. Jetzt will die Regierung die schlimmsten Auswüchse stoppen – mit Erfolg?
      Von FOCUS-Redakteur Uli Dönch

      Abmahner haben es auf Internetnutzer abgesehenSie kreisen wie die Aasgeier über privaten Internet-Seiten und lauern auf die kleinsten Fehler ihrer Opfer: bei Ebay, Amazon und vielen Tauschbörsen. Wenn sie eine – angebliche – Verletzung des Urheberrechts für Wort-, Bild- oder Audiobeiträge entdecken, stoßen sie zu, drohen, schüchtern ein und schinden horrende Gebühren. Meist ein paar Hundert Euro, oft aber auch mehr als 1000.

      E-Mails als neue AbmahnfalleDas Ende der Abmahnvampire?

      Damit soll jetzt Schluss sein. Die Bundesregierung hat eine Regelung beschlossen, die im Sommer in Kraft tritt – im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes. Sie soll Privatleute wenigstens vor den übelsten Abmahnanwälten schützen. Mit zwei Rechtskniffen:

      Trick 1: Die juristischen Raubritter dürfen nicht mehr gegen die klassischen Privatnutzer vorgehen („einfache, nicht kommerzielle Verstöße“). Sondern nur noch gegen Profis („gewerbliches Ausmaß“).

      Trick 2: Ein Abmahnanwalt darf nur noch höchstens 100 Euro Gebühr verlangen. Das deckt selten seine Kosten, schreckt ihn also ab – und verhindert zudem, dass er die Streitgebühr in alptraumhafte Höhen schraubt, um mehr kassieren zu können.

      Die Einschläge kommen also näher. Aber treffen sie auch möglichst viele – und vor allem die Richtigen? Denn klar ist: Die juristische Waffe Abmahnung ist grundsätzlich berechtigt – sie hilft, einen Verstoß (z.B. gegen das Urheberrecht) schnell und einfach zu stoppen.

      Trickser ohne Skrupel
      Was in den vergangenen Jahrzehnten über Ahnungslose und Unschuldige hinwegschwappte, diente nicht mehr dem juristischen Schutz des Eigentums. Sondern der skrupellosen Geldschneiderei einer Horde von Geschäftemachern – die zwar früher einmal Jura studierten, aber zu unbegabt für die ehrliche Variante ihres Jobs waren.
      Unter diesen Abmahnvampiren leiden nicht nur Privatpersonen, sondern auch viele mittelständische Betriebe und kleine Gewerbetreibende. In der Vergangenheit stürzten sich die Abmahnabzocker sogar auf Immobilienmakler, die “Umlage“ statt „Nebenkosten“ schrieben und auf Autohändler, die „PS“ statt „KW“ inserierten. Die gierigsten Gesetzesverdreher gründeten gar scheinbar seriöse Vereine – und versteckten sich dann hinter wohlklingenden Namen wie etwa „Überwachungsverein gegen Wettbewerbsverstöße“ oder „Vereinigung Fairer Wettbewerb“.

      Haftstrafe für einen Unbelehrbaren?

      Nicht jeder Geschädigte kann es sich leisten, so konsequent gegen die Gebührensauger vorzugehen wie die Berliner Tageszeitung „taz“. Der Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hatte von der „taz“ zuerst erfolgreich 662,90 Euro verlangt, weil ihm das Blatt angeblich unaufgefordert einen Newsletter geschickt hatte. Dann behauptete er sogar, diesen Betrag nie erhalten zu haben und versuchte die Homepage der „taz“ zu pfänden.

      Das Blatt wehrte sich, verklagte Anwalt Gravenreuth wegen versuchten Betrugs und bekam recht: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den wegen Urkundenfälschung vorbestraften Abmahner zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung (noch nicht rechtskräftig). Die Begründung der Richter: „Eine Freiheitsstrafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird.“

      :yawn::yawn::yawn: Anstelle leicht verdientes Geld - endlich mal Knastaussichten für diese Typen:D!


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