checkAd

    Wirecard - Top oder Flop (Seite 12475)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
    Beiträge: 166.150
    ID: 1.140.904
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 21.686.896
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0007472060 · WKN: 747206 · Symbol: WDI
    0,0192
     
    EUR
    0,00 %
    0,0000 EUR
    Letzter Kurs 04.06.24 Hamburg

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    1,1700+48,10
    1,6500+22,22
    30,00+20,00
    1,9500+18,18
    2,5100+17,84
    WertpapierKursPerf. %
    164,90-12,73
    455,00-13,33
    5,6600-14,37
    30,00-18,92
    0,7500-24,24

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 12475
    • 16615

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 30.03.19 19:09:29
      Beitrag Nr. 41.410 ()
      Im April 2015 schrieb Dan McCrum einnen Beitrag für FT Alphaville zum Thema "wie erkenne ich es, wenn jemand lügt?" und die Bedeutung dieser Frage für (aktivistische) Shortseller. Liest sich ganz nett.
      Short sellers like to look for lies, in company accounts or in what management say. Find one, stick a red flag in it and go looking for more, on the basis if there’s one there’s several: lies multiply.
      Look for anything hard enough (...) and you start to see it everywhere. The truth is, it’s all part of the fun of looking for companies to sell short: are they lying, or are you just a paranoid cynic?
      Diese Frage steht über seiner Arbeit seit 2015. Beantwortet ist sie bis heute nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.03.19 18:45:10
      Beitrag Nr. 41.409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.237.295 von jigajig am 30.03.19 18:36:23
      Zitat von jigajig:
      Zitat von Negan_L1: Nach dieser vernichteten jahrelangen völlig danebenliegenden Berichterstattung ohne Konsequenzen mit Ausnahme eines temporär fallenden Aktienkurses, kann man extrapolieren, dass er auch jetzt und in Zukunft nach dem gleichen Muster versagen wird.
      Davon kann man ausgehen, ja.


      Kann durchaus sein, kann aber auch anders sein.
      Ist im Prinzip 50:50, man müsste ihn genauer kennen, um ihn einschätzen zu können diesbezüglich.
      Es gäbe so viele unterschiedliche Motive:

      - der Rachefeldzug geht aus Frust über seine Niederlage weiter
      - er ist sich ziemlich sicher, und macht weiter, bis er es irgendwann schafft, die Wahrheit aufzudecken
      - er ist leicht minderbemittelt und macht in der Hoffnung noch irgendwie zu gewinnen weiter, weil er nicht bemerkt, dass er sich selbst dabei schadet
      - er wird von jemandem dafür bezahlt und macht deshalb weiter

      Variante 2 ist jetzt nicht soooo unwahrscheinlich.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.03.19 18:36:23
      Beitrag Nr. 41.408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.237.220 von Negan_L1 am 30.03.19 18:16:08
      Zitat von Negan_L1: Nach dieser vernichteten jahrelangen völlig danebenliegenden Berichterstattung ohne Konsequenzen mit Ausnahme eines temporär fallenden Aktienkurses, kann man extrapolieren, dass er auch jetzt und in Zukunft nach dem gleichen Muster versagen wird.
      Davon kann man ausgehen, ja.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.03.19 18:31:05
      Beitrag Nr. 41.407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.237.034 von 4tom5 am 30.03.19 17:29:15
      Zitat von 4tom5: Aus diesem Grund sehe ich das Thema Glückspiel und Porno im Bezug auf Wirecard sehr gelassen,
      zumal diese Umsätze keinen großen Anteil am Gesamtumsatz der Wirecard ausmachen.


      Eine Behauptung, die zu beweisen wäre...
      Avatar
      schrieb am 30.03.19 18:16:08
      Beitrag Nr. 41.406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.237.160 von jigajig am 30.03.19 18:02:29
      Zitat von jigajig:
      Zitat von Negan_L1: Zwar muss eine Klage gegen eine inkorrekte Verdachtsberichtserstattung nicht erfolgreich sein, aber sie hat ein erhebliches Drohpotential. Im Falle von Wirecard sprechen wir hier von potentiellen Milliarden Forderungen eines finanzstarken Unternehmens. Sollte dies erfolgreich sein, droht eine Vernichtung der FT.
      und sollte McCrum Recht haben? Ist das nicht für Dich persönlich (als Anleger) ein viel größeres Drohpotential?


      Er hatte nachweislich nicht Recht >> keine Korruption, kein Erschleichen von Lizenzen >> R&T

      Seit Jahren nicht.....noch nie. Womit hatte er denn nachweislich Recht? Er hat interne Reports erhalten, diese fehlinterpretiert, übertrieben dargestellt und Konsequenzen ausgemalt, die nicht zutreffen.

      Nach dieser vernichteten jahrelangen völlig danebenliegenden Berichterstattung ohne Konsequenzen mit Ausnahme eines temporär fallenden Aktienkurses, kann man extrapolieren, dass er auch jetzt und in Zukunft nach dem gleichen Muster versagen wird.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      2,7000EUR -11,18 %
      700% – jetzt in diese 3 Dollar NASDAQ-Aktie einsteigen?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.03.19 18:04:14
      Beitrag Nr. 41.405 ()
      Kriterien zur Abgrenzung der Verdachtsberichterstattung von der Meinungsäußerung einerseits und von der Tatsachenbehauptung andererseits
      Normenketten:

      StGB § STGB § 138

      BGB § BGB § 823 Abs. BGB § 823 Absatz 1, § 1004 Abs. 1

      GG Art. GG Artikel 1 Abs. GG Artikel 1 Absatz 1, Art. 2 Abs. 1
      Redaktionelle Leitsätze:

      1. Maßgeblich für die Abgrenzung der Verdachtsberichterstattung von der Meinungsäußerung ist, ob weniger die definitive Äußerung eines Verdachts hinsichtlich einer bestimmten (inneren) Tatsache den Kern der Äußerung darstellt (dann liegt eine Verdachtsberichterstattung vor) oder ob einem unbefangenen Leser gerade nicht die Erkenntnis verstellt wird, dass konkret nur wenige tatsächliche Anhaltspunkte in eine bestimmte Richtung geliefert werden und/oder diese tatsächlichen Anhaltspunkte nur von geringem Gewicht sind (dann liegt eine Meinungsäußerung vor). (Rn. BECKRS Jahr 2018 Randnummer 20)

      2. In Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung ist es einer Verdachtsäußerung vielmehr sogar immanent, dass die betreffende (Verdachts-) Tatsache gerade nicht als feststehend und bereits geklärt behandelt wird, sondern in Bewertung der anderen Umstände als offen dargestellt wird. (Rn. BECKRS Jahr 2018 Randnummer 20)

      3. Gerade dem Durchschnittsleser deutlich als bloße Vermutung ausgewiesene Äußerungen von Zweifeln am Vorliegen einer inneren Tatsache können bei einer Prägung der Äußerung durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens regelmäßig auch nur als eine Meinungsäußerung zu bewerten sein (vgl. BVerfG BeckRS 2017, BECKRS Jahr 106908). (Rn. BECKRS Jahr 2018 Randnummer 20)

      4. Werden auf der Grundlage unstreitiger Tatsachen nur Schlussfolgerungen als möglich in den Raum gestellt, ein angeblicher Zufall als zumindest hinterfragenswert erachtet und wird die Bewertung im Übrigen dann dem Leser überlassen, liegt darin so nicht schon ohne Weiteres eine (unzulässige) Verdachtsberichterstattung, sondern ggf. noch ein - im Zweifel hinzunehmendes – reines Werturteil (BGH BeckRS 2016, BECKRS Jahr 20635). (Rn. BECKRS Jahr 2018 Randnummer 20)
      Rechtsgebiete:

      EDV-, Multimedia-, Medien- und Postrecht, Sonstiges Bürgerliches Recht
      Schlagworte:

      Berichterstattung, Meinungsfreiheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verdachtsberichterstattung, Meinungsäußerung, Vermutung
      vorgehend:

      LG Köln, Urteil vom 13.09.2017 - LGKOELN Aktenzeichen 28O8417 28 O 84/17
      Avatar
      schrieb am 30.03.19 18:02:50
      Beitrag Nr. 41.404 ()
      Zulässigkeit der Verdachtsberichterstattung bei Wiedergabe anderer Medien

      BGB §§ 823, 1004; StGB § 177

      1. Die presserechtlichen Grundsätze der Verdachtsberichterstattung finden auch dann Anwendung, wenn die Berichterstattung sich auf die Wiedergabe dessen beschränkt, was bereits in anderen Medien zu lesen war.

      2. Für eine Verdachtsberichterstattung über den Vorwurf einer Sexualstraftat reicht die Aufnahme polizeilicher Ermittlungen und die Einleitung eines Vorermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft auch dann nicht aus, wenn in der Berichterstattung darauf hingewiesen wird, dass es sich bislang nur um unbewiesene Behauptungen handelt.

      3. Die durch die Vorberichterstattung anderer Medien geschaffene „neue Nachrichtenlage“ rechtfertigt eine solche Berichterstattung nicht.

      4. Die Zustellung des Verfügungsurteils im Parteibetrieb ohne die zugrunde liegende eidesstattliche Versicherung reicht jedenfalls dann aus, wenn das ausgesprochene Verbot aus sich heraus verständlich ist.

      OLG Dresden, Urteil vom 21.8.2018 – 4 U 255/18

      (NJW-RR 2018, 1445, beck-online)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.03.19 18:02:29
      Beitrag Nr. 41.403 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.237.064 von Negan_L1 am 30.03.19 17:38:48
      Zitat von Negan_L1: Zwar muss eine Klage gegen eine inkorrekte Verdachtsberichtserstattung nicht erfolgreich sein, aber sie hat ein erhebliches Drohpotential. Im Falle von Wirecard sprechen wir hier von potentiellen Milliarden Forderungen eines finanzstarken Unternehmens. Sollte dies erfolgreich sein, droht eine Vernichtung der FT.
      und sollte McCrum Recht haben? Ist das nicht für Dich persönlich (als Anleger) ein viel größeres Drohpotential?
      Avatar
      schrieb am 30.03.19 17:58:24
      Beitrag Nr. 41.402 ()
      Nein, ein entscheidendes Problem sehe ich darin auch nicht wirklich. Da gibt es andere. Jetzt liegt ja laut Braun alles auf dem Tisch, seinerseits. Bei McCrum weiß man es noch nicht so genau. Jetzt hat die "Schwerkraft" gewirkt (Kirchner) und der Kurs ist "geerdet". Mal sehen, wie sich das jetzt weiterhin entwickelt. Zahlen werden gut sein. Und vielleicht ist ja doch schneller klar, wie es in Singapur steht, als man annimmt. Alles noch sehr unklar. Darum, eine Investitionsentscheidung treffen zu müssen, beneide ich derzeit keinen.
      Avatar
      schrieb am 30.03.19 17:38:48
      Beitrag Nr. 41.401 ()
      Hier ein Artikel in Bezug auf Klagen bei Verdachtsberichtserstattung.

      https://amp.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/wirecard-und-f…

      In diesem Artikel wird auf eine Klage von Herrn Kuhn gegen die Süddeutsche verwiesen (Details siehe unten):

      https://www.zeit.de/2018/08/pressefreiheit-sueddeutsche-zeit…

      Fazit aus meiner Sicht: Zwar muss eine Klage gegen eine inkorrekte Verdachtsberichtserstattung nicht erfolgreich sein, aber sie hat ein erhebliches Drohpotential. Im Falle von Wirecard sprechen wir hier von potentiellen Milliarden Forderungen eines finanzstarken Unternehmens. Sollte dies erfolgreich sein, droht eine Vernichtung der FT.

      Ich glaube, dass hier genug Potential drinsteckt, um die FT zum Einlenken und zum Beenden der Berichterstattung zu bewegen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 12475
      • 16615
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -2,81
      +0,54
      +0,20
      -0,50
      -2,59
      -0,88
      +0,25
      -1,92
      +0,68
      +0,29

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      205
      68
      65
      57
      48
      42
      39
      38
      38
      36
      Wirecard - Top oder Flop